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Stadtratswahlen

Die Kommunalwahl findet nach den Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG), der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) und der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) statt. Nach diesen Bestimmungen wird der Stadtrat der Stadt Mühlhausen und werden die Ortsteilbürgermeister der zehn Ortsteile gewählt.

Entsprechend der Einwohnerzahl der Stadt Mühlhausen werden die 36 Stadtratsmitglieder in allgemeiner, umittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Jeder Wähler hat drei Stimmen Er gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel die Bewerber und/oder den Wahlvorschlag kennzeichnet, denen er seine Stimmen geben will (§ 20 ThürKWG):

  • Der Wähler kann einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben.
  • Er kann seine drei Stimmen auch Bewerbern innerhalb eines Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge geben.
  • Kennzeichnet der Wähler einen Wahlvorschlag, ohne seine Stimmen einzelnen Bewerbern zu geben, so entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme.
  • Kennzeichnet der Wähler einen Wahlvorschlag und vergibt er gleichzeitig innerhalb der Stimmenzahl an einzelne Bewerber Stimmen, so haben die auf die Bewerber abgegebenen Stimmen Vorrang vor der Kennzeichnung des Wahlvorschlags; nur gegebenenfalls verbleibende Stimmen entfallen auf die Bewerber des Wahlvorschlags in der Reihenfolge ihrer Benennung mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern.
  • Gibt der Wähler weniger als drei Stimmen ab oder streicht er Bewerber, so wird die Gültigkeit der Stimmabgabe dadurch nicht berührt.

Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, so ist die Stimmabgabe insgesamt ungültig.

Wählbar sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) sowie alle Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, welche am Tag der Wahl

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Mühlhausen haben und
  • nicht nach § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die gesetzliche Amtszeit des Stadtrates beginnt mit dem ersten Tag des auf den Wahltag folgenden nächsten Monats und endet mit der Amtszeit der neu gewählten Stadtratsmitglieder.

BEKANNTMACHUNGEN

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Oberbürgermeisters | der Oberbürgermeisterin der Stadt Mühlhausen am 26. Mai 2024: Zu finden im  Amtsblatt Nr. 3 | 4. März 2024

Feststellung Wahlergebnisse zur Wahl der Stadtratsmitglieder und  Ortsteilbürgermeister am 26. Mai 2024:
Zu finden im Amtsblatt Nr. 18 | Juni 2024

Die nächste planmäßige Wahl des Stadtrates findet 2029 statt.

Gleichstellungsbestimmung

Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnung gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form, als auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

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