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Kommunalwahl

Wahl des Oberbürgermeisters | der Stadtratsmitglieder | der Ortsteilbürgermeister | der Ortsteilräte

Im Rahmen der Kommunalwahlen 2024 wurden am Sonntag, 26. Mai 2024, in unserer Stadt

  • der Oberbürgermeister,
  • die Stadtratsmitglieder sowie
  • in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung der Ortsteilbürgermeister und die Ortsteilräte 

gewählt.

Der Stadt Mühlhausen obliegt die eigenständige Vorbereitung, Organisation und Durchführung der vorgenannten Wahlen. 

Das Wahlgebiet für die Oberbürgermeister- und Stadtratsmitgliederwahl umfasst das Stadtgebiet Mühlhausen mit den zehn Ortsteilen.

Das Wahlgebiet für die Ortsteilbürgermeister- und Ortsteilratsmitgliederwahl umfasst den jeweilgen Ortsteil:  
Bollstedt, Eigenrieden, Felchta, Görmar, Grabe, Hollenbach, Höngeda, Saalfeld, Seebach, Windeberg

Landrats- und Kreistagswahlen

Am 26. Mai 2024 erfolgte auch die Wahl des Landrates und des Kreistages für den Unstrut-Hainich-Kreis, für dessen Durchführung insbesondere das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis mit der dort ansässigen Kommunalaufsicht zuständig ist.

Der Landrat wird in allen Landkreisen in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl unmittelbar von den Wahlberechtigten auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Amtszeit des Landrats beginnt jeweils am Tag nach der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit des vorhergehenden Landrats.

Die Kreistagsmitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die gesetzliche Amtszeit des Kreistags beginnt am ersten Tag des auf den Wahltag folgenden nächsten Monats und endet mit dem Beginn der Amtszeit der neu gewählten Kreistagsmitglieder (§ 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 ThürKWG). Je nach Einwohnerzahl des Landkreises werden

Weitere Informationen zur Kommunalwahl und zu den gesetzlichen Regelungen erhalten Sie unter: www.unstrut-hainich-kreis.de

Die nächste planmäßige Wahl des Stadtrates, der Ortsteilbürgermeister und -räte sowie des Kreistages findet 2029 statt.
Die Wahl des Oberbürgermeisters und des Landrates erfolgt regulär 2030. 

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