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Landtagswahl

Die Wahl zum Thüringer Landtag findet nach den Regelungen des Thüringer Landeswahlgesetzes (ThürLWG) und der Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO) statt. Die Amtsperiode dauert fünf Jahre.

Das Wahlgebiet des Landes Thüringen ist in 44 Wahlkreise eingeteilt.

Gewählt wurden 44 Abgeordnete in den Wahlkreisen und 44 Abgeordnete aus den Landeslisten. Jeder Wähler hatte zwei Stimmen, eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme. Die erste als Direktstimme für einen Kandidaten, die zweite als Listenstimme für eine Partei (Landesliste).

Durch die Erststimme wurde in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt gewählt. Als gewählt galt der Bewerber, der die meisten Stimmen im Wahlkreis auf sich vereint.

Mit der Zweitstimme entschied sich der Wähler für eine bestimmte Partei (Landesliste). Unter dem jeweiligen Parteiennamen waren die ersten fünf Bewerber der Landesliste aufgeführt. Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien.

Die Stadt Mühlhausen ist dem Wahlkreis 08 – Unstrut-Hainich-Kreis I zugeordnet.

Die Ergebnisse der Thüringer Landtagswahl am 1. September 2024 finden Sie auf dem Portal Wahlen im Freistaat Thüringen.

Weitere Informationen zur Landtagswahl und zu den gesetzlichen Regelungen erhalten Sie unter: www.wahlen.thueringen.de.

Gleichstellungsbestimmung

Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnung gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form, als auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

Weitere Informationen zur Landtagswahl und zu den gesetzlichen Regelungen erhalten Sie unter: www.wahlen.thueringen.de

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