
INFORMATIONSPORTAL HÄUSLICHE GEWALT
Ich bin betroffen
Sie sind mit Ihrer Situation nicht allein.
Häusliche Gewalt kann jede und jeden treffen. Sie beginnt häufig schleichend und hinterlässt nicht immer sichtbare Verletzungen. Vielleicht fühlen Sie sich hilflos, haben Angst oder wissen nicht, wie es weitergehen soll und an wen Sie sich wenden können.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Unterstützung, die Ihnen Orientierung geben können – von den ersten Anzeichen häuslicher Gewalt über Ihre rechtlichen Schutzmöglichkeiten bis hin zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten.
Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Es gibt Menschen und Einrichtungen, die Ihnen zuhören, Ihre Situation ernst nehmen und Sie vertraulich beraten. Sie können gemeinsam mit Ihnen schauen, welche nächsten Schritte für Sie passend und sicher sind.
Hilfe zu suchen ist ein wichtiger Schritt. Sie bestimmen selbst, was als Nächstes passiert.
Allgemeine Informationen
Viele Betroffene stellen sich genau diese Frage. Häufig beginnt häusliche Gewalt schleichend und wird zunächst nicht als Gewalt wahrgenommen. Gewalt beginnt nicht erst mit Schlägen oder körperlichen Übergriffen. Auch ständige Kontrolle, Demütigungen, Beleidigungen, Drohungen, Einschüchterungen oder das Einschränken Ihrer persönlichen Freiheit können Formen häuslicher Gewalt sein.
Fragen Sie sich beispielsweise:
- Haben Sie Angst vor der Reaktion Ihrer Partnerin oder Ihres Partners?
- Vermeiden Sie bestimmte Themen oder Verhaltensweisen, um Streit zu verhindern?
- Werden Sie regelmäßig kontrolliert oder überwacht?
- Dürfen Sie selbst kaum noch Entscheidungen treffen?
- Werden Sie beleidigt, herabgewürdigt oder bedroht?
- Werden Ihre sozialen Kontakte eingeschränkt?
- Werden Sie zu sexuellen Handlungen gedrängt oder gezwungen?
- Haben Sie keinen freien Zugang zu Ihrem eigenen Geld?
- Haben Sie das Gefühl, ständig „aufpassen“ zu müssen, um keinen Konflikt auszulösen?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit JA beantworten, kann dies ein Hinweis auf eine gewaltbelastete Beziehung sein.
WICHTIG: Sie müssen Ihre Situation nicht allein einschätzen. Fachberatungsstellen beraten vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym. Dort können Sie Ihre Situation besprechen – ganz ohne Verpflichtung. Sie entscheiden selbst, welche Schritte Sie gehen möchten.
Häusliche Gewalt zeigt sich in vielen unterschiedlichen Formen.
Sie beginnt häufig nicht mit körperlichen Übergriffen, sondern entwickelt sich schleichend.
Körperliche Gewalt
- Schlagen, Treten, Stoßen oder Würgen
- Angriffe mit Gegenständen oder Waffen
- Verhindern ärztlicher Hilfe
- Festhalten oder Einsperren
Psychische oder emotionale Gewalt
- Beleidigungen und Demütigungen
- Bedrohungen
- Einschüchterung
- Kontrolle und ständige Überwachung
- Erniedrigung oder Schuldzuweisungen
- Isolation von Familie und Freunden
- psychische Manipulation (Gaslighting)
Sexualisierte Gewalt
- sexuelle Belästigung
- sexuelle Handlungen gegen den Willen der betroffenen Person
- Vergewaltigung
- sexueller Zwang innerhalb einer Partnerschaft
Soziale Gewalt
- Verbot sozialer Kontakte
- Kontrolle von Freizeit und Kommunikation
- Isolation vom persönlichen Umfeld
Wirtschaftliche Gewalt
- Kontrolle über Geld und Konten
- Verbot einer Erwerbstätigkeit
- Wegnahme des Einkommens
- Schulden auf den Namen der betroffenen Person
Digitale Gewalt
- Kontrolle des Mobiltelefons
- Überwachung durch Apps oder GPS
- Cyberstalking
- Bedrohungen über soziale Medien
- heimliche Ortung oder Ausspähen
Stalking
- wiederholtes Nachstellen
- unerwünschte Kontaktaufnahmen
- Verfolgen
- Bedrohungen
- Sachbeschädigungen
Reproduktive Gewalt
- Zwang zu einer Schwangerschaft
- Zwang zu einer Abtreibung
- Kontrolle oder Verbot von Verhütungsmitteln
HINWEIS: Nicht jede Form der Gewalt hinterlässt sichtbare Verletzungen. Gerade psychische oder digitale Gewalt bleiben oft lange unbemerkt und können dennoch erhebliche Folgen haben.
Diese Frage wird häufig gestellt. Die Antwort ist jedoch komplex.
Viele Betroffene möchten nicht die Beziehung beenden, sondern hoffen, dass die Gewalt aufhört.
Hinzu kommen häufig:
- Angst vor weiterer oder eskalierender Gewalt,
- Sorge um die gemeinsamen Kinder,
- wirtschaftliche Abhängigkeit,
- fehlender Wohnraum,
- Scham- und Schuldgefühle,
- emotionale Bindung an die gewaltausübende Person,
- Hoffnung auf Veränderung,
- Angst vor Einsamkeit oder gesellschaftlicher Ausgrenzung,
- bei Menschen mit Migrationsgeschichte zusätzlich Sorgen um den Aufenthaltsstatus oder fehlende Sprachkenntnisse.
Eine Trennung stellt statistisch eine Phase mit besonders hohem Gewaltrisiko dar. Deshalb ist es wichtig, Trennungsschritte möglichst gemeinsam mit einer Fachberatungsstelle zu planen.
Niemand trägt Verantwortung für die Gewalt – verantwortlich ist ausschließlich die Person, die Gewalt ausübt.
Ja.
"Häusliche Gewalt" ist zwar kein eigener Straftatbestand, viele Handlungen erfüllen jedoch Straftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB).
Dazu gehören beispielsweise:
- Körperverletzung (§ 223 StGB)
- gefährliche oder schwere Körperverletzung (§§ 224, 226 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
- Nachstellung (Stalking) (§ 238 StGB)
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Sexualdelikte einschließlich Vergewaltigung (§ 177 StGB)
- Totschlag (§ 212 StGB)
- Mord (§ 211 StGB)
Welche Strafe im Einzelfall droht, hängt von Art und Schwere der Tat sowie den konkreten Umständen ab. Neben strafrechtlichen Konsequenzen können auch zivilrechtliche Schutzmaßnahmen, beispielsweise nach dem Gewaltschutzgesetz, angeordnet werden.
Erste Schritte
Wenn Sie häusliche Gewalt erleben, steht Ihre Sicherheit an erster Stelle.
Nicht jede Situation ist gleich – wählen Sie die Maßnahmen, die für Sie passend und sicher umsetzbar sind.
Je nach Situation können folgende Schritte hilfreich sein:
- Bringen Sie sich und gegebenenfalls Ihre Kinder in Sicherheit.
- Verlassen Sie die Wohnung, wenn Sie sich akut bedroht fühlen.
- Rufen Sie im Notfall die Polizei unter 110.
- Wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens.
- Suchen Sie möglichst frühzeitig eine Fachberatungsstelle auf.
- Lassen Sie Verletzungen ärztlich untersuchen und dokumentieren.
- Sichern Sie Beweise wie Fotos, Nachrichten oder E-Mails.
- Überlegen Sie gemeinsam mit einer Beratungsstelle einen persönlichen Sicherheitsplan.
WICHTIG: Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Auch wenn Sie noch keine Entscheidung über eine Trennung getroffen haben, können Sie sich jederzeit vertraulich beraten lassen.
HINWEIS: Wenn Sie sich in akuter Gefahr befinden, verlassen Sie die Situation möglichst sofort und wählen Sie den Notruf 110.
Sie haben auch die Möglichkeit, mithilfe der nora Notruf-App auch ohne zu sprechen die Polizei zu kontaktieren. Dies kann insbesondere für Menschen hilfreich sein, die nicht oder nicht gut telefonieren können, weil sie zum Beispiel eine Sprach- oder Hörbehinderung haben (Achtung, leider keine Gebärdensprache möglich!). Die App kann auch von Menschen genutzt werden, die Deutsch nicht so sicher sprechen, dass sie sich am Telefon gut verständigen können. Auch für Situationen, in denen der Täter nicht mitbekommen soll, dass Sie die Polizei kontaktieren, kann die App nützlich sein.
Eine sorgfältige Dokumentation kann später wichtig sein – beispielsweise für ein Strafverfahren oder einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz.
Wenn dies für Sie gefahrlos möglich ist, können Sie:
- Verletzungen fotografieren (möglichst an mehreren Tagen).
- Datum, Uhrzeit und Ablauf der Vorfälle notieren.
- Drohnachrichten, E-Mails oder Chatverläufe sichern.
- Beschädigte Gegenstände fotografieren.
- Namen möglicher Zeuginnen und Zeugen notieren.
- Ärztliche Befunde und Atteste aufbewahren.
- Polizeiliche Einsatznummern oder Aktenzeichen dokumentieren.
Lassen Sie Verletzungen möglichst zeitnah ärztlich dokumentieren – auch wenn Sie zunächst keine Strafanzeige erstatten möchten.
In Thüringen besteht außerdem die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung. Dabei können Beweise anonym gesichert werden, ohne dass Sie sofort Anzeige erstatten müssen. So bleibt Ihnen die Entscheidung über weitere rechtliche Schritte zunächst offen.
Telefon: 03641 - 939 71 97
Wenn Sie sich zu Hause nicht mehr sicher fühlen oder weitere Gewalt befürchten, müssen Sie nicht in der gewaltbelasteten Situation bleiben. Es gibt Schutz- und Unterkunftsangebote, die Ihnen und Ihren Kindern in einer akuten Notlage Sicherheit bieten. Frauenhäuser und Schutzwohnungen nehmen Frauen auf, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind. Dort finden Sie nicht nur eine sichere Unterkunft, sondern auch Beratung und Unterstützung bei den nächsten Schritten.
Wer kann aufgenommen werden?
In der Regel können aufgenommen werden:
- Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind,
- Frauen mit ihren Kindern,
- Schwangere in einer Gewalt- oder Bedrohungssituation.
Die Aufnahme ist unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, Religion oder Herkunft möglich.
Muss ich vorher Strafanzeige erstatten?
Nein. Die Aufnahme in einem Frauenhaus oder einer Schutzwohnung ist nicht davon abhängig, ob Sie bereits die Polizei eingeschaltet oder Strafanzeige erstattet haben.
Die Mitarbeiterinnen beraten Sie vertraulich und unterstützen Sie dabei, gemeinsam die nächsten Schritte zu planen.
Was sollte ich – wenn möglich – mitnehmen?
Wenn ausreichend Zeit besteht und Sie sich dadurch nicht zusätzlich gefährden, können folgende Dinge hilfreich sein:
- Ausweis und wichtige Dokumente,
- Krankenversicherungskarte,
- Medikamente,
- Bankkarte und Bargeld,
- Kleidung für sich und Ihre Kinder,
- wichtige Unterlagen (z. B. Geburtsurkunden, Mietvertrag),
- Lieblingsspielzeug oder persönliche Gegenstände der Kinder.
Sollte dies nicht möglich sein, erhalten Sie auch ohne diese Dinge Unterstützung.
Was ist in einer akuten Gefahrensituation?
Wenn Sie oder Ihre Kinder unmittelbar bedroht sind, wählen Sie den Polizeinotruf 110. Die Polizei kann Sie schützen und Ihnen bei Bedarf den Kontakt zu einer geeigneten Schutzeinrichtung vermitteln.
WICHTIG: Sie müssen eine Gewaltsituation nicht allein bewältigen. Frauenhäuser und Schutzwohnungen sind sichere Orte, an denen Sie Schutz, Beratung und Unterstützung erhalten. Die Anschrift der Einrichtungen wird zum Schutz der Bewohnerinnen vertraulich behandelt.
Weitere Informationen
Bundesweite Frauenhaussuche: Über die bundesweite Frauenhaussuche können Sie sich über freie Plätze in Frauenhäusern und Schutzwohnungen informieren. Bundesweite Frauenhaussuche
Frauenschutzwohnung Bad Langensalza: Für Frauen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis steht unter anderem die Frauenschutzwohnung in Bad Langensalza als Schutz- und Unterkunftsangebot zur Verfügung.
- Träger: Frauen für Frauen e. V.
- Telefon: 03603 894466 Notruf: 0162 61 58 584
HINWEIS: Zum Schutz der Bewohnerinnen werden die Anschriften von Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen in der Regel nicht veröffentlicht. Die Aufnahme erfolgt nach einer telefonischen Kontaktaufnahme oder über eine vermittelnde Beratungsstelle.
Sie müssen mit Ihrer Situation nicht allein bleiben. Es gibt zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote, die Sie kostenlos und vertraulich begleiten.
Je nach Situation können Sie sich wenden an:
- Frauenberatungsstellen
- Frauenhäuser
- Männerberatungsstellen
- die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
- das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen"
- den Weißen Ring
- Jugendämter (wenn Kinder betroffen sind)
- Polizei
- Hausärztinnen und Hausärzte oder Krankenhäuser
Auf der Seite „Beratungsangebote“ finden Sie alle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Region Mühlhausen mit Kontaktdaten und Erreichbarkeit.
GUT ZU WISSEN: Sie können sich auch beraten lassen, wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie Anzeige erstatten oder sich trennen möchten.
Wenn Sie den Notruf 110 wählen, kommt die Polizei zum Einsatzort und verschafft sich zunächst einen Überblick über die Situation.
Je nach Lage kann die Polizei:
- die Situation beruhigen,
- Beteiligte getrennt anhören,
- Verletzungen dokumentieren,
- Beweise sichern,
- Zeugenaussagen aufnehmen,
- eine Strafanzeige aufnehmen,
- die gewaltausübende Person für mehrere Tage aus der Wohnung verweisen,
- Sie über weitere Schutzmöglichkeiten informieren.
In vielen Fällen fragt die Polizei außerdem, ob Ihre Kontaktdaten an die zuständige Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt weitergegeben werden dürfen. Wenn Sie zustimmen, nimmt diese innerhalb kurzer Zeit Kontakt zu Ihnen auf und informiert Sie über weitere Hilfsangebote. Sie können die Interventionsstelle aber auch selbst kontaktieren.
Die Polizei kann in akuten Fällen die gewaltausübende Person vorübergehend der Wohnungverweisen und weitere Maßnahmen zum Schutz Ihrer Sicherheit treffen. Wenn darüber hinaus ein Kontakt- oder Näherungsverbot erforderlich ist, können Sie dieses beim zuständigen Familiengericht beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich „Rechte & Schutz“.
WICHTIG: Sie sind nicht verpflichtet, sofort alle Entscheidungen zu treffen. Der Polizeieinsatz dient in erster Linie dazu, akute Gefahren abzuwehren und Ihre Sicherheit zu gewährleisten.
DENKEN SIE DARAN: Wenn Sie befürchten, Ihre Wohnung kurzfristig verlassen zu müssen, kann es hilfreich sein, wichtige Dokumente (Personalausweis, Krankenversicherungskarte, Medikamente, Bankunterlagen, Schlüssel und Kleidung) griffbereit zu halten oder bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen. Ein vorbereiteter Notfallordner oder eine kleine Tasche kann in einer akuten Situation wertvolle Zeit sparen.
Kinder
Kinder sind immer mitbetroffen.
Auch wenn Kinder Gewalt "nur" miterleben, kann dies ihre körperliche, seelische und soziale Entwicklung nachhaltig beeinträchtigen. Deshalb sollte frühzeitig Unterstützung in Anspruch genommen werden – für das Kind und den betroffenen Elternteil.
Wenn Kinder häusliche Gewalt miterleben oder selbst betroffen sind, stehen ihr Schutz und ihr Wohl im Mittelpunkt.
Viele Betroffene befürchten, dass ihnen die Kinder weggenommen werden, wenn sie Hilfe suchen oder über die Gewalt sprechen. Diese Sorge hält viele davon ab, sich Unterstützung zu holen.
Diese Angst ist in den meisten Fällen unbegründet.
Das Jugendamt hat nicht die Aufgabe, Kinder vorschnell aus ihrer Familie zu nehmen. Vielmehr unterstützt es Familien dabei, Kinder zu schützen und geeignete Hilfen anzubieten.
Kinder erleben häusliche Gewalt oft unmittelbar mit – auch wenn sie nicht selbst körperlich angegriffen werden. Das Miterleben von Gewalt kann die Entwicklung und Gesundheit eines Kindes erheblich beeinträchtigen.
Je nach Situation können Kinder beispielsweise unter folgenden Folgen leiden:
- Ängsten und Unsicherheit,
- Schlafstörungen,
- Konzentrationsproblemen,
- Schuldgefühlen,
- Verhaltensauffälligkeiten,
- sozialem Rückzug,
- Entwicklungsverzögerungen oder
- psychischen Belastungen.
Deshalb ist es wichtig, Kinder frühzeitig zu schützen und geeignete Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen.
GUT ZU WISSEN: Wer Hilfe sucht, handelt verantwortungsvoll. Die Inanspruchnahme einer Beratungsstelle oder die Einschaltung der Polizei führt nicht automatisch dazu, dass Kinder aus der Familie genommen werden.
Auch nach einer Trennung behalten Kinder grundsätzlich das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
Besteht jedoch der Verdacht, dass das Kindeswohl durch den Umgang gefährdet wird, kann das Familiengericht den Umgang einschränken oder besondere Schutzmaßnahmen anordnen.
Je nach Situation kommen beispielsweise folgende Maßnahmen in Betracht:
- begleiteter Umgang,
- Ausschluss bestimmter Kontaktmöglichkeiten,
- zeitliche Einschränkungen,
- Aussetzung des Umgangs,
- weitere gerichtliche Schutzmaßnahmen.
Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt das Familiengericht stets das Wohl des Kindes und prüft jeden Einzelfall sorgfältig.
Wenn Sie Sorge haben, dass Ihr Kind beim Umgang gefährdet sein könnte, wenden Sie sich frühzeitig an eine Fachberatungsstelle, das Jugendamt oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
HINWEIS
WICHTIG: Dass Sie Opfer häuslicher Gewalt geworden sind oder Hilfe in Anspruch nehmen, hat nicht zur Folge, dass Ihnen das Sorgerecht oder Ihr Kind entzogen wird. Im Gegenteil: Wer sich und sein Kind schützt und Unterstützung sucht, übernimmt Verantwortung.
Das Familiengericht prüft stets das Wohl des Kindes. Hat ein Elternteil Gewalt ausgeübt oder gefährdet das Verhalten eines Elternteils das Kind oder den anderen Elternteil, kann dies Auswirkungen auf das Sorge- oder Umgangsrecht der gewaltausübenden Person haben. Welche Maßnahmen erforderlich sind, entscheidet das Gericht immer anhand der Umstände des Einzelfalls.
Kinder und Jugendliche verarbeiten häusliche Gewalt häufig anders als Erwachsene. Viele sprechen nicht über ihre Erlebnisse, sondern zeigen ihre Belastung durch Veränderungen ihres Verhaltens.
Eine frühzeitige Unterstützung kann helfen, langfristige gesundheitliche und psychische Folgen zu vermeiden.
Hilfsangebote können sein:
- Gespräche mit speziell geschulten Beratungsstellen,
- psychologische oder psychotherapeutische Unterstützung,
- Angebote der Kinder- und Jugendhilfe,
- Traumaambulanzen,
- Unterstützung durch das Jugendamt,
- schulpsychologische Beratung,
- Familienberatungsstellen.
Auch Eltern oder andere Bezugspersonen können sich beraten lassen, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen.
In der Region stehen hierfür unter anderem spezialisierte Beratungsstellen, das Jugendamt des Unstrut-Hainich-Kreises sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten zur Verfügung.
Woran erkenne ich, dass ein Kind Unterstützung benötigt?
Kinder reagieren sehr unterschiedlich auf belastende Erlebnisse. Mögliche Anzeichen können sein:
- starke Ängste,
- häufiges Weinen,
- Schlafstörungen oder Albträume,
- Konzentrationsprobleme,
- aggressives oder sehr zurückgezogenes Verhalten,
- Leistungsabfall in der Schule,
- körperliche Beschwerden ohne erkennbare Ursache,
- Einnässen oder andere Verhaltensänderungen.
Nicht jedes dieser Anzeichen bedeutet automatisch, dass ein Kind häusliche Gewalt erlebt. Treten mehrere Veränderungen gleichzeitig auf oder bestehen sie über einen längeren Zeitraum, sollte fachlicher Rat eingeholt werden.
WICHTIG: Kinder brauchen keine perfekten Eltern – sie brauchen Erwachsene, die sie schützen. Unterstützung anzunehmen ist ein wichtiger Schritt, um Sicherheit und Stabilität für das Kind zu schaffen.
Gesundheit
Häusliche Gewalt kann zu sichtbaren und nicht sichtbaren körperlichen Verletzungen führen. Manche Verletzungen heilen schnell, andere verursachen langfristige gesundheitliche Beschwerden.
Mögliche körperliche Folgen sind unter anderem:
- Prellungen, Blutergüsse und Schürfwunden,
- Knochenbrüche,
- Kopfverletzungen,
- Verletzungen im Gesichts- und Halsbereich,
- Schnitt- oder Stichverletzungen,
- innere Verletzungen,
- chronische Schmerzen,
- gynäkologische Beschwerden,
- sexuelle Verletzungen oder sexuell übertragbare Infektionen.
Nicht alle Verletzungen sind sofort erkennbar. Auch Schmerzen ohne sichtbare äußere Verletzungen sollten ärztlich abgeklärt werden.
Warum ist eine ärztliche Untersuchung wichtig?
Eine ärztliche Untersuchung dient nicht nur Ihrer medizinischen Versorgung. Sie kann Verletzungen fachgerecht dokumentieren und damit später als Beweismittel dienen.
Auch wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie Strafanzeige erstatten möchten, kann eine medizinische Dokumentation sinnvoll sein.
Wenn Sie nach einem Vorfall zunächst Zeit benötigen, um über weitere Schritte zu entscheiden, können Sie sich in Thüringen auch über die Möglichkeit einer vertraulichen Spurensicherung informieren. So können Spuren und Verletzungen gesichert werden, ohne dass Sie unmittelbar eine Strafanzeige erstatten müssen.
Weitere Informationen zur vertraulichen Spurensicherung finden Sie beim Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie.
WICHTIG: Lassen Sie sich auch dann ärztlich untersuchen, wenn die Verletzungen zunächst gering erscheinen. Manche Folgen zeigen sich erst Stunden oder Tage später.
Häusliche Gewalt belastet nicht nur den Körper, sondern auch die seelische Gesundheit. Viele Betroffene leiden noch lange nach den Gewalterfahrungen unter den psychischen Folgen.
Typische Reaktionen können sein:
- Angst und Unsicherheit,
- Schlafstörungen,
- Albträume,
- Konzentrationsprobleme,
- innere Unruhe,
- Schuld- und Schamgefühle,
- depressive Verstimmungen,
- Panikattacken,
- sozialer Rückzug,
- Verlust des Selbstwertgefühls.
Diese Reaktionen sind eine normale Antwort auf belastende oder traumatische Erlebnisse und bedeuten nicht, dass Betroffene „schwach“ sind.
Wann sollte ich Hilfe suchen?
Wenn die Beschwerden Ihren Alltag belasten oder über längere Zeit bestehen, sollten Sie professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.
Erste Anlaufstellen können sein:
- Hausärztinnen und Hausärzte,
- Fachärztinnen und Fachärzte,
- psychologische Beratungsstellen,
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten,
- Traumaambulanzen.
GUT ZU WISSEN: Über psychische Belastungen zu sprechen und Hilfe anzunehmen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Stabilisierung.
Gewalterfahrungen können ein psychisches Trauma auslösen. Ein Trauma entsteht, wenn ein belastendes Ereignis die eigenen Bewältigungsmöglichkeiten übersteigt.
Nicht jede betroffene Person entwickelt eine Traumafolgestörung. Dennoch können die Erlebnisse noch lange nachwirken.
Mögliche Anzeichen sind:
- belastende Erinnerungen oder Flashbacks,
- Albträume,
- starke Schreckhaftigkeit,
- ständige Anspannung,
- Vermeidungsverhalten,
- Gefühllosigkeit oder emotionale Taubheit,
- Konzentrations- und Gedächtnisprobleme,
- Schwierigkeiten, anderen Menschen zu vertrauen.
Diese Reaktionen können unmittelbar nach dem Ereignis oder erst Wochen oder Monate später auftreten.
Eine frühzeitige Beratung oder psychotherapeutische Unterstützung kann helfen, die Folgen zu verarbeiten und einer Chronifizierung entgegenzuwirken.
HINWEIS: Traumafolgen sind eine normale Reaktion auf außergewöhnliche Belastungen und können erfolgreich behandelt werden.
Niemand muss die Folgen häuslicher Gewalt allein bewältigen. Es gibt zahlreiche Hilfsangebote, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse Betroffener abgestimmt sind.
Je nach persönlicher Situation kommen beispielsweise folgende Unterstützungsangebote in Betracht:
- psychosoziale Beratung,
- Psychotherapie,
- Traumatherapie,
- Selbsthilfegruppen,
- medizinische Behandlung,
- Frauenhäuser oder Schutzunterkünfte,
- spezialisierte Fachberatungsstellen.
Gemeinsam mit den Fachkräften kann entschieden werden, welche Form der Unterstützung sinnvoll ist. Häufig werden verschiedene Hilfsangebote miteinander kombiniert.
Die Verarbeitung von Gewalterfahrungen benötigt Zeit. Rückschläge können dazugehören und bedeuten nicht, dass eine Therapie erfolglos ist.
MUT MACHEN: Viele Betroffene berichten, dass professionelle Unterstützung ihnen geholfen hat, wieder Sicherheit, Selbstvertrauen und Lebensqualität zu gewinnen. Der erste Schritt, Hilfe anzunehmen, ist oft der wichtigste.


