Öffentliche Bekanntmachungen
Bekämpfung der Geflüqelpest
Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis
Anordnung von Maßnahmen gemäß § 13 Geflügelpest-Verordnung i.V. mit § 38 Abs. 11
und § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz
Einladung zur Hauptausschusssitzung am 20.01.2021
(veröffentlicht am 15.01.2021)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am
20.01.2021, 17:00 Uhr, Stadtratssaal, Brotlaube, Obermarkt 21
lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
4. Beschlussfassung über die Tagesordnung
5. Abstimmung über den öffentlichen Teil der Ergebnisniederschrift der Hauptausschusssitzung am 18.11.2020
Nichtöffentlicher Teil
6. Abstimmung über den nichtöffentlichen Teil der Ergebnisniederschrift der Hauptausschusssitzung am 18.11.2020
7. Abstimmung über die Ergebnisniederschrift der außerplanmäßigen nichtöffentlichen Hauptausschusssitzung am 10.12.2020
Vorberatung
8. Eingliederung der Gemeinde Anrode bzw. einzelner Ortsteile in die Stadt
Mühlhausen/Thüringen (Drucksache Nr.: 311/2021)
9. Sonstiges
Beratung zum Konzept Durchführung Stadtratssitzung
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung einer Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
(veröffentlicht am 11.01.2021)
Am 16.12.2020 hat der Oberbürgermeister folgende Eilentscheidung getroffen:
In der Haushaltsstelle 2 6150001 981000 — Rückzahlung von Zuschüssen - genehmigte ich außerplanmäßige Mittel in Höhe von 79.445,00 € für die Rückzahlung von Zuschüssen im Bereich Stadtsanierung — Sanierung Altstadt. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgte in gleicher Höhe aus - Mehreinnahmen des Vermögenshaushaltes in der Haushaltsstelle 2 8800001 340000 Verkaufserlösen in Höhe von 79.445,00 €
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung vom Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters
(veröffentlicht am 15.12.2020)
Am 16.11.2020 hat der Oberbürgermeister folgende Eilentscheidung getroffen:
In der Haushaltsstelle 2 6150012 941000 - Planungskosten - genehmigte ich außerplanmäßige Mittel in Höhe von 84.000,00 € für das Projekt „Smart City". Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgte aus
Zweckausgaben für Organisationsberatung in Höhe von 60.000 € sowie
- Finanzmitteln der SWG, Stadtwerke und Wirtschaftsbetriebe in Höhe von insgesamt 24.000 €
Am 09.12.2020 hat der Oberbürgermeister folgende Eilentscheidung getroffen:
Satzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen zur Änderung feuerwehrrechtlicher Vorschriften (BV 284/2020)
Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen zur Änderung feuerwehrrechtlicher Vorschriften.
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Weinbergen (Hundesteuersatzung) (BV 285/2020)
Der Stadtrat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Weinbergen (Hundesteuersatzung).
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Jahr 2021 (BV 253/2020)
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von: 3 Ausbildungsstellen zum/zur Verwaltungsfach-angestellten ab 01.08.2021. Im Haushaltsjahr 2021 werden für diese Auszubildenden finanzielle Mittel wie folgt eingestellt:
Personalkosten in Höhe von 20.605,00 €
Ausbildungskosten in Höhe von 375,00 €
Festlegung des Fördergebietes "Grüner Korridor" - 1. Änderung (BV 282/2020)
Der Stadtrat beschließt die Erweiterung des am 04.04.2019 vom Stadtrat beschlossenen Fördergebietes "Grüner Korridor".
- Der Geltungsbereich des Fördergebietes erhält die im Lageplan dargestellte Fassung (siehe Lageplan). Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Bewerbung Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" - Projektaufruf 2021 (BV 281/2020)
Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Mühlhausen bewirbt sich mit dem Projekt Lebendige Kirchen in der mittelalterlichen Stadt - Sanierung der Kapelle auf dem Alten Friedhof in Mühlhausen/Thür. und Umnutzung zum Kolumbarium (Investitionssumme ca. 1,8 Mio. €) am Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).Bei Auswahl des Projektes für das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus" ist der Eigenanteil der Kommune in den Haushalt aufzunehmen. Der Eigenanteil der Kommune beträgt grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Projektkosten.
Am 14.12.2020 hat der Oberbürgermeister folgende Eilentscheidung getroffen:
In der Haushaltsstelle 1 5601000 672000 — Erstattung Abrechnung Zwei-Felder-Sporthalle - genehmigte ich außerplanmäßige Mittel in Höhe von 13.819,00 € für die Erstattung der Abrechnung der Kosten für die Zwei-Felder-Sporthalle.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgte in gleicher Höhe aus - Wenigerausgaben des Verwaltungshaushaltes in den Haushaltsstellen
1 5500000 574700 Zweckausgaben Sport
1 5500000 718100 Zuschuss Deutsche Boxmeisterschaften
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von einem Beschluss des Hauptausschusses der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 15.12.2020)
Veröffentlichung von einem Beschluss des Hauptausschusses
Wie bereits auf der Homepage www.muehlhausen.de amtlich bekanntgemacht:
In der außerordentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 10.12.2020 wurde der nachfolgend aufgeführte Beschluss mit Stimmenmehrheit gefasst:
Finanzielle Zuschüsse gemäß Stadtratsbeschluss "Rettungsschirm Vereine"(Drucksache Nr.: 277/2020)
Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses Drucksache Nr. 188/ 2020 „Rettungsschirm Vereine" die finanziellen Zuschüsse für Vereine der Kernstadt und der Ortsteile von Mühlhausen/ Thüringen an die in der Anlage 1 aufgeführten Antragsteller.
Aus dem „Rettungsschirm Vereine" erhalten ebenfalls die in der Anlage 2 aufgeführten Kirmesvereine eine finanzielle Unterstützung.
Hier geht's zur Übersicht (Anlage 1 und 2)
gez. i.V. Sill
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Bekanntmachung: Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2021
(veröffentlicht am 30.11.2020)
Sehr geehrte Tierbesitzer,
die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2021 zum Stichtag 03.01.2021 durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen.
Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird.
Ihre Thüringer Tierseuchenkasse
Weitere Informationen unter www.thueringertierseuchenkasse.de
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen
(veröffentlicht am 26.11.2020)
In der Gemeinde Mühlhausen
Gemarkung Mühlhausen (3637)
Flur 14 , Flurstücke: 10, 11, 15, 16, 18, 19, 32/1, 32/2, 127, 128/2, 129, 130, 131/1, 131/2, 134,
145/17, 146/17, 147/17, 154/22, 169/34, 180/20, 193/79
Flur 15 , Flurstücke: 69, 77, 118, 127, 128/1, 128/2, 129/1, 129/2, 304/99 , 305/99
Flur 16 , Flurstücke: 94/2, 120
Flur 21 , Flurstücke: 1/1, 114/1, 114/2
Flur 22 , Flurstücke: 47/5, 65/1, 65/2, 80/2, 81/2, 87/1, 87/2, 91/1, 91/2, 93, 98/1, 98/2, 174/98
Flur 23 , Flurstücke: 398/163
Flur 24 , Flurstücke: 1/1, 18/1, 18/2, 20/1, 20/2 , 21/1, 21/2, 22/1, 22/2, 27/3, 110/1, 111/1, 111/2,
151/21
wurde eine Grenzwiederherstellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) durchgeführt.
Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten vom
07.12.2020 bis 07.01.2021 in der Zeit von
Montags bis Donnerstags von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
Freitags von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
in der
Vermessungsstelle Bachmann
Johannisstraße 66
99974 Mühlhausen
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der o.g. Vermessungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Mühlhausen, den 26.11.2020
gez. Bachmann
Jürgen Bachmann, ÖbVI
ABGESAGT - Einladung zur Stadtratssitzung am 03.12.2020
(veröffentlicht am 26.11.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 11. Sitzung des Stadtrates am
03. Dezember 2020, 18:00 Uhr, Kulturstätte Schwanenteich, Schwanenteichallee 33
lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Anfragen
- Informationen des Oberbürgermeisters
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 10. Stadtratssitzung vom 24. September 2020
- Änderung Hauptsatzung und Geschäftsordnung (Drucksache Nr.: 263/2020)
- Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Jahr 2021 (Drucksache Nr.: 253/2020)
- 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in den Ortsteilen Bollstedt, Grabe, Höngeda und Seebach (Drucksache Nr.: 270/2020)
- Aufhebung der Verwaltungskostensatzung vom 21.10.2016 der ehemaligen Gemeinde Weinbergen (Drucksache Nr.: 266/2020)
- 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Weinbergen (Hundesteuersatzung) (Drucksache Nr.: 285/2020)
- Satzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen zur Änderung feuerwehrrechtlicher Vorschriften (Drucksache Nr.: 284/2020)
- Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfeleistungen der Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzungen) (Drucksache Nr.: 275/2020)
- Aufhebung der Gebührenordnung zur Satzung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Weinbergen vom 18.09.2003 (Drucksache Nr.: 267/2020)
- Satzungsbeschluss über die Klarstellungssatzung „Auf dem kleinen Tonberg" (Drucksache Nr.: 278/2020)
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-35 „Pfafferode, Erweiterung Klinikum“ und Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in diesem Bereich (Drucksache Nr.: 279/2020)
- Aufhebung Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Tonbergstraße – Johannisstraße Änderung des Flächennutzungsplanes im betreffenden Bereich (Drucksache Nr.: 280/2020)
- Festlegung des Fördergebietes „Grüner Korridor“ – 1. Änderung (Drucksache Nr.: 282/2020)
- Aufhebung Beschluss Drucksache Nr. 246/2020 (Drucksache Nr.: 274/2020)
- Beanstandung und Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Drucksache Nr.: 245/2020 (Drucksache Nr.: 283/2020)
- Bewerbung Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ – Projektaufruf 2021 (Drucksache Nr.: 281/2020)
- Prüfauftrag Futterautomaten Schwanenteich (Drucksache Nr.: 252/2020)
- Prüfauftrag: Ausstattung öffentliche Toiletten mit dem Euro-Schlüssel (Drucksache Nr.: 271/2020)
- Änderung Geschäftsordnung (Drucksache Nr.: 272/2020)
- Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Ordnung im Stadtgebiet von Mühlhausen/Thür. und der 8 Ortsteile (Drucksache Nr.: 276/2020)
Nichtöffentliche Sitzung
26. Abstimmung des nichtöffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 10. Stadtratssitzung vom 24. September 2020
27. Veräußerung des Baugrundstücks im Ortsteil Höngeda (Drucksache Nr.: 257/2020)
28. Erwerb eines Grundstücks im Bereich Kettengasse (Drucksache Nr.: 258/2020)
29. Verzicht auf die Ausübung des Wiederkaufrechtes und Zustimmung zum Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Gewerbegebiet Süd-Ost „Triftweg“ (Drucksache Nr.: 299/2020)
Freundliche Grüße
gez. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mühlhausen für den Bereich Auf dem Schadeberg (Großsolarthermieanlage)
(veröffentlicht am 18.11.2020)
Die vom Stadtrat am 09.07.2020 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung einer Großsolarthermieanlage im Bereich Auf dem Schadeberg wurde mit Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 26.08.2020, Aktenzeichen 310-4621-4722/2020-16064046-FNP-Mühlhausen 18.Ä nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen vom 18.11.2020 wirksam. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen die Änderung nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags | von 9.00 - 12.00 Uhr |
dienstags | von 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr |
donnerstags | von 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr |
freitags | von 9.00 - 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 03601/452 341). Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Ergänzend werden die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in das Internet (Homepage der Stadt Mühlhausen und zentrales Internetportal des Freistaates Thüringen) eingestellt (§ 6 a Abs. 2 BauGB).
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Mühlhausen, den 26.10.2020
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns →→→→→→→ Siegel
Oberbürgermeister
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-34 "Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg"
(veröffentlicht am 18.11.2020)
Der Stadtrat hat am 09.07.2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-34 "Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg", bestehend aus den zeichnerischen und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) mit Schreiben vom 09.09.2020 der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 22.09.2020 erhalten, die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird hiermit bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. VEP-34 "Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg" tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen vom 18.11.2020 in Kraft. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags | von 9.00 bis 12.00 Uhr | ||
dienstags | von 9.00 bis 12.00 Uhr | und 13.00 bis 18.00 Uhr | |
donnerstags | von 9.00 bis 12.00 Uhr | und 13.00 bis 16.00 Uhr | |
freitags | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 03601/452 341). Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt. Ergänzend werden der Bebauungsplan, die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung in das Internet (Homepage der Stadt Mühlhausen und zentrales Internetportal des Freistaates Thüringen) eingestellt (§ 10 a Abs. 2 BauGB).
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mühlhausen, den 26.10.2020
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns →→→→→ Siegel
Oberbürgermeister
Einladung zur Hauptausschusssitzung am 18.11.2020
(veröffentlicht am 12.11.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am
18.11.2020, 17:30 Uhr, Stadtratssaal, Brotlaube, Obermarkt 21
lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung
Nichtöffentlicher Teil /Vorberatung
Finanzielle Zuschüsse gemäß Stadtratsbeschluss „Rettungsschirm Vereine“ (Drucksache Nr.: 277/2020)
Richtlinie zur Förderung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung (Drucksache Nr.: 265/2020)
Öffentlicher Teil (Beginn 18:00 Uhr)
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
4. Beschlussfassung über die Tagesordnung
5. Abstimmung über den öffentlichen Teil der Ergebnisniederschrift der Hauptausschusssitzung am 10.09.2020
Beschlussfassung
6. Finanzielle Zuschüsse gemäß Stadtratsbeschluss „Rettungsschirm Vereine“ (Drucksache Nr.: 277/2020)
7. Richtlinie zur Förderung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung (Drucksache Nr.: 265/2020)
Nichtöffentlicher Teil
8. Abstimmung über den nichtöffentlichen Teil der Ergebnisniederschrift der Hauptausschusssitzung am 10.09.2020
Beschlussfassung
9. Besetzung der Stelle Sachbearbeiter/in Bauaufsicht/Prüfung (Drucksache Nr.: 262/2020)
Vorberatung
10. 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in den Ortsteilen Bollstedt, Grabe, Höngeda und Seebach (Drucksache Nr.: 270/2020)
11. Aufhebung der Verwaltungskostensatzung vom 21.10.2016 der ehemaligen Gemeinde Weinbergen (Drucksache Nr.: 266/2020)
12. 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Weinbergen (Hundesteuersatzung) (Drucksache Nr.: 285/2020)
13. Satzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen zur Änderung feuerwehrrechtlicher Vorschriften (Drucksache Nr.: 284/2020)
14. Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfeleistungen der Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzungen) (Drucksache Nr.: 275/2020)
15. Aufhebung der Gebührenordnung zur Satzung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Weinbergen vom 18.09.2003 (Drucksache Nr.: 267/2020)
16. Beanstandung und Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Drucksache Nr.: 245/2020 (Drucksache Nr.: 283/2020)
17. Änderung Hauptsatzung und Geschäftsordnung (Drucksache Nr.: 263/2020)
18. Änderung Geschäftsordnung (Drucksache Nr.: 272/2020)
19. Sonstiges
Eingemeindung der Gemeinde Anrode
Nutzung Parkausweis
Stand Obdachlosenunterkunft
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Ankündigung eines Anhörungstermins im Rahmen einer Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs und Geoinformationsgesetz
(veröffentlicht am 09.11.2020)
Information für betroffene Eigentümer über Anhörungstermin am 17.11.2020
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 30.09.2020)
In der Sitzung des Stadtrates am 24.09.2020 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Drucksache Nr.: 207/2020
Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen Gesch.jahr 2019
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur
Feststellung des Jahresabschlusses,
Ergebnisverwendung,
Entlastung des Geschäftsführers,
- Entlastung des Aufsichtsrates der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen (SWG) für das Geschäftsjahr 2019
Drucksache Nr.: 208/2020
Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäfts-führung und Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH für das Geschäftsjahr 2019
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur
Feststellung des Jahresabschlusses,
Ergebnisverwendung,
Entlastung des Geschäftsführers,
Entlastung des Aufsichtsrates der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH (WBM) für das Geschäftsjahr 2019
Drucksache Nr.: 206/2020
Neufassung der Archivsatzung
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs (Archivsatzung).
Drucksache Nr.: 209/2020
Nutzungsvereinbarung Synagoge Mühlhausen
Der Oberbürgermeister der Stadt Mühlhausen schließt mit der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen einen zeitlich befristeten Nutzungsvertrag mit Verlängerungsoption über die Synagoge und das ehemalige Gemeindehaus in der Jüdenstraße 24,99974 Mühlhausen, um dieses denkmalgeschützte Bauensemble in seinem Bestand zu erhalten, für Besichtigungen zugänglich zu machen und als Veranstaltungsort zu nutzen.
Drucksache Nr.: 210/2020
Fortschreibung des Kindertagesstättenkonzepts 2020
Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Kita-Konzepts.
Drucksache Nr.: 211/2020
Neubau der Kindertagesstätte "Siedlungszwerge"
Die Planungskosten für den Neubau werden in den Haushalt 2021 eingestellt. Für die Fachplanung werden Fördermittel beantragt.
Drucksache Nr.: 230/2020
Beteilung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen beschließt, sich am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" mit der Sanierung der Kulturstätte Schwanenteich zu beteiligen. Die Kulturstätte Schwanenteich dient dabei als kulturelles Zentrum des Areals und fungiert über die Stadtgrenzen hinaus als Tagungs- und Veranstaltungsort. Des Weiteren sind Kulturstätte und Erholungsgebiet in Kombination eine Kernzone der Landesgartenschau-Konzeption und somit von herausragender Bedeutung. Das Konzept „Wasser. Mühlen. Mythen." schafft eine grünstrukturelle Verbindung zwischen dem Schwanenteich, der Altstadt und der Unstrut. Dabei sind die Altstadt und der Schwanenteich mit ihren vielfältigen Grünraumpotenzialen und Wasserläufen die großen Protagonisten der weiteren Stadtentwicklung. Eine Modernisierung der Kulturstätte Schwanenteich trägt somit zur Attraktivitätssteigerung und Belebung des Erholungsgebietes sowie zur überregionalen Bekanntheit bei. Aus Sicht der Stadtentwicklung ist dieses Projekt uneingeschränkt zu forcieren.
Drucksache Nr.: 233/2020
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 41.000 € für die Ausbildungskosten der Auszubildenden
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 41.000 € in der Haushaltsstelle 1 0220 000 562100 - Aus- und Fortbildung (Auszubildende/ Praktikanten). Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Haushaltsstelle: 1 0220000 430000 - Beiträge zu Versorgungskassen.
Drucksache Nr.: 246/2020
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 60.000 € für Planungskosten Umgestaltung/Sanierung Sport- und Jugendcamp, Campingplatz am Schwanenteich
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 60.000 € in der Haushaltsstelle 2 5700001 950500 - Umgestaltung/Sanierung Sport- und Jugendcamp, Campingplatz. Die Mittel werden wie folgt verwendet:
Für die Umsetzung planerische Einzelprojekte (z.B. Sanitär-Trakt) im Rahmen der Gesamtplanung des Areals durch das entsprechende Referat der Stadtverwaltung, nach vorheriger Beschlussfassung im Planungs-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss.
oder
Die Stadt schreibt einen Wettbewerb für Studierende der Architektur für die Planung der Umgestaltung/Sanierung Sport- und Jugendcamp, Campingplatz aus. Das Projekt wird mit dem „Röbling-Preis" in Höhe von 6.000 € dotiert. Die Projektbegleitung erfolgt durch das entsprechende Referat der Stadtverwaltung. Mehrkosten für die Planung bleiben in Höhe von maximal 54.000 € in der entsprechenden Haushaltsstelle eingestellt. Die Ausschreibung erfolgt umgehend
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus Einnahmen aus dem Kommunalinvestitionspaket des Freistaates Thüringen.
Drucksache Nr.: 247/2020
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 150.000 € für Baukosten des Straßenabschnittes Lindenbühl (zwischen Eisenacher Straße und "Wendehammer")
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 150.000 € in der Haushaltsstelle 2 6310238 950000 – Baukosten. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus Einnahmen aus dem Kommunalinvestitionspaket des Freistaates Thüringen.
Drucksache Nr.: 218/2020
Umbau barrierefreie Toilette am Blobach/Inneres Frauentor
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie hoch der finanzielle Aufwand für den Umbau der Toilettenanlage am Blobach/Inneres Frauentor ist, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Ebenfalls soll geprüft werden, ob hierfür eventuell Fördergelder zu akquirieren sind. Hierfür notwendige Mittel sind in den Haushalt 2021 einzustellen.
Drucksache Nr. 251/2020
Initiierung der Schaffung eines „Praxisorientierten Kompetenzzentrums für den digitalen Unterricht" in Mühlhausen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine Initiativbewerbung zur Etablierung eines „Praxisorientierten Kompetenzzentrums für den digitalen Unterricht" in der Kreisstadt Mühlhausen, z.B. auf dem Gelände der ehemaligen Görmarkaserne zu veranlassen. Hierbei hat der Oberbürgermeister Gespräche mit dem Landrat Harald Zanker, als Vertreter des Unstrut-Hainich-Kreises und unseren Landtagsabgeordneten zu führen, um eine breite Basis für die Unterstützung der Initiativbewerbung zu schaffen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Schaffung einer Kompetenzgruppe „Digitalisierung" einzuleiten, welche sich mit den Inhalten der Bewerbung beschäftigt, ggf. ein Konzept erstellt und die Fortführung begleitet.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur Stadtratssitzung am 24.09.2020
(veröffentlicht am 17.09.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Stadtrates am 24. September 2020, 18:00 Uhr, in der Kulturstätte Schwanenteich, Schwanenteichallee 33 lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
2. Beschlussfassung über die Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Anfragen
5. Informationen des Oberbürgermeisters
6. Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 9. Stadtratssitzung vom 09. Juli 2020
7. Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen Gesch.jahr 2019 (Drucksache Nr.: 207/2020)
8. Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH für das Geschäftsjahr 2019 (Drucksache Nr.: 208/2020)
9. Neufassung der Archivsatzung (Drucksache Nr.: 206/2020)
10. Nutzungsvereinbarung Synagoge Mühlhausen (Drucksache Nr.: 209/2020)
11. Fortschreibung des Kindertagesstättenkonzepts 2020 (Drucksache Nr.: 210/2020)
12. Neubau der Kindertagesstätte „Siedlungszwerge“ (Drucksache Nr.: 211/2020)
13. Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Drucksache Nr.: 230/2020)
14. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 41.000 € für die Ausbildungskosten der Auszubildenden (Drucksache Nr.: 233/2020)
15. Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 125.000 € für Planungskosten Umgestaltung/Sanierung Sport- und Jugendcamp, Campingplatz am Schwanenteich (Drucksache Nr.: 246/2020)
16. Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 150.000 € für Baukosten des Straßenabschnittes Lindenbühl (zwischen Eisenacher Straße und "Wendehammer") (Drucksache Nr.: 247/2020)
17. Kurzzeitpark-Taste (Drucksache Nr.: 213/2020)
18. Umbau barrierefreie Toilette am Blobach/Inneres Frauentor (Drucksache Nr.: 218/2020)
19. Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Ordnung im Stadtgebiet von Mühlhausen/Thür. und der 8 Ortsteile (Drucksache Nr.: 222/2020)
20. Verfügungsmittel Stadtrat (Drucksache Nr.: 245/2020)
NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG
21. Berichterstattung Sicherheitslage in Mühlhausen – Herr Polizeioberrat Thomas Gubert
22. Abstimmung des nichtöffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 9. Stadtratssitzung vom 09. Juli 2020
23. Versetzung in den Ruhestand auf Antrag gem. § 26 Abs. 1 ThürBG (Drucksache Nr.: 212/2020)
24. Grundstückserwerb durch die SWG mbH – Steinweg 41 (Drucksache Nr.: 214/2020)
25. Bestellung eines Erbbaurechtes an einem Grundstück in der Industriestraße (Tierschutzverein) (Drucksache Nr.: 215/2020)
26. Geltendmachung des Heimfallanspruches für das Grundstück Wanfrieder Straße 113 bestehende Erbbaurecht (Drucksache Nr.: 216/2020)
27. Aufhebung des Beschlusses Drucksache Nr. 197/2020 vom 09.07.2020 zum Verkauf der Liegenschaft der ehemaligen Schule in Seebach (Drucksache Nr.: 217/2020)
28. Veräußerung des Baugrundstücks Unter dem Scherbenberg 2b im Ortsteil Höngeda und Zustimmung zur Bestellung einer Grundschuld (Drucksache Nr.: 225/2020)
29. Veräußerung eines Grundstücks am Arbeitsdank (Drucksache Nr.: 226/2020)
30. Veräußerung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks in der Gustav-Walter-Straße (Drucksache Nr.: 227/2020)
31. Grundstücksverkauf mit Erschließungsverpflichtung, Wiederkaufsrecht und Mehrerlösabführklausel – Wohngebiet „Die Gewalt II. Bauabschnitt“ im OT Bollstedt (Drucksache Nr.: 228/2020)
32. Erwerb des Grundstücks Wahlstraße 73 (Drucksache Nr.: 231/2020)
33. Erwerb des ehemaligen Betriebsgeländes des „VEB Kinderfahrzeuge Mühlhausen“ am Entenbühl (Drucksache Nr.: 232/2020)
Freundliche Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Aufgrund der Infektionsschutz-Maßnahmen ist für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die dem öffentlichen Teil der Sitzung beiwohnen möchten Folgendes zu beachten:
• Es gibt ein geringes Platzangebot für die Öffentlichkeit – nur 16 Plätze können zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
• Besucher müssen beim Betreten der Kulturstätte Ihre Kontaktdaten anzeigen und ihre Symptomfreiheit bestätigen, dafür liegen am Eingang entsprechende Fragebögen bereit.
• Gegen 20:00 Uhr ist eine Pause vorgesehen, um den Saal zu belüften, dazu müssen alle Besucher das Gebäude durch den Hinterausgang verlassen. Nach der Pause kann das Gebäude wieder durch den Vordereingang betreten werden.
Ankündigung von örtlichen Vermessungsarbeiten und des Anhörungstermins im Rahmen einer Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz
(veröffentlicht am 08.09.2020)
Information der Eigentümer in der Gemarkung Mühlhausen über den Termin am 16. September 2020 ab 07:00 Uhr; Treffpunkt: Ortseingang Mühlhausen, Windeberger Landstraße, Solarpark.
Einladung zur Hauptausschusssitzung am 10.09.2020
(veröffentlicht am 04.09.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 10. September 2020, 17:30 Uhr, im Sitzungssaal, Brotlaube, Obermarkt 21 lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1.Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
4. Beschlussfassung über die Tagesordnung
5. Abstimmung über den öffentlichen Teil der Ergebnisniederschrift der Hauptausschusssitzung am 25.06.2020
Nichtöffentlicher Teil - Vorberatung
6. Abstimmung über den nichtöffentlichen Teil der Ergebnisniederschrift der Hauptausschusssitzung am 25.06.2020
7. Neufassung der Archivsatzung (Drucksache Nr.: 206/2020)
8. Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen Gesch.jahr 2019(Drucksache Nr.: 207/2020)
9. Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetrieb Mühlhausen GmbH für das Geschäftsjahr 2019 (Drucksache Nr.: 208/2020)
10. Nutzungsvereinbarung Synagoge Mühlhausen (Drucksache Nr.: 209/2020)
11. Versetzung in den Ruhestand auf Antrag gem. § 26 Abs. 1 ThürBG (Drucksache Nr.: 212/2020)
12. Besetzung der Stelle „Sachbearbeiterin Objektplanung und Bauüberwachung Wasserbau“ im Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen (Drucksache Nr.: 221/2020) (Beschlussfassung)
13. Verfügungsmittel Stadtrat (Drucksache Nr.: 245/2020)
14. Sonstiges
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-33 „Sondergebiet Tourismus – Bratwurstmuseum“
(bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen am 19.08.2020)
Der Stadtrat hat am 07.11.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus-Bratwurstmuseum", bestehend aus den zeichnerischen und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) mit Schreiben vom 27.05.2020 der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 11.06.2020 erhalten, die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird hiermit bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus-Bratwurstmuseum" tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags | von 9.00 bis 12.00 Uhr | ||
dienstags | von 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 18.00 Uhr |
donnerstags | von 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 16.00 Uhr |
freitags | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 41). Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt. Ergänzend werden der Bebauungsplan, die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung in das Internet (Homepage der Stadt Mühlhausen) eingestellt (§ 10a Abs. 2 BauGB).
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Änderung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mühlhausen, den 17.07.2020
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns Siegel
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 22.07.2020)
In der Sitzung des Hauptausschusses am 25.06.2020 wurde der nachfolgend aufgeführte Beschluss mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache Nr.: 200/2020
Bewerbung und Durchführung der Deutschen Feuerwehrmeisterschaften 2021
Die Stadt Mühlhausen bewirbt sich um die Deutschen Feuerwehrmeisterschaften 2021. Für die Durchführung werden 30.000 Euro zur Verfügung gestellt.
In der Sitzung des Stadtrates am 09.07.2020 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Drucksache Nr.: 189/2020
Abberufung des bisherigen und Berufung eines neuen Geschäftsführers der SWG zum 01.01.2021
- Herr Martin Fromm wird mit Wirkung zum 31.12.2020 als Geschäftsführer der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen abberufen.
- Herr Frank Spangenberg wird mit Wirkung zum 01.01.2021 als Geschäftsführer der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbh Mühlhausen berufen. Für das hieraus resultierende Anstellungsverhältnis erhält Herr Spangenberg einen auf die Dauer von 5 Jahren befristeten Dienstvertrag mit der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen, nebst einer vertraglichen Regelung zur Nutzung eines Dienstwagens.
- Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung des Beschlusses notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Beschluss Drucksache Nr.: 171/2020
Feststellung der Jahresrechnung 2018
Die Jahresrechnung 2018 wird auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises vom 05.06.2020 nach § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung festgestellt. Der Verwaltungshaushalt konnte mit einem Überschuss abschließen. Dieses Ergebnis konnte u.a. durch Steuer-Mehreinnahmen von 874.264 Euro, sowie Einsparungen von 767.202 Euro bei den Gruppierungen 5 und 6 (sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) und 228.172 Euro Wenigerausgaben bei den Zuweisungen und Zuschüssen erreicht werden. Vom Verwaltungshaushalt konnten Mittel in Höhe von 5.206.216,77 € dem Vermögenshaushalt zugeführt werden, das waren 1.430,715,77 € mehr als geplant. Mit dieser deutlich höheren Zuführung war es möglich, nicht zu realisierende Einnahmen auszugleichen. Aus dem Verkauf von Grundstücken waren Mehreinnahmen von 337.953 Euro zu verzeichnen. Im Ergebnis der Jahresrechnung konnten der Allgemeinen Rücklage mehr als 2 Mio. Euro zugeführt werden. Der Kassenkredit wurde im gesamten Haushaltsjahr 2018 nicht in Anspruch genommen.
Entsprechend § 80 Abs. 4 ThürKO wird die festgestellte Jahresrechnung 2018 der Stadt Mühlhausen mit ihren Anlagen, der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2018 sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 in der Zeit vom 22.07. – 07.08.2020 in der Stadtverwaltung Mühlhausen, Fachbereich Finanzen, Zimmer D 205, Ratsstraße 25 während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2019.
Beschluss Drucksache Nr.: 172/2020
Entlastung des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2018
Der Oberbürgermeister und die Bürgermeisterin werden für das Haushaltsjahr 2018 auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 80 Abs.3 der Thüringer Kommunalordnung entlastet.
Entsprechend § 80 Abs. 4 ThürKO wird die festgestellte Jahresrechnung 2018 der Stadt Mühlhausen mit ihren Anlagen, der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2018 sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 in der Zeit vom 22.07. – 07.08.2020 in der Stadtverwaltung Mühlhausen, Fachbereich Finanzen, Zimmer D 205, Ratsstraße 25 während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2019.
Beschluss Drucksache Nr.: 175/2020
Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich Auf dem Schadeberg (Großsolarthermieanlage)
Die in den Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Mühlhausen im Bereich Auf dem Schadeberg (Großsolarthermieanlage) vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprechend der in der Anlage vorliegenden Fassung zugestimmt.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache Nr.: 176/2020
Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Mühlhausen für den Bereich Auf dem Schadeberg – Großsolarthermieanlage
- Die in den Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des FNP vorgebrachten Belange hat der Stadtrat in der Sitzung am 09.07.2020 geprüft und abgewogen. Den Entscheidungsvorschlägen wurde mittels Beschluss zugestimmt.
- Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung des FNP (Planzeichnung und Legende).
- Die Begründung der Änderung des Flächennutzungsplans wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung der Änderung des FNP zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt zu machen.
Beschluss Drucksache Nr.: 177/2020
Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf des vorhaben-bezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-34 „Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg“
Die in den Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-34 "Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg" vorgebrachten Belange wurden geprüft und abgewogen. Den in der Anlage vorliegenden Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache Nr.: 178/2020
Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-34 „Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg“
- Die in den Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-34 "Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg" vorgebrachten Belange hat der Stadtrat am 09.07.2020 geprüft und abgewogen. Dem Entscheidungsvorschlag wurde mittels Beschluss zugestimmt.
- Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan wird gebilligt.
- Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetztes vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587), beschließt der Stadtrat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-34 „Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg", bestehend aus den zeichnerischen und den textlichen Festsetzungen, als Satzung.
- Die Begründung mit dem Umweltbericht als Bestandteil der Begründung wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Kommunalaufsicht vorzulegen. Der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist alsdann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie § 21 ThürKO ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Drucksache Nr.: 190/2020
8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in Weinbergen
Der Stadtrat beschließt die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in Weinbergen.
Drucksache Nr.: 191/2020
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Stadt Mühlhausen
Der Stadtrat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Stadt Mühlhausen.
Beschluss Drucksache Nr.: 196/2020
Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB im Sanierungsgebiet „Altstadtsanierung Mühlhausen“ über Ablösevereinbarung
Es wird beschlossen, die Verwaltung zur Aufnahme von Gesprächen mit den Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet "Altstadtsanierung Mühlhausen" zum Abschluss von Ablösevereinbarungen sowie zur Ermächtigung zu deren Abschluss unter Berücksichtigung der Gewährung des pauschalen Abschlages sowie der Vereinbarung zur Ratenzahlung zu beauftragen.
Beschluss Drucksache Nr.: 174/2020
Maßnahmekatalog zu Klimaveränderung
Der Stadtrat beschließt den vorliegenden –Maßnahmekatalog zu Klimaveränderung- für die Stadt Mühlhausen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt den –Maßnahmekatalog zu Klimaveränderung- als Handlungsrahmen bei den weiteren Planungen und Vorhaben zu berücksichtigen und umzusetzen. Über die Umsetzung ist jährlich zu berichten und bei Bedarf durch Beschluss des Stadtrates fortzuschreiben.
Beschluss Drucksache Nr.: 187/2020
Machbarkeitsstudie Wasserstoff-Mobilität in Mühlhausen
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie „Wasserstoff-Mobilität in Mühlhausen“ auf den Weg zu bringen. Dabei soll geprüft werden, unter welchen Bedingungen das Thema Wasserstoff einen Beitrag zur umweltfreundlichen sowie nachhaltigen Verkehrs- und Energiewende in Mühlhausen leisten kann. Die Kosten der Untersuchung belaufen sich nach Schätzung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) auf einen Betrag zwischen 30.000 und 40.000 Euro. Das Ministerium hat der Stadtverwaltung bereits Unterstützung bei der Finanzierung signalisiert. Auch über die neue Wasserstoffstrategie des Bundes sind verschiedene Fördermöglichkeiten verfügbar. Deshalb kann von einer Förderung bis zu 75 Prozent ausgegangen werden. Der kommunale Eigenanteil liegt bei maximal 10.000 € und wird entsprechend im Haushalt 2021 aufgenommen. Dieser Anteil soll nach Möglichkeit durch weitere Beteiligte reduziert werden.
Beschluss Drucksache Nr.: 194/2020
Beitritt zum Kommunalen IT-Dienstleister – KIV
- Der Stadtrat beschließt, dass sich die Stadt Mühlhausen an dem kommunalen IT-Dienstleister in Thüringen – Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV) – als Gesellschafterin durch den Erwerb von Anteilen in Höhe von 85,27 Euro beteiligt.
- Der Stadtrat beschließt, den Oberbürgermeister zu beauftragen und zu ermächtigen, allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zum Beitritt der Stadt Mühlhausen zu dem Thüringer Kommunalen IT-Dienstleister – Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV) – zuzustimmen. Der Oberbürgermeister wird in diesem Zusammenhang ebenfalls beauftragt und ermächtigt, alle im Rahmen des Beitrittsverfahrens erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Dies gilt auch für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen sowie die notarielle Abwicklung der Beteiligung.
- Der Stadtrat beschließt, den Oberbürgermeister zu ermächtigen, dem Gesellschaftsvertrag der KIV (Anlage 1) sowie der Gesellschaftsvereinbarung der KIV (Anlage 2) einschließlich ggf. notwendiger redaktioneller Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen zuzustimmen.
Beschluss Drucksache Nr.: 195/2020
Beschluss über die kommunale Einbindung des Mehrgenerationenhauses
Der Stadtrat beschließt für die Programmlaufzeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2028 die Einbindung des Mehrgenerationenhauses
- in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger
- weiterhin in die kommunalen Planungen und Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses.
- Das Konzept wird den Stadträten bis zum 25.08.2020 zugestellt.
Beschluss Drucksache Nr.: 163/2020
Ausweisung attraktiver Laufstrecken
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, attraktive Laufstrecken in der Stadt Mühlhausen sowie in den Ortsteilen auszuweisen. Auf diese Laufstrecken soll auf geeigneten digitalen Medien (Homepage der Stadt, Facebook-Auftritt, Mühlhausen App) aufmerksam gemacht werden.
Beschluss Drucksache Nr.: 188/2020
Rettungsschirm Vereine
Der Stadtrat beschließt, einen „Rettungsschirm Vereine“ aufzuspannen. Die Ausgestaltung sieht wie folgt aus:
- Die Vereine stellen einen Antrag auf Unterstützung an Referat 2 Kultur und Sport/Ehrenamt/Klimaschutz bis spätestens 30.09.2020. Der Hauptausschuss entscheidet über die Anträge
- Der Antrag erfolgt formlos mit kurzer Begründung zu Corona-bedingten Ausfällen.
- Das Budget wird auf 50.000 EUR gedeckelt.
- Deckungsquelle: Die Deckung erfolgt einzelfallbezogen aus den bestehenden Haushaltsansätzen aus dem freiwilligen Bereich.
Der nachstehende Beschluss erhielt nicht die erforderliche Mehrheit:
Beschluss Drucksache Nr.: 185/2020
Junge Stadt: Chill-Areas für Mühlhausen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Chill-Area-Konzept der Stadt Mühlhausen in einer zentralen Lage unter Einbeziehung des Schüler*innenparlaments, der Schülersprecher*innen, der Jugendeinrichtungen- und Jugendvereine der Stadt, der SWG, WGM, dem Klimaschutz-beauftragten und weiteren einschlägigen Interessengruppen zu erstellen. Das Konzept soll auf einer erarbeiteten Umfrage, die sich an junge Mühlhäuserinnen und Mühlhäuser richtet, fußen. Hierbei verfolgt die Stadt das Ziel, Orte für junge Menschen zu schaffen, die an ihre Interessen angepasst sind. Gleichzeitig sollen auch Anwohner*innen von der Gestaltung der Fläche profitieren. Das Konzept soll Ende des Jahres 2020 öffentlich vorgestellt werden.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Veröffentlichung von Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters
(veröffentlicht am 22.07.2020)
Am 21.04.2020 hat der Oberbürgermeister folgende Eilentscheidung getroffen:
Aufhebung des Sperrvermerks für den Neubau der Obdachlosenunterkunft (BV 160/2020)
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks in der Haushaltsstelle 2 445001 950100 – Neubau Obdachlosenunterkunft.
Am 14.05.2020 hat der Oberbürgermeister folgende Eilentscheidung getroffen:
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe zur Beschaffung Amphibienfahrzeug „Truxor T40 (BV 166/2020)
Der Stadtrat genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 128.000,00 € in der Haushaltsstelle 2.7710935000 – Bewegliches Anlagevermögen – zur Anschaffung des Amphibienfahrzeuges „Truxor T40“ mittels Direktvergabe zum Preis von ca. 128.000 € auf der Grundlage des Angebotes der Firma Zelder vom 30.04.2020. Die Deckung des Finanzbedarfs erfolgt aus der haushaltsstelle 2.6900001.950400 Umbau Ufermauer Schwanenteich (HHR 2019). Der Stadtratsbeschluss wird durch eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters ersetzt.
Am 11.06.2020 hat der Oberbürgermeister folgende Eilentscheidung getroffen:
In der Haushaltsstelle 2 5700001 950400 – Zufahrt Eingangsbereich Freibad Schwanenteich genehmigte ich die außerplanmäßige Mittel in Höhe von 69.000 € (netto).
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgte in gleicher Höhe aus - Minderausgabe des Vermögenshaushaltes in den Haushaltsstellen 2 6310235 950000 Zufahrt Eingangsbereich Freibad Schwanenteich 2 6700003 951200 Straßenbeleuchtung Johannistal
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur Stadtratssitzung am 09.07.2020
(veröffentlicht am 02.07.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Stadtrates am 09. Juli 2020, 17:00 Uhr, in der Kulturstätte Schwanenteich, Schwanenteichallee 33 lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
2. Beschlussfassung über die Tagesordnung
NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG
3. Abstimmung des nichtöffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 8. Stadtratssitzung vom 05. März 2020
4. Abberufung des bisherigen und Berufung eines neuen Geschäftsführers der SWG zum 01.01.2021 Drucksache Nr.: 189/2020
5. Städtebauliche Entwicklung des Quartiers „Entenbühl“ Drucksache Nr.: 201/2020
6. Veräußerung eines Grundstücks in der Industriestraße Drucksache Nr.: 169/2020
7. Veräußerung eines Grundstücks am Schneidemühlenweg Drucksache Nr.: 170/2020
8. Änderung des Beschlusses des Stadtrates Drucksache Nr. 24/2019 vom 19.09.2019 und des Änderungsbeschlusses Drucksache Nr. 119/2020 vom 05.03.2020 zur Veräußerung eines Grundstücks im Industriegebiet „Am Görmarschen Kreuz“ Drucksache Nr.: 181/2020
9. Veräußerung eines Grundstücks im Industriegebiet „Am Görmarschen Kreuz“ Drucksache Nr.: 182/2020
10. Verkauf der Liegenschaft der ehemaligen Schule in Seebach Drucksache Nr.: 197/2020
11. Veräußerung des Baugrundstücks Vogteier Weg 47 (OT Höngeda) Drucksache Nr.: 199/2020
ÖFFENTLICHE SITZUNG
12. Einwohnerfragestunde
13. Anfragen
14. Informationen des Oberbürgermeisters
15. Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 8. Stadtratssitzung vom 05. März 2020
16. Feststellung der Jahresrechnung 2018 Drucksache Nr.: 171/2020
17. Entlastung des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2018 Drucksache Nr.: 172/2020
18. Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich Auf dem Schadeberg (Großsolarthermieanlage) Drucksache Nr.: 175/2020
19. Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Mühlhausen für den Bereich Auf dem Schadeberg – Großsolarthermieanlage Drucksache Nr.: 176/2020
20. Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-34 „Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg“ Drucksache Nr.: 177/2020
21. Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-34 „Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg“ Drucksache Nr.: 178/2020
22. 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in Weinbergen Drucksache Nr.: 190/2020
23. 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Stadt Mühlhausen Drucksache Nr.: 191/2020
24. Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB im Sanierungsgebiet „Altstadtsanierung Mühlhausen“ über Ablösevereinbarung Drucksache Nr.: 196/2020
25. Maßnahmekatalog zu Klimaveränderung Drucksache Nr.: 174/2020
26. Machbarkeitsstudie Wasserstoff-Mobilität in Mühlhausen Drucksache Nr.: 187/2020
27. Beitritt zum Kommunalen IT-Dienstleister – KIV Drucksache Nr.: 194/2020
28. Beschluss über die kommunale Einbindung des Mehrgenerationenhauses Drucksache Nr.: 195/2020
29. Ausweisung attraktiver Laufstrecken Drucksache Nr.: 163/2020
30. Verzicht auf Sockelbetrag Drucksache Nr.: 168/2020
31. Leitbild „Mittelalterliche Reichsstadt“ Drucksache Nr.: 173/2020
32. Stadtquartiersmanagement gemeinsam Drucksache Nr.: 183/2020
33. Stadt in das 21. Jahrhundert bringen: Die MühlhausenAPP Drucksache Nr.: 184/2020
34. Junge Stadt: Chill-Areas für Mühlhausen Drucksache Nr.: 185/2020
35. Neugeborenenbäume für Mühlhausen Drucksache Nr.: 186/2020
36. Rettungsschirm Vereine Drucksache Nr.: 188/2020
37. Corona-Haushalts-Maßnahme Drucksache Nr.: 203/2020
gez. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Aufgrund der Infektionsschutz-Maßnahmen ist für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die dem öffentlichen Teil der Sitzung beiwohnen möchten Folgendes zu beachten:
• Es gibt ein geringes Platzangebot für die Öffentlichkeit – nur 16 Plätze können zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
• Besucher müssen beim Betreten der Kulturstätte Ihre Kontaktdaten anzeigen und ihre Symptomfreiheit bestätigen, dafür liegen am Eingang entsprechende Fragebögen bereit.
• Die Sitzung beginnt bereits um 17:00 Uhr mit dem nichtöffentlichen Teil - ab ca. 18:00 Uhr folgt der öffentliche Teil, zu dem die Besucher dann eingelassen werden
• Gegen 19:00 Uhr ist eine Pause vorgesehen, um den Saal zu belüften, dazu müssen alle Besucher das Gebäude durch den Hinterausgang verlassen. Nach der Pause kann das Gebäude wieder durch den Vordereingang betreten werden.
Einladung zur Hauptausschusssitzung am 25.06.2020
(veröffentlicht am 19.06.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 25. Juni 2020, 17:45 Uhr, im Sitzungssaal, Brotlaube, Obermarkt 21 lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
4. Beschlussfassung über die Tagesordnung
5. Abstimmung über den öffentlichen Teil der Ergebnisniederschrift der Hauptausschusssitzung am 23.04.2020
Beschlussfassung
6. Bewerbung und Durchführung der Deutschen Feuerwehrmeisterschaften 2021 Drucksache Nr.: 200/2020
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mühlhausen für den Bereich Am Stadtwald
Die vom Stadtrat am 07.11.2019 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des geplanten Sondergebietes Tourismus - Bratwurstmuseum wurde mit Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 12.05.2020, Aktenzeichen 310-4621-15898/2019-16064046-FNP-Mühlhausen 17.Ä nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen wirksam. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen die Änderung nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags | von 9.00 - 12.00 Uhr |
dienstags donnerstags | von 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr von 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr |
freitags | von 9.00 - 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 03601/452 341). Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Ergänzend werden die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in das Internet eingestellt (§ 6 Abs. 2 BauGB).
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Mühlhausen, den 20.05.2020
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns -Siegel-
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 07.05.2020)
In der Hauptausschusssitzung am 06.12.2018 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Bewerbung als Ausrichterstadt für das 7. Deutsche Musikfest 2025 Drucksache Nr.: 154/2020
Die Stadt Mühlhausen und der Unstrut-Hainich Kreis bewerben sich gemeinsam mit dem Blasmusikverband Thüringen e.V. um die Ausrichtung des 7. Deutschen Musikfestes vom 29. Mai bis 1. Juni 2025 in Mühlhausen. Ein gleichlautender Beschluss wird im Kreisausschuss eingereicht.
Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Kultur-, Kunst-, und Sportvereinen sowie sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thür. für das Haushaltsjahr 2020 Drucksache Nr.: 162/2020
Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage der Förderrichtlinie für Kultur-, Kunst- und Sportvereine sowie soziale Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thür. vom 21.11.2019 die Höhe der finanziellen Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2020 an die in den Anlagen 1,3 und 6 aufgeführten Antragsteller. Die Zuschüsse für Kirmesgemeinden werden eingefroren. Zuschüsse für Veranstaltungen werden erst ausgezahlt, wenn die Veranstaltung stattgefunden hat.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz: Informationen zur Deichpflege/-unterhalt am Gewässer I. Ordnung
(veröffentlicht am 28.04.2020)
Einladung zur Hauptausschusssitzung am 23.04.2020
(veröffentlicht am 17.04.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 23. April 2020, 17:30 Uhr, im Sitzungssaal, Brotlaube, Obermarkt 21 lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung
Nichtöffentlicher Teil
- Besetzung der Stelle ‚Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauordnung‘ Drucksache Nr.: 152/2020
- Vorberatung und Vorstellung Bewerber Fachbereichsleitung Stadtentwicklung und Bauordnung
- Abstimmung Kirmes 2020
- Vorberatung „Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Kultur-, Kunst- und Sportvereinen sowie sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen / Thüringen für das Haushaltsjahr 2020“
- Vorberatung „Bewerbung als Ausrichterstadt für das 7. Deutsche Musikfest 2025“ Drucksache Nr.: 154/2020
Öffentlicher Teil (Beginn 18:30 Uhr)
- Eröffnung und Begrüßung
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Abstimmung über den öffentlichen Teil der Ergebnisniederschrift der Hauptausschusssitzung am 20.02.2020
„Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Kultur-, Kunst- und Sportvereinen sowie sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen / Thüringen für das Haushaltsjahr 2020“
Bewerbung als Ausrichterstadt für das 7. Deutsche Musikfest 2025 Drucksache Nr.: 154/2020
Nichtöffentlicher Teil
8. Abstimmung über den nichtöffentlichen Teil der Ergebnisniederschrift der Hauptausschusssitzung am 20.02.2020
9. Eingruppierung Drucksache Nr.: 150/2020
10. Eingruppierung Drucksache Nr.: 151/2020
11. Sonstiges
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 2 f "Wendewehrstraße/OB-Neumann-Straße"
veröffentlicht am 22.04.2020
Der Stadtrat hat am 05.12.2019 den Bebauungsplan Nr. 2 f "Wendewehrstraße/ OB-Neumann-Straße", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde mit Schreiben vom 29.01.2020 gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 24.02.2020 erhalten, die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 2 f "Wendewehrstraße/ OB-Neumann-Straße" tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft (Ausgabe Nr. 4/2020 vom 22.04.2020). Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags | von 9.00 bis 12.00 Uhr | ||
dienstags | von 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 18.00 Uhr |
donnerstags | von 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 16.00 Uhr |
freitags | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 41). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Ergänzend werden der Bebauungsplan sowie die Begründung in das Internet eingestellt (§ 10a Abs. 2 BauGB).
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mühlhausen, 06.04.2020
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns - Siegel -
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen und seiner Ausschüsse
(veröffentlicht am 11.03.2020)
In der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Wirtschaftsausschusses am 24.02.2020 wurde der nachfolgend aufgeführte Beschluss mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache Nr.: 149/2020
Finanzieller Zuschuss mit städtischen Mitteln für das Marketing und die Durchführung von Veranstaltungen/Maßnahmen im Jahr 2020 für den Verein „Zurück in die Mitte“ e.V.
Der Planungs-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss beschließt einen finanziellen Zuschuss für den Verein „Zurück in die Mitte“ e.V. in Höhe von 15.000 Euro aus der Haushaltstelle 1.7910000.718100 Marketing Einkaufsinnenstadt.
In der Sitzung des Finanzausschusses am 26.02.2020 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache Nr.: 136/2020
Förderung der Einzelhändler/-innen der Linsenstraße im Rahmen des Investitionsprogramms zur Intensivierung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung 2020
Die Repräsentation der Stadt Mühlhausen durch die Einzelhändler/-innen der Linsenstraße beim „Sommerabend in der Linsenstraße" wird laut Stadtratsbeschluss 656/2018 (Investitions-programm zur Intensivierung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung) und Haushaltssatzung 102/2019 mit beantragten Mitteln i.H.v. 2.000,00 Euro gefördert. Ein entsprechender Antrag ist bei der Stadtverwaltung am 17. Januar 2020 eingegangen.
Beschluss Drucksache Nr.: 137/2020
Förderung der amtierenden Pflaumenblütenkönigin im Rahmen des Investitionsprogramms zur Intensivierung der Außendarst. und überreg. Vermarktung 2020
Die Repräsentation der Stadt Mühlhausen durch die amtierende Pflaumenblütenkönigin wird laut Stadtratsbeschluss 656/2018 (Investitionsprogramm zur Intensivierung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung) und Haushaltssatzung 102/2019 mit beantragten Mitteln i.H.v. 650,00 Euro gefördert. Ein entsprechender Antrag ist bei der Stadtverwaltung am 30. Januar 2020 eingegangen.
Beschluss Drucksache Nr.: 138/2020
Förderung des Vereins Oldtimer & Motorsportfreunde Mühlhausen/Thür. e.V. im Rahmen des Investitionsprogramms zur Intensivierung der Außendarst. und überreg. Vermarktung 2020
Die Repräsentation der Stadt Mühlhausen durch die Oldtimer- und Motorsportfreunde Mühlhausen e.V. wird laut Stadtratsbeschluss 656/2018 (Investitionsprogramm zur Intensivierung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung) und Haushaltssatzung 102/2019 mit beantragten Mitteln i.H.v. 1.000,00 Euro gefördert. Ein entsprechender Antrag ist bei der Stadtverwaltung am 08.01.2020 eingegangen.
Beschluss Drucksache Nr.: 140/2020
Förderung der Mühlhausen-Teams der Charity Rallye Atlantic-Pacific-Drive im Rahmen des Investitionsprogramms zur Intensivierung der Außendarst. und überreg. Vermarktung 2020
Die Repräsentation der Stadt Mühlhausen durch drei Teams bei der Charity Rallye Atlantic-Pacific-Ocean-Drive wird laut Stadtratsbeschluss 656/2018 (Investitionsprogramm zur Intensivierung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung) und Haushaltssatzung 102/2019 mit beantragten Mitteln i.H.v. 1.050,00 Euro gefördert. Ein entsprechender Antrag ist bei der Stadtverwaltung am 13.11.2019 eingegangen.
Beschluss Drucksache Nr.: 141/2020
Förderung des Freundeskreis Stadtbibliothek Jakobikirche im Rahmen des Investitionsprogramms zur Intensivierung der Außendarst. und überreg. Vermarktung 2020
Die Repräsentation der Stadt Mühlhausen durch den „Freundeskreis Stadtbibliothek Jakobikirche e.V." wird laut Stadtratsbeschluss 656/2018 (Investitionsprogramm zur Intensivierung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung) und Haushaltssatzung 102/2019 mit beantragten Mitteln i.H.v. 1.500,00 Euro gefördert. Ein entsprechender Antrag ist bei der Stadtverwaltung am 7. Februar 2020 eingegangen.
Beschluss Drucksache Nr.: 148/2020
Finanzielle Förderung im Rahmen des Investitionsprogramms zur Intensivierung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung 2020
Im Rahmen des Investitionsprogramms zur Intensivierung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung 2020 beschließt der Finanzausschuss folgendes:
Für die Veranstaltung des Festkonzertes „30 Jahre Deutsche Einheit“ im Rahmen der Marienkonzerte erhält der Förderverein Sauerorgel St. Marien e.V. eine Zuwendung in Höhe von 4.000,00 Euro.
Der nachstehende Beschluss erhielt nicht die erforderliche Mehrheit:
Beschluss Drucksache Nr.: 139/2020
Förderung des Vereins Georg Motorsport e.V. im Rahmen des Investitionsprogramms zur Intensivierung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung 2020
Die Repräsentation der Stadt Mühlhausen durch den Verein Georg Motorsport e.V. wird laut Stadtratsbeschluss 656/2018 (Investitionsprogramm zur Intensivierung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung) und Haushaltssatzung 102/2019 mit beantragten Mitteln i.H.v. 2.500,00 Euro gefördert. Ein entsprechender Antrag ist bei der Stadtverwaltung am 13. Januar 2020 eingegangen.
In der Stadtratssitzung am 05.03.2020 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache Nr.: 146/2020
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 990.000 € für den Neubau Freibad Schwanenteich
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 990.000 € in der Haushaltsstelle 2 5700001 950200 – Neubau Freibad Schwanenteich. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus zusätzlichen Einnahmen aus dem Kommunalinvestitionspaket des Freistaates Thüringen.
Beschluss Drucksache Nr.: 126/2020
Erschließungsvertrag und Vereinbarung zur Beitragsfreistellung zur Erschließung des Industriegebietes „Görmar-Kaserne“
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Erschließungsvertrag und die Vereinbarung zur Beitragsfreistellung (Anlagen) zur Erschließung des Industriegebietes „Görmar-Kaserne“ zwischen der Stadt Mühlhausen und der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH, LEG, abzuschließen.
Beschluss Drucksache Nr.: 127/2020
Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 17 „Nördlich der Schmudesiedlung“ in einem Teilbereich
Für die Flächen nördlich des Wohngebietes „Hanseviertel“ sowie nördlich des vorgesehenen Bereichs zur 5. Änderung ist der Bebauungsplan Nr. 17 „Nördlich der Schmudesiedlung“ entsprechend § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben. Die genaue Abgrenzung des Gebietes geht aus dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Ziel dieser Bauplanung ist es, den Teilbereich des Bebauungsplanes, welcher sich in absehbarer Zeit nicht erschließen bzw. entwickeln lässt, wieder dem städtebaulichen Außenbereich zuzuordnen.
Beschluss Drucksache Nr.: 128/2020
Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Teilnahmebestimmungen für Marktveranstaltungen der Stadt Mühlhausen (Marktsatzung)
Der Stadtrat beschließt die Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Teilnahmebestimmungen für Marktveranstaltungen der Stadt Mühlhausen (Marktsatzung).
Beschluss Drucksache Nr.: 130/2020
Förderrichtlinie Fassadenprogramm
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 5.3.2020 die „Förderrichtlinie Fassadenprogramm“ der Stadt Mühlhausen.
Beschluss Drucksache Nr.: 132/2020
Arbeitsgruppe „Feuerwehr/Feuerwache“
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zeitnah eine Arbeitsgruppe „Feuerwehr/Feuerwache“ aus Vertretern:
- der Stadtverwaltung Mühlhausen
- der Berufsfeuerwehr Mühlhausen
- der freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen
- der Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft DFeuG
- der im Stadtrat vertretenen Fraktionen
- dem Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis I Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz, Rettungsdienst
zu installieren. Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe werden dem Stadtrat zeitnah präsentiert.
Beschluss Drucksache Nr.: 133/2020
Auszeichnung: Unternehmen des Jahres 2020 (und folgende Jahre) für die wertvolle Unterstützung ehrenamtlichen Engagements in Mühlhausen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Auszeichnung „Unternehmen des Jahres 2020 (und folgende Jahre) für die wertvolle Unterstützung ehrenamtlichen Engagement in Mühlhausen“ zu etablieren.
- Schritt: Aufruf durch die Stadtverwaltung - das ehrenamtlich Engagierte - ihr Unternehmen, welches sie in ihrem Ehrenamt besonders unterstützt - dem Ehrenamtsbeauftragten vorzuschlagen. Notwendige Inhalte: Welches Unternehmen? Wie unterstützt dieses Unternehmen ehrenamtliches Engagement?
- Schritt: Sammlung aller Vorschläge durch den Ehrenamtsbeauftragten.
- Schritt: Vorstellung der Vorschläge durch den Ehrenamtsbeauftragen - im Ausschuss für Kultur, Soziales und Gesundheit .
- Schritt: Beratung der vorgeschlagenen Unternehmen - im Ausschuss für Kultur, Soziales und Gesundheit.
- Schritt: Wahl des Unternehmens des Jahres - im Ausschuss für Kultur, Soziales und Gesundheit.
- Schritt: Übergabe der Auszeichnung "Unternehmen des Jahres 2020 (und folgende Jahre) für die wertvolle Unterstützung ehrenamtlichen Engagements in Mühlhausen" im Rahmen der Festveranstaltung der Stadt Mühlhausen zum Tag des Ehrenamtes. Mögliche Arten der Auszeichnung - Urkunde, Plakette.
Außerdem die Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Mühlhausen - Kategorie: "Unternehmen des Jahres für die wertvolle Unterstützung ehrenamtlichen Engagements".
Beschluss Drucksache Nr.: 134/2020
Arbeitsgruppe „2025“
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe "2025" aus Vertretern:
- der Stadtverwaltung Mühlhausen
- der Mühlhäuser Museen
- der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen
- relevanter Akteure der Mühlhäuser Bürgerschaft
- des Behinderten- und Seniorenbeirates
- Vorsitzender des PLanungs-, Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
- Vorsitzender des Ausschusses für Kultur, Soziales und Gesundheit
zu installieren. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe werden dem Stadtrat regelmäßig vorgestellt.
Beschluss Drucksache Nr.: 121/2020
Beschluss über die Bodenwerte für Ausgleichszahlungen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Seebach-Ort
Zur Arrondierung der Grundstücke im Rahmen der Ortsregulierung in der Flurbereinigung Seebach-Ort werden folgende Bodenwerte beschlossen:
- - bei Ackerland, welches zukünftig im Kataster als Wegefläche ausgewiesen wird und diese Wegefläche später der Erschließung der unmittelbaren Anliegergrundstücke dienen soll 1,30 EUR/m²,
- - bei nicht überbauten ehemaligen Verkehrs- oder Gewässerflächen, die heute beispielsweise divers genutzte Splitterfläche oder Vorgartenflächen darstellen 4,40 EUR/m²,
- - bei öffentlichen oder für den Gemeinbedarf genutzten Flächen privater Eigentümer innerhalb des Bebauungsgebietes 4,40 EUR/m²,
- - bei überbauten ehemaligen Katasterwegen, Ackerflächen bzw. Grünland, Verkehrs- und Wasser-flächen bzw. unmittelbaren Funktionsflächen zu bebauten Grundstücken in Privatbesitz innerhalb des Bebauungsgebietes 11,- EUR/m²,
- - bei getrenntem Gebäude- und Bodeneigentum innerhalb des Bebauungsgebietes 11,- EUR/m²,
- für Gartenland (ortsnah) 6,60 EUR/m².
Die zu zahlenden konkreten Geldbeträge werden im Flurbereinigungsverfahren (Verhandlung zur Grenzregulierung) geregelt.
Beschluss Drucksache Nr.: 147/2020
Finanzielle Unterstützung des Vereins XXL! Das Jugendprojekt e.V., Änderung Beschluss Drucksache Nr. 800/2019
Dem Verein XXL! Das Jugendprojekt e.V. werden 50.000,00 € unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung gestellt:
- Die Zuwendung ist zweckgebunden für die Beseitigung von bestehenden Schäden an der Dachkonstruktion (Dachstuhl und Dacheindeckung) zu verwenden.
- Der Verein weist bestehenden ausreichenden Versicherungsschutz durch Übergabe einer aktuellen schriftlichen Erklärung des Gebäude- und Inhaltsversicheres nach.
- Der Verein verpflichtet sich durch Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages binnen eines Monats, an der Änderung der Entschädigungsregelung im bestehenden Erbbaurechtsvertrag dahingehend mitzuwirken, dass die Zuwendung bei der Berechnung der jeweiligen Heimfallentschädigung in Gänze in Abzug zu bringen ist.
- Über die Zuwendung ergeht ein geänderter Zuwendungsbescheid.
- Rechnungen sind durch den Architekten Ullrich Gnehr zu prüfen und mit einer Freigabeerklärung über die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Stadtverwaltung zu übergeben. Der Rechnungsausgleich erfolgt durch die Stadtverwaltung für den Verein im Rahmen des bereitstehenden Limits.
- Der Beschluss Drucksache Nr. 800/2019 wird aufgehoben.
Die nachstehenden Beschlüsse erhielten nicht die erforderliche Mehrheit:
Beschluss Drucksache Nr.: 103/2020
Steuerliche Befreiung von Jagdgebrauchshunden
Der Oberbürgermeister wird dazu beauftragt, die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Mühlhausen/Thüringen (Hundesteuersatzung) vom 01.12.2008 einschließlich der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Mühlhausen/Thüringen (Hundesteuersatzung) vom 29.06.2010 zu ändern und unter § 2 Steuerfreiheit in einem weiteren Punkt 8 bestätigte Jagdgebrauchshunde aufzunehmen. § 7 Abs. 2 ist beizubehalten/abzuändern, für nicht bestätigte Jagdgebrauchshunde mit einer Brauchbarkeitsprüfung oder Jagdgebrauchshunde in Ausbildung. Für die Befreiung muss der Jagdscheininhaber, Forstbedienstete oder Berufsjäger seinen Jagdschein vorlegen. Außerdem einen Nachweis erbringen, dass die Brauchbarkeit des Hundes durch die zuständige Jagdbehörde im Sinne des § 39 Abs. 4 ThJG festgestellt wurde.
Beschluss Drucksache Nr.: 131/2020
Mühlhäuser Straßenbahn
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie in Zusammenarbeit mit dem Eisenbahn-Bundesamt zur Möglichkeit der Wieder(Neu)errichtung der Mühlhäuser Straßenbahn zu erstellen. Diese Machbarkeitsstudie soll ergebnisoffen und Grundlage für die Realisierung einer Streckenführung der Mühlhäuser Straßenbahn auf Schiene oder alternativen Möglichkeiten sein.
Bahnhof Mühlhausen über Persiluhr, Steinweg, Blobach, Johannisstraße, Marcelo-Verfaillie-Allee, Aue; Aue, Schwanenteich, Popperode, Prinzenhaus, Weißes Haus, Bratwurstmuseum.
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen: Hans-Jörg Adamaschek, Dr. Klaus-Dieter Henne, Andreas Lindner, Ronny Hermann Poppner, Janett Scholl, Jörg Schreiber, Michael Stollberg, Dr. Jörg Walter, Alexander Wettig
Nein-Stimmen: Jacqueline Althaus, Dr. Johannes Bruns, Mike Dockhorn, Ines Goldmann, Micha Hofmann, Elke Holzapfel, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Kathrin Köthe, Michael Mieth, Roland Reichenbach, Clarissa Schmerbauch, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Oleg Shevchenko, Steffen Thormann
Enthaltungen: Björn Guido Kirchner, Karsten Lutze, Jan Riemann, Dr. Olaf Schenk
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Information der Öffentlichkeit über die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 17 „Nördlich der Schmudesiedlung“ in einem Teilbereich (nördlich des Wohngebietes „Hanseviertel“ sowie nördlich des vorgesehenen Bereichs zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17)
(veröffentlicht am 09.03.20)
Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen hat in seiner Sitzung am 05.03.2020 das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 17 „Nördlich der Schmudesiedlung“ für den Bereich nördlich des Wohngebietes „Hanseviertel“ sowie nördlich des vorgesehenen Bereichs zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des Gebietes geht aus dem abgebildeten Übersichtsplan hervor.
Ziel der Aufhebung ist es, den Teilbereich des Bebauungsplans, welcher sich in absehbarer Zeit nicht erschließen bzw. entwickeln lässt, wieder dem städtebaulichen Außenbereich zuzuordnen.
Vom 23.03.2020 bis 09.04.2020 besteht die Möglichkeit, sich während der Sprechzeiten im Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Bauleitplanung sowie über deren voraussichtliche Auswirkungen zu informieren und zu äußern.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen
(veröffentlicht am 26.02.2020)
Einladung zur Stadtratssitzung am 05.03.2020
(veröffentlicht am 26.02.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Stadtrates am 05. März 2020, 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Brotlaube, Obermarkt 21 lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
2. Beschlussfassung über die Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Anfragen
5. Informationen des Oberbürgermeisters
6. Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 7. Stadt-
ratssitzung vom 06. Februar 2020
7. Erschließungsvertrag und Vereinbarung zur Beitragsfreistellung zur
Erschließung des Industriegebietes „Görmar-Kaserne“
Drucksache Nr.: 126/2020
8. Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 17
„Nördlich der Schmudesiedlung“ in einem Teilbereich
Drucksache Nr.: 127/2020
9. Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Teilnahmebe-
stimmungen für Marktveranstaltungen der Stadt Mühlhausen (Marktsatzung)
Drucksache Nr.: 128/2020
10. Aufhebung des Sperrvermerks in der Haushaltsstelle 2 4350001 950100
Drucksache Nr.: 135/2020
11. Steuerliche Befreiung von Jagdgebrauchshunden
Drucksache Nr.: 103/2020
12. Mitgliedschaft GMKeV
Drucksache Nr.: 129/2020
13. Förderrichtlinie Fassadenprogramm
Drucksache Nr.: 130/2020
14. Mühlhäuser Straßenbahn
Drucksache Nr.: 131/2020
15. Arbeitsgruppe „Feuerwehr/Feuerwache“
Drucksache Nr.: 132/2020
16. Auszeichnung: Unternehmen des Jahres 2020 (und folgende Jahre) für die
wertvolle Unterstützung ehrenamtlichen Engagements in Mühlhausen
Drucksache Nr.: 133/2020
17. Arbeitsgruppe „2025“
Drucksache Nr.: 134/2020
NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG
18. Abstimmung des nichtöffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 7.
Stadtratssitzung vom 06. Februar 2020
19. Versetzung in den Ruhestand gemäß § 25 ThürBG
Drucksache Nr.: 108/2020
20. Höhergruppierung
Drucksache Nr.: 111/2020
21. Beschluss über die Bodenwerte für Ausgleichszahlungen im Rahmen des
Flurbereinigungsverfahrens Seebach-Ort
Drucksache Nr.: 121/2020
22. Änderung des Beschlusses des Stadtrates Drucksache Nr. 24/2019 vom
19.09.2019 zur Veräußerung eines Grundstücks im Industriegebiet „Am
Görmarschen Kreuz“ und Zustimmung zur Bestellung einer Grundschuld
Drucksache Nr.: 119/2020
23. Verkauf des Grundstücks Erfurter Straße 29
Drucksache Nr.: 120/2020
24. Veräußerung eines Grundstücks in der Gemarkung Windeberg Auf der
Lache und Zustimmung zur Bestellung einer Grundschuld
Drucksache Nr.: 122/2020
25. Zustimmung zur Veräußerung eines mit einem Erbbaurecht belasteten
Grundstücks an den Inhaber des Erbbaurechts und Zustimmung zur
Bestellung einer Grundschuld
Drucksache Nr.: 123/2020
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 19.02.2020)
In der Stadtratssitzung am 06.02.2020 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 (102/2019)
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2020 und den Haushaltsplan 2020 mit einem Gesamtvolumen von 81.942.692 Euro. Der Stellenplan 2020 ist dem Haushaltsplan 2020 als Anlage beigefügt und somit gemäß § 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung Bestandteil des Haushaltsplanes. Er weist den Gesamtbedarf der Planstellen der Stadt Mühlhausen unterteilt nach Beamten und Beschäftigten aus.
Beschluss über den Finanzplan im Planungszeitraum 2019 bis 2023 (101/2019)
Der Stadtrat beschließt den Finanzplan und das dazugehörige Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2019 bis 2023.
Trennung der Geschäftsführung SWG/WBM (106/2020)
- Die Geschäftsführerstelle der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen ist zum 01.01.2021 neu zu besetzen. Zu diesem Zweck ist die Geschäftsführerstelle unter Einbindung einer in der Wohnungswirtschaft erfahrenen Personalberatungsgesellschaft auszuschreiben. Die Kosten trägt die Städtische Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen.
- Unter der Voraussetzung der Berufung eines neuen Geschäftsführers wird Herr Martin Fromm als Geschäftsführer zum selben Zeitpunkt abberufen.
- Mit Wirkung zum 01.01.2021 erhält Herr Martin Fromm als Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH einen neuen Dienstvertrag, der hinsichtlich der Laufzeit einvernehmlich zu vereinbaren ist.
- Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung des Beschlusses notwendigen Entscheidungen zu treffen.
- Der Beschluss ist nach Beschlussfassung öffentlich bekannt zu machen.
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen: Thomas Ahke, Jacqueline Althaus, Volker Bade, Dr. Johannes Bruns, Ines Goldmann, Micha Hofmann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Andreas Lindner, Karsten Lutze, Michael Mieth, Ronny Hermann Poppner, Jan Riemann, Clarissa Schmerbauch, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Oleg Shevchenko, Michael Stollberg
Nein-Stimmen: Hans-Jörg Adamaschek, Elke Holzapfel, Jörg Kubitzki, Roland Reichenbach, Janett Scholl, Jörg Schreiber, Uwe Seeber, Dr. Stefan Sippel, Dr. Jörg Walter
Enthaltungen: Dr. Klaus-Dieter Henne, Kathrin Köthe, Dr. Olaf Schenk, Heike Strecker, Alexander Wettig, Calvin Zumach
Der nachstehende Beschluss erhielt nicht die erforderliche Mehrheit:
Prüfprozess zur Ausrichtung der SWG/WBM (105/2020)
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur Hauptausschusssitzung am 20.02.2020
(veröffentlicht am 14.02.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 20. Februar 2020, 17:30 Uhr, im Sitzungssaal, Brotlaube, Obermarkt 21 lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
4. Beschlussfassung über die Tagesordnung
5. Abstimmung über den öffentlichen Teil der Ergebnisniederschrift der Hauptausschusssitzung am 23.01.2020
Nichtöffentlicher Teil
6. Abstimmung über den nichtöffentlichen Teil der Ergebnisniederschrift der Hauptausschusssitzung am 23.01.2020
Beschlussfassung:
7. Versetzung in den Ruhestand gemäß § 25 ThürBG Drucksache Nr.: 109/2019
8. Besetzung der Stelle Sachbearbeiter/in Bauaufsicht/Prüfung Drucksache Nr.: 110/2020
Vorberatung:
9. Versetzung in den Ruhestand gemäß § 25 ThürBG Drucksache Nr.: 108/2019
10. Höhergruppierung Drucksache Nr.: 111/2020
11. Erschließungsvertrag und Vereinbarung zur Beitragsfreistellung zur Erschließung des Industriegebietes „Görmar-Kaserne“ Drucksache Nr.: 126/2020
12. Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Teilnahmebestimmungen für Marktveranstaltungen der Stadt Mühlhausen (Marktsatzung) Drucksache Nr.: 128/2020
13. Steuerliche Befreiung von Jagdgebrauchshunden Drucksache Nr.: 103/2020
14. Mitgliedschaft GMKeV Drucksache Nr.: 129/2020
15. Mühlhäuser Straßenbahn Drucksache Nr.: 131/2020
16. Arbeitsgruppe „Feuerwehr/Feuerwache“ Drucksache Nr.: 132/2020
17. Sonstiges
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur Stadtratssitzung am 06.02.2020
(veröffentlicht am 28.01.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Stadtrates am 06. Februar 2020, 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Brotlaube, Obermarkt 21 lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
2. Beschlussfassung über die Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Anfragen
5. Informationen des Oberbürgermeisters
6. Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 6. Stadtratssitzung vom 05. Dezember 2019
7. Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 Drucksache Nr.: 102/2019
8. Beschluss über den Finanzplan im Planungszeitraum 2019 bis 2023 Drucksache Nr.: 101/2019
NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG
9. Abstimmung des nichtöffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 5. Stadtratssitzung vom 07. November 2019
10. Abstimmung des nichtöffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 6. Stadtratssitzung vom 05. Dezember 2019
11. Trennung der Geschäftsführung SWG/WBM Drucksache Nr.: 104/2020
12. Prüfprozess zur Ausrichtung SWG und WBM Drucksache Nr.: 105/2020
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur Hauptausschusssitzung am 23.01.2020
(veröffentlicht am 17.01.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 23. Januar 2020, 17:30 Uhr, im Sitzungssaal, Brotlaube, Obermarkt 21 lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
3. Beschlussfassung über die Tagesordnung
4. Abstimmung über den öffentlichen Teil der Ergebnisniederschrift der Hauptausschusssitzung am 21.11.2019
Nichtöffentlicher Teil
5. Abstimmung über den nichtöffentlichen Teil der Ergebnisniederschrift der Hauptausschusssitzung am 05.09.2019
6. Abstimmung über den nichtöffentlichen Teil der Ergebnisniederschrift der Hauptausschusssitzung am 21.11.2019
Vorberatung
7. Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020
Drucksache Nr.: 102/2019
8. Beschluss über den Finanzplan im Planungszeitraum 2019 bis 2023
Drucksache Nr.: 101/2019
9. Trennung der Geschäftsführung SWG/WBM
Drucksache Nr.: 106/2020
10. Prüfprozess zur Ausrichtung SWG und WBM
Drucksache Nr.: 105/2020
11.Sonstiges
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen
(veröffentlicht am 19.12.19)
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 10.12.2019)
In der Hauptausschusssitzung am 21.11.2019 wurden die nachfolgenden Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 90/2019
Finanzielle Unterstützung für den Box-Club Mühlhausen e.V. zur Durchführung des Ländervergleiches mit Boxern aus den Niederlanden am 23.11.2019 in Mühlhausen
Der Hauptausschuss beschließt eine finanzielle Unterstützung i.H.v. 1.500,00 Euro für die Durchführung des Box-Ländervergleiches zwischen einer Auswahl Mühlhausens und den Niederlanden. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe aus der Haushaltsstelle 1.3410000.655100 (Vergütung an Dritte – Konzeptentwicklung KSS).
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 85/2019
Durchführung Stadtfest 2020
Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe des Stadtfestes 2020 sowie die Option für die Jahre 2021 bis 2024 an Herrn Maik Scholkowsky.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 81/2019
Förderrichtlinie für Kultur-, Kunst- und Sportvereine sowie soziale Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thüringen
Der Hauptausschuss beschließt die als Anlage beigefügte „Förderrichtlinie für Kultur-, Kunst- und Sportvereine sowie soziale Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thüringen“. Die neue Richtlinie findet erstmals im Haushaltsjahr 2020 Anwendung.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 82/2019
Aufhebung der Richtlinie über die Finanzierung der Ortsteile für herkömmliche Ortsteilangelegenheiten
Der Hauptausschuss beschließt die Aufhebung der Richtlinie über die Finanzierung der Ortsteile für herkömmliche Ortsteilangelegenheiten vom 27. Juni 2013 (Drucksache 730/2013).
Stadtratssitzung am 05.12.2019 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 62/2019
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Jahr 2020
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von: 2 Ausbildungsstellen zum/zur Verwaltungsfachangestellten ab 01.08.2020, 3 Ausbildungsstellen zum/zur Beamtenanwärter/in im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst ab 01.04.2020. Im Haushaltsjahr 2020 werden für diese Auszubildenden finanzielle Mittel wie folgt eingestellt: Personalkosten in Höhe von 42.600,00 € Ausbildungskosten in Höhe von 30.200,00 €
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 65/2019
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Der Stadtrat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 75/2019
Forstlicher Betriebsplan 2019 – 2028
Der Stadtrat beschließt den vom Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrum Gotha aufgestellten Betriebsplan für den Zeitraum 2019 - 2028.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 76/2019
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des FNP im Bereich Auf dem Schadeberg; Sondergebiet Solarpark
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) zur Ausweisung eines Sondergebietes „Solarpark“ im Bereich Auf dem Schadeberg und der Entwurf der Begründung werden in der als Anlagen vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf der Änderung des FNP, der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht Stellungnahmen mit Umweltbezug sind gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Stellungnahmen der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange einzuholen (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 77/2019
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-34 „Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg“
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-34 „Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg“ sowie der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung (siehe Anlagen) gebilligt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-34 „Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg“, der Entwurf der Begründung / des Umweltberichtes sowie wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Stellungnahmen der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange einzuholen (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 78/2019
Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 f „Wendewehrstraße/OB-Neumann-Straße“
Die zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 f „Wendewehrstraße/OB-Neumann-Straße“ eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Den in der Anlage vorliegenden Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 79/2019
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 2 f „Wendewehrstraße/OB-Neumann-Straße“
Die in den Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 f „Wendewehrstraße/OB-Neumann-Straße“ vorgebrachten Belange hat der Stadtrat am 05.12.2019 geprüft und abgewogen. Den Entscheidungsvorschlägen wurde mittels Beschluss zugestimmt.
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 2 f „Wendewehrstraße/OB-Neumann-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung.
Die Begründung des Bebauungsplans wird gebilligt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan der Kommunalaufsicht vorzulegen (§ 21 Thüringer Kommunalordnung). Der Beschluss über den Bebauungsplan ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 80/2019
Aufstellung eines Bebauungsplans im Ortsteil Görmar „Im Haken“
Für Teilflächen der Flurstücke 74, 895/68, 894/68, 893/68 und 65/1 der Flur 1 in der Gemarkung Görmar ist ein Bebauungsplan gemäß § 2 Baugesetzbuch aufzustellen. Die Abgrenzung des Gebietes geht aus dem beigefügten Luftbild (gelbe Umrandung) hervor. Das Luftbild ist Bestandteil des Beschlusses.
Das Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet mit ca. 10 Einfamilienhäusern zu schaffen.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 98/2019
Bewerbung Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ – Projektaufruf 2020
Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Mühlhausen bewirbt sich mit dem Projekt Sanierung Kapelle Alter Friedhof und Umnutzung zum Kolumbarium (Investitionssumme ca. 1,8 Mio. €) am Projektaufruf zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat. Bei Auswahl des Projektes für das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ ist der Eigenanteil der Kommune in den Haushalt aufzunehmen. Der Eigenanteil der Kommune beträgt grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Projektkosten.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 91/2019
Übertragung von Freibad Schwanenteich, Sport- und Jugendcamp nebst Campingplatz auf die Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH
Der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH werden zum 01.01.2020 die Aufgaben zur Betreibung des Freibades Schwanenteich, des Sport- und Jugendcamps nebst Campingplatz übertragen, nachdem sich der 1. Schwimm- und Gesundheitssportverein Mühlhausen e.V. und die Stadt einvernehmlich über die Aufhebung aller bestehenden Vereinbarungen zum 01.01.2020 geeinigt haben.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Vereinbarungen mit der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH zu treffen.
Das konkrete Betreibermodell unter zwingender Beachtung der Förderunschädlichkeit, des Erhalts der Unternehmereigenschaft der Stadt zur Wahrung der Vorsteuerabzugsberechtigung und der Sicherung des steuerlichen Querverbunds wird dem Finanzausschuss vorgestellt.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 93/2019
Neubesetzung der Ausschüsse
Durch die AfD-Fraktion der ehemals freien Reichs- und Hansestadt Mühlhausen werden ihr zustehende Ausschusssitze wie folgt neu besetzt:
Liegenschaftsausschuss:
Mitglied - Ronny Hermann Poppner (für Björn-Guido Kirchner)
1. Stellvertreter - Andreas Lindner (für Ronny Hermann Poppner)
Ausschuss für Kultur, Soziales und Gesundheit:
1. Stellvertreter - Andreas Lindner (für Björn-Guido Kirchner)
2. Stellvertreter - Calvin Zumach (für Andreas Lindner)
KITA-Ausschuss:
1. Stellvertreter - Andreas Lindner (für Björn-Guido Kirchner)
2. Stellvertreter - Ronny Herrmann Poppner (für Andreas Lindner)
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 83/2019
Bestellung der Vollmitglieder im Bereich Behinderte für den Behinderten- und Seniorenbeirat
Gemäß § 12 Absatz 8 der Hauptsatzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen bestellt der Stadtrat folgende Mitglieder und deren stellvertretende Mitglieder des Behinderten- und Seniorenbeirates im Bereich Behinderte:
Mitglied/Stellvertretendes Mitglied
Christian Fliegner (VdK)/Johanna Hochmuth (Rollstuhlfahrer)
Susann Keyser (Blinden- u. Sehbehindertenverband)/Reinhard John (Morbus Bechterew Gruppe)
Juliana Thormann (Diakonie Doppelpunkt)/Andrea Schäfer (Diakonie Doppelpunkt)
Martina Dorenwendt (ILOH)/Erika Nolte (Rollstuhlfahrer)
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 84/2019
Bestellung der beratenden Mitglieder für den Behinderten- und Seniorenbeirat
Gemäß § 12 Absatz 9 der Hauptsatzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen bestellt der Stadtrat folgende seiner Mitglieder als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Behinderten- und Seniorenbeirates:
Mitglied/Stellvertretendes Mitglied
Dr. Johannes Bruns/Frau Beate Sill
Frau Kathrin Köthe/Herr Steffen Thormann
Herr Karsten Lutze/Frau Elke Holzapfel
Frau Clarissa Schmerbauch/Herr Dr. Kay-Uwe Jagemann
Herr Dr. Klaus-Dieter Henne/Frau Janett Scholl
Herr Micha Hofmann
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 86/2019
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 20.300 € für die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 20.300 € in der Haushaltsstelle 1 0000000 401000 - Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus Minderausgaben in der Haushaltsstelle 1 0220000 430000 - Beiträge zu Versorgungskassen.
Die überplanmäßige Ausgabe für Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit beträgt damit insgesamt 28.100 €.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 56/2019
Wasserstofftankstelle Mühlhausen
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Errichtung einer Wasserstoff-Tankstelle, welche im Bereich der Städtischen Unternehmen oder durch Fremdbetrieb angesiedelt ist, zu prüfen und dem Stadtrat bis zur Junisitzung 2020 zu berichten.
Die nachstehenden Beschlüsse erhielten nicht die erforderliche Mehrheit:
Beschluss Drucksache-Nr.: 51/2019
Mühlhausen ruft die „Klima-Vernunft“ aus
Die Stadt Mühlhausen ruft nicht den „Klima-Notstand“ sondern die „Klima-Vernunft“ aus. Die Stadt Mühlhausen erschafft sich dabei über ein Motto: „Mittelpunktsstadt Mühlhausen – Maß und Mitte finden“, eine eigene Marke und bundesweite Aufmerksamkeit, mit den sich daraus ergebenden Entwicklungschancen. Ganz konkret: Die Stadt Mühlhausen richtet jährlich eine bundesweite, ausgewogene Fachtagung zu verschiedenen Klima, Energie- und Technikfragen aus, bezüglich Theorie und Praxis, mit der wir, ganz pragmatisch, die Aufmerksamkeit den Zukunftstechnologien zuwenden, um daraus zu schöpfen. Die Personalkosten werden auf 16,7 Mio € festgeschrieben. Mehrausgaben sind nur möglich mit Begründung durch kostendeckende Mehreinnahmen, oder in Zusammenhang mit dem Personalbedarf stehender Kennzahlen, welche vom Stadtrat beschlossen wurden.
Beschluss Drucksache-Nr.: 52/2019
Hochschulstandort Mühlhausen
Mühlhausen soll wieder Hochschulstandort werden. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle Vorbereitungen zu treffen und Initiativen zu ergreifen, die dazu nötig oder hilfreich sind. Die Stadtverwaltung nimmt Kontakt zu ehemaligen Mühlhäuser Dozenten und zur Universität Erfurt auf. Sie gründet einen Arbeitskreis Hochschulstandort mit allen Interessierten, welcher die Gründung eines Fördervereins vorbereitet. Bezugnehmend auf die zurückliegende Landes-Zusage, Mühlhausen werde wieder eine pädagogische Hochschuleinrichtung bekommen, werden über Stadtverwaltung, Arbeitskreis und schließlich Förderverein die Gespräche mit den Landesministerien neu aufgenommen.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des geplanten Sondergebietes Solarpark Auf dem Schadeberg (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) - 06.01. bis 07.02.2020
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am 05.12.2019 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich des geplanten Sondergebietes Solarpark und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht sowie bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug liegen vom
6. Januar 2020 bis 07. Februar 2020 (einschließlich)
im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
montags | von 9 - 12 Uhr |
dienstags | von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr |
mittwochs donnerstags freitags | von 9 - 12 Uhr von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr von 9 - 12 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des FNP unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Neben dem Entwurf der Änderung des FNP sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
Eine Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Thüringer Landesverwaltungsamt | Klimaschutz, Flächenauswahl – ökologische Wertigkeit – Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, Tiere, Pflanzen / Biologische Vielfalt, die Fläche, den Boden, Wasser, die Landschaft sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter dargelegt.
Der Entwurf der Änderung des FNP, die Begründung mit dem Umweltbericht sowie die o. g. Stellungnahme sind im oben genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Mühlhausen abrufbar unter: "Öffentliche Auslegung".
Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Freundliche Grüße
gez. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Gemeinsamer Übersichtsplan FNP und VEP-34: Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-34 "Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg" (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) - 06.01. bis 07.02.2020
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am 05.12.2019 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-34 "Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg" und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht sowie bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug liegen vom
6. Januar 2020 bis 07. Februar 2020 (einschließlich)
im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
montags von 9 -12 Uhr
dienstags von 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
mittwochs von 9 - 12 Uhr
donnerstags von 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
freitags von 9 - 12 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Sondergebietes "Großsolarthermieanlage" für den Betrieb einer Solarthermie-Freiflächenanlage in Mühlhausen geschaffen werden.
Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
fünf Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Landesamt für Bau und Verkehr, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Klimaschutzbeauftragter der Stadt Mühlhausen | Artenschutz, Kompensationsmaßnahmen, Grundwasserschutz, Immissionsschutz (Blendwirkung), Abfallrecht, Grund und Boden, nachhaltige Bewirtschaftung |
ein Gutachten zur Frage der eventuellen Blend- und Störwirkung | Dr. Hans Meseberg LSC Lichttechnik und Straßenausstattung Consult, Berlin | Immissionsschutz (Blend- und Störwirkung von Nutzern der B 247) |
Artenschutzfachbeitrag | als integriertes Kapitel im Umweltbericht (Planungsbüro Dr. Weise) | europäisch geschützte Pflanzen und Tiere |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, Tiere, Pflanzen / Biologische Vielfalt, die Fläche, den Boden, Wasser, die Landschaft sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter dargelegt.
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Bauzeitenregelung, Einfriedung der südlichen Grenze mit einem bestimmten Kunststoffgewebe (Vermeidungsmaßnahme zur evtl. Blend- und Störwirkung), Eingrünung der Sondergebiete
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, die Begründung dazu mit dem Umweltbericht sowie die Stellungnahmen mit Umweltbezug und das Blendgutachten werden im oben genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Mühlhausen veröffentlicht unter: "Öffentliche Auslegung".
Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Freundliche Grüße
gez. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Gemeinsamer Übersichtsplan FNP und VEP-34: Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg
Informationsveranstaltung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die Aufstellung eines Bebauungsplans im Ortsteil Görmar - Wohngebiet "Im Haken" - 14.01.2020
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 05.12.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich Görmar "Im Haken" eizuleiten. In diesem Zusammenhang möchte die Stadtverwaltung alle Interessierten am
Dienstag, dem 14. Januar 2020
um 18:30 Uhr in den Stadtratssaal (Brotlaube)
zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über deren voraussichtliche Auswirkungen recht herzlich einladen. In dieser Veranstaltung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Bereits vorliegende Unterlagen können vom 07. Januar 2020 bis 14.Januar 2020 während der Sprechzeiten im Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 eingesehen werden. Auch während dieser Zeit ist die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung gegeben.
Die räumliche Abgrenzung des Planungsbereiches geht aus dem abgebildeten Übersichtsplan hervor.
Freundliche Grüße
gez. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur 6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 05.12.2019
(veröffentlicht am 27.11.2019)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 6. Sitzung des Stadtrates am 05. Dezember 2019, 16:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt 21, lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung
ÖFFENTLICHE SITZUNG
Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Einwohnerfragestunde
Anfragen
Informationen des Oberbürgermeisters
Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 5. Stadtratssitzung vom 07. November 2019
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Jahr 2020 Drucksache Nr.: 62/2019
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Drucksache Nr.: 65/2019
Forstlicher Betriebsplan 2019 - 2028 Drucksache Nr. 75/2019
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des FNP im Bereich Auf dem Schadberg; Sondergebiet Solarpark Drucksache Nr.: 76/2019
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-34 "Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg" Drucksache Nr.: 77/2019
Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 f "Wendewehrstraße/OB-Neumann-Straße" Drucksache Nr.: 78/2019
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 2 f Wendewehrstraße/OB-Neumann-Straße" Drucksache Nr.: 79/2019
Aufstellung eines Bebauungsplans im Ortsteil Görmar "Im Haken" Drucksache Nr.: 80/2019
Neubesetzung der Ausschüsse Drucksache Nr.: 93/2019
Bestellung der Vollmitglieder im Bereich Behinderte für den Behinderten- und Seniorenbeirat Drucksache Nr.: 83/2019
Bestellung der beratenden Mitglieder für den Behinderten- und Seniorenbeirat Drucksache Nr.: 84/2019
Wahl der Vollmitglieder im Bereich Senioren für den Behinderten- und Seniorenbeirat
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 20.300 € für die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit Drucksache Nr.: 86/2019
Bau einer Obdachlosenunterkunft Drucksache Nr.: 88/2019
Mühlhausen ruft die "Klima-Vernunft" aus Drucksache Nr.: 51/2019
Hochschulstandort Mühlhausen Drucksache Nr.: 52/2019
Ansiedlung einer Bundesbehörde, Landesliste Drucksache Nr.: 53/2019
Forstversuchsfläche Stadtwald Drucksache Nr.: 54/2019
Prüfauftrag "Mitteldeutsche Köhlerei Mühlhausen" Drucksache Nr.: 55/2019
Wasserstofftankstelle Mühlhausen Drucksache Nr.: 56/2019
Freundliche Grüße
gez. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Bekanntmachung: Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2020
(veröffentlicht am 13.11.2019)
Bekanntmachung der Thüringer Tierseuchenkasse zur ab 1. Januar 2020 gültigen Beitragssatzung (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger, Nummer 45/2019)
Einladung zur Hauptausschusssitzung am 21.11.2019
(veröffentlicht am 18.11.2019)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 21. November 2019, 17:30 Uhr, im Sitzungssaal, Brotlaube, Obermarkt 21 lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung (öffentlicher Teil)
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Abstimmung über den öffentlichen Teil der Ergebnisniederschrift der Hauptausschusssitzung am 05.09.2019
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 12.11.2019)
In der Stadtratssitzung am 07.11.2019 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 57/2019
Entscheidung über die Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungs-plans (FNP) für den Bereich des geplanten Sondergebietes Tourismus – Bratwurstmuseum
Die in den Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Mühlhausen im Bereich Am Stadtwald - Bratwurstmuseum vorgebrachten Belange wurden geprüft und abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprechend der in der Anlage vorliegenden Fassung zugestimmt.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 58/2019
Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Mühlhausen für den Bereich des geplanten Sondergebietes Tourismus – Bratwurstmuseum
Die in den Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des FNP vorgebrachten Belange hat der Stadtrat in der Sitzung am 07.11.2019 geprüft und abgewogen. Den Entscheidungsvorschlägen wurde mittels Beschluss zugestimmt.
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung des FNP (Planzeichnung und Legende).
Die Begründung der Änderung des Flächennutzungsplans wird gebilligt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung der Änderung des FNP zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt zu machen.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 59/2019
Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-33 „Sondergebiet Tourismus-Bratwurstmuseum“
Die in den Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus-Bratwurstmuseum" vorgebrachten Belange wurden geprüft und abgewogen. Den in der Anlage vorliegenden Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 60/2019
Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-33 „Sondergebiet Tourismus-Bratwurstmuseum“
Die in den Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus-Bratwurstmuseum" vorgebrachten Belange hat der Stadtrat am 07.11.2019 geprüft und abgewogen. Dem Entscheidungsvorschlag wurde mittels Beschluss zugestimmt.
Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan wird gebilligt.
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017beschließt der Stadtrat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus-Bratwurstmuseum", bestehend aus den zeichnerischen und den textlichen Festsetzungen, als Satzung.
Die Rechtssetzungsverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-33 sind damit noch nicht abgeschlossen.
Amtliche Bekanntmachung des Abfallwirtschaftsbetriebs Unstrut-Hainich-Kreis
(veröffentlicht am 11.11.2019)
Öffentliche Mahnung von Abfallgebühren
Alle Gebührenpflichtigen, die mit der Bezahlung der Abfallgebühren bis einschließlich 2019 im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände innerhalb von einer Woche an den
Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis
Bonatstraße 50, 99974 Mühlhausen
Bankverbindung:
IBAN: DE 07820800000442503000
BIC: DRESDEFF827, Commerzbank AG Mühlhausen
zu zahlen.
Sofern die Bezahlung der rückständigen Gebühren nicht erfolgt, werden diese im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen.
Mühlhausen, den 07.11.2019
Mülverstedt
kommissarische Betriebsleiterin
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation: Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen zur Herstellung der Verfahrensgrenze im Flurreinigungsverfahren Seebach
(veröffentlicht am 01.11.2019)
An den Flurstücken:
Gemarkung | Flur | Flurstücke |
Seebach | 3 | 1/33, 1/34, 1/62, 1/83, 1/84, 1/123, 1/153, 1/156, 1/169, 1/170, 1/174, 1/200, 1/242, 1/243, 1/244, 2/1, 2/2, 100/1, 113/1, 113/5, 113/25, 113/27, 113/28, 113/29, 113/30, 114/2, 114/3, 116/1, 117/1, 117/2, 213/113, 215/115, 266/92, 276/90, 284/56, 310/1, 311/1, 312/1, 313/1, 338/41 |
Seebach | 4 | 31/5, 62/1, 62/2, 80/1, 87, 88/1, 97, 129/1, 129/2, 156/1, 156/2, 158/1, 158/2, 480/342, 484/349, 504/153, 690/78, 756/31, 758/31, 760/309, 762/86, 789/115, 869/368, 946/31, 947/31, 1013/131, 1014/131, 1016/131, 1067/338, 1217/154, 1218/154, 1220/29 |
Seebach | 7 | 224/5, 238/24, 239/1, 239/2, 240, 241, 242, 452/238 |
Seebach | 8 | 1/1, 7/185, 9/4, 19/7 |
wurde eine Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.
Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.
Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 11.11.2019 bis 12.12.2019
in den Räumen des:
Thüringer Landesamt für
Bodenmanagement und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Gotha
Raum 113 – Frau Buchmann
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
in der Zeit von
Mo. – Do.: | 8.30 bis 12.00 Uhr - 12.30 bis 15.30 Uhr |
Fr.: | 8.30 bis 13 Uhr |
eingesehen werden. Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Gotha, Querschnittsaufgaben, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Einladung zur 5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 07.11.2019
(veröffentlicht am 30.10.2019)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 5. Sitzung des Stadtrates am 07. November 2019, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt 21, lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung
ÖFFENTLICHE SITZUNG
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Anfragen
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 4. Stadtratssitzung vom 19. September 2019
- Entscheidung über die Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich des geplanten Sondergebietes Tourismus - Bratwurstmuseum
Drucksache Nr.: 57/2019 - Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Mühlhausen für den Bereich des geplanten Sondergebietes Tourismus - Bratwurstmuseum
Drucksache Nr.: 58/2019 - Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus-Bratwurstmuseum"
Drucksache Nr.: 59/2019 - Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus - Bratwurstmuseum"
Drucksache Nr.: 60/2019
Freundliche Grüße
gez. i.V. Sill
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 07.10.2019)
In der Hauptausschusssitzung am 05.09.2019 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 44/2019
Finanzielle Unterstützung für die Finalwettkämpfe der Fitness Bundesliga vom 04.-06. Oktober 2019 in Mühlhausen
Der Hauptausschuss beschließt eine finanzielle Unterstützung i.H.v. 8.000 Euro für die Durchführung der finalen Wettkämpfe der Fitness Bundesliga, die zugleich als Deutsche Meisterschaften ausgetragen werden.
Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe aus der Haushaltsstelle 1.3000000 574400 / Zweckausgaben kulturelle Angelegenheiten.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 45/2019
Neubau der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Mühlhausen (zweiter Standort)
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich um den Zuschlag für den Neubau eines zweiten Standortes der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule zu bemühen.
In der Stadtratssitzung am 19.09.2019 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 6/2019
Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen Geschäftsjahr 2018
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur
- Feststellung des Jahresabschlusses,
- Ergebnisverwendung,
- Entlastung des Geschäftsführers,
- Entlastung des Aufsichtsrates
der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen (SWG) für das Geschäftsjahr 2018.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 7/2019
Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH für das Geschäftsjahr 2018
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur
- Feststellung des Jahresabschlusses,
- Ergebnisverwendung,
- Entlastung des Geschäftsführers,
- Entlastung des Aufsichtsrates
der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH (WBM) für das Geschäftsjahr 2018
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 9/2019
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen
Der Stadtrat beschließt die Bestellung von
Frau Ines Goldmann (Fraktion CDU/FWG)
Herrn Jan Riemann (Fraktion CDU/FWG)
Herrn Dr. med. Michael Schuchard (Fraktion Bürgerliste für Mühlhausen/FDP)
Frau Kathrin Köthe (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-Die Linke)
Frau Kathrin Seyfert (SPD-Fraktion)
Herrn Ronny Hermann Poppner (AfD-Fraktion der ehemals freien Reichs- und Hansestadt Mühlhausen)
zu Mitgliedern des Aufsichtsrates der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 10/2019
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH
Der Stadtrat beschließt die Bestellung von
Herrn Volker Bade (Fraktion CDU/FWG)
Herrn Alexander Wettig (Fraktion CDU/FWG)
Herrn Uwe Seeber (Fraktion Bürgerliste für Mühlhausen/FDP)
Herrn Micha Hofmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-Die Linke)
Herrn Dr. Kay-Uwe Jagemann (SPD-Fraktion)
Herrn Andreas Lindner (AfD-Fraktion der ehemals freien Reichs- und Hansestadt Mühlhausen)
zu Mitgliedern des Aufsichtsrates der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 25/2019
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Mühlhausen GmbH
Aufgrund des Besetzungsvorschlages der SPD-Fraktion beschließt der Stadtrat die Bestellung
von Herrn René Seyfert (SPD-Fraktion) zum Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Mühlhausen GmbH.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 26/2019
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Mühlhausen GmbH
Aufgrund des Besetzungsvorschlages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-Die Linke beschließt der Stadtrat die Bestellung von Herrn Steffen Thormann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-Die Linke) zum Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Mühlhausen GmbH.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 27/2019
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Mühlhausen GmbH
Aufgrund des Besetzungsvorschlages der Fraktion Bürgerliste für Mühlhausen/FDP beschließt der Stadtrat die Bestellung von Frau Janett Scholl (Fraktion Bürgerliste für Mühlhausen/FDP) zum Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Mühlhausen GmbH.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 28/2019
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Mühlhausen GmbH
Aufgrund des Besetzungsvorschlages der Fraktion CDU/FWG beschließ der Stadtrat die Bestellung von Herrn Roland Reichenbach (Fraktion CDU/FWG) zum Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Mühlhausen GmbH.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 30/2019
Änderung der Ausschussbesetzung im Planungs- Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
Der Stadtrat beschließt die Neubesetzung des Planungs-, Umwelt- und Wirtschaftsausschusses für die SPD-Fraktion.
Mitglied: Oleg Shevchenko
- Stellvertreter: Michael Mieth
- Stellvertreterin: Kathrin Seyfert
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 31/2019
Bestellung von Verbandsräten für den Zweckverband Mühlhäuser Museen
Auf der Grundlage der Verbandssatzung des Zweckverbandes Mühlhäuser Museen werden seitens der Stadt Mühlhausen folgende Verbandsräte und deren Stellvertreter bestellt:
Herr Matthias Gliemann (Fachbereichsleiter, FB Gebäude- u. Grundstücks-verwaltung) als Verbandsrat, Herr Stefan Zeuch (Fachdienstleiter, FD Hochbau- u. Gebäudeverwaltung) als Stellvertreter von Herrn Gliemann, Herr Guido Knob (Fachbereichsleiter, FB Zentrale Dienste) als Verbandsrat, Herr Markus Edom (Referatsleiter, Referat Kultur u. Sport / Ehrenamt / Klimaschutz) als Stellvertreter von Herrn Knob.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 38/2019
Bestellung von Verbandsräten: Trinkwasserzweckverband „Hainich“
Auf der Grundlage der Verbandssatzung des Trinkwasserzweckverbandes „Hainich“ werden seitens der Stadt Mühlhausen folgend Verbandsräte und Stellvertreter bestellt:
Herr Thomas Ahke als Verbandsrat,
Herr Roland Reichenbach als Stellvertreter von Herrn Ahke,
Herr Micha Hofmann als Verbandsrat,
Herr Klaus-Dieter Henne als Stellvertreter von Herrn Hofmann.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 819/2019
Beschluss über die Änderung des Hebesatzes der Gewerbesteuer
Der Stadtrat beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Mühlhausen/Thüringen. Der Steuerhebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem 01.01.2021 auf 420 v.H. gesenkt.
(Die Satzung wird erst nach Genehmigung der Kommunalaufsicht veröffentlicht)
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 36/2019
Benutzungssatzung Jakobikirche
Der Stadtrat beschließt die anliegende Satzung über die Benutzung der Jakobikirche.
(Die Satzung wird erst nach Genehmigung der Kommunalaufsicht veröffentlicht)
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 37/2019
7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wieder-kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in den Ortsteilen Bollstedt, Grabe, Höngeda und Seebach
Die Stadt beschließt die anliegende 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in den Ortsteilen Bollstedt, Grabe, Höngeda und Seebach.
(Die Satzung wird erst nach Genehmigung der Kommunalaufsicht veröffentlicht)
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 20/2019
Sperrvermerk für die Haushaltsstelle 7910013 950100279 (freies WLAN)
Der Stadtrat hebt den Sperrvermerk über einen Betrag von 50.000 € für die Haushaltsstelle 7910013 950100279 – Tourismuskonzept – freies WLAN auf.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 23/2019
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 245.000 € für den Neubau des Kinderspielplatzes Petriteich/Pfortenteich
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 245.000 € in der Haushaltsstelle 2 4606001 950000 - Baukosten Kinderspielplatz Petriteich/Pfortenteich. Die Förderung aus Mitteln der Städtebauförderung beläuft sich auf 80 %. Die Deckung der üpl. Ausgabe erfolgt aus Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 2 4606001 361000 - Zuschüsse vom Land in Höhe von 196.000 € (anteilige Erhöhung der Fördermittel) sowie aus Minderausgaben in dem DK 1051 Stadtsanierung/Förderprogramme in Höhe von 49.000 €.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 40/2019
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 500.000 € für den Neubau des Freibades Schwanenteich
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 500.000 € in der Haushaltsstelle 2 5700001 950200 - Baukosten Neubau Freibad Schwanenteich.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt vorübergehend aus der Allgemeinen Rücklage. Die zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel werden im Gegenzug im Haushaltsjahr 2020 eingespart und damit der Allgemeinen Rücklage wieder zugeführt.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 48/2019
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 80.000 € zur Realisierung des Bauvorhabens Spielbergstraße
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 80.000 € in der Haushaltsstelle 2 6310195 950000 - Baukosten Spielbergstraße.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 2 8800001 340000 – Verkaufserlöse.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 8/2019
Fahrradfreundliche Kommune: Fahrradstellplätze in Mühlhausen schaffen
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen Orten auf hochfrequentierten Plätzen (dazu gehören unter anderem der Steinweg, der Untermarkt und der Kirstanplatz) Fahrradstellplätze mit Anlehnsystem aufgestellt werden können. Außerdem wird die Stadtverwaltung beauftragt eine Liste der bestehenden Fahrradstellplätze zu erstellen. Bei der nächsten Stadtratssitzung wird der Oberbürgermeister über den Stand der Bearbeitung informieren.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 22/2019
Legale Graffitiwände
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja, welche öffentlichen Flächen für die Nutzung als legale Graffitiwände zur Verfügung gestellt werden können. Das Ergebnis wird dem Stadtrat in der ersten Sitzung des Jahres 2020 mitgeteilt. Hierzu sollen auch Gespräche mit der SWG und den Stadtwerken geführt werden.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 33/2019
Anreizprogramm Fassadengestaltung Innenstadt
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung die Stadtverwaltung zu beauftragen, ein Anreizprogramm zur Verschönerung der Mühlhäuser Innenstadt zu erarbeiten.
Der OB wird beauftragt, im Haushaltsplan 2020 einen Betrag in Höhe von 50.000,- € zur Sanierung innerstädtischer Fassaden einzustellen.
Gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Planungs-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss wird eine Förderrichtlinie erarbeitet, die eine adäquate Verteilung der Mittel ermöglicht. Schwerpunkt soll ein finanzieller Zuschuss für die Sanierung erhaltenswürdiger Fassaden im Gebiet innerhalb der Stadtmauer sein.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 35/2019
Erstellung eines regelmäßigen Investorenberichts
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung die Stadtverwaltung zu beauftragen, in Zusammenarbeit von Stadtentwicklung, Bauplanung und Wirtschaftsförderung einen regelmäßigen Investorenbericht zur Vorlage im Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Umwelt zu erstellen.
Unter Leitung der Wirtschaftsförderung wird ein regelmäßiger Bericht zu aktuellen Investorenanfragen erstellt.
Der Bericht enthält alle relevanten Eckdaten des geplanten Vorhabens und benennt die ggf. nötigen Schritte zur Umsetzung. Die Eckdaten werden durch den Planungs-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss festgelegt.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 41/2019
Waldfriedhof
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit eines Waldfriedhofes zu prüfen. Termin 03/2020
Bekanntmachung: Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung
(veröffentlicht am 02.10.2019)
Ankündigung des Anhörungstermins
Gemarkung | Flur | Flurstücke |
Seebach | 3 | 1/33, 1/34, 1/62, 1/83, 1/84, 1/123, 1/153, 1/156, 1/169, 1/170, 1/174, 1/200, 1/242, 1/243, 1/244, 2/1, 2/2, 100/1, 113/1, 113/5, 113/28, 113/29, 113/30, 114/2, 114/3, 116/1, 117/1, 117/2, 213/113, 215/115, 266/92, 276/90, 284/56, 310/, 311/1, 312/1, 313/1, 338/41 |
Seebach | 4 | 31/5, 62/1, 62/2, 80/1, 87, 88/1, 97, 129/1, 129/2, 156/1, 156/2, 158/1, 158/2, 480/342, 484/349, 504/153, 690/78, 756/31, 758/31, 760/309, 762/86, 789/115, 869/368, 946/31, 1013/131, 1014/131, 1016/131, 1067/338, 1217/154, 1218/154, 1220/29 |
Seebach | 7 | 224/5, 238/24, 239/1, 239/2, 240, 241, 242, 452/238 |
Seebach | 8 | 1/1, 7/185, 9/4, 19/7 |
Auf den genannten Flurstücken wurde durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Gotha, eine Liegenschaftsvermessung zur Herstellung der Verfahrensgrenze des zukünftigen Flurbereinigungsverfahrens Seebach-Ort (1-2-0718) durchgeführt. Es wurden Grenzpunkte wiederhergestellt und teilweise neu abgemarkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet.
Zuvor haben die Eigentümer der Flurstücke die Möglichkeit, sich zum Ergebnis der Liegenschaftsvermessung zu äußern. Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am 24. Oktober 2019 um 14.00 Uhr statt. Der Treffpunkt ist auf dem Parkplatz der staatlichen Vogelschutzwarte in Seebach (Lindenhof 3, 99998 Weinbergen).
Es ist Ihnen freigestellt, den Termin wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Nicht anwesende Ehegatten sind nicht automatisch durch den anwesenden Ehepartner vertreten. Auch in diesem Fall bedarf es einer schriftlichen Vollmacht.
Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung des Termins entstehen, können nicht erstattet werden.
Für Fragen steht Ihnen Frau Buchmann unter 0361/574158278 zur Verfügung.
Gotha, 30. September 2019
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 "Kruchenplan/Johannistal/Tonberg" im Bereich Auf dem Kleinen Tonberg/Am Schneezaun
(veröffentlicht am 10.09.2019)
Der Stadtrat hat am 04.04.2019 die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 "Kruchenplan/Johannistal/Tonberg" im Bereich Auf dem Kleinen Tonberg/Am Schneezaun, bestehend aus dem Textteil und dem Lageplan, als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) mit Schreiben vom 14.06.2019 der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 12.07.2019 erhalten, die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Satzungsbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 im Bereich Auf dem Kleinen Tonberg/Am Schneezaun wird hiermit bekannt gemacht. Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 "Kruchenplan/Johannistal/Tonberg" im Bereich Auf dem Kleinen Tonberg/Am Schneezaun tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann die Satzung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags | 9.00 - 12.00 Uhr | ||
dienstags | 9.00 - 12.00 Uhr | und | 13.00 - 18.00 Uhr |
donnerstags | 9.00 - 12.00 Uhr | und | 13.00 - 16.00 Uhr |
freitags | 9.00 - 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 41). Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplans ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Ergänzend werden die Satzung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in das Internet eingestellt (§ 10a Abs. 2 BauGB).
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden Aufhebung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mühlhausen, den 02.09.2019
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns Siegel
Oberbürgermeister
Nutzung des Rad-/ Gehweges im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Forstberg zwischen den Ortsteilen Grabe und Saalfeld – Leitbild für das Gesamtareal
(veröffentlicht am 10.09.2019)
Die Stadt Mühlhausen/Thüringen hat mit dem Eigentümer der Liegenschaft, der DBU Naturerbe GmbH, vertraglich geregelt, dass der auf dem Gelände befindliche betonierte bzw. geschotterte Weg von der Bevölkerung ab dem 01. August dieses Jahres offiziell als Rad-/ Gehweg mitgenutzt werden darf.
Das Befahren mit PKW oder anderen motorisierten Fahrzeugen ist ausdrücklich untersagt. Für Hunde besteht Leinenpflicht! Das Verlassen des Weges ist verboten! Bei Nichtbeachtung werden seitens der Stadt Bußgelder erhoben.
Das Wegegrundstück ist Bestandteil der Nationalen Naturerbefläche „Forstberg“ mit einer Größe von 299 Hektar.
Die Liegenschaft Forstberg befindet sich auf einer nach Süden geneigten Muschelkalk-Randplatte des Thüringer Beckens. Großflächige magere Flachland-Mähwiesen und Halbtrockenrasen sowie in nennenswerter Größe vorkommende Streuobstbestände prägen die Fläche. Von Bedeutung sind auch die Teiche des Klosters Volkenroda. Naturferne Nadelbaumanpflanzungen grenzen die Fläche im Norden und Westen ab.
Folgende Schutz- und Entwicklungsziele sollen erreicht werden:
Erhalt und Optimierung der Offenlandstandorte
- Erhalt bzw. Optimierung der großen, zusammenhängenden Flächen mesophilen Grünlandes und Trockenrasen.
Erhalt und Optimierung der Streuobstwiesen und Obstbaureihen
- Erhalt bzw. Optimierung der noch in nennenswerter Größe vorhandenen alten Streuobstbestände durch behutsame Pflege und Ergänzung unter besonderer Beachtung des Totholzes.
- Erhalt bzw. Optimierung und Ergänzung vorhandener Obstbaumreihen.
Umbau und natürliche Entwicklung der Wälder und Waldübergangsbereiche
- Natürliche Entwicklung der reliktartig vorhandenen naturnahen Laubwälder.
- Behutsame, schrittweise Umwandlung der an der Nord- und Westgrenze der Fläche befindlichen naturfernen Nadelbaumanpflanzungen in breite, konturierte Heckenstrukturen bzw. in halboffene, lichte Mischwälder.
Erhalt und Optimierung der Teiche und Kleinstgewässer
- Behutsame Pflege der historischen Volkenrodaer Teiche.
- Pflege und Optimierung der weiteren Kleinstgewässer.
Schutzgebiete
- FFH-Gebiet Volkenrodaer Teiche Nr. 024
gez. Sill
Sill
Bürgermeisterin
Einladung zur 4. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 19.09.2019
(veröffentlicht am 09.09.2019)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 4. Sitzung des Stadtrates am 19. September 2019, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt 21, lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung
ÖFFENTLICHE SITZUNG
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Anfragen
- Informationen des Oberbürgermeisters
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 33. Stadtratssitzung vom 04. April 2019
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 34. Stadtratssitzung vom 23. Mai 2019
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 1. Stadtratssitzung vom 27. Juni 2019
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 2. Stadtratssitzung vom 04. Juli 2019
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 3. Stadtratssitzung vom 25. Juli 2019
- Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen Geschäftsjahr 2018
Drucksache Nr.: 6/2019 - Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH für das Geschäftsjahr 2018
Drucksache Nr.: 7/2019 - Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen
Drucksache Nr.: 9/2019 - Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH
Drucksache Nr. 10/2019 - Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Mühlhausen GmbH
Drucksache Nr.: 25/2019 - Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Mühlhausen GmbH
Drucksache Nr.: 26/2019 - Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Mühlhausen GmbH
Drucksache Nr.: 27/2019 - Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Mühlhausen GmbH
Drucksache Nr.: 28/2019 - Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Mühlhausen GmbH
Drucksache Nr.: 29/2019 - Änderung der Ausschussbesetzung im Planungs-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
Drucksache Nr.: 30/2019 - Bestellung von Verbandsräten für den Zweckverband Mühlhäuser Museen
Drucksache Nr.: 31/2019 - Bestellung von Verbandsräten: Trinkwasserzweckverband „Hainich“
Drucksache Nr.: 38/2019 - Benutzungssatzung Jakobikirche
Drucksache Nr.: 36/2019 - Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in den Ortsteilen Bollstedt, Grabe, Höngeda und Seebach
Drucksache Nr.: 37/2019 - Sperrvermerk für die Haushaltsstelle 7910013 950100279 (freies WLAN)
Drucksache Nr.: 20/2019 - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 245.000 € für den Neubau des Kinderspielplatzes Petriteich/Pfortenteich
Drucksache Nr.: 23/2019 - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 500.000 € für den Neubau des Freibades Schwanenteich
Drucksache Nr.: 40/2019 - Fahrradfreundliche Kommune: Fahrradstellplätze in Mühlhausen schaffen
Drucksache Nr.: 8/2019 - Jugendclub für Mühlhausen
Drucksache Nr.: 21/2019 - Legale Graffitiwände
Drucksache Nr.: 22/2019 - Organisation Sitzung der Ausschüsse
Drucksache Nr.: 32/2019 - Anreizprogramm Fassadengestaltung Innenstadt
Drucksache Nr.: 33/2019 - Erstellung eines Brachflächenkatasters
Drucksache Nr.: 34/2019 - Erstellung eines regelmäßigen Investorenberichts
Drucksache Nr.: 35/2019 - Waldfriedhof
Drucksache Nr.: 41/2019 - Beseitigung von Mobilfunklöchern
Drucksache Nr.: 42/2019 - Beschluss über die Änderung des Hebesatzes der Gewerbesteuer
Drucksache Nr.: 819/2019
Freundliche Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur Hauptausschusssitzung am 05.09.2019
(veröffentlicht am 02.09.2019)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 05. September 2019, 17:30 Uhr, im Sitzungssaal, Brotlaube, Obermarkt 21 lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung (öffentlicher Teil)
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Abstimmung über den öffentlichen Teil der Ergebnisniederschrift der Hauptausschusssitzung am 09.05.2019
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus - Bratwurstmuseum" (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))
(veröffentlicht am 13.08.2019)
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am 25.07.2019 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus - Bratwurstmuseum" und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht liegen vom 26. August 2019 bis 02. Oktober 2019 (einschließlich) im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
montags | von 9 - 12 Uhr |
dienstags | von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr |
mittwochs | von 9 - 12 Uhr |
donnerstags | von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr |
freitags | von 9 - 12 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Vor- aussetzungen zur Ansiedlung und Fortentwicklung des 1. Deutschen Bratwurstmuseums geschaffen werden.
Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
1. fünf Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Arbeitsgruppe Artenschutz, Trinkwasserzweckverband | Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen, Artenschutz, Naturschutz/Biotopschutz, Gewässerschutz, Trinkwasserschutz, Bodenschutz, Immissionsschutz, Tierschutz (Tierseuchenproblematik) |
2. ein Projektkonzept | Jan Kratochwil (Investor) und Büro Brandschutz + Architektur Machleb | Verkehrsströme, Pkw-Aufkommen |
3. eine Schallimmissionsprognose | Ingenieurbüro Frank & Apfel | Immissionsschutz (Freizeitlärm und Gewerbelärm) |
4. ein Untersuchungsbericht zur Regenwasserversickerung sowie ein Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung des Regenrückhalteraum | iBEG-mbH Ingenieurgesellschaft für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau mbH Mühlhausen | Ableitung Regenwasser, Bodenbeschaffenheit (Versickerungsfähigkeit) |
5. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung | als integriertes Kapitel im Umweltbericht (Planungsbüro Dr. Weise) | Europarechtlich geschützte Arten insbesondere Amphibienwanderung / Gebüschbrüter |
6. FFH-Erheblichkeitseinschätzung in Bezug auf das FFH-Gebiet sowie das Vogelschutzgebiet „Hainich“ | als integriertes Kapitel im Umweltbericht (Planungsbüro Dr. Weise) | Erhaltungsziele und Schutzzweck der NATURA 2000 Gebiete |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, Tiere, Pflanzen / Biotope, den Boden, die Fläche, Wasser, das Landschaftsbild sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft.
► Schutzgut Mensch (1., 3.): Aussagen zum Immissionsschutz in Bezug auf Lärmimmissionen (Freizeitlärm und Verkehrslärm) an vier Immissionspunkten (Forsthaus, Kinderheim, Wohnhäuser Eichenweg, Kleingartenanlage) sowie drei Immissionspunkten innerhalb des Geltungsbereichs („Thüringer Angerdorf“ im Plangebiet);
► Schutzgut Landschaft: Aussagen zum Landschaftsraum und Wirkung des Vorhabens / Visualisierung unter Nutzung eines vorhandenen Bezugspunkts in der Landschaft (Schornstein)
► Schutzgut Tiere/Pflanzen/Biotope (1., 5., 6.): Aussagen zum Lebensraumpotential für Tiere und Pflanzen / insbesondere Prüfung der Betroffenheit von Amphibien (Wanderbeziehung Stadtwald - Thomasteich) und Gebüschbrütern; Verwendung gebietsheimischer standortgerechter Arten bei Pflanzungen,
► Schutzgut Boden und Wasser (1., 4.): Plangebiet befindet sich vollständig in der Trinkwasserschutzzone III; Bewertung des anstehenden Bodens entsprechend des Funktionserfüllungsgrades / Bodenbeschaffenheit, Versickerungsfähigkeit des Bodens.
► Schutzgüter Fläche, Klima / Luft, Kultur- und Sachgüter (1.): Inanspruchnahme von 4 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, Mikroklima, Kaltluftentstehung, Hinweise bezüglich archäologischer Bodenfunde.
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Lärmschutzwall (Kleingartenanlage), Lärmschutzwand (Parkplatz), Einhaltung der Schalldämmmaße für Räumlichkeiten mit Musikveranstaltungen, Beschränkung von Veranstaltungen auf die Tagzeit etc.; Bauzeitenregelung, Gehölzpflanzungen im Gebiet; schonende Bauverfahren - Boden und Wasser.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, die Begründung dazu mit dem Umweltbericht sowie die Stellungnahmen/Konzepte/Berichte mit Umweltbezug werden im oben genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Mühlhausen (Bürger und Stadt – Leben in Mühlhausen – Planen und Bauen – Stadtplanung – öffentliche Auslegung) veröffentlicht.
Mühlhausen, den 30.07.2019
gez. Bruns
Dr. Bruns Siegel
Oberbürgermeister
Übersichtsplan VEP-33 Sondergebiet Tourismus - Bratwurstmuseum (pdf)
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des geplanten Sondergebietes Tourismus – Bratwurstmuseum (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))
(veröffentlicht am 13.08.2019)
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am 25.07.2019 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich des geplanten Sondergebietes Tourismus - Bratwurstmuseum und der Entwurf der Begründung liegen vom 26. August 2019 bis 02. Oktober 2019 (einschließlich) im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
montags | von 9 - 12 Uhr |
dienstags | von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr |
mittwochs | von 9 - 12 Uhr |
donnerstags | von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr |
freitags | von 9 - 12 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des FNP unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Neben dem Entwurf der Änderung des FNP sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
drei Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Arbeitsgruppe Artenschutz, Trinkwasserzweckverband | Artenschutz, Trinkwasserschutz, Immissionsschutz |
Die Änderung des FNP erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus - Bratwurstmuseum" im so genannten Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Der Umweltbericht zum VEP-33 betrifft auch die Änderung des FNP. Der Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-33 liegt ebenfalls aus. In diesem Zusammenhang sind folgende, im Zuge der Erarbeitung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus- Bratwurstmuseum" erarbeiteten Konzepte, Berichte und Gutachten mit Umweltbezug verfügbar:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
ein Projektkonzept | Jan Kratochwil (Investor) und Büro Brandschutz + Architektur Machleb | Verkehrsströme, Pkw-Aufkommen |
eine Schallimmissionsprognose | Ingenieurbüro Frank & Apfel | Immissionsschutz (Freizeit- und Gewerbelärm) |
ein Untersuchungsbericht zur Regenwasserversickerung sowie ein Erläuterungsbericht zur Entwurfs- planung des Regenrückhalteraum | iBEG-mbH Ingenieurgesellschaft für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau mbH Mühlhausen | Ableitung Regenwasser, Bodenbeschaffenheit; Ver- sickerungsfähigkeit |
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung | als integriertes Kapitel im Umweltbericht (Planungsbüro Dr. Weise) | Europarechtlich geschützte Arten insbesondere Amphibienwanderung / Gebüschbrüter |
FFH-Erheblichkeitseinschätzung in Bezug auf das FFH-Gebiet sowie Vogelschutzgebiet Hainich | als integriertes Kapitel im Umweltbericht (Planungsbüro Dr. Weise) | Erhaltungsziele und Schutzzweck der NATURA 2000 Gebiete |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, Tiere, Pflanzen / Biotope, die Fläche, Wasser, das Landschaftsbild sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft. (Vgl. dazu die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus - Bratwurstmuseum".)
Der Entwurf der Änderung des FNP, die Begründung sowie alle o. g. Stellungnahmen/Konzepte/Prognosen und Berichte mit Umweltbezug werden im oben genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Mühlhausen (Bürger und Stadt – Leben in Mühlhausen – Planen und Bauen – Stadtplanung – öffentliche Auslegung) veröffentlicht.
Mühlhausen, den 30.07.2019
gez. Bruns
Dr. Bruns - Siegel
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 31.07.2019)
In der Stadtratssitzung am 25.07.2019 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 3/2019
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-33 „Sondergebiet Tourismus – Bratwurstmuseum“
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus - Bratwurstmuseum" sowie der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus - Bratwurstmuseum", der Entwurf der Begründung/ des Umweltberichtes sowie wesentliche Stellungnahmen/ Gutachten mit Umweltbezug sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange einzuholen (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 4/2019
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich des geplanten Sondergebietes Tourismus - Bratwurstmuseum
Der Entwurf der Änderung des FNP für den Bereich des geplanten Sondergebietes Tourismus - Bratwurstmuseum und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf der Änderung des FNP, der Entwurf der Begründung sowie Stellungnahmen/ Gutachten mit Umweltbezug sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Stellungnahmen der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange einzuholen (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 5/2019
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe von 150.000 Euro zur Instandsetzung der Umleitungsstrecke in Verbindung mit der Baumaßnahme „Erneuerung Wagenstedter Brücke“
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 150.000 Euro in der Haushaltsstelle 1 6310 000 510000 – Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen:
1 4642000 178000 – Rückzahlung von Zuschüssen i.H.v. 144.000 Euro und
1 0500000 162000 – Erstattungen (Standesamtsverwaltung) i.H.v. 6.000 Euro.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Beschlussvorlagen zur 3. Stadtratssitzung am 25.07.19
(veröffentlicht am 23.07.19)
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 3/2019
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus - Bratwurstmuseum"
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus - Bratwurstmuseum" sowie der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus - Bratwurstmuseum", der Entwurf der Begründung/ des Umweltberichtes sowie wesentliche Stellungnahmen/ Gutachten mit Umweltbezug sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange einzuholen (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 4/2019
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich des geplanten Sondergebietes Tourismus - Bratwurstmuseum
1. Der Entwurf der Änderung des FNP für den Bereich des geplanten Sondergebietes Tourismus - Bratwurstmuseum und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf der Änderung des FNP, der Entwurf der Begründung sowie Stellungnahmen/Gutachten mit Umweltbezug sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Stellungnahmen der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange einzuholen (§ 4 Abs. 2 BauGB).Der Stadtrat beschließt die anliegenden Änderungen der Geschäftsordnung des Stadtrates.
Einladung zur 3. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 25.07.2019
(veröffentlicht am 16.07.19)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 3. Sitzung des Stadtrates am 25. Juli 2019, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt 21 lade ich Sie herzlich ein.
Vor der Stadtratssitzung werden um 17:45 Uhr vor dem Haupteingang der Brotlaube die AED-Geräte vorgestellt und übergeben.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Anfragen
- Informationen des Oberbürgermeisters
- Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-33 "Sondergebiet Tourismus - Bratwurstmuseum"
Drucksache Nr.: 3/2019 - Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich des geplanten Sondergebietes Tourismus - Bratwurstmuseum
Drucksache Nr.: 4/2019
Freundliche Grüße
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 09.07.2019)
In der Stadtratssitzung am 04.07.2019 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 1/2019
Besetzung der Ausschüsse
Der Stadtrat beschließt nachfolgende Ausschussbesetzung:
Ausschuss | Mitglied | 1. Stellvertreter | 2. Stellvertreter |
Hauptausschuss | Volker Bade | Ines Goldmann | Roland Reichenbach |
Finanzausschuss | Ines Goldmann | Volker Bade | Roland Reichenbach |
Planungs-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss | Roland Reichenbach | Ines Goldmann | Volker Bade |
Liegenschaftsausschuss | Dr. Olaf Schenk | Roland Reichenbach | Alexander Wettig |
Ausschuss für Kultur, | Alexander Wettig | Elke Holzapfel | Dr. Olaf Schenk |
KITA-Ausschuss | Volker Bade | Alexander Wettig | Roland Reichenbach |
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 2/2019
Änderung der Geschäftsordnung
Der Stadtrat bildet zusätzlich einen KITA-Ausschuss.
Der KITA-Ausschuss besteht aus dem Oberbürgermeister, sechs weiteren Stadtratsmitgliedern und bis zu sechs sachkundigen wahlberechtigten Bürgern, darunter der jeweilige Vorsitzende des Stadtelternbeirates. Hiervon unbenommen können Elternvertreter, Vertreter der Freien Träger, Behördenvertreter und andere als Sachverständige im Einzelfall hinzugezogen werden. Der Ausschuss berät bei grundlegenden Entscheidungen zum Betrieb, Bedarf und zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung.
Sich hieraus ergebene redaktionelle Änderungen in der Geschäftsordnung, wie z.B. in § 24 sind vorzunehmen. Die Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 848/2019 hat sich damit erledigt und wird zurückgezogen.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur 2. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 04.07.2019
(veröffentlicht am 01.07.19)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 2. Sitzung des Stadtrates am 04. Juli 2019, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt 21 lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Anfragen
- Informationen des Oberbürgermeisters
- Verpflichtung bzw. Vereidigung der zur konstituierenden Stadtratssitzung verhinderten Stadtratsmitglieder oder Ortsteilbürgermeister
- Feststellung der gebildeten Fraktionen
- Wahl der/des Stadtratsvorsitzenden und dessen Stellvertreterin/Stellvertreters
- Besetzung der Ausschüsse
Drucksache Nr.: 1/2019
Freundliche Grüße
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur 1. (konstituierenden) Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 27.06.2019
(veröffentlicht am 20.06.19)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 1. (konstituierenden) Sitzung des Stadtrates am 27. Juni 2019, 18:00 Uhr, Marienkirche zu Mühlhausen lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
- Verpflichtung der Stadtratsmitglieder
- Vereidigung der Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeister
Freundliche Grüße
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 f „Wendewehrstraße/OB-Neumann-Straße“
(veröffentlicht am 05.06.2019)
Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in seiner Sitzung am 23.05.2019 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 f "Wendewehrstraße/OB-Neumann-Straße" und der Entwurf der Begründung liegen vom 01. Juli 2019 bis 16. August 2019 (einschließlich) im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
montags | von 9 - 12 Uhr |
dienstags | von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr |
mittwochs | von 9 - 12 Uhr |
donnerstags | von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr |
freitags | von 9 - 12 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 452 341). Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird im Rahmen des vorliegenden Verfahrens abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung dazu werden im oben genannten Zeitraum auch auf die Homepage der Stadt Mühlhausen (Bürger und Stadt – Leben in Mühlhausen – Planen und Bauen –Stadtplanung – öffentliche Auslegung) gestellt.
Mühlhausen, den 05.06.2019
gez. Dr. Bruns - Siegel -
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Informationsveranstaltung über die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen:
in den Bereichen Am Schneezaun (B-Plan Nr. 47), Lübecker Straße (5. Änderung B-Plan Nr. 17) und Auf dem Schadeberg (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34) sowie über die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Am Schneezaun
(veröffentlicht am 05.06.2019)
Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch möchte die Stadtverwaltung alle Interessierten am
Dienstag, dem 25. Juni 2019
um 18:30 Uhr in den Stadtratssaal (Brotlaube)
zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie über deren voraussichtliche Auswirkungen recht herzlich einladen. In dieser Veranstaltung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Bereits vorliegende Unterlagen können vom 27. Juni 2019 bis 05. Juli 2019 während der Sprechzeiten im Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 eingesehen werden. Auch während dieser Zeit ist die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung gegeben.
Die räumliche Abgrenzung der Planungsbereiche geht aus den abgebildeten Übersichtsplänen hervor.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
B-Plan Nr. 47 - Übersichtsplan (pdf)
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 05.06.2019)
In der Hauptausschusssitzung am 09.05.2018 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 807/2019
Wechsel des Vertragspartners durch Eintritt des Vereins „Diakonie Doppelpunkt e.V.“ in den Nutzungsvertrag „Günther-Picht-Sportplatz“ zum 01.01.2020
Der Hauptausschuss stimmt einem Vertragspartnerwechsel durch Eintritt in den bestehenden Nutzungsvertrag durch den Verein „Diakonie Doppelpunkt e.V.“ zu.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 817/2019
Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Kultur und Kunst in Mühlhausen/Thür. im Haushaltsjahr 2019
Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst vom 27.06.2013 die Höhe der finanziellen Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2019 an die in der Anlage 1 aufgeführten Antragsteller.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 818/2019
Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Sportvereinen sowie sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thür. im Haushaltsjahr 2019
Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Sportvereinen, sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen vom 27.06.2013 die Höhe der finanziellen Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2019 an die in den Anlagen 1 und 4 aufgeführten Antragsteller.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 845/2019
Bewerbung und Einreichung Modellprojekt „Smart Cities made in Germany“
Der Stadtrat, vertreten durch den Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Mühlhausen beauftragt den Oberbürgermeister eine aussagefähige Bewerbung und Einreichung eines Modellprojektes für das Förderprogramm des Bundes „Smart Cities made in Germany“ zeitnah, spätestens jedoch bis zum Stichtag 17.05.2019 mit allen notwendigen Bewerbungsunterlagen bei der zuständigen Stelle des BMI einzureichen und das eingereichte Projekt in der Stadtratssitzung am 23.05.2019 im Rahmen der Stadtratssitzung vorzustellen.
In der Stadtratssitzung am 23.05.2019 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 808/2019
Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung vom 11.11.2003 der ehemaligen Gemeinde Weinbergen
Der Stadtrat beschließt die angefügte Satzung zur Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung vom 11.11.2003 der ehemaligen Gemeinde Weinbergen.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 814/2019
Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Nördlich der Schmudesiedlung“
Für die Flächen nördlich des Wohngebietes „Hanseviertel“ sowie östlich des Lärmschutzwalls an der Bahnlinie Gotha-Leinefelde ist der Bebauungsplan Nr. 17 „Nördlich der Schmudesiedlung“ entsprechend § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.
Die genaue Abgrenzung des Gebietes geht aus dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 815/2019
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 f „Wendewehrstraße/OB-Neumann-Straße“
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 2 f
- Für den Bereich zwischen der Wendewehrstraße, der Oberbürgermeister-Neumann- Straße und dem Bahngelände (betrifft die Grundstücke Wendewehrstraße 129 a, 130, 133) ist ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen. Der genaue Geltungsbereich ist in der Planzeichnung dargestellt (siehe Anlage 1 – Entwurf des Bebauungsplans).
- Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (siehe Anlagen 1 und 2).
- Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 816/2019
Aufstellung des Bebauungsplans „Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg“
Für das nachstehend näher bezeichnete Gebiet in der Flur 30 wird das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 BauGB eingeleitet.
Die westliche Grenze des Bebauungsplans wird durch den Weg Auf dem Schadeberg gebildet. Im Norden verläuft die Grenze südlich des Flurstücks 231/199, im Osten westlich der Wegeparzelle 119 sowie westlich des Flurstücks 115. Die Langensalzaer Landstraße stellt die südliche Begrenzung dar.
Die genaue Abgrenzung des Gebietes geht aus dem als Anlage 1 angefügten Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Großsolarthermieanlage zu schaffen.
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 799/2019
Bürgerfreundliche Verwaltung/Mobiler Bürgerservice/Servicemobil
Die Stadt Mühlhausen richtet auch zur Integration des Umlandes einen „Mobilen Bürgerservice/Servicemobil der Stadt Mühlhausen“ ein und bietet schnellstmöglich, spätestens jedoch ab Januar 2020 eine „mobile Sprechstunde“ in den Ortsteilen an, für die feste Termine in allen Ortsteilen der Kreisstadt Mühlhausen ausgewiesen werden. Ergänzend wird älteren Menschen und Menschen mit Handicap in der Stadt Mühlhausen und ihren Ortsteilen die Möglichkeit geboten, ihre Amts- und Antragsanliegen mit Verwaltungsmitarbeitern der Stadt, im und durch einen Vorort- und Hausbesuchsdienst zu erledigen.
Die Stadt Mühlhausen least hierfür (wenn möglich als Ersatz für das nächste auslaufende Kfz der Stadt) ein geeignetes Fahrzeug (günstiger weise einen Multivan oder ein ähnliches Fahrzeug). Die Verwaltung schafft im Fahrzeug die Voraussetzungen, um alle Anträge mit dem Bürger sowohl im Fahrzeug, als auch im Hausbesuch vorbereitend und abschließend bearbeiten zu können.
Die Mitarbeiter der Stadt Mühlhausen werden falls notwendig entsprechend geschult. Die Stadt Mühlhausen stellt sicher, dass ein ausreichender Teil der Mitarbeiter auch als Vertretung geschult ist, zusätzliches Personal soll für genannte Maßnahme nicht eingestellt werden. Die Stadt Mühlhausen prüft und erhebt wenn notwendig eine vertretbare Servicepauschale.
Die gemäß Eingliederungsvertrag mit der Gemeinde Weinbergen vom 25.03.2019 § 9 Punkt 5 getroffene Vereinbarung zur Einrichtung einer Bürgerservicestelle im Verwaltungsgebäude in Bollstedt bleibt hiervon unberührt. Den Einwohnern der Gemeinde Bollstedt ist unabhängig von der Nutzung der Bürgerservicestelle die Möglichkeit einzuräumen, den Hausbesuchservice durch das Servicemobil zu nutzen.
Dieser Service wird als Testphase mit einer Laufzeit von 3 Jahren durchgeführt.
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 801/2019
Erhalt der KOBB Stelle ehemalige Gemeinde Weinbergen und Erweiterung auf alle Ortsteile von Mühlhausen/Thür.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich für den Erhalt der Stelle des KOBB der ehemaligen Gemeine Weinbergen zu verwenden und sich dafür einzusetzen, dass diese Stelle auszuweiten ist für die Ortsteile Felchta, Görmar, Saalfeld und Windeberg.
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 802/2019
Prüfauftrag Schaffung von Radwegen
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, ob mit geeigneten Maßnahmen kurzfristig die Schaffung von zusätzlichen Radwegen realisiert werden kann.
Dies soll für folgenden Bereich in einem ersten Schritt geprüft werden:
- Mühlhausen in Richtung OT Felchta, Beginnend am Vogteier Platz, Kreuzung Kettengasse, über Felchtaer Landstraße, Mühlhäuser Weg bis Kreuzung Felchtaer Hauptstraße.
- Felchtaer Hauptstraße über Siedlung Felchta bis Anbindung an Radweg Höhe Kreuzung L1016.
- Kreuzung Felchtaer Landstraße, Böhntalsweg, entlang des Böhntalsweg, Obermühlenweg Anbindung an Radweg Schwanenteichallee.
- Mühlhausen OT Höngeda, ab Höhe Hammer Anbindung an den endenden Radweg und Querung der B247 Richtung Ortszentrum Höngeda, Anbindung an den Unstrut-Radweg Richtung Wienerberger.
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 804/2019
Mehrweg Pfandbecher-System für Mühlhäuser Feste
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit Veranstaltern, Getränkehändlern, Schaustellern, Versorgern und dem Traditionsverein Mühlhäuser Heimatfeste Gespräche über die Einführung eines Mehrweg Pfandbecher-Systems zu führen. Möglichst ab dem Jahr 2020 sollen dann bei allen großen Mühlhäuser Festen (Kirmes, Pflaumenblüte, Frühlingsfest, Weihnachtsmarkt …) nur noch Mehrweg Pfandbecher zum Einsatz kommen und die Verwendung von Einwegbechern untersagt werden. Je nach Gegebenheit und Umsetzbarkeit kann die Einführung schrittweise erfolgen.
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 822/2019
Rückvergütung von Parkkosten
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Gewerbetreibenden der Stadt Mühlhausen, welche sich in Nähe einer durch die Stadt kostenpflichtig bewirtschafteten Parkfläche befinden, eine Möglichkeit zu suchen, Parkkosten komplett oder anteilig für Käufer der Gewerbetreibenden zu erstatten. Der Oberbürgermeister informiert in der Stadtratssitzung am 05.12.2019 über die Ergebnisse und ggf. über die Vereinbarungsentwürfe.
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 843/2019
Außerplanmäßige Ausgabe für den Austausch der Fenster zur energetischen Verbesserung der Produktionshalle Ernst-Claes-Straße 3
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 176.000 € in der Haushaltsstelle: 2.8810002 960800 - Produktionshalle Ernst-Claes-Straße 3
für den Austausch der Fenster zur energetischen Verbesserung der Produktionshalle Ernst-Claes-Straße 3.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt über Einnahmen vom Land (Förderung) in der Haushaltsstelle 2.8810002 361000 in Höhe von 55.100 € und aus der Haushaltsstelle 2.8800001 340000 in Höhe von 120.900 €.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur 34. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 23.05.2019
(veröffentlicht am 20.05.19)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 34. Sitzung des Stadtrates am 23. Mai 2019, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Anfragen
- Informationen des Oberbürgermeisters
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 32. Stadtratssitzung vom 28. Februar 2019
- Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung vom 11.11.2003 der ehemaligen Gemeinde Weinbergen; Drucksache Nr.: 808/2019
- Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates; Drucksache Nr.: 809/2019
- Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 “Nördlich der Schmudesiedlung“; Drucksache Nr.: 814/2019
- Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 f “Wendewehrstraße/OB-Neumann-Straße“ Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 2 f; Drucksache Nr.: 815/2019
- Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg“; Drucksache Nr.: 816/2019
- Entwicklung eines Konzeptes für das Geschwister-Scholl-Haus als soziokulturelles Zentrum; Drucksache Nr.: 722/2019
- Bürgerfreundliche Verwaltung / Mobiler Bürgerservice / Servicemobil; Drucksache Nr.: 799/2019
- Erhalt der KOBB Stelle ehemalige Gemeinde Weinbergen und Erweiterung auf alle Ortsteile von Mühlhausen/Thür.; Drucksache Nr.: 801/2019
- Prüfauftrag Schaffung von Radwegen; Drucksache Nr.: 802/2019
- Mühlhausen trägt den Beinamen Thomas-Müntzer-Stadt; Drucksache Nr.: 803/2019
- Mehrweg Pfandbecher-System für Mühlhäuser Feste; Drucksache Nr.: 804/2019
- Beschluss über die Änderung des Hebesatzes der Gewerbesteuer; Drucksache Nr.: 819/2019
- Pestizidfreie Kommune; Drucksache Nr.: 820/2019
- Rückvergütung von Parkkosten; Drucksache Nr.: 822/2019
- Änderungen am Mühlhäuser Schul- und Jugendparlament; Drucksache Nr.: 841/2019
- Finanzielle Entlastung der Kleingartenvereine; Drucksache Nr.: 842/2019
Freundliche Grüße
i.V. Sill
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Beschlussvorlagen zur 34. Stadtratssitzung am 23.05.19
(veröffentlicht am 20.05.19)
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 808/2019
Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung vom 11.11.2003 der ehemaligen Gemeinde Weinbergen
Der Stadtrat beschließt die angefügte Satzung zur Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung vom 11.11.2003 der ehemaligen Gemeinde Weinbergen.
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 809/2019
Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates
Der Stadtrat beschließt die anliegenden Änderungen der Geschäftsordnung des Stadtrates.
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 814/2019
Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 “Nördlich der Schmudesiedlung“
Für die Flächen nördlich des Wohngebietes “Hanseviertel“ sowie östlich des Lärmschutzwalls an der Bahnlinie Gotha-Leinefelde ist der Bebauungsplan Nr. 17 “Nördlich der Schmudesiedlung“ entsprechend § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.
Die genaue Abgrenzung des Gebietes geht aus dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 815/2019
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 f “Wendewehrstraße/OB-Neumann-Straße“
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 2 f
- Für den Bereich zwischen der Wendewehrstraße, der Oberbürgermeister-Neumann- Straße und dem Bahngelände (betrifft die Grundstücke Wendewehrstraße 129 a, 130, 133) ist ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen. Der genaue Geltungsbereich ist in der Planzeichnung dargestellt (siehe Anlage 1 - Entwurf des Bebauungsplans).
- Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (siehe Anlagen 1 und 2).
- Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 816/2019
Aufstellung des Bebauungsplans „Großsolarthermieanlage Auf dem Schadeberg“
Für das nachstehend näher bezeichnete Gebiet in der Flur 30 wird das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 BauGB eingeleitet.
Die westliche Grenze des Bebauungsplans wird durch den Weg Auf dem Schadeberg gebildet. Im Norden verläuft die Grenze südlich des Flurstücks 231/199, im Osten westlich der Wegeparzelle 119 sowie westlich des Flurstücks 115. Die Langensalzaer Landstraße stell die südliche Begrenzung dar.
Die genaue Abgrenzung des Gebietes geht aus dem als Anlage 1 angefügten Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Großsolarthermieanlage zu schaffen.
Einreicher: Fraktion DIE LINKE/B’90-Die Grünen
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 722/2019
Entwicklung eines Konzeptes für das Geschwister-Scholl-Haus als soziokulturelles Zentrum
Die Stadtverwaltung wird beauftragt eine Arbeitsgruppe zu bilden, die ein zukunftsfähiges Konzept für die Nutzung des Mehrgenerationenhauses „Geschwister-Scholl-Haus“ als soziokulturelles Zentrum erarbeitet.
Der Arbeitsgruppe gehören an:
- je ein Mitglied der Stadtratsfraktionen
- die Leiterin des „Geschwister-Scholl-Hauses“
- der Oberbürgermeister
- je ein Vertreter/eine Vertreterin der im MGH ansässigen Vereine
Zu einzelnen Themenschwerpunkten können weitere Personen hinzugezogen werden.
Einreicher: Fraktion Bürgerliste für Mühlhausen/FDP
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 799/2019
Bürgerfreundliche Verwaltung / Mobiler Bürgerservice / Servicemobil
Die Stadt Mühlhausen richtet auch zur Integration des Umlandes einen „“Mobilen Bürgerservice/ Servicemobil der Stadt Mühlhausen“ ein und bietet schnellstmöglich, spätestens jedoch ab Januar 2020 eine „“mobile Sprechstunde“ in den Ortsteilen an, für die feste Termine in allen Ortsteilen der Kreisstadt Mühlhausen ausgewiesen werden. Ergänzend wird älteren Menschen und Menschen mit Handicap in der Stadt Mühlhausen und ihren Ortsteilen die Möglichkeit geboten, ihre Amts- und Antragsanliegen mit Verwaltungsmitarbeitern der Stadt, im und durch einen Vorort- und Hausbesuchsdienst zu erledigen.
Die Stadt Mühlhausen least hierfür (wenn möglich als Ersatz für das nächste auslaufende KFZ der Stadt) ein geeignetes Fahrzeug (günstiger weise einen Multivan oder ein ähnliches Fahrzeug).
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 801/2019
Erhalt der KOBB Stelle ehemalige Gemeinde Weinbergen und Erweiterung auf alle Ortsteile von Mühlhausen/Thür.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich für den Erhalt der Stelle des KOBB der ehemaligen Gemeine Weinbergen zu verwenden und sich dafür einzusetzen, dass diese Stelle auszuweiten ist für die Ortsteile Felchta, Görmar, Saalfeld und Windeberg.
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 802/2019
Prüfauftrag Schaffung von Radwegen
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, ob mit geeigneten Maßnahmen kurzfristig die Schaffung von zusätzlichen Radwegen realisiert werden kann.
Dies soll für folgenden Bereich in einem ersten Schritt geprüft werden:
- Mühlhausen in Richtung OT Felchta, Beginnend am Vogteier Platz, Kreuzung Kettengasse, über Felchtaer Landstraße, Mühlhäuser Weg bis Kreuzung Felchtaer Hauptstraße.
- Felchtaer Hauptstraße über Siedlung Felchta bis Anbindung an Radweg Höhe Kreuzung L1016.
- Kreuzung Felchtaer Landstraße, Böhntalsweg, entlang des Böhntalsweg, Obermühlenweg Anbindung an Radweg Schwanenteichallee.
- Mühlhausen OT Höngeda, ab Höhe Hammer Anbindung an den endenden Radweg und Querung der B247 Richtung Ortszentrum Höngeda, Anbindung an den Unstrut-Radweg Richtung Wienerberger.
Einreicher: Dirk Anhalt (DIE LINKE)
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 803/2019
Mühlhausen trägt den Beinamen Thomas-Müntzer-Stadt
Die Stadt Mühlhausen trägt ab dem 1.1.2020 wieder den Beinamen Thomas-Müntzer-Stadt. Eventuelle Kosten dafür sind in der Haushalt 2020 einzuplanen.
Einreicher: Fraktion DIE LINKE/B’90-Die Grünen
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 804/2019
Mehrweg Pfandbecher-System für Mühlhäuser Feste
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit Veranstaltern, Getränkehändlern, Schaustellern, Versorgern und dem Traditionsverein Mühlhäuser Heimatfeste Gespräche über die Einführung eines Mehrweg Pfandbecher-Systems zu führen. Spätestens im Jahr 2020 sollen dann bei allen großen Mühlhäuser Festen (Kirmes, Pflaumenblüte, Frühlingsfest, Weihnachtsmarkt …) nur noch Mehrweg Pfandbecher zum Einsatz kommen und die Verwendung von Einwegbechern untersagt werden.
Einreicher: Fraktion Bürgerliste für Mühlhausen/FDP
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 819/2019
Beschluss über die Änderung des Hebesatzes der Gewerbesteuer
Der Stadtrat beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbsteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Mühlhausen/Thüringen.
Artikel 1
§ 1 Steuerhebesätze
§ 1 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Gewerbesteuer 400 v.H.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Einreicher: Fraktion DIE LINKE/B’90-Die Grünen
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 820/2019
Pestizidfreie Kommune
Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Mühlhausen:
- Ab sofort/schrittweise auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) einzusetzen.
- Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet.
- Bienen- und insektenfreundliche Blühflächen oder Projekte initiiert.
- Bei der Verpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden im Pachtvertrag verankert.
- Private Firmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung zur pestizidfreien Bewirtschaftung auffordert.
- Bürger*innen über die Bedeutung von Biodiversität in der Stadt informiert und gleichzeitig Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern aufzeigt.
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 822/2019
Rückvergütung von Parkkosten
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Gewerbetreibenden der Stadt Mühlhausen, welche sich in Nähe einer durch die Stadt kostenpflichtig bewirtschafteten Parkfläche befinden, eine Möglichkeit zu suchen, Parkkosten komplett oder anteilig für Käufer der Gewerbetreibenden zu erstatten. Mögliche entstehende Kosten sind in den Haushalt 2020 einzustellen. Der Oberbürgermeister informiert in der Stadtratssitzung am 05.12.2019 über die Ergebnisse und ggf. über die Vereinbarungsentwürfe.
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 841/2019
Änderungen am Mühlhäuser Schul- und Jugendparlament
Der Stadtrat von Mühlhausen beschließt folgende Änderungen bzw. Neuregelungen an dem Beschluss 232/2015:
- Das Schülerparlament wird zu einem Schüler- und Jugendbeirat umgewandelt.
- Das Alter und die Mitwirkungsmöglichkeit werden vom 12. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr festgelegt.
- Die Wahlperiode beginnt mit dem Start des Schuljahres 2019/2020 für die Dauer von zwei Jahren.
- Einmal im Jahr hält der oder die Vorsitzende einen kurzen Bericht über die geleistete Arbeit vor dem Stadtrat.
Einreicher: Fraktion Bürgerliste für Mühlhausen/FDP
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 842/2019
Finanzielle Entlastung der Kleingartenvereine
Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit dem Gebietsverband der Kleingärtner Mühlhausen e. V., vertreten durch dessen Vorstand Verhandlungen mit der Folge zu führen, dass die im Gebietsverband der Kleingärtner Mühlhausen e. V. organisierten Kleingartenvereine für nicht verpachtete Parzellen auch keine Pacht mehr an die Stadt Mühlhausen zahlen müssen. Es soll angestrebt werden, dass diese Regelung erstmals für das Kalenderjahr 2019 greift.
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschlussvorlage Drucksache-Nr.: 843/2019
Außerplanmäßige Ausgabe für den Austausch der Fenster zur energetischen Verbesserung der Produktionshalle Ernst-Claes-Straße 3
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 176.000 € in der Haushaltsstelle:
2.8810002 960800 - Produktionshalle Ernst-Claes-Straße 3
für den Austausch der Fenster zur energetischen Verbesserung der Produktionshalle Ernst-Claes-Straße 3.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt über Einnahmen vom Land (Förderung) in der Haushaltsstelle 2.8810002 361000 in Höhe von 55.100 € und aus der Haushaltsstelle 2.8800001 340000 in Höhe von 120.900 €.
Einladung zur Hauptausschuss-Sitzung am 09.05.2019
(veröffentlicht am 06.05.2019)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 09. Mai 2019, 17:45 Uhr, im Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19 lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung (öffentlicher Teil)
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Wechsel des Vertragspartners durch Eintritt des Vereins “Diakonie Doppelpunkt e.V.“ in den Nutzungsvertrag “Günther-Picht-Sportplatz“ zum 01.01.2020
Drucksache Nr. 807/2019 - Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Kultur und Kunst in Mühlhausen/Thür. im Haushaltsjahr 2019
Drucksache Nr.: 817/2019 - Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Sportvereinen sowie sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thür. im Haushaltsjahr 2019
Drucksache Nr.: 818/2019
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Beate Sill
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Beschlussvorlagen zu Hauptausschuss-Sitzung am 09.05.19
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 807/2019
Wechsel des Vertragspartners durch Eintritt des Vereins “Diakonie Doppelpunkt e.V.“ in den Nutzungsvertrag “Günther-Picht-Sportplatz“ zum 01.01.2020
Der Hauptausschuss stimmt einem Vertragspartnerwechsel durch Eintritt in den bestehenden Nutzungsvertrag durch den Verein “Diakonie Doppelpunkt e.V.“ zu.
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 817/2019
Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Kultur und Kunst in Mühlhausen/Thür. im Haushaltsjahr 2019
Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst vom 27.06.2013 die Höhe der finanziellen Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2019 an die in der Anlage 1 aufgeführten Antragsteller.
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 818/2019
Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Sportvereinen sowie sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thür. im Haushaltsjahr 2019
Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Sportvereinen, sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen vom 27.06.2013 die Höhe der finanziellen Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2019 an die in den Anlagen 1 und 4 aufgeführten Antragsteller.
Einreicher: Oberbürgermeister
Wahlbekanntmachung der Stadt Mühlhausen zur Europawahl sowie 4., 5. und 6. Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin
(öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 5/2019 der Stadt Mühlhausen Thüringen vom 02.05.2019)
hier
Bekanntmachung zur Europawahl 2019
(veröffentlicht am 12.04.2019)
Zweite Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin
(veröffentlicht am 12.04.2019)
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, die Benachrichtigung der Wahlberechtigung und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
1.
Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 in der Stadt Mühlhausen/Thüringen liegt in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 (Einsichtsfrist) im Wahlbüro, Obermarkt 21 (Brotlaube – barrierefreier Zugang) während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch, Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für die Wahlberechtigten zur öffentlichen Einsicht aus.
Da das Wählerverzeichnis im automatisierten Verfahren geführt wird, ist die Einsichtnahme durch ein Bildschirmgerät ermöglicht. Das Datensichtgerät darf nur von Bediensteten der Stadtverwaltung bedient werden.
Im Wählerverzeichnis sind Nachname(n), Vorname(n), Geburtsdatum und Anschrift, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, angegeben.
2.
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, während der unter 1. genannten Einsichtsfrist die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Hält er das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig, können innerhalb der Einsichtsfrist Einwendungen erhoben werden. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen, Obermarkt 21 (Brotlaube) Zimmer P 202, P 203 oder P 212 schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig.
3.
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
4.
Innerhalb der Einsichtsfrist ist das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
5.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (dazu Punkt 7) hat.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 05. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
6.
Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen – Wahl zum Kreistag des Landkreises Unstrut-Hainich-Kreis, der Wahl zum Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen, Wahl der Ortsteilbürgermeister durch die in den Ortsteilen Wahlberechtigten – im Wege der Briefwahl teilnehmen.
7.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag:
7.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
7.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder
c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.
8.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis Freitag, dem 24. Mai 2019 (2. Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen, Obermarkt 21 (Brotlaube) Zimmer P 202, P 203 oder P 212, per Fax: 03601/45 22 85 oder E-Mail wahlbuero@muehlhausen.de mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Sonntag, dem 26. Mai 2019, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, dem 25. Mai 2019, bis 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 7.2. angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, Sonntag, dem 26. Mai 2019, 15:00 Uhr, stellen.
9.
Stichwahl OrtsteilbürgermeisterFür den Fall, dass bei der Wahl am 26. Mai 2019 in den Ortsteilen Felchta, Görmar, Saalfeld, Windeberg oder Weinbergen mit den künftigen Ortsteilen Bollstedt, Grabe, Höngeda und Seebach kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl, dem 09. Juni 2019, eine Stichwahl statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.
Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl am 26. Mai 2019 einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bereits vor der Wahl am 26. Mai 2019 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen.
Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum zweiten Tag vor der Stichwahl Freitag, dem 07. Juni 2019, bis 18:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen, Obermarkt 21 (Brotlaube), Zimmer P 202, P 203 oder P 212, per Fax: 03601/45 22 85 oder E-Mail wahlbuero@muehlhausen.de mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am Stichtag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Stichwahltag Sonntag, dem 09. Juni 2019, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein für die Stichwahl nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl Samstag, dem 08.Juni 2019, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 7.2. angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, Sonntag, dem 09. Juni 2019, 15:00 Uhr, stellen.10.
10.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:
- einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der der Antragsteller wahlberechtigt ist,
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
- einen freigemachter Wahlbriefumschlag, auf dem der Name und die Anschrift der Gemeinde sowie die Nummer des Stimmbezirkes und des Wahlscheines angegeben ist, sowie
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, den 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr, bei der Dienststelle der Stadtverwaltung Mühlhausen, Obermarkt 21 (Brotlaube) oder dem Amtsbriefkasten, Ratsstraße 25, eingeht. Der Wahlbrief kann bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen.
11.
Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. § 34 Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) gilt entsprechend. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Stadtverwaltung vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
12.
Die in dieser Bekanntmachung genannten Status- und Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.
Mühlhausen, 11.04.2019
gez. Sill
Sill
Wahlleiterin
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 11.04.2019)
In der Stadtratssitzung am 04.04.2019 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr.: 800/2019
Finanzielle Hilfe zur Beseitigung von Brandschäden in der XXL-Halle
Dem Verein XXL werden maximal bis zu 50.000,00 EUR zur Beseitigung der im Jahre 2017 erfolgten Brandschäden an der XXL-Halle unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung gestellt, um die bisher noch nicht behobenen Schäden zu regulieren:
- Der Verein stellt einen Eigenanteil in gleicher Höhe zur Verfügung, wobei die durch die Versicherung bereits gezahlten Beträge nicht zur Anrechnung kommen sollen.
- Die Zuwendung ist zweckgebunden für die Beseitigung der bisher nicht behobenen Brandschäden, vorrangig für die Errichtung von Sanitäranlagen, zu verwenden.
- Die Kostenvoranschläge und Rechnungen sind durch die Verwaltung zu prüfen und im Rahmen der Maximalgrenze und bei Nachweis des erbrachten hälftigen Eigenanteils des Vereins zur Auszahlung zu bringen.
- Der Verein schließt unverzüglich einen ausreichenden Versicherungsschutz ab und weist diesen gegenüber der Stadtverwaltung nach.
- Der Verein verpflichtet sich durch Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages, binnen drei Monaten an einer Änderung der Entschädigungsregelung im bestehenden Erbbaurechtsvertrag dahingehend mitzuwirken, dass der Zuschuss bei der Berechnung der jeweiligen Heimfallentschädigung in Gänze in Abzug zu bringen ist.
- Über die Zuwendung ergeht ein Zuwendungsbescheid.
- Die Deckung der notwendigen Ausgaben erfolgt aus der Rücklage.
Beschluss Drucksache-Nr.: 755/2019
Feststellung der Jahresrechnung 2017 für die Gemeinde Weinbergen
Die Jahresrechnung der Gemeinde Weinbergen für das Jahr 2017 wird auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises vom 29.01.2019 nach § 80 Abs. 3 ThürKO festgestellt.
Beschluss Drucksache-Nr.: 756/2019
Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2017
Der Bürgermeister und der Beigeordnete der Gemeinde Weinbergen werden für das Haushaltsjahr 2017 auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO entlastet.
Beschluss Drucksache-Nr.: 757/2019
Feststellung der Jahresrechnung 2018 für die Gemeinde Weinbergen
Die Jahresrechnung der Gemeinde Weinbergen für das Jahr 2018 wird auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises vom 31.01.2019 nach § 80 Abs. 3 ThürKO festgestellt.
Beschluss Drucksache-Nr.: 758/2019
Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten der Gemeinde Weinbergen für das Haushaltsjahr 2018
Der Bürgermeister und der Beigeordnete der Gemeinde Weinbergen werden für das Haushaltsjahr 2018 auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO entlastet.
Beschluss Drucksache-Nr.: 776/2019
Neufassung der Hauptsatzung
Der Stadtrat beschließt die anliegende Hauptsatzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 782/2019
Festlegung des Fördergebiets "Grüner Korridor"
- Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des vom Stadtrat am 26.04.2018 beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK), in welches auch die Maßnahmen aus den Bewerbungsunterlagen für die Landesgartenschau 2014 eingeflossen sind, den im Lageplan dargestellten Bereich als attraktive und nachhaltig nutzbare Wegeverbindung zwischen der Altstadt und dem Erholungsgebiet “Schwanenteich“ in Form einer vielseitig erlebbaren Grünen Achse mit ökologischem Mehrwert zu entwickeln (städtebauliches Ziel).
- Der Stadtrat beschließt den im Lageplan dargestellten Bereich (siehe Anlage 1) als Fördergebiet “Grüner Korridor“. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Lageplan Fördergebiet Grüner Korridor (pdf)
Beschluss Drucksache-Nr.: 785/2019
Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf der Aufhebung des B-Plans Nr. 9 "Kruchenplan/Johannistal/Tonberg" für den Bereich “Auf dem Kleinen Tonberg/Am Schneezaun“
Die zum Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 “Kruchenplan/Johannistal/ Tonberg“ für den Bereich Auf dem Kleinen Tonberg/Am Schneezaun eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der in der Anlage vorliegenden Fassung abgewogen und entschieden.
Beschluss Drucksache-Nr.: 783/2019
Satzungsbeschluss über die Aufhebung des B-Plans Nr. 9 "Kruchenplan/Johannistal/ Tonberg" im Bereich Auf dem Kleinen Tonberg/Am Schneezaun
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Teilaufhebung des B-Plans Nr. 9 bzw. die im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat am 04.04.2019 geprüft, abgewogen und entschieden.
- Auf Grund § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat die in der Anlage beiliegende Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 “Kruchenplan/Johannistal/Tonberg“ im Bereich Auf dem Kleinen Tonberg/Am Schneezaun, bestehend aus dem Textteil und dem Lageplan, als Satzung.
- Die Begründung der Satzung wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzung der Kommunalaufsicht vorzulegen. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie gemäß § 21 Thüringer Kommunalordnung bekannt zu machen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 784/2019
Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Am Schneezaun sowie Änderung des Flächennutzungsplans
Für das nachfolgend näher bezeichnete Gebiet in der Flur 9 wird das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans entsprechend § 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet.
Die westliche Grenze wird durch die Straße Auf dem Tonberg gebildet. Im Norden verläuft die Grenze entlang der Straße Auf dem Kleinen Tonberg, den nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 722/2, 723/92, 724/92, 92/1, 92/2, 726/92, 233 sowie durch die Flurstücke 590/93, 93/2, 736/93, 592/93, 593/94, 594/94 und entlang der nördlichen Flurstücksgrenzen der Wegeparzellen 226 und 154/8.
Die genaue Abgrenzung des Gebietes geht aus dem beiliegenden Lageplan hervor. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Lageplan zum Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 47 (pdf)
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der Flächennutzungsplan zu ändern (§ 8 Abs. 3 BauGB).
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, Bauflächen für Einfamilienhäuser bereit zu stellen. Dabei sollen die vorhandene Bebauung abgerundet und der Siedlungsrand gefasst werden. Weiterhin ist es erforderlich, in dem Teil des Plangebietes, in dem der bisherige Bebauungsplan (B-Plan Nr. 9) wirkungslose Festsetzungen enthielt, eine städtebauliche Ordnung herzustellen. Auch muss untersucht und festgesetzt werden, welche Flächen im Plangebiet unbebaut bleiben sollen (z. B. Hundesportplatz).
Beschluss Drucksache-Nr.: 794/2019
Umgestaltung/Ausweitung des Grünmarktes innerhalb einer Probephase
Der Stadtrat beschließt, dass der Grünmarkt (Wochenmarkt am Freitag ab 01.04.), abweichend der Marktsatzung auf einen Teilbereich (siehe Lageplan) des Steinweges erweitert wird. Dies soll den Bereich Steinweg Ecke Ratsstraße bis Steinweg Höhe Hausnummer 90 (Fielmann) betreffen. Zudem soll die räumliche Erweiterung nur für einen Probe-Zeitraum von 6 Monaten gelten.
Beschluss Drucksache-Nr.: 749/2019
Investitionsplan für die Ortsteile Mühlhausens
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum 31.10.2019 einen Investitionsplan mit einer Grobkostenschätzung vorrangig für Gemeindeschänken und Dorfgemeinschaftshäuser der Ortsteile zu erstellen. Dabei werden die derzeitigen und zukünftigen Ortsteilbürgermeister und die Ortsteilräte in den Planungs- und Entscheidungsfindungsprozess eingebunden.
Gleichzeitig werden durch die Stadtverwaltung alle Fördermöglichkeiten für diese Maßnahmen geprüft. Die Stadtverwaltung berichtet nach dem 31.10.2019 zeitnah über die Ergebnisse in Form einer Infoveranstaltung für alle Ortsteilbürgermeister und Stadträte.
Beschluss Drucksache-Nr.: 750/2019
Benennung einer/eines Ehrenamtsbeauftragten der Stadt Mühlhausen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen geeigneten hauptamtlichen Mitarbeiter als Ehrenamtsbeauftragten der Stadt Mühlhausen und seiner Ortsteile zu benennen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 779/2019
Einstellung der Tagesordnung und der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung auf der Internetseite der Stadt
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung die Beschlussvorlagen ohne Begründung aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung und die Tagesordnung aus dem öffentlichen Teil spätestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung auf der Internetseite der Stadt einzustellen und sie damit allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 789/2019
Quartalsberichte der Tochterunternehmen
Der Oberbürgermeister informiert im nicht öffentlichen Teil der Stadtratssitzung jährlich anhand der Quartalsberichte der Beteiligungsunternehmen über die wirtschaftliche Situation und Entwicklung. Dieser Informationsbericht ist erstmalig in der Dezembersitzung 2019 und ab dem Jahr 2020 jeweils in der Herbstsitzung zu erstatten. Insofern es aufgrund wirtschaftlicher Entwicklungen geboten ist, werden zudem weitere außerordentliche Informationsberichte im jeweiligen Jahr erstattet. Darüber hinaus werden die Quartalsberichte ab dem Jahr 2020 mit Erläuterungen versehen und allen Stadträten im geschützten Bereich zur Verfügung gestellt.
Beschluss Drucksache-Nr.: 793/2019
Bekanntmachung der Stellungnahme des Personalrates über den Stellenplan des Haushaltes gegenüber dem Stadtrat
Der Oberbürgermeister wird beauftragt künftig eine schriftliche Stellungnahme des Personalrates der Stadtverwaltung Mühlhausen zum Stellenplan des Haushaltes gegenüber dem Stadtrat bekannt zu geben. Für das Haushaltsjahr 2019 kann dieser innerhalb von acht Wochen nachgereicht werden.
Beschluss Drucksache-Nr. 796/2019
Verleihung der Ehrenmedaille der Stadt Mühlhausen an Herrn Helmut Mey
Herrn Helmut Mey wird aufgrund seiner langjährigen Verdienste um die Mühlhäuser Stadtkirmes die Ehrenmedaille der Stadt Mühlhausen verliehen. Nach der Beschlussfassung ist dieser Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Der nachstehende Beschluss erhielt nicht die erforderliche Mehrheit:
Beschluss Drucksache-Nr.: 788/2019
Festschreibung Personalkosten
Mit diesem Beschluss wird der Beschluss 321/2016 wie folgt geändert:
Die Personalkosten werden auf 16,7 Mio € festgeschrieben. Mehrausgaben sind nur möglich mit Begründung durch kostendeckende Mehreinnahmen, oder in Zusammenhang mit dem Personalbedarf stehender Kennzahlen, welche vom Stadtrat beschlossen wurden.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 01.04.2019)
In der Hauptausschusssitzung am 21.03.2019 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache Nr.: 754/2019
Die Stadt Mühlhausen wird Gründungsmitglied im Verein “Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen e.V.“
Die angefügten Entwürfe der Satzung, der Beitragsordnung und des Organigramms sind Bestandteil des Beschlusses.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gründungsversammlung am 26.06.2019 die erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Beschluss Drucksache Nr.: 759/2019
Der Hauptausschuss beschließt, dass der öffentliche Weg Flur 13 Flurstück 246/0 die folgende Bezeichnung erhält
- Unter der Lohmühle
- (Straßen-Nr. 00529)
Der Weg ist im Übersichtsplan dargestellt.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 04.04.2019
(veröffentlicht am 25.03.2019)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 33. Sitzung des Stadtrates am 4. April 2019, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Anfragen
- Informationen des Oberbürgermeisters
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 31. Stadtratssitzung vom 31. Januar 2019
- Bericht Behinderten- und Seniorenbeirat (Frau Köthe)
- Feststellung der Jahresrechnung 2017 für die Gemeinde Weinbergen Drucksache Nr.: 755/2019
- Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten der Gemeinde Weinbergen für das Haushaltsjahr 2017 Drucksache Nr.: 756/2019
- Feststellung der Jahresrechnung 2018 für die Gemeinde Weinbergen Drucksache Nr.: 757/2019
- Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten der Gemeinde Weinbergen für das Haushaltsjahr 2018 Drucksache Nr.: 758/2019
- Neufassung der Hauptsatzung Drucksache Nr.: 776/2019
- Festlegung des Fördergebiets “Grüner Korridor“ Drucksache Nr.: 782/2019
- Satzungsbeschluss über die Aufhebung des B-Plans Nr. 9 “Kruchenplan/Johannistal/Tonberg“ im Bereich Auf dem Kleinen Tonberg/Am Schneezaun Drucksache Nr.: 783/2019
- Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Am Schneezaun sowie Änderung des Flächennutzungsplans Drucksache Nr.: 784/2019
- Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf der Aufhebung des B-Plans Nr. 9 “Kruchenplan/Johannistal/Tonberg“ für den Bereich “Auf dem Kleinen Tonberg/Am Schneezaun“ Drucksache Nr.: 785/2019
- Umgestaltung/Ausweitung des Grünmarktes innerhalb einer Probephase Drucksache Nr.: 794/2019
- Wahlwerbesatzung Drucksache Nr.: 795/2019
- Investitionsplan für die Ortsteile Mühlhausens Drucksache Nr.: 749/2019
20. Benennung eines Ehrenamtsbeauftragten der Stadt Mühlhausen Drucksache Nr.: 750/2019
- Pestizidfreie Kommune Drucksache Nr.: 751/2019
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h und/oder ein Überholverbot für den Abschnitt der B 247 vor dem Thomas-Müntzer-Weg der Gemeinde Höngeda bis Ortseinfahrt Höngeda Drucksache Nr.: 778/2019
- Einstellung der Tagesordnung und der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Stadtrats- sitzungen auf der Internetseite der Stadt Drucksache Nr.: 779/2019
- Festschreibung Personalkosten Drucksache Nr.: 788/2019
- Quartalsberichte der Tochterunternehmen Drucksache Nr.: 789/2019
- Rückvergütungssystem Parkgebühren Drucksache Nr.: 790/2019
- Änderungen am Mühlhäuser Schul- und Jugendparlament Drucksache Nr.: 791/2019
- Einrichtung eines Nachrichten-Dienstes (Messenger) und E-Mail Verteilers Drucksache Nr.: 792/2019
- Bekanntmachung der Stellungnahme des Personalrates über den Stellenplan des Haushaltes gegenüber dem Stadtrat Drucksache Nr.: 793/2019
Freundliche Grüße
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Auslegung und Erörterung des Fachbeitrages Wald zum Managementplan für das NATURA 2000- Gebiet FFH Gebiet „Hainich“ (TH-Nr.036) und EG-Vogelschutzgebiet „Hainich“ (TH. Nr. 14)
(veröffentlicht am 18.03.19)
Mitteilung von ThüringenForst
Durch das Forstliche Forschungs- und Kompetenzzentrum Gotha der ThüringenForst AöR wurde der o. g. Fachbeitrag Wald erstellt. In diesem Fachbeitrag sind für die Waldflächen im NATURA 2000-Gebiet Hainich alle erforderlichen Maßnahmen zusammengestellt, die zur Sicherung oder Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes der hier vorkommenden Lebensräume und Arten dienen. Darüber hinaus werden auch Entwicklungsmaßnahmen aufgenommen, die mit den betreffenden Waldbesitzern abgestimmt werden müssen.
In Vorbereitung des öffentlichen Erörterungstermins wird der Fachbeitrag vom 15.03.2019 bis 01.05.2019 im Forstamt Hainich-Werratal in 99831 Creuzburg, Bahnhofstraße 76, öffentlich ausgelegt.
Er kann während der Kern-Dienstzeiten
- Montag bis Donnerstag: von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
- Freitag: von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Forstamt Hainich Werratal (Telefon: 036926-71000) eingesehen werden.
Der Erörterungstermin zum Fachbeitrag Wald durch das FFK Gotha findet am 25.04.2019, 18:00 Uhr der Gaststätte „Brauner Hirsch“ in 99986 Kammerforst, Straße der Einheit 12 (Telefon: 036028 30114) statt. Alle Waldbesitzer und interessierten Bürger sind dazu recht herzlich eingeladen.
Im Auftrag:
Dirk Fritzlar
Forstamtsleiter
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters
(veröffentlicht am 18.03.19)
Öffentliche Bekanntmachung des Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Leinefelde-Worbis, Franz-Weinrich-Straße 24, 37339 Leinefelde-Worbis
Durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Leinefelde-Worbis, wurde das Liegenschaftskataster fortgeführt.
Folgende/s Flurstück/e ist/sind von der Fortführung betroffen:
Gemarkung: Bollstedt
Flur: 9
Flurstücke: 85
Der/Die Fortführungsnachweis/e kann/können von dem/n Grundstückseigentümer/n sowie dem/den Inhaber/n grundstücksgleicher Rechte vom 25.04.2019 bis 24.05.2019 in der Zeit von
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00-12:00 Uhr
in den Räumen des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation
Katasterbereich Leinefelde-Worbis
Franz-Weinrich-Straße 24
37339 Leinefelde-Worbis
eingesehen werden.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweise) bekannt gegeben. Die Fortführungsnachweise gelten als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Leinefelde-Worbis, Franz-Weinrich-Straße 24, 37339 Leinefelde-Worbis schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Leinefelde-Worbis, 11.03.2019
Im Auftrag
gez. Gunter Franke
Referatsleiter
www.thueringen.de/th9/tlbg/wir-ueber-uns/bekanntmachungen/index.aspx
Einladung zur Hauptausschuss-Sitzung am 21.03.2019
(veröffentlicht am 14.03.2019)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 21. März 2019, 17:45 Uhr, im Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19 lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung (öffentlicher Teil)
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Gründung und Mitgliedschaft im Verein “Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen e.V.“ (Drucksache Nr.: 754/2019)
- Straßenbenennung (Drucksache Nr.: 759/2019)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Erste Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin
(veröffentlicht am 13.03.19)
I.
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Mühlhausen am 26. Mai 2019
In der Stadt Mühlhausen sind am Sonntag, dem 26. Mai 2019, gemäß § 23 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)) die 36 Mitglieder des Stadtrates zu wählen.
Für die Wahl der Stadtratsmitglieder gelten die Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung sowie des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) i.V.m. der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO).
- Wählbarkeit (§ 12 ThürKWG)
Für das Amt eines Stadtratsmitgliedes ist jeder Wahlberechtigte, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar, es sei denn, dass er infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.
Zum Stadtratsmitglied sind Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche (§ 1 und 2 ThürKWG).
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland:
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland* sowie Republik Zypern.
* Personen, die ausschließlich die Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzen, sind wahlberechtigt und damit wählbar, wenn das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland am Tag der Wahl noch ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist.
- Wahlberechtigung (§ 1 ThürKWG und § 2 ThürKWG)
Nach § 1 ThürKWG sind Unionsbürger wie Deutsche wahlberechtigt. Gemäß § 1 ThürKWG i.V.m. dem Recht der Europäischen Union sind wahlberechtigt:
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie
- Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
wenn sie am Tag der Wahl:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- nicht nach § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihren Aufenthalt haben; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person seit mindestens drei Monaten gemeldet ist; ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, so ist sie in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat.
Gemäß § 2 ThürKWG ist vom Wahlrecht ausgeschlossen:
- wer infolge Richterspruch das Wahlrecht nicht besitzt,
- derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, sofern er nicht durch eine Bescheinigung des Vormundschaftsgerichtes nachweist, dass auf seinen Antrag die Bestellung des Betreuers nach § 1896 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfolgt ist; der Ausschluss vom Wahlrecht gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 BGB bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst.
- wer sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
3. Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 14 ThürKWG)
(Anlage 5 zu § 18 Abs. 1 ThürKWO, Anlage 6 zu § 18 Abs. 2 Nr. 1 ThürKWO)
3.1
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 GG oder von Wählergruppen eingereicht werden.
Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.
Jede Partei oder Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Parteien und Wählergruppen können einen Wahlvorschlag gemeinsam aufstellen (Wahlvorschlagsträger). Ein Wahlvorschlag darf höchstens 36 Bewerber enthalten.
3.2
Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Dem Bewerber ist Gelegenheit zu geben, sich und seine Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlages ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.
3.3
Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) tragen (§ 14 Abs. 4 Satz 2 ThürKWG).
Alle Wahlvorschläge müssen die eigenhändige Unterschrift von mindestens zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlages sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.
3.4
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt und volljährig sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlages als Beauftragter, der Zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlages gegenüber der Wahlleiterin abberufen und durch andere ersetzt werden (§ 16 ThürKWG; Zum Erfordernis der Volljährigkeit vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 25.09.2018 – VerfGH 24/17 des Umdrucks bzw. Rn. 235 nach juris).
3.5
Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten:
a) den Namen und gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe als Kennwort; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien und Wählergruppen tragen.
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag,
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,
d) die Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten, die nicht Bewerber des Wahlvorschlages sind, unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift.
Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:
a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen,
b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung unter Angabe der Wahl der Bewerber und die Feststellung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden,
c) Versicherung an Eides statt vom Versammlungsleiter und zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung, dass die Wahl der Bewerber sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist und die Anforderungen nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG beachtet worden sind. Die Wahlleiterin ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; sie gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 Strafgesetzbuch (§ 15 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).
4. Unterstützungsunterschriften
4.1
Unterstützungsunterschriften dürfen nur von Personen geleistet werden, die für die Wahl des Stadtrates wahlberechtigt sind. Der Zeitpunkt, seit dem jemand seinen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) in der Stadt Mühlhausen genommen haben muss, um wahlberechtigt zu sein, ist der 26. Februar 2019.
4.2
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Landtag, im Kreistag des Landkreises Unstrut-Hainich oder im Stadtrat der Stadt Mühlhausen vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden, wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (144 Unterschriften). Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlages im Kreistag oder im Stadtrat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlages zusätzlich Unterstützungsunterschriften von viermal so vielen Wahlberechtigten wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (144 Unterschriften).
4.3
Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Stadtrat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlages ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keine Unterstützungsunterschriften nach § 14 Abs. 5 Satz 1 ThürKWG benötigen würde.
4.4
Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlages (§ 14 Abs.1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlages war.
4.5
Auch die Parteien und Wählergruppen gelten als ununterbrochen im Stadtrat der Stadt Mühlhausen vertreten, die in der bisherigen Gemeinde im Gemeinderat Weinbergen vertreten waren.
4.6
Für Wahlvorschläge, für die Unterstützungsunterschriften erforderlich sind, werden vom Tag nach der Einreichung bis spätestens Montag, dem 22. April 2019, um 18:00 Uhr Unterstützungslisten bei der Stadt Mühlhausen im Wahlbüro ausgelegt. Wahlberechtigte, die Wahlvorschläge unterstützen wollen, haben sich persönlich unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird von der Wahlleiterin mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages während der üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung Mühlhausen,
Montag und Donnerstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
Dienstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch und Freitag | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
im Wahlbüro, Obermarkt 21 (Brotlaube), 99974 Mühlhausen ausgelegt.
Hinweis: Freitag, der 19. April 2019 (Karfreitag) und Montag, der 22. April 2019 (Ostermontag) sind gesetzliche Feiertage. Damit endet die Frist bereits am Donnerstag, dem 18. April 2019, zur allgemeinen Öffnungszeit des Wahlbüros, um 16:00 Uhr.
4.7
Unterstützungsunterschriften dürfen nicht von Bewerbern des Wahlvorschlages geleistet werden. Ein Wahlberechtigter darf für dieselbe Wahl nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge für dieselbe Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden.
4.8
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, infolge Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten den Eintragungsraum aufsuchen zu können, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlages erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum vorzunehmen. Die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein versichert an Eides statt, dass die Voraussetzungen nach § 14 Abs. 6 Satz 4 ff ThürKWG vorliegen. Gegen die Versagung eines Eintragungsscheines ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Das Vorverfahren nach § 68 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung entfällt.
- Listenverbindungen (§ 17 Abs. 3 ThürKWG)
Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung). Sie muss spätestens bis Montag, dem 22. April 2019, 18:00 Uhr durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten gegenüber der Wahlleiterin erklärt werden. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen.
Hinweis: Freitag, der 19. April 2019 Karfreitag) und Montag, der 22. April 2019 (Ostermontag) sind gesetzliche Feiertage. Damit endet die Frist bereits am Donnerstag, dem 18. April 2019, zur allgemeinen Öffnungszeit des Wahlbüros, um 16:00 Uhr.
6. Einreichungsfristen
Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens bis Montag, dem 12. April 2019, 18:00 Uhr, eingereicht sein. Sie sind bei der Wahlleiterin im Wahlbüro, Obermarkt 21 (Brotlaube), 99974 Mühlhausen einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können ebenfalls nur bis zum vorgenannten Termin durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden. Die Rücknahme der schriftlichen Erklärung eines Bewerbers (Zustimmung) auf einem Wahlvorschlag kann ebenfalls nur bis zum Montag, dem 12. April 2019, 18:00 Uhr, erfolgen.
7. Mehrheitswahl (§ 19 ThürKWG)
Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (36 Stimmen).
8. Prüfung der Wahlvorschläge
Die Wahlleiterin prüft die eingereichten Vorschläge unverzüglich auf Mängel und fordert die Beauftragten auf, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 22. April 2019, bis 18:00 Uhr, behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind. Personen, die nach § 17 Abs. 2 Satz 3 ThürKWG bei Wegfall von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen.
Hinweis: Freitag, der 19. April 2019 (Karfreitag) und Montag, der 22. April 2019 (Ostermontag) sind gesetzliche Feiertage. Damit endet die Frist bereits am Donnerstag, dem 18. April 2019, zur allgemeinen Öffnungszeit des Wahlbüros, um 16:00 Uhr.
9. Wahlausschuss
Am 23. April 2019 tritt der Wahlausschuss der Stadt Mühlhausen zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Dies gilt auch für Erklärungen zu Listenverbindungen entsprechend.
10. Fristen und Termine
Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder verändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37 Abs. 2 ThürKWG).
11. Hinweis
Die gemäß Thüringer Kommunalwahlordnung erforderlichen Vordrucke zur Einreichung von Wahlvorschlägen stehen bei Bedarf im Wahlbüro, Obermarkt 21 (Brotlaube), 99974 Mühlhausen zur Verfügung.
12. Gleichstellungsbestimmung
Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
II. Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen der Stadt Mühlhausen am 26. Mai 2019
In den Ortsteilen Görmar, Felchta, Windeberg und Saalfeld sowie Weinbergen (mit den künftigen Ortsteilen Bollstedt, Grabe, Höngeda und Seebach) wird am Sonntag, dem 26. Mai 2019 ein Ortsteilbürgermeister für jeden Ortsteil als Ehrenbeamter der Stadt gewählt.
Für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters gelten die Bestimmungen für den ehrenamtlichen Bürgermeister entsprechend, soweit sich nicht aus der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und den Bestimmungen des § 26 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) i.V.m. der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) etwas anderes ergibt.
1. Wählbarkeit (§ 24 Abs. 2 ThürKWG)
Für das Amt eines Ortsteilbürgermeisters ist jede wahlberechtigte Person im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, die am Tag der Wahl
- das 21. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht nach § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
- seit mindestens 6 Monaten im Ortsteil seinen Aufenthalt hat; der Aufenthalt in dem Ortsteil wird vermutet, wenn die Person im Gebiet des Ortsteiles gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechtes maßgebend.
Zum Ortsteilbürgermeister sind weiterhin Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche (§ 1 und 2 ThürKWG). Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland:
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland* sowie Republik Zypern.
* Personen, die ausschließlich die Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzen, sind wahlberechtigt und damit wählbar, wenn das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland am Tag der Wahl noch ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist.
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.
Zum Ortsteilbürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat. Er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).
2. Wahlberechtigung
Nach § 1 ThürKWG sind Unionsbürger wie Deutsche wahlberechtigt.
Wahlberechtigt gemäß § 1 ThürKWG sind
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie
- Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
wenn sie am Tag der Wahl:
1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
2. nicht nach § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
3. seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihren Aufenthalt haben; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person seit mindestens drei Monaten gemeldet ist; ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, so ist sie in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat.
Gemäß § 2 ThürKWG ist vom Wahlrecht ausgeschlossen:
- wer infolge Richterspruch das Wahlrecht nicht besitzt,
- derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, sofern er nicht durch eine Bescheinigung des Vormundschaftsgerichtes nachweist, dass auf seinen Antrag die Bestellung des Betreuers nach § 1896 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfolgt ist; der Ausschluss vom Wahlrecht gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 BGB bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst.
- wer sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
3. Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 GG, von Wählergruppen und Einzelpersonen eingereicht werden.
Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.
Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Parteien und Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) können einen Wahlvorschlag gemeinsam aufstellen.
4. Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe
(Anlage 5 zu § 18 Abs. 1 ThürKWO, Anlage 6a zu § 18 Abs. 3 Nr. 1 ThürKWO)
4.1
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Parteien und Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) können einen Wahlvorschlag gemeinsam aufstellen. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) tragen (§ 14 Abs. 4 Satz 2 ThürKWG).
4.2
Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten.
Der von einer Partei oder Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck für das Wahlgebiet einberufenen Versammlung von dem im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlgebiet wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Dem Bewerber ist Gelegenheit zu geben, sich und seine Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer der vorgenannten Versammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber der Wahlleiterin an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist und die Anforderungen nach § 15 Absatz 1 Satz 2 und 3 ThürKWG beachtet worden sind. Die Wahlleiterin ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; sie gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.
4.3
Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Die Zustimmung kann nach Ablauf der Einreichungsfrist – 12. April 2019, 18:00 Uhr – (§ 17 Abs. 1 Satz 2 ThürKWG) nicht mehr zurückgenommen werden.
4.4
Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen müssen die eigenhändige Unterschrift von mindestens zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlages sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.
4.5
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und sein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt und volljährig sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlages als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlages sein Stellvertreter. Soweit im ThürKWG nichts anderes bestimmt ist, ist nur der Beauftragte – bei Verhinderung sein Stellvertreter – berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch andere ersetzt werden (§ 16 ThürKWG; Zum Erfordernis der Volljährigkeit vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 25.09.2018 – VerfGH 24/17 des Umdrucks bzw. Rn. 235 nach juris).
4.6
Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO folgendes enthalten:
a) Name und gegebenenfalls das Kennwort der Partei oder Wählergruppe als Kennwort; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher beteiligter Parteien und Wählergruppen tragen.
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers,
c) Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,
d) Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten, die nicht Bewerber des Wahlvorschlages sind, unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift.
Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:
a) Die Erklärung des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt sowie die Erklärung nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG.
b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung unter Angabe der Wahl der Bewerber und die Feststellung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden,
c) Versicherung an Eides statt vom Versammlungsleiter und zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung, dass die Wahl der Bewerber sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist und die Anforderungen nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG beachtet worden sind. Die Wahlleiterin ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; sie gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 Strafgesetzbuch (§ 15 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).
5. Wahlvorschlag des Einzelbewerbers
Der Einzelbewerber reicht seinen Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 7 und 7a zur ThürKWO ein. Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterstützungsunterschriften von mindestens fünfmal so vielen Wahlberechtigten des Ortsteiles tragen, wie Ortsteilratsmitglieder (siehe Punkt 6.2) zu wählen sind.
Mindestanzahl benötigter Unterschriften:
- in Görmar 30 Unterschriften
- in Felchta 30 Unterschriften
- in Windeberg 20 Unterschriften
- in Saalfeld 20 Unterschriften
- in Bollstedt 40 Unterschriften
- in Grabe 30 Unterschriften
- in Höngeda 30 Unterschriften
- in Seebach 30 Unterschriften
Bewirbt sich der bisherige Ortsteilbürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich.
Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufügen:
Die Erklärung des Einzelbewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowie die Erklärung nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG.
6. Unterstützungsunterschriften
6.1
Unterstützungsunterschriften dürfen nur von Personen geleistet werden, die für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters wahlberechtigt sind. Der Zeitpunkt, seit dem jemand seinen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) in der Stadt Mühlhausen genommen haben muss, um wahlberechtigt zu sein, ist der 26. Februar 2019.
6.2
Nach § 45 Abs. 3 ThürKO i. V. m. der Hauptsatzung der Stadt Mühlhausen beträgt die Zahl der Mitglieder des Ortsteilrates in
- Görmar 6 Mitglieder
- Felchta 6 Mitglieder
- Saalfeld 4 Mitglieder
- Windeberg 4 Mitglieder
- Bollstedt 8 Mitglieder
- Grabe 6 Mitglieder
- Höngeda 6 Mitglieder
- Seebach 6 Mitglieder
6.3
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Unstrut-Hainich oder im Stadtrat der Stadt Mühlhausen ununterbrochen vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von mindestens 10 Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag zu tragen hat, zusätzlich von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden, wie Ortsteilratsmitglieder (siehe Punkt 6.2) zu wählen wären. Für die Ortsteile werden somit neben den 10 Unterschriften des Wahlvorschlages zusätzlich noch
- in Görmar mindestens 24 Unterstützungsunterschriften
- in Felchta mindestens 24 Unterstützungsunterschriften,
- in Windeberg mindestens 16 Unterstützungsunterschriften,
- in Saalfeld mindestens 16 Unterstützungsunterschriften,
- in Bollstedt mindestens 32 Unterstützungsunterschriften,
- in Grabe mindestens 24 Unterstützungsunterschriften,
- in Höngeda mindestens 24 Unterstützungsunterschriften,
- in Seebach mindestens 24 Unterstützungsunterschriften
benötigt.
6.4
Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlages im Ortsteilrat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlages zusätzlich zu den eigenhändigen Unterschriften von mindestens 10 Wahlberechtigten noch viermal so viele Unterstützungsunterschriften, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind (siehe 6.2). Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Stadtrat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlages ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Unstrut-Hainich oder im Stadtrat der Stadt Mühlhausen vertreten ist.
6.5
Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlages war.
6.6
Auch die Parteien und Wählergruppen gelten als ununterbrochen im Stadtrat der Stadt Mühlhausen vertreten, die in der bisherigen Gemeinde im Gemeinderat Weinbergen vertreten waren.
6.7
Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls von der Wahlleiterin der Stadt Mühlhausen mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 7.1 gelten entsprechend.
7. Eintragung in Unterstützungslisten
7.1
Wahlberechtigte, die Unterstützungsunterschriften leisten möchten, haben sich dazu persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlages in die von der Wahlleiterin bei der Stadtverwaltung Mühlhausen bis Montag, dem 22. April 2019, um 18:00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Zunamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird von der Wahlleiterin der Stadt Mühlhausen mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der Öffnungszeiten des Wahlbüros der Stadtverwaltung Mühlhausen
Montag und Donnerstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
Dienstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch und Freitag | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
Obermarkt 21, Zimmer Nr. P 212 oder P 203 in 99974 Mühlhausen ausgelegt.
Hinweis: Freitag, der 19. April 2019 (Karfreitag) und Montag, der 22. April 2019 (Ostermontag) sind gesetzliche Feiertage. Damit endet die Frist bereits am Donnerstag, dem 18. April 2019, zur allgemeinen Öffnungszeit des Wahlbüros, um 16:00 Uhr.
7.2
Wer glaubhaft macht, dass er wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage ist, das Wahlbüro der Stadt Mühlhausen aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlages erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein außerdem an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen nach § 14 Abs. 6 Satz 4 ThürKWG vorliegen. Gegen die Versagung eines Eintragungsscheins ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Das Vorverfahren nach § 68 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung entfällt.
7.3
Unterstützungsunterschriften dürfen nicht vom Bewerber des Wahlvorschlages geleistet werden. Ein Wahlberechtigter darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen oder durch Leistung einer Unterstützungsunterschrift unterstützen; hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge für dieselbe Wahl unterschrieben oder unterstützt, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen bzw. in allen Listen zur Leistung von Unterstützungsunterschriften ungültig. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.
- Einreichungsfrist
8.1
Die Wahlvorschläge können frühestens nach der Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am Freitag, 12. April 2019 bis 18:00 Uhr, (Einreichungsfrist) eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind bei der Wahlleiterin der Stadt Mühlhausen im Wahlbüro, Obermarkt 21 (Brotlaube), 99974 Mühlhausen einzureichen und können auch nur bis zum Ablauf dieser Frist durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlages und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 ThürKWO) oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden (§ 21 Abs. 2 ThürKWO). Die Zurücknahme kann nicht widerrufen werden.
8.2
Die Zustimmung des Bewerbers eines Wahlvorschlages kann nur bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 3 ThürKWG) durch schriftliche Erklärung gegenüber der Wahlleiterin zurückgenommen werden (§ 21 Abs. 1 ThürKWO). Die Zurücknahme kann nicht widerrufen werden.
8.3
Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt.
- Prüfung der Wahlvorschläge
Die Wahlleiterin prüft die eingereichten Vorschläge unverzüglich auf Mängel und fordert die Beauftragten oder Einzelbewerber auf, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis Montag, dem 22. April 2019, bis 18:00 Uhr, behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlusts veranlasst sind.
Hinweis: Freitag, der 19. April 2019 (Karfreitag) und Montag, der 22. April 2019 (Ostermontag) sind gesetzliche Feiertage. Damit endet die Frist bereits am Donnerstag, dem 18. April 2019, zur allgemeinen Öffnungszeit des Wahlbüros, um 16:00 Uhr.
- Wahlausschuss
Am Dienstag, dem 23. April 2019 tritt der Wahlausschuss zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und der Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind.
Stirbt ein Bewerber oder verliert ein Bewerber seine Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt.
- Stimmabgabe bei nur einem oder keinem Wahlvorschlag
Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an den vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlages kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt (§ 24 Abs. 7 Satz 1 ThürKWG).
- Fristen und Termine
Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder verändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37 Abs. 2 ThürKWG).
- Gleichstellungsbestimmung
Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
Mühlhausen, den 12. März 2019
gez. Sill
Sill
Wahlleiterin
Hinweise:
1. Im Zeitraum bis zum Wahltag am 26. Mai 2019 liegen gemäß § 2 Abs. 1 des Thüringer Feiertagsgesetzes (ThürFtG) die Feiertage Karfreitag am 19. April 2019, Ostersonntag am 21. April 2019 und Ostermontag am 22. April 2019. Am 22. April 2019 endet die Frist für die Auslegung der Unterstützungslisten, die Möglichkeit der Mängelbeseitigung sowie der Möglichkeit der Änderung von Wahlvorschlägen wegen Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder Wählbarkeitsverlust und die Möglichkeit zur Erklärung von Listenverbindungen bei der Stadtratswahl. Da die Verwaltung an diesen Tagen geschlossen hat, endet die Frist am Donnerstag, dem 18. April 2019, zur allgemeinen Öffnungszeit des Wahlbüros, um 16:00 Uhr (nähere Erläuterung siehe Punkt 10 – Stadtrat und Punkt 12 - Ortsteilbürgermeister).
2. Die zur Einreichung eines Wahlvorschlags erforderlichen Formulare erhalten Sie im Wahlbüro der Stadt Mühlhausen, entweder persönlich, per E-Mail unter wahlbuero@muehlhausen.de oder telefonisch unter 03601/452-437 und 03601/452-238.
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Mühlhausen/Thüringen zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
(veröffentlicht am 13.03.19)
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Mühlhausen/Thüringen findet am
23. April 2019, um 16:00 Uhr
im Tagungsraum A 116,
Ratsstraße 19 in Mühlhausen
statt, um über die eingereichten Wahlvorschläge zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019 zu befinden.
Tagesordnung:
- Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen sowie erklärter Listenverbindungen und Beschlussfassung über ihre Zulassung zur Wahl des Stadtrates
- Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern zur Wahl des Ortsteilbürgermeisters in den Ortsteilen Görmar, Felchta, Saalfeld und Windeberg sowie Weinbergen (Bollstedt, Grabe, Höngeda und Seebach)
Sollten Wahlvorschläge oder Listenverbindungen ganz oder teilweise für ungültig erklärt werden, kann von Amts wegen und muss infolge von Einwendungen einer betroffenen Partei, Wählergruppe oder eines Einzelbewerbers der Wahlausschuss noch einmal beschließen. Die Sitzung findet unter vorgenanntem Vorbehalt am
30. April 2019, um 16:00 Uhr
im Tagungsraum A 116,
Ratsstraße 19 in Mühlhausen
statt.
Tagesordnung:
- Beschlussfassung über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvorschläge oder Listenverbindungen auf Grund von Einwendungen oder von Amts wegen
Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich und damit ist der Zutritt für jedermann gestattet. Die Wahlleiterin übt als Vorsitzender des Wahlausschusses das Hausrecht aus.
Mühlhausen, den 12. März 2019
gez. Sill
Sill
Wahlleiterin
Informationsveranstaltung über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Bereich Am Stadtwald/Weiße-Haus-Chaussee (VEP-33 "Sondergebiet Tourismus - Bratwurstmuseum") sowie über die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
(veröffentlicht am 05.03.19)
Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch möchte die Stadtverwaltung alle Interessierten am
Dienstag, dem 02. April 2019,
um 18:30 Uhr in den Stadtratssaal (Brotlaube)
zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über deren voraussichtliche Auswirkungen recht herzlich einladen. In dieser Veranstaltung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Bereits vorliegende Unterlagen können ab dem 26. März 2019 während der Sprechzeiten im Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 eingesehen werden. Auch während dieser Zeit ist die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung gegeben.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 05.03.2019)
In der Hauptausschusssitzung am 14.02.2019 wurden keine Beschlüsse gefasst.
In der Stadtratssitzung am 28.02.2019 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019, Drucksache-Nr.: 717/2018
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2019 und den Haushaltsplan 2019 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 77.178.301,00 €.
Der Stellenplan 2019 ist dem Haushaltsplan 2019 als Anlage beigefügt und somit gemäß § 2 der ThürGemHV Bestandteil des Haushaltsplanes.
Der Stellenplan weist den Gesamtbedarf an Planstellen der Stadt Mühlhausen unterteilt nach Beamten und Beschäftigten aus.
Beschluss über den Finanzplan im Planungszeitraum 2018 bis 2022, Drucksache-Nr.: 718/2018
Der Stadtrat beschließt den durch den Oberbürgermeister vorgelegten Finanzplan und das dazugehörige Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2018 bis 2022.
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-33 „Sondergebiet Tourismus – Bratwurstmuseum“ sowie Einleitung des Verfahrens zur Änderung des FNP, Drucksache-Nr.: 747/2019
- Für die Flurstücke 148/11 (Teilfläche), 164/11, 163/11 und 150/11 der Flur 72 (Bereich Am Stadtwald/Weiße Haus-Chaussee) ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Die Abgrenzung des Gebietes geht aus dem als Anlage beiliegenden Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. - Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Flächennutzungsplan zu ändern (§ 8 Abs. 3 BauGB).
- Ziel dieser Bauleitpläne ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass das 1. Deutsche Bratwurstmuseum am Standort Mühlhausen angesiedelt und fortentwickelt werden kann.
- Beschlüsse zur Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. VEP-30 „Sondergebiet Tourismus am Stadtwald“ vom 24.09.2015 und VEP-32 „Sondergebiet Tourismus - Bratwurstmuseum“ vom 31.01.2019 werden aufgehoben.
Anlage: Übersichtsplan Aufstellung B-Plan Nr. VEP-33
gez. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur 32. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 28.02.2019
(veröffentlicht am 15.02.19)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 32. Sitzung des Stadtrates am 28. Februar 2019, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt lade ich Sie herzlich ein.
Für ein Gruppenfoto der Stadträte darf ich Sie bitten, sich bereits um 17:30 Uhr in der Rathaushalle einzufinden.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Anfragen
- Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019 Drucksache Nr.: 717/2018
- Beschluss über den Finanzplan im Planungszeitraum 2018 bis 2022 Drucksache Nr.: 718/2018
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-33 „Sondergebiet Tourismus - Bratwurstmuseum“ sowie Einleitung des Verfahrens zur Änderung des FNP Drucksache Nr.: 747/2019
Freundliche Grüße
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich Weiße-Haus-Chaussee 99 (VEP-32 „Sondergebiet Tourismus –Bratwurstmuseum“) sowie Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans
(veröffentlicht am 13.02.19; wie bereits im Amtsblatt vom 13.02.19 amtlich bekanntgemacht)
Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen hat in seiner Sitzung am 31.01.2019 auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für das Flurstück 21/7 der Flur 72 (Weiße-Haus-Chaussee 99) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen.
Lage und Abgrenzung des Gebiets gehen aus dem abgebildeten Übersichtsplan hervor.
Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Flächennutzungsplan zu ändern (§ 8 Abs. 3 BauGB).
Ziel dieser Bauleitpläne ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass das 1. Deutsche Bratwurstmuseum am Standort Mühlhausen angesiedelt und fortentwickelt werden kann.
Mühlhausen, den 01.02.2019
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 06.02.2019)
In der Hauptausschusssitzung am 17.01.2019 wurden keine Beschlüsse gefasst:
In der Stadtratssitzung am 31.01.2019 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 719/2018
Die Jahresrechnung 2017 wird auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises vom 07.12.2018 nach § 80 Abs. 3 ThürKO festgestellt.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 720/2018
Der Oberbürgermeister und die Bürgermeisterin werden für das Haushaltsjahr 2017 auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO entlastet.
Öffentliche Auslegung der festgestellten Jahresrechnung 2017
Entsprechend § 80 Abs. 4 ThürKO wird die festgestellte Jahresrechnung 2017 der Stadt Mühlhausen mit ihren Anlagen, der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2017 sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 in der Zeit vom 13.02. – 01.03.2019 in der Stadtverwaltung Mühlhausen, Fachbereich Finanzen, Zimmer D 205, Ratsstraße 25 während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2018.
gez. Dr. Bruns -Siegel-
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 721/2019
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Mühlhausen/Thür. wie folgt:
- Die Fragestunde der Stadträte wird im Anschluss an die Fragestunde der Bürger in der Tagesordnung nach vorne gezogen. Eine Einarbeitung an entsprechender Stelle (empfohlen §15 GO) erfolgt durch die Stadtverwaltung.
- In §16 der GO (Einwohnerfragestunde) wird die Regelung des §15 Abs.1 entsprechend übernommen, abgeändert und eingearbeitet:
Einwohner der Stadt Mühlhausen/Thür. haben das Recht, Anfragen über Angelegenheiten der Stadt im eigenen Wirkungskreis, die nicht auf der Tagesordnung stehen, an den Oberbürgermeister zu stellen.
Der Passus §16 Abs. 1 “…in der Regel…“ wird ersatzlos gestrichen.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 724/2019
Die Stadtverwaltung schließt jegliche Musikveranstaltungen in öffentlichen Gebäuden im Einflussbereich der Stadtverwaltung mit rechts- oder linksextremistischen Künstlern und Inhalten aus.
Die Stadtverwaltung schließt keine Verträge mit natürlichen oder juristischen Personen zur Betreibung solcher Veranstaltungen ab. Die betreffen u.a. die Kulturstätte Schwanenteich, die Stadtbibliothek, die Mühlhäuser Museen, das MGH und die Brotlaube.
Die Stadtverwaltung prüft durch das Ordnungsamt die beschlusskonforme Umsetzung dieser Nutzungseinschränkung, u.a. auch das Verwenden und Tragen von verfassungsfeindlichen Symbolen.
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen: Hans-Jörg Adamaschek, Thomas Ahke, Volker Bade, Christine Eisenhut, Knut Ewers, Sebastian Fiebrich, Dr. Klaus-Dieter Henne, Lilia Hof, Uta Hofmann, Anke Jagemann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Sascha Koch, Tobias Kühler, Karsten Lutze, Thomas Mainz, Roland Reichenbach, Ramona Schmidt, Dr. Uwe Michael Schuchard, Uwe Seeber, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Dr. Stefan Sippel, Christine Soyck, Alexander Wettig, Christian Wilke
Nein-Stimmen: Sandy Kirchner, Steffen Thormann
Enthaltungen: Dr. Johannes Bruns, Sabine Grabow, Micha Hofmann, Norbert Mros, Bernd Röttig, Juliane Thormann, Dr. Jörg Walter
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 725/2019
Der Stadtrat beschließt folgende Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes und Berufes Feuerwehrmann/-frau . 1) Die Stadt Mühlhausen tritt in Verhandlungen mit den ortsansässigen Fitnessstudios und der Therme über Gruppentarife bzw. Kontingente für Tages-, Monats- und Jahreskarten/-Mitgliedschaften. 2) Die Stadt Mühlhausen übernimmt die Kosten für das zusätzliche Angebot „Fitnessstudio/Therme“ für Kameraden/-innen der Freiwilligen Feuerwehr der Ortsteile und der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen. 3) Die Stadt Mühlhausen führt hierzu eine Bedarfs- und Kostenanalyse durch und legt diese bis zur Maisitzung des Stadtrates vor. 4) Es werden Mittel im Haushalt 2019 eingestellt und nach Kostenanalyse ggf. angepasst und jährlich in Abhängigkeit vom Bedarf im folgenden Haushaltsjahr eingestellt. 5) Mittel werden nur für tatsächlich in Anspruch genommene Maßnahmen gewährt. Ziel: Erhalt der körperlichen Fitness der Kameraden/-innen, Erhöhung des Anteils der Atemschutzmaskenträger.
Deckung über 15500000718100 Zuschuss Deutsche Boxmeisterschaft
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 726/2019
Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen beauftragt die Stadtverwaltung zu prüfen, unter welchen Bedingungen und mit welchem personellen und finanziellen Aufwand die Visualisierung der Stadtratssitzungen für Menschen mit Hörbehinderungen durch einen Simultanübersetzer für Gebärdensprache oder eine andere Art der Visualisierung (Untertitel…) umsetzbar ist und ein finanziell und personell unterlegtes Konzept bis zur Sitzung des Stadtrates im Mai 2019 vorzulegen. Eine einjährige Testphase wird ab September 2019 ermöglicht und in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme in den Folgejahren fortgeführt. Die hierfür notwendigen Mittel werden im Haushalt eingestellt.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 730/2019
- Auf Grundlage des vom Stadtrat am 26.04.2018 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) und der auf Aktualität geprüften Zielstellungen des am 15.04.1999 beschlossenen Rahmenplans zur städtebaulichen Weiterentwicklung großer Neubaugebiete (Wohngebiet Feldstraße/ Wendewehrstraße) beschließt der Stadtrat für den im Übersichtsplan dargestellten Bereich (Anlage 1) folgende städtebauliche Ziele:
(1) Verbesserung der Wohnqualität entsprechend der weiter steigenden Anforderungen und Standards (Ausstattung der Wohnungen, z. T. Fahrstuhl, nachfragegerechte Anpassung der Wohnungszuschnitte, Maßnahmen im Umfeld)
(2) Aufwertung von Grün- und Freiflächen im Wohngebiet/Verbesserung des fußläufigen Wegenetzes
(3) Behebung des verbliebenen Defizits an PKW-Stellplätzen
(4) Aufwertung des Wohngebietes durch bedarfsgerechte Ergänzung des Gebietes mit Gemein-bedarfseinrichtungen
(5) Gestaltung des Uferbereichs der Unstrut als Parkanlage (naturnah)/als Innerstädtisches Erholungsgebiet
(6) Steigerung des Images des Wohngebiets und Förderung der Identifikation der Bewohner mit ihrem Gebiet
- Der Stadtrat legt auf Grundlage des § 171b Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl.I S. 3634) das Gebiet “Feldstraße“ in den in der Anlage 1 dargestellten Grenzen als Stadtumbaugebiet fest.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 742/2019
- Die Stadt Mühlhausen, v. d. d. Oberbürgermeister und den Stadtrat, prüft die Möglichkeit und bewirbt sich bei den zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene im Rahmen einer Initiativbewerbung um den Standort des neu zu errichtenden “Cyber-Abwehrzentrum plus“ oder einer anderen Bundesbehörde.
- Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Sinne dieser Bewerbung mit allen politischen und staatlichen Vertretern, der Bundesregierung und mit allen infrage kommenden Institutionen und Personen Gespräche zu führen, um die Vorzüge des Standortes Mühlhausen darzulegen und diese nach Mühlhausen einzuladen.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 745/2019
- Für das Flurstück 21/7 der Flur 72 (Weiße-Haus-Chaussee 99) ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Abgrenzung des Gebietes geht aus dem in der Anlage abgebildeten Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
- Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan zu ändern (§ 1 Abs. 8 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB).
- Ziel dieser Bauleitpläne ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass das 1. Deutsche Bratwurstmuseum am Standort Mühlhausen angesiedelt und fortentwickelt werden kann.
- Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-30 “Sondergebiet Tourismus am Stadtwald“ vom 24.09.2015 wird aufgehoben.
gez. Dr. Bruns - Siegel
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung: Beitragspflichtiger Straßenausbau der Straße L 1016 „Martinistraße“ zwischen Langensalzaer Straße und Eisenacher Straße in Mühlhausen
(veröffentlicht am 30.01.2019)
Die Stadt Mühlhausen beabsichtigt im Haushaltsjahr 2019 den Straßenabschnitt der Landesstraße L 1016 „Martinistraße“, im Bereich zwischen der Langensalzaer Straße und der Eisenacher Straße, grundhaft auszubauen.
Der Ausbau erfolgt z.T. mit Mitteln nach der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Kommunalen Straßenbaus (RL-KSB).
Entsprechend des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und der am 11.04.2002 im Stadtrat beschlossenen und im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 05 am 23.04.2003 veröffentlichten Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Mühlhausen werden hiermit die Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts, im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Straße besondere Vorteile bietet, darüber informiert, dass mit einer Zahlung von Beiträgen zu rechnen ist.
Die Planungsunterlagen, die der Ausschreibung zu Grunde gelegt werden, können in der Zeit
vom 18.02. bis 08.03.2019
während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung
montags | 09.00 – 12.00 Uhr |
dienstags | 09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr |
donnerstags | 09.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr |
freitags | 09.00 – 12.00 Uhr |
im Fachdienst 8.1 - Straßenbau und –Verwaltung, Neue Straße 10, Zimmer 104 - (Tel. 03601/452 145) eingesehen werden. Während dieser Zeit können ebenso Anregungen vorgebracht werden. Zu Fragen der Straßenausbaubeitragssatzung und der Beitragserhebung steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin telefonisch unter: 03601/452 149 oder persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung, zur Verfügung.
Vor Baubeginn werden die Betroffenen über die Durchführung und den Ablauf der Maßnahme informiert. Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme können die Beitragspflichtigen die Kosten- und Aufwandsrechnungen im Fachdienst 8.1 während der o. g. Sprechzeiten einsehen.
gez. Neid
Neid
Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen
Bekanntmachung über die Durchführung von Vorarbeiten (Vermessung) zum Neubau der B 247 OU Mühlhausen
(veröffentlicht am 23.01.19)
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, hat die DEGES Deutsche Einheit, Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin, mit der Planung und Bauvorbereitung der B 247 OU Kallmerode und OU Mühlhausen beauftragt.
Zur Vorbereitung sind Vermessungsleistungen (Bauvorbereitende Vermessung), auf folgenden Grundstücken im Landkreis Eichsfeld und Unstrut-Hainich-Kreis in der Zeit von Januar 2019 bis voraussichtlich Ende März 2019 durchzuführen:
OU Mühlhausen
Unstrut-Hainich-Kreis
Gemarkung: Mühlhausen Flur: 59, 60, 61
Gemarkung: Seebach Flur: 4, 5
Gemarkung: Höngeda Flur: 5, 6
Gemarkung: Bollstedt Flur: 11
Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit durchgeführt. Nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sind die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten verpflichtet, die Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten zu dulden (§ 16 a FStrG):
notwendige Vermessungen
Anbringung von Markierungszeichen
Sie dienen der Vorbereitung der Planung und sind nicht Gegenstand der Bauausführung.
Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der DEGES
hier: GEO-METRIK Ingenieurbaugesellschaft mbH Humboldtstr. 18
07743 Jena
Tel.: +49 (0) 3641 8851-0
durchgeführt werden.
Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende, unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung mit der DEGES über Grund und Höhe der Entschädigung nicht erreicht werden, setzt das Innenministerium Thüringen auf Antrag des/der Betroffenen oder der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Wenn das Grundstück verpachtet ist, wird gebeten der DEGES, Abt. P2.2, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin Namen und Anschrift (falls möglich auch Telefon) baldmöglichst mitzuteilen.
Rechtsbehelfsbelehrunq
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Hallesche Str. 15, 99085 Erfurt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
B 247 Bekanntmachungstext Vermessung - Geometrik Mühlhausen (pdf)
Einladung zur 31. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 31.01.2019
(veröffentlicht am 21.01.19)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 31. Sitzung des Stadtrates am 31. Januar 2019, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung (öffentliche Sitzung)
- Übergabe der Ernennungsurkunde Ortsteilbürgermeister Weinbergen
- Verpflichtung der neuen Stadtratsmitglieder
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Bekanntgabe einer Eilentscheidung vom 20.12.2018
- Informationen des Oberbürgermeisters
- Bericht Kita-Konzept
- Tierfriedhof - Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 30. Stadtratssitzung vom 06. Dezember 2018
- Feststellung der Jahresrechnung 2017 Drucksache Nr.: 719/2018
- Entlastung des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin für das HHJ 2017 Drucksache Nr.: 720/2018
- Änderung der Hauptsatzung nach Eingliederung Drucksache Nr.: 739/2019
- Stadtumbaugebiet Feldstraße Drucksache Nr.: 730/2019
- Änderung Geschäftsordnung des Stadtrates Mühlhausen/Thür. Drucksache Nr.: 721/2018
- Entwicklung eines Konzeptes für das Geschwister-Scholl-Haus als soziokulturelles Zentrum Drucksache Nr.: 722/2019
- Pestizidfreie Kommune Drucksache Nr.: 723/2019
- Verbot von Veranstaltungen mit politischem Hintergrund in öffentlichen Gebäuden der Stadtverwaltung Mühlhausen Drucksache Nr.: 724/2019
- Maßnahmenpaket zur Förderung des Ehrenamtes Feuerwehrmann/-frau und unterstützende Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der körperlichen Fitness Drucksache Nr.: 725/2019
- Simultanübersetzung Stadtratssitzung Gebärdensprache Drucksache Nr.: 726/2019
- Erhaltung und Wiederbelebung des Stadtpark Rieseninger (Thomas-Müntzer-Park) Drucksache Nr.: 727/2019
- Sicherung der Sprungtürme des Kampfbeckens (3 Stück) als Wahrzeichen für das neue Freibad Drucksache Nr.: 728/2019
- Bewerbung der Stadt Mühlhausen um den Standort des “Cyber-Abwehrzentrum plus“ Drucksache Nr.: 742/2019
- Anfragen
Freundliche Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B für das Jahr 2019
(veröffentlicht am 19.12.18)
Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen hat am 11.02.2016 mit der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Amtsblatt Nr. 1 vom 02.03.2016) die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 350 vom Hundert und die Grundsteuer B auf 450 vom Hundert bis auf Weiteres festgesetzt.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf das Versenden von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2019 verzichtet wird.
Für all diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer wird mit den im zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid festgesetzten Beträgen zu den ausgewiesenen Fälligkeiten fällig.
Fälligkeitstermine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bzw. der 1.Juli bei Jahreszahlern.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen treten für den Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb von einem Monat durch Widerspruch angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, der auf die öffentliche Bekanntmachung folgt.
Der Widerspruch ist schriftlich bei der Stadt Mühlhausen, Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen/Thüringen oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Mühlhausen, Fachdienst Stadtkasse/Steuern, Ratsstraße 21, 99974 Mühlhausen/Thüringen einzulegen.
Mühlhausen/Thüringen, den 20.11.2018
gez. Dr. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg"
(veröffentlicht am 19.12.18)
Der Stadtrat hat am 28.06.2018 die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg" als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde mit Schreiben vom 16.10.2018 gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 25.10.2018 erhalten, die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Satzungsbeschluss über die zweite Änderung des Bebauungsplans wird hiermit bekannt gemacht. Die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg" tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann die zweite Änderung des Bebauungsplans und die Begründung dazu ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags | von 9.00 bis 12.00 Uhr | ||
dienstags | von 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 18.00 Uhr |
donnerstags | von 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 16.00 Uhr |
freitags | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 41). Der Geltungsbereich der zweiten Änderung des Bebauungsplans ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Ergänzend werden die zweite Änderung des Bebauungsplans sowie die Begründung in das Internet eingestellt (§ 10a Abs. 2 BauGB).
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Änderung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mühlhausen, den 29.11.2018
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns Siegel
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 12.12.2018)
In der Stadtratssitzung am 06.12.2018 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache Nr.: 682/2018
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von:
- 2 Ausbildungsstellen zum/zur Verwaltungsfachangestellten ab 01.08.2019
- 1 Ausbildungsstelle zum/zur Beamtenanwärter/in im mittleren nichttechnischen Dienst in der Kommunalverwaltung ab 01.08.2019
Im Haushaltsjahr 2019 werden für diese Auszubildenden finanzielle Mittel wie folgt eingestellt:
Personalkosten in Höhe von 21.200,00 €
Ausbildungskosten in Höhe von 5.600,00 €
Beschluss Drucksache Nr.: 683/2018
Der Stadtrat stimmt einer Kreditaufnahme in Höhe von rd. 1.110.000 EUR durch die Stadtwerke Mühlhausen GmbH für die Finanzierung des Baus einer Fernwärmeleitung vom Erzeugerstandort Ballongasse zum Standort Spielbergstraße der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH zu und ermächtigt damit die kommunalen Mitglieder des Aufsichtsrates ihrerseits der Kreditaufnahme zuzustimmen (§ 74 Absatz 2 ThürKO).
Beschluss Drucksache Nr.: 684/2018
Der Stadtrat stimmt einer Kreditaufnahme in Höhe von rd. 1.700.000 EUR durch die Stadtwerke Mühlhausen GmbH für die Finanzierung des Baus von Blockheizkraftwerken der Fernwärmeversorgung an dem Standort Feldstraße zu und ermächtigt damit die kommunalen Mitglieder des Aufsichtsrates ihrerseits der Kreditaufnahme zuzustimmen (§ 74 Absatz 2 ThürKO).
Beschluss Drucksache Nr.: 686/2018
Der Stadtrat beschließt, dass die Abteilung der hauptamtlichen Kräfte der freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen zum 01.01.2019 die Bezeichnung Berufsfeuerwehr trägt.
Beschluss Drucksache Nr.: 687/2018
Der Stadtrat beschließt die beiliegende 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Mühlhausen (Straßenreinigungssatzung).
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen:
Dr. Johannes Bruns, Christine Eisenhut, Knut Ewers, Sabine Grabow, Lilia Hof, Micha Hofmann, Uta Hofmann, Anke Jagemann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Kathrin Köthe, Jörg Kubitzki, Bernd Röttig, Dr. Edith Schmidt, Dr. Uwe Michael Schuchard, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Christine Soyck, Juliana Thormann, Steffen Thormann
Nein-Stimmen:
Hans-Jörg Adamaschek, Volker Bade, Sebastian Fiebrich, Sandy Kirchner, Tobias Kühler, Roland Reichenbach, Uwe Seeber, Dr. Jörg Walter
Enthaltungen:
Ines Goldmann, Dr. Klaus-Dieter Henne, Christian Wilke
Beschluss Drucksache Nr.: 714/2018
Der Grundsatzbeschluss – Drucksache Nr. 637/2018 – zur Errichtung einer Boulderhalle im Geschwister-Scholl-Heim/Mehrgenerationenhaus wird aufgehoben.
Beschluss Drucksache Nr.: 691/2018
Der Stadtrat beschließt die Tourismusstrategie der Stadt Mühlhausen/Thüringen.
Beschluss Drucksache Nr.: 692/2018
Der Stadtrat beschließt den Neubau des Spielplatzes Pfortenteich/Petriteich gemäß der am 23.10.2018 öffentlich vorgestellten Vorentwurfsplanung und entsprechender Kostenschätzung. Die Mittel hierfür sind bedarfsgerecht in den Haushalt einzustellen.
Städtebaumittel sind in Aussicht gestellt. Ein Fördermittelantrag wird gestellt.
Die Baumaßnahme ist nach Vorliegen des Zuwendungsbescheids in Höhe von 80 % der Gesamtkosten (brutto) von ca. 866 000 Euro aus Mitteln der Städtebauförderung und der erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis zu realisieren.
Der Planer ist mit den ausstehenden Leistungsphasen (LP 3 – 9) zu beauftragen. Damit ist der Beschluss 639/2018 vom 28.06.2018 im Punkt 4. „Die Planungskosten werden auf 10% der Baukosten begrenzt.“ aufzuheben.
Beschluss Drucksache Nr.: 656/2018
Der Stadtrat beschließt ein Investitionsprogramm zur Intensivierung der Außendarstellung, der überregionalen Vermarktung und zur gezielten Förderung repräsentativer Veranstaltungen im Kultur- und Sportbereich.
Hierfür werden ab 2019 jährlich 50.000 € im städtischen Haushalt eingestellt.
- Der Hauptausschuss beschließt die Richtlinien zur Vergabe der Mittel.
- Der Finanzausschuss beschließt nach Beratung über die Vergabe der Mittel.
Der nachstehende Beschluss erhielt nicht die erforderliche Mehrheit:
Beschluss Drucksache Nr.: 693/2018
Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit der Street Art Event GmbH zu den üblichen Bedingungen einen Vertrag über das 1. Street Food Festival in Mühlhausen abzuschließen.
Als Veranstaltungsort kommt dafür der Festplatz in der Industriestraße oder der Blobach in Frage.
Die Stadt unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Veranstalter im Vorfeld bei der Organisation und Vermarktung des Events.
Über das Ergebnis der Vertragsabschließung ist der Stadtrat umgehend, spätestens in der ersten Sitzung 2019 zu informieren.
gez. Dr. Bruns - Siegel
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung des Amts für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha: Ausführungsanordnung gemäß § 61 FlurbG
(veröffentlicht am 11.12.18)
Amtliche Tierbestandserhebung einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2019
(veröffentlicht am 05.12.2018)
Einladung zur 30. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 06.12.2018
(veröffentlicht am 26.11.2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 30. Sitzung des Stadtrates am 06. Dezember 2018, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung (öffentliche Sitzung)
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Informationen des Oberbürgermeisters
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 28. Stadtratssitzung vom 29. September 2018
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 29. Stadtratssitzung vom 18. Oktober 2018
- Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Jahr 2019 Drucksache Nr.: 682/2018
- Zustimmung zur Kreditaufnahme für Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Mühlhausen GmbH (Fernwärmeleitung) Drucksache Nr.: 683/2018
- Zustimmung zur Kreditaufnahme für Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Mühlhausen GmbH (BHKWs Feldstraße) Drucksache Nr.: 684/2018
- Umbenennung der hauptamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr in Berufsfeuerwehr Drucksache Nr.: 686/2018
- 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Mühlhausen (Straßenreinigungssatzung) vom 01.08.2008 Drucksache Nr.: 687/2018
- Entscheidung über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens Drucksache Nr.: 688/2018
- Tourismuskonzept Drucksache Nr.: 691/2017
- Neugestaltung Spielplatz - Parkanlage Pfortenteich/Petriteich Drucksache Nr.: 692/2018
- Änderungen am Mühlhäuser Schul- und Jugendparlament Drucksache Nr.: 685/2018
- 1. Street Food Festival in Mühlhausen vom 08.03. bis 10.03.2018 Drucksache Nr.: 693/2018
- Investitionsprogramm zur Intensivierung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung Drucksache Nr.: 656/2018
- Anfragen
Freundliche Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Übungsanmeldung der Bundeswehr gem. § 69 Bundesleistungsgesetz (BLG)
(veröffentlicht am 12.11.2018)
Von dem Kompetenzzentrum für Baumanagement Strausberg K4 wurde eine Truppenübung der Bundeswehr angekündigt.
Zeitraum | 25.03.1019 – 00.00 Uhr bis 29.03.2019 – 24:00 Uhr |
Übungsvorhaben | Erkundung des Verteidigungsgefechtes der PzGrenBrig37 im Rahmen einer MechDiv |
Gesamtstärke der übenden Truppen: | 240 Soldaten 70-90 Radfahrzeuge |
Übungsraum | Unstrut-Hainich-Kreis Siehe Anlage |
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 01.11.2018)
In der Stadtratssitzung am 18.10.2018 wurde der nachfolgend aufgeführte Beschluss mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 679/2018
Zum Neugliederungsantrag gemäß des am 28. März 2018 geschlossenen Vertrages über die Eingliederung der Gemeinde Weinbergen in die Stadt Mühlhausen/Thüringen wird gemäß § 45 Absatz 9 ThürKO beantragt, dass mit Wirksamwerden der Bestandsänderung § 45 Abs. 8 ThürKO nicht zur Anwendung kommen soll.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diesen Antrag im Zuge des Anhörungsverfahrens zum Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden (ThürGNGG) zu stellen.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die 1. Änderung des Bebauungs-plans Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg"
(veröffentlicht am 17.10.18)
Der Stadtrat hat am 01.03.2018 die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg" als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) mit Schreiben vom 18.06.2018 der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 28.06.2018 erhalten, die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Satzungsbeschluss über die erste Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg" tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann die erste Änderung des Bebauungsplans, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags | von 9.00 bis 12.00 Uhr | ||
dienstags | von 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 18.00 Uhr |
donnerstags | von 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 16.00 Uhr |
freitags | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 41). Der Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplans ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Ergänzend werden die erste Änderung des Bebauungsplans, die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung in das Internet eingestellt (§ 10a Abs. 2 BauGB).
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Änderung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mühlhausen, den 05.09.2018
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns Siegel
Oberbürgermeister
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 "Kruchenplan/Johannistal/Tonberg" im Bereich Auf dem Kleinen Tonberg/Am Schneezaun (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))
(veröffentlicht am 17.10.18)
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am 27.09.2018 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 "Kruchenplan/Johannistal/Tonberg" für den Bereich Auf dem Kleinen Tonberg/Am Schneezaun und der Entwurf der Begründung liegen vom 29. Oktober 2018 bis 07. Dezember 2018 (einschließlich) im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
montags | von 9 - 12 Uhr |
dienstags | von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr |
mittwochs | von 9 - 12 Uhr |
donnerstags | von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr |
freitags | von 9 - 12 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teilaufhebung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.
Die Grenze des zur Aufhebung bestimmten Bereichs des Bebauungsplans ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Von der Unteren Naturschutzbehörde wurden Hinweise zu gesetzlich geschützten Biotopen (Streuobstbestand) gegeben. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen, die die Aufhebung des Bebauungsplans betreffen, liegen nicht vor.
Der Entwurf der Aufhebung und die Begründung dazu werden im oben genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Mühlhausen (Bürger und Stadt – Leben in Mühlhausen – Planen und Bauen – Stadtplanung – öffentliche Auslegung) veröffentlicht.
Mühlhausen, den 28.09.2018
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns Siegel
Oberbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung des Amts für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha
(veröffentlicht am 17.10.18)
Öffentliche Bekanntmachung des 4. Änderungsbeschlusses zum Flurbereinigungsverfahren Schlotheim
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 9.10.2018)
In der Hauptausschusssitzung am 06.09.2018 wurden keine Beschlüsse gefasst:
In der Stadtratssitzung am 27.09.2018 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 653/2018
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur
- Feststellung des Jahresabschlusses,
- Ergebnisverwendung,
- Entlastung des Geschäftsführers,
- Entlastung des Aufsichtsrates
der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH (WBM) für das Geschäftsjahr 2017
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 654/2018
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur
- Feststellung des Jahresabschlusses,
- Ergebnisverwendung,
- Entlastung des Geschäftsführers,
- Entlastung des Aufsichtsrates
der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen (SWG) für das Geschäftsjahr 2017
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 667/2018
- Der Stadtrat billigt den als Anlage beiliegenden Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9 (Text und Lageplan) sowie den Entwurf der Begründung dazu.
- Der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9
“Kruchenplan/Johannistal/Tonberg“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die von der Aufhebung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 669/2018
Bezug nehmend auf den Beschluss des Stadtrates Drucksache Nr. 645/2018 vom 28.06.2018 (Entwicklung des Naherholungsgebietes Schwanenteich zu einem touristischen Erholungsgebiet) beschließt der Stadtrat die
Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von 65.000 €
In der Haushaltsstelle 2 5910002 950200 – Freiflächengestaltung
Zur Beauftragung von Planungsleistungen als Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln gemäß der Richtlinie des Freistaates Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus).
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle
2 8800001 340000 – Verkaufserlöse.
Bei der Beauftragung zur Durchführung der Planungsleistungen im vorgenannten Sinn hat die Stadtverwaltung ausschließlich solche Planungsbüros anzufragen, die über die notwendigen Referenzen im Bereich der Beantragung von Fördermitteln gemäß der Richtlichtlinie des Freistaat Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (G RW) Teil II-wirtschaftsnahe Struktur (Tourismus) verfügen oder höherwertig“
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 672/2018
Der Stadtrat beschließt die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 670/2018
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln in Höhe von 150.000 Euro in der Haushaltsstelle:
2 4642015 950400 – Sanierung
Für die Fortsetzung der Baumaßnahmen in der Kindertagesstätte Bienenkörbchen.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt in gleicher Höhe aus den Mitteln der Infrastrukturpauschale.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 671/2018
Der Stadtrat hebt den Sperrvermerk für die Haushaltsstelle
1 3000000 571200 – Honorare - Müntzerspiel
auf.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 675/2018
- Der Stadtrat beschließt gemäß § 4 (2) des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (ThürKWG)
Frau Bürgermeisterin Beate Sill zur Stadtwahlleiterin
und Frau Ines Mietzsch als stellvertretende Stadtwahlleiterin
für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Kommunalwahlen (Kreistag und Stadtrat) im Mai 2019 zu berufen.
- Der Stadtrat beschließt gemäß § 3 (1) Europawahlordnung (EuWO)
Frau Bürgermeisterin Beate Sill zur Stadtwahlleiterin
und
Frau Ines Mietzsch als stellvertretende Stadtwahlleiterin
für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Europawahlen im Mai 2019 zu ernennen.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 657/2018
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein strategisch ausgereichtes Konzept zu erstellen, umzusetzen, fortzuschreiben, welches die Möglichkeiten eröffnet, Mühlhausen als Sport-, Freizeit-, Gesundheits- und Kulturstadt in der Mitte Deutschlands zu präsentieren und weiter zu entwickeln.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 673/2018
- Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, im Benehmen mit dem PUW-Ausschuss zu prüfen, an welcher Stelle im Innenstadtkernbereich Fahrradboxen und Abstellanlagen aufgestellt werden können.
- Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die Kosten für solche Boxen ermitteln zu lassen und in den Haushalt 2019 einzustellen.
- Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister weiterhin zu prüfen, mit welchen Werbepartnern hier eine Kooperation zur Finanzierung der Erst- bzw. Folgekosten vereinbart werden kann.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 676/2018
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, wie in Mühlhausen die Möglichkeit eines Tierfriedhofes (für Kleintiere) geschaffen werden kann.
Dieser sollte, wenn möglich, auf unserem städtischen Friedhof entstehen und somit ein kombinierter Friedhof sein. Es ist weiterhin zu prüfen, welche Variante (Erd-Bestattung – Beisetzung von kremierten Tieren) möglich ist und ob Gemeinschaftsgräber von Mensch und Tier möglich sind.
Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat spätestens in der Sitzung im 1. Quartal 2019 über das Ergebnis der Prüfung und über die bisher erfolgten Schritte der Umsetzung dieser Beschlussvorlage.
Der nachstehende Beschluss erhielt nicht die erforderliche Mehrheit:
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 655/2018
Der Stadtrat beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Mühlhausen/Thüringen.
Artikel 1
- 1 Steuerhebesätze
- 1 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Gewerbesteuer 400 v.H.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen:
Hans-Jörg Adamaschek, Volker Bade, Dr. Klaus-Dieter Henne, Uta Hofmann, Tobias Kühler, Roland Reichenbach, Uwe Seeber, Dr. Stefan Sippel, Dr. Jörg Walter, Christian Wilke
Nein-Stimmen:
Dirk Anhalt, Dr. Johannes Bruns, Knut Ewers, Sabine Grabow, Lilia Hof, Micha Hofmann, Anke Jagemann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Kathrin Köthe, Thomas Mainz, Dr. Edith Schmidt, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Christine Soyck, Juliane Thormann, Steffen Thormann
Enthaltungen:
Ines Goldmann, Sandy Kirchner, Alexander Wettig
i.V. Sill
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur 29. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 18.10.2018
(veröffentlicht am 8.10.2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 29. Sitzung des Stadtrates am 18. Oktober 2018, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung (öffentliche Sitzung)
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
2. Beschlussfassung über die Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Informationen des Oberbürgermeisters
5. Eingliederung Gemeinde Weinbergen, Antrag gemäß § 45 Absatz 9 ThürKO - Drucksache Nr.: 679/2018
6. Anfragen
Freundliche Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Anhörung der Einwohner der Stadt Mühlhausen zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019
(veröffentlicht am 25.09.2018)
Am 31. August 2018 hat der Innen- und Kommunalausschuss beschlossen, zu dem am 30. August 2018 im Thüringer Landrat behandelten
Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG2019) (DS 6/6060) sowie Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 30. August 2018 (Vorlage 6/4530)
ein Anhörungsverfahren durchzuführen.
Gegenstand des Gesetzentwurfes ist auch die Auflösung der Gemeinde Weinbergen und die Eingliederung des Gebietes der aufgelösten Gemeinde in das Gebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen.
Der Gesetzentwurf nebst Änderungsantrag
liegen vom
1. Oktober 2018 bis 02. November 2018
im Bürgerservice/Bürgerbüro der Stadtverwaltung Mühlhausen, Obermarkt 21
während der Dienststunden
Montag | von 08.00 – 12.00 Uhr |
Dienstag | von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
Freitag | von 08.00 – 12.00 Uhr |
jeden 1. Samstag im Monat | von 09.00 – 11.30 Uhr |
zur Einsichtnahme für alle Einwohner öffentlich aus.
Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens (07.1-1482-0011/18) bis zum 02. November 2018 an das Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde:
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Kommunalaufsicht
Lindenbühl 28/29
99974 Mühlhausen
zur Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales an den Landrat gerichtet werden.
Bei Stellungnahmen, die nach dem 02. November 2018 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.
Die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen enthalten regelmäßig personenbezogene Daten (Namen, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen). Die Stellungnahmen werden zum Zweck der Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gespeichert und auswertet und sodann an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleitet. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunalen speichert die von den Rechtsaufsichtsbehörden übersandten Stellungnahmen, wertet diese aus und leitet die Auswertung und die eingegangenen Stellungnahmen an den Thüringer Landtag weiter.
Zur Sicherung des Schutzes der in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten wird auf eine ausliegende „Information zu Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtages“ hingewiesen.
Mühlhausen, den 20. September 2018
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister Siegel
Einladung zur 28. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 27.09.2018
(veröffentlicht am 10.09.2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 28. Sitzung des Stadtrates am 27. September 2018, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung (öffentliche Sitzung)
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
- Vereidigung des Oberbürgermeisters
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Informationen des Oberbürgermeisters – Wiederbestellung von Herrn Frank Schulz zum Stadtchronisten
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 27. Stadtratssitzung vom 28. Juni 2018
- Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH für das Geschäftsjahr 2017 – Drucksache Nr.: 653/2018
- Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen für das Geschäftsjahr 2017 – Drucksache Nr.: 654/2018
- Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kruchenplan/Johannistal/Tonberg“ im Bereich Auf dem Kleinen Tonberg/Am Schneezaun – Drucksache Nr.: 667/2018
- Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Tonbergstraße/Johannisstraße“ – Drucksache Nr.: 668/2018
- Entwicklung des Naherholungsgebietes Schwanenteich als touristisches Erholungsgebiet - außerplanmäßige Bereitstellung finanzieller Mittel – Drucksache Nr.: 669/2018
- Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung – Drucksache Nr.: 672/2018
- Überplanmäßige Ausgabe für Sanierung der Kindertagesstätte Bienenkörbchen – Drucksache Nr.: 670/2017
- Aufhebung des Sperrvermerks für die Neukonzeption des Müntzerspiels – Drucksache Nr.: 671/2018
- Einheitliche Regelung zur Erhebung von Elternbeiträgen zur Nutzung der Kindertagesstätten in Mühlhausen – Drucksache Nr.: 674/2018
- Bestellung Stadtwahlleiterin und Stellvertreterin – Drucksache Nr.: 675/2018
- Beschluss über die Änderung des Hebesatzes der Gewerbesteuer – Drucksache Nr.: 655/2018
- Investitionsprogramm zur Intensivierung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung – Drucksache Nr.: 656/2018
- Sport- und Kulturstadt Mühlhausen – Drucksache Nr.: 657/2018
- Fahrradbox – Drucksache Nr.: 673/2018
- Tierfriedhof in Mühlhausen – Drucksache Nr.: 676/2018
- Anfragen
Freundliche Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur Hauptausschuss-Sitzung am 06.09.2018
(veröffentlicht am 29.08.2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 6. September 2018, 17:30 Uhr, im Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19, lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung (öffentlicher Teil)
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Bekanntmachung des vollständigen Wortlautes des mit Entscheidung des Oberbürgermeisters vom 22.08.2018 zugelassenen Bürgerbegehrens
(veröffentlicht am 28.08.2018)
Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mühlhausen für den Bereich Langensalzaer Landstraße/Beim Schwarzen Feld
(veröffentlicht am 18.07.2018)
Die vom Stadtrat am 01.03.2018 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Langensalzaer Landstraße/Beim Schwarzen Feld wurde mit Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 02.05.2018, Aktenzeichen 310-4621-1777/2018-16064046-FNP-Mühlhausen 14.Ä nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen wirksam. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen die Änderung nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags | von 9.00 - 12.00 Uhr |
dienstags | von 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr |
donnerstags | von 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr |
freitags | von 9.00 - 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 03601/452 341). Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Ergänzend werden die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in das Internet eingestellt (§ 6 Abs. 2 BauGB).
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Mühlhausen, den 27.06.2018
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns -Siegel-
Oberbürgermeister
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die Außenbereichssatzung für den Bereich "Hollenbacher Landstraße"
(veröffentlicht am 18.07.2018)
Die vom Stadtrat am 01.03.2018 beschlossene Außenbereichssatzung "Hollenbacher Landstraße", bestehend aus dem Text und dem Lageplan, wurde gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) mit Schreiben vom 23.04.2018 der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 03.05.2018 erhalten. Die Satzung wurde nicht beanstandet.
Der Satzungsbeschluss über die Außenbereichssatzung "Hollenbacher Landstraße" wird hiermit bekannt gemacht. Die Außenbereichssatzung tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft. Jedermann kann die Außenbereichssatzung und die Begründung dazu ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
dienstags | von 9.00 bis 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr |
donnerstags | von 9.00 bis 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr |
freitags | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 41). Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Ergänzend werden die Außenbereichssatzung und die Begründung in das Internet eingestellt (§ 10 a Abs. 2 BauGB).
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs.
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mühlhausen, den 27.06.2018
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns - Siegel -
Oberbürgermeister
Außenbereichssatzung "Hollenbacher Landstraße" Übersichtsplan (pdf)
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-3 "Wohngebiet Felchta Südwest"
(veröffentlicht am 18.07.2018)
Der Stadtrat hat am 01.03.2018 die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-3 "Wohngebiet Felchta Südwest" als Satzung beschlossen. Die 1. Änderung wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) mit Schreiben vom 13.04.2018 der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 03.05.2018 erhalten, die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-3 "Wohngebiet Felchta Südwest" tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann die 1. Änderung mit der Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
dienstags | von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr |
donnerstags | von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr |
freitags | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 41). Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Ergänzend werden die 1. Änderung und die Begründung in das Internet eingestellt (§10 a Abs. 2 BauGB).
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden Änderung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mühlhausen, den 27.06.2018
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns -Siegel-
Oberbürgermeister
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-7 "Wohnungsbau Felchta Südwest II"
(veröffentlicht am 18.07.2018)
Der Stadtrat hat am 01.03.2018 die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-7 "Wohnungsbau Felchta Südwest II" als Satzung beschlossen. Die 3. Änderung wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) mit Schreiben vom 13.04.2018 der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 03.05.2018 erhalten, die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-7 "Wohnungsbau Felchta Südwest II" tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann die 3. Änderung mit der Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
dienstags | von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr |
donnerstags | von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr |
freitags | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 41). Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Ergänzend werden die 3. Änderung und die Begründung in das Internet eingestellt (§10 a Abs. 2 BauGB).
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden Änderung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mühlhausen, den 27.06.2018
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns -Siegel-
Oberbürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Camping- und Feriendorf am Schwanenteich" (Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 25 "Popperöder Gasse/Am Gänsedörfchen")
(veröffentlicht am 18.07.2018)
Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 auf der Grundlage des § 2 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich nördlich der Popperöder Gasse und nördlich der Heyeröder Landstraße (Teile der Flurstücke 79/4 und 80/1 der Flur 69) das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durchzuführen.
Die genaue Abgrenzung des Bereiches geht aus dem abgebildeten Übersichtsplan hervor.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan zu ändern (§ 8 Abs. 2 und 3 BauGB).
Durch diese Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, das Erholungsgebiet Schwanenteich u. a. auch für Touristen noch attraktiver zu gestalten.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Informationsveranstaltung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich nördlich der Popperöder Gasse/Heyeröder Landstraße (B-Plan Nr. 46 "Camping- und Feriendorf am Schwanenteich"
(veröffentlicht am 18.07.2018)
Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch möchte die Stadtverwaltung alle Interessierten am
Montag, dem 03. September 2018
um 18:00 Uhr in den Stadtratssaal (Brotlaube)
zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über deren voraussichtliche Auswirkungen recht herzlich einladen. In dieser Veranstaltung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Bereits vorliegende Unterlagen können ab dem 17. August während der Sprechzeiten im Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 eingesehen werden. Auch während dieser Zeit ist die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung gegeben.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung: Beitragspflichtiger Straßenausbau der Straße „Spielbergstraße“ zwischen dem Lindenbühl und der Brunnenstraße in Mühlhausen
(veröffentlicht am 18.07.2018)
Die Stadt Mühlhausen beabsichtigt im Haushaltsjahr 2019 den Straßenabschnitt der öffentlichen Straße „Spielbergstraße“ im Bereich zwischen dem Lindenbühl und der Brunnenstraße grundhaft auszubauen.
Entsprechend des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und der am 11.04.2002 im Stadtrat beschlossenen und im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 05 am 23.04.2003 veröffentlichten Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Mühlhausen soll nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme von denjenigen Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Straße besondere Vorteile bietet, ein Straßenausbaubeitrag erhoben werden.
Die Planungsunterlagen, die der Ausschreibung zu Grunde gelegt werden, können in der Zeit
vom 23.07. bis 17.08.2018
während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung
montags | 09.00 – 12.00 Uhr |
dienstags | 09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr |
donnerstags | 09.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr |
freitags | 09.00 – 12.00 Uhr |
im Fachdienst 8.1 - Straßenbau und –verwaltung, Neue Straße 10, Zimmer 104 - (Tel. 03601/452 145) eingesehen werden. Während dieser Zeit können ebenso Anregungen vorgebracht werden.
Zu Fragen der Straßenausbaubeitragssatzung und der Beitragserhebung steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin telefonisch unter: 03601/452 149
oder persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung, zur Verfügung.
Vor Baubeginn werden die Betroffenen über die Durchführung und den Ablauf der Maßnahme informiert.
Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme können die Beitragspflichtigen die Kosten- und Aufwandsrechnungen im Fachdienst 8.1 während der o. g. Sprechzeiten einsehen.
gez i.V. Schelzke
Neid
Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen
Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Regionalplan Nordthüringen
Am 30. Mai 2018 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen beschlossen, den Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) und nach den Maßgaben von § 3 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) vom 11. Dezember 2012 freizugeben. Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 3 ThürLPIG öffentlich bekannt gemacht.
Der Entwurf des Regionalplanes einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht sowie weitere zweckdienlicher Unterlagen werden gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 ThürLPIG bei den zur Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften öffentlich ausgelegt. Diese Gebietskörperschaften sind gemäß § 13 Abs. 3 ThürLPIG die Landkreise Eichsfeld, Kyffhäuserkreis, Nordhausen und Unstrut-Hainich-Kreis sowie die Städte Artern, Bad Langensalza, Heilbad Heiligenstadt, Leinefelde-Worbis, Mühlhausen, Nordhausen und Sondershausen.
Zu den weiteren zweckdienlichen Unterlagen, die mit ausgelegt werden, gehören:
- Ermittlung von Präferenzräumen für die Windenergienutzung in Thüringen im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 10.02.2015,
- Ermittlung von Präferenzräumen für die Windenergienutzung in Thüringen – Ergänzungsstudie - im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 09.10.2015,
- Erlass zur Planung von Vorranggebieten „Windenergie“, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben (Windenergieerlass) vom 21.06.2016,
- Windpotenzialstudie für die vier Regionalen Planungsgemeinschaften in Thüringen vom 05.12.2016,
- Empfehlungen zur Berücksichtigung des Vogelschutzes bei der Abgrenzung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung; Fachbeitrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, erstellt durch die Vogelschutzwarte Seebach im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 13.08.2015,
- Zuarbeit des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie: Liste der Kulturdenkmale mit erhöhter Raumwirkung vom 13.07.2015,
- Prüfblätter zu Vorranggebieten Windenergie,
- Einzelkarten zum Kriterienkatalog Windenergie,
- Gesamtkarte der harten und weichen Tabuzonen Windenergie,
- Landwirtschaftlicher Fachbeitrag Nordthüringen für die Fortschreibung des Regionalplanes Nordthüringen von der Arbeitsgemeinschaft Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 460, Landwirtschaftsämter Bad Frankenhausen und Leinefelde-Worbis sowie Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft vom Juni 2015,
- Rohstoffsicherungskonzeption für die Änderung des Regionalplanes Nordthüringen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie vom 08.04.2016,
- Untersuchung zur Rohstoffsicherung der Rohstoffart Gips/Anhydrit in Nordthüringen im Auftrag der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen vom 15.12.2017,
- Prüfblätter zu Vorranggebieten Rohstoffgewinnung / Vorsorgende Rohstoffsicherung,
- Einzelkarten zum Kriterienkatalog Rohstoffe,
- Gesamtkarte der Ausschluss- und Restriktionskriterien Rohstoffe,
- Daten aus der Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Referat 410 (obere Naturschutzbehörde) vom 30.06.2015,
- Karte Schutzgüter Umweltbericht,
- Fachgutachten Klimabewertung als Fachbeitrag „Klimaökologische Ausgleichsleistung“ für die Regionalplanung Thüringens, erstellt vom Institut für Klima- und Energiekonzepte im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Klimaagentur, November 2016,
- Waldfunktionskartierung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 16.03.2017
Der Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und den vorstehend genannten, weiteren nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft zweckdienlichen Unterlagen liegen
vom 3. September 2018 bis einschließlich 8. November 2018
in der
Stadtverwaltung Mühlhausen
FD Stadtplanung, 1. OG, Raum 110
Neue Straße 10, 99974 Mühlhausen
Montag, Mittwoch und Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
zur Einsichtnahme durch jedermann während der angegebenen Öffnungszeiten aus.
Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen können innerhalb der Auslegungsfrist bei der
Regionalen Planungsstelle Nordthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Am Petersenschacht 3
99706 Sondershausen
schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an die elektronische Postadresse: regionalplanung-nord@tlvwa.thueringen.de übermittelt werden.
Der Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen und die oben genannten weiteren zweckdienlichen Unterlagen werden während des Auslegungszeitraums zusätzlich auch in das Internet eingestellt unter: www.regionalplanung.thueringen.de.
Es wird gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürLPIG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Regionalplan Nordthüringen unberücksichtigt bleiben können, sofern die für die Aufstellung des Regionalplanes zuständige Stelle ihren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen oder ihr Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Regionalplanes nicht von Bedeutung ist. Ferner wird gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.
Sondershausen, 27.06.2018
Kreyer
Präsident
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 16.07.2018)
In der Hauptausschusssitzung am 14.06.2018 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache Nr.: 623/2018
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, gegen den Unstrut-Hainich-Kreis einen Verwaltungsgerichtsprozess auf Erstattung nicht weiter gereichter Mittel aus den Zuweisungen des Landkreises für den Mehrbelastungsausgleich im Haushaltsjahr 2016 für die Aufgabenwahrnehmung – Wohngeldsachbearbeitung – zu führen.
Nach Beschlussfassung ist dieser Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Beschluss Drucksache Nr.: 627/2018
Der Hauptausschuss beschließt, den Kreiskantor Herrn Oliver Stechbart zum Botschafter der Stadt Mühlhausen zu ernennen.
Nach der Beschlussfassung ist dieser Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Beschluss Drucksache Nr.: 631/2018
Der Hauptausschuss beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 25.000 Euro in der Haushaltsstelle 2 5500006 988000 für einen Investitionszuschuss an den Postsportverein Mühlhausen 1951 e.V.
In der Stadtratssitzung am 28.06.2018 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache Nr.: 640/2018
Die zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg“ vorgebrachten Stellungnahmen werden entsprechend der in der Anlage vorliegenden Fassung abgewogen und entschieden.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache Nr.: 641/2018
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg“ bzw. die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat am 28.06.2018 geprüft, abgewogen und entschieden.
- Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt der Stadtrat die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung.
- Die Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplans wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplans der Kommunalaufsicht vorzulegen (§21 Thüringer Kommunalordnung). Der Beschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplans ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 BauGB).
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache Nr.: 642/2018
- Für einen Bereich nördlich der Popperöder Gasse und nördlich der Heyeröder Landstraße (Teile der Flurstücke 79/4 und 80/1 der Flur 69) ist das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans durchzuführen.
- Die genaue Abgrenzung des Bereichs geht aus dem in der Anlage 1 beiliegenden Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
- Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan zu ändern (§ 8 Abs. 2 und 3 BauGB).
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache Nr.: 642/2018
- Für einen Bereich nördlich der Popperöder Gasse und nördlich der Heyeröder Landstraße (Teile der Flurstücke 79/4 und 80/1 der Flur 69) ist das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans durchzuführen.
- Die genaue Abgrenzung des Bereichs geht aus dem in der Anlage 1 beiliegenden Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
- Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan zu ändern (§ 8 Abs. 2 und 3 BauGB).
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache Nr.: 639/2018
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Spielplätze Pfortenteich und östliches Lindenbühl als Abenteuer-/Themenspielplätze zu erneuern bzw. umzubauen.
- Die dazu benötigten Mittel werden in diesem und im nächsten Jahr bereitgestellt. Die Planung erfolgt in 2018, der Bau beider Spielplätze in 2019.
- In die Planung sind die Arbeitsgruppe „Spielangebote und Kinderbetreuung in der Innenstadt“ sowie Familien einzubinden.
- Die Planungskosten werden auf 10% der Baukosten begrenzt.
Beschluss Drucksache Nr.: 645/2018
Bezug nehmend auf den Beschluss des Stadtrates Drucksache Nr. 398/2017 vom 23.02.2017 (Verbesserung der infrastrukturellen Voraussetzungen des Wasser- und Radtourismus im Naherholungsgebiet Schwanenteich bis Popperöder Quelle) und dem Kabinettsbeschluss der Landesregierung Thüringen vom 15.05.2018 im Zusammenhang mit der Vergabe der Landesgartenschau Thüringen 2024 (Strukturelle Unterstützung der Stadt Mühlhausen) beschließt der Stadtrat die
Entwicklung des Naherholungsgebietes Schwanenteich zu einem touristischen Erholungsgebiet.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und dem Stadtrat fortschrittsgerecht hierüber zu berichten.
Der Beschluss des Stadtrates Drucksache Nr. 398/2017 vom 23.02.2017 wird aufgehoben.
Beschluss Drucksache Nr.: 644/2018
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 200.000 Euro in der Haushaltsstelle: 2 6900001 950000 – Instandsetzung – für die Erneuerung des Abflusskanals des Schwanenteiches.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt vorerst in gleicher Höhe aus dem Haushaltsansatz der Haushaltsstelle 2 6310195 950000 – Baukosten / Spielbergstraße.
Sollten im Verlauf des Haushaltsjahres Mehreinnahmen oder Minderausgaben aus anderen Deckungsquellen zur Verfügung stehen, so wird die Deckung zugunsten der Maßnahme Spielbergstraße korrigiert.
Beschluss Drucksache Nr.: 622/2018
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur Aufnahme der in der Anlage 2 benannten Personen in die Vorschlagsliste der Stadt Mühlhausen/Thüringen für die Schöffenwahl der Amtsperiode 2019-2023.
[Die Schöffenvorschlagsliste der Stadt Mühlhausen liegt vom 23. bis zum 30. Juli 2018 – eine Woche lang – während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Obermarkt 21 aus.]
Beschluss Drucksache Nr.: 632/2018
Der Oberbürgermeister wird zum Abschluss eines Vertrages mit dem Evangelischen Kirchspiel Mühlhausen mit folgenden Hauptleistungspflichten ermächtigt:
- Eigentumsübertragung der Sauer-Orgel an die Stadt Mühlhausen/Thüringen.
- Gewährung eines finanziellen Zuschusses in Höhe von 5.000,00 Euro jährlich für die Jahre 2019 bis 2028 für kulturelle Projekte des Kirchspiels.
Beschluss Drucksache Nr.: 633/2018
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das bisherige Müntzerspiel als Kulturfestival „Die Stadt als Bühne“ ab 2019 in neuer Konzeption im Zwei-Jahres-Rhythmus fortzuführen.
Nach dem Votum der Landesregierung des Freistaates Thüringen findet in Mühlhausen aus Anlass des 500. Jahrestages des Deutschen Bauernkrieges die überregional ausstrahlende Thomas-Müntzer-Ausstellung statt. Das neue Festival stärkt mit seiner thematischen Ausrichtung bereits im Voraus das geschichtsträchtige Ereignis.
Im Jahr 2019 werden dafür 30.000 Euro in den städtischen Haushalt festgeschrieben. Für die weitere Ausfinanzierung sind Mittel vom Bund, dem Freistaat Thüringen und weiteren Sponsoren zu akquirieren.
Der Titel des Kulturfestivals soll überdacht werden und einen Bezug zu Müntzer bzw. dem Bauernkrieg herstellen.
Beschluss Drucksache Nr.: 637/2018
Der Stadtrat befürwortet die Errichtung einer Boulderhalle im Geschwister-Scholl-Haus und beauftragt deshalb den Oberbürgermeister, die Voraussetzungen hierfür zu prüfen und über das Ergebnis in der Stadtratssitzung am 20.09.2018 zu berichten und ggf. weitere Beschlussvorlagen zur Entscheidung einzubringen, so erforderlich.
- Vor der Umnutzung des Geschwister-Scholl-Hauses erfolgen ausführliche Gespräche der Stadt Mühlhausen mit allen dort beheimateten Verbänden, soz. Einrichtungen, Vereinen etc. mit Projektpräsentationen und Diskussionen über zu erwartende Einschränkungen und notwenige Änderungen.
- Die Stadt Mühlhausen vertreten durch den Oberbürgermeister sichert Vereinen/ Sozialverbänden und anderen Nutzern des Geschwister-Scholl-Hauses, die sich durch die Umnutzung des Saales in ihrer Aktivitäten beeinträchtigt sehen, Hilfe bei der Organisation oder der Bereitstellung gleichwertiger Veranstaltungs-, Tagungs- oder Proberäume für ihre Aktivitäten zu.
- Um diesem Sicherstellungsauftrag gerecht zu werden, wird die Kooperation mit dem Landkreis vertreten durch das Landratsamt gesucht (Bereitstellung von Objekten, die nicht in der Verwaltung der Stadt sind (z.B. Barbara-Heim).
- Die Stadtverwaltung, vertreten durch den Oberbürgermeister tritt mit den Betreibern in Verhandlungen über Sonderkonditionen für Schulen, Reha-Sportgruppen, Blinden- und Sehbehindertenverband, Verbände für Personen mit Behinderungen, anerkannten Therapiegruppen etc. um eine möglichst breitere Nutzung des Geschwister-Scholl-Hauses für alle Altersklassen zu ermöglichen.
- Der Betreiber erbringt gegenüber der Stadt Mühlhausen den Nachweis einer gesicherten Finanzierung inkl. der Zusicherung einer Rückbauabsicherung im Falle einer Geschäfts-aufgabe innerhalb der ersten 8 Jahre.
- Es wird sichergestellt, dass der Zugang z. Foyerbereich unentgeltlich nutzbar bleibt.
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen: Volker Bade, Dr. Johannes Bruns, Christine Eisenhut, Knut Ewers, Sebastian Fiebrich, Ines Goldmann, Dr. Klaus-Dieter Henne, Lilia Hof, Micha Hofmann, Uta Hofmann, Elke Holzapfel, Anke Jagemann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Thomas Mainz, Roland Reichenbach, Dr. Uwe Michael Schuchard, Uwe Seeber, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Dr. Stefan Sippel, Christine Soyck, Dr. Jörg Walter, Alexander Wettig, Christian Wilke
Nein-Stimmen: Dirk Anhalt, Sandy Kirchner, Kathrin Köthe, Tobias Kühler, Norbert Mros, Steffen Thormann
Enthaltungen: Sabine Grabow
Beschluss Drucksache Nr.: 626/2018
Der Stadtrat beschließt, ab 01. Juli 2018 die monatliche Dienstaufwandsentschädigung für den Oberbürgermeister in Höhe von 342,00 € und die Bürgermeisterin in Höhe von 60 v. H. der Dienstaufwandsentschädigung des Oberbürgermeisters festzusetzen.
Beschluss Drucksache Nr.: 621/2018
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung im Zeitraum 2019-2023 jeweils pro Jahr 200.000€ für den Ausbau bzw. Neubau von Fahrradwegen sowie der Sanierung von Fußwegen zusätzlich in den Haushalts- und Finanzplan einzustellen.
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung unmittelbar einen Antrag auf Fördermittel zu prüfen und ggf. unverzüglich zu stellen.
Beschluss Drucksache Nr.: 625/2018
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister mit der Entwicklung von Kennzahlen zur Fachbereichssteuerung. Die Kennzahlen sind anhand der Aufgaben/Prozesse in den jeweiligen Fachbereichen zu entwickeln und mit dem Personalrat abzustimmen. Die Einführung der Kennzahlen ist für alle Fachbereiche verbindlich.
Diese Kennzahlen sind dem Stadtrat für die Dezembersitzung (06.12.2018) zur Verfügung zu stellen und sind in gleicher Sitzung durch den Stadtrat zu beschließen. Der Oberbürgermeister informiert bis zur beschließenden Sitzung den Stadtrat im nicht öffentlichen Teil der bis dahin stattfindenden Sitzungen über den Fortschritt und stellt diesen in einer geeigneten Form der Nachvollziehbarkeit dar.
Überlastungsanzeigen sowie Unterforderungsanzeigen sind zu berücksichtigen und einzuarbeiten. Vorliegende Über-/Unterforderungsanzeigen teilt der OB in seinem Bericht über den Fortschritt der Erarbeitung der Kennzahlen, im nicht öffentlichen Teil, dem Stadtrat mit. Die Kennzahlen sind bei Prozessänderungen ggf. anzupassen.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 624/2018
- Der Stadtrat stimmt der Fortsetzung des Pachtvertrages mit Frau Maria Leineweber als Gesamtrechtsnachfolgerin nach Vollbeendigung der Bade&Bade GbR durch beabsichtigte Kündigung des Gesellschafteranteils des Herrn Volker Bade unter Fortgeltung aller bestehenden vertraglichen Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag vom 14.12.2016 sowie in Umsetzung der bestehenden Beschlüsse von Hauptausschuss (382/2016) und Stadtrat (511/2017) zu.
- Über künftige wesentliche Änderungen im Pachtvertrag entscheidet wieder der Hauptausschuss. Dies gilt nicht für konzeptionelle Änderungen.
- Dieser Beschluss ist nach Beschlussfassung öffentlich bekannt zu machen.
Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 638/2018
Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister in Änderung des Beschlusses – Drucksache Nr. 546/2017 – zum Abschluss eines neuen unbefristeten Gaststättenpachtvertrages ab dem 01.01.2019, der sachlich und rechtlich ausgewogen die Interessen der Stadt Mühlhausen berücksichtigt, insbesondere sicherstellt, dass die Bewirtschaftung des Saals der Kulturstätte Schwanenteich bei Veranstaltungen der Stadt Mühlhausen oder bei von der Stadt Mühlhausen geförderten oder begleiteten Veranstaltungen im brachenüblichen Rahmen gewährleistet wird.
Nach Beschlussfassung ist dieser Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
gez. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
ÖPP B247, Ortsumgehung Mühlhausen – Ergänzende Bohrarbeiten zur Baugrunderkundung –
(veröffentlicht am 20.06.2018)
Auftraggeber:
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßen-planungs- und -bau GmbH
Zimmerstraße 54
10117 Berlin
Bauüberwachung:
Geotechnik Dr. Nottrodt Weimar GmbH
Industriestraße 1a
99427 Weimar
Ausführendes Unternehmen:
ARGE „Erkundung B247 Mühlhausen“ c/o BOG Bohr- und Umwelttechnik GmbH
Eselsteig 17
07586 Caaschwitz
Ausführungszeitraum:
Juli 2018 bis August 2018
Ausführende Arbeiten:
Bohr- und Sondierarbeiten
(19 Bohrungen; 14 Drucksondierungen)
Einladung zur 27. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 28.06.2018
(veröffentlicht am 19.06.2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 27. Sitzung des Stadtrates am 28. Juni 2018, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Informationen des Oberbürgermeisters
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 26. Stadtratssitzung vom 26. April 2018
- Bericht Ausländerbeitrat
- Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg“
Drucksache Nr.: 640/2018 - Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg“
Drucksache Nr.: 641/2018 - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 „Camping- und Feriendorf am Schwanenteich“ (Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 25 „Popperöder Gasse/Am Gänsedörfchen“)
Drucksache Nr.: 642/2018 - Erneuerung bzw. Umbau von zwei Spielplätzen
Drucksache Nr.: 639/2018 - Entwicklung des Naherholungsgebietes Schwanenteich zu einem touristischen Erholungsgebiet
Drucksache Nr.: 645/2018 - Außerplanmäßige Ausgabe für Instandsetzung des Abflusskanals am Schwanenteich
Drucksache Nr.: 644/2018 - Schöffenvorschlagsliste der Amtsperiode 2019 bis 2023 (Beschlussvorlage)
Drucksache Nr.: 622/2017 - Erwerb der Sauer-Orgel, Förderung kirchenmusikalischer Projekte des Evangelischen Kirchspiels Mühlhausen, Sanierung
Drucksache Nr.: 632/2018 - Fortsetzung des Müntzerspiels als Mühlhäuser Kulturfestival „Die Stadt als Bühne“
Drucksache Nr.: 633/2018 - Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Boulderhalle im Geschwister-Scholl-Haus/Mehrgenerationenhaus
Drucksache Nr.: 637/2018 - Dienstaufwandsentschädigung für die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten
Drucksache Nr.: 626/2018 - Investitionsprogramm der Stadt Mühlhausen in den Ausbau von Fahrrad- und Fußwegen
Drucksache Nr.: 621/2018 - Entwicklung von Kennzahlen
Drucksache Nr.: 625/2018 - Verbot des Konsums von Alkohol und Betäubungsmittel jeglicher Art auf Spielplätzen
Drucksache Nr.: 647/2018 - Anfragen
Freundliche Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur Hauptausschuss-Sitzung am 14.06.2018
(veröffentlicht am 07.06.2018)
zur Sitzung des Hauptausschusses am 14. Juni 2018, 17:45 Uhr, im Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19, lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung (öffentlicher Teil)
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Außerplanmäßige Ausgabe für den Investitionszuschuss Postsportverein
Drucksache Nr.: 631/2018
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Allgemeinverfügung der Stadt Mühlhausen zur Widmung von Straßen - Siegfried-Pietschmann-Straße
(veröffentlicht am 31.05.2018)
Gemäß § 6 in Verbindung mit § 3 des Thüringer Straßengesetzes - ThürStrG - vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. März 2005 (GVBl. S. 58) ist es erforderlich, nachfolgend aufgeführte neu gebaute Straße in der Stadt Mühlhausen zu widmen:
- Widmung
Die neu gebaute „Siegfried-Pietschmann-Straße“
von vorhandener Straße „Friedrich-Hebbel-Straße“, Flur 8, Flurstück 386
bis zur vorhandenen Straße „Georg-Büchner-Straße“, Flur 8, Flurstück 385/6
wird durch die Stadt Mühlhausen (Straßenbaulastträger) als Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 3 des Thüringer Straßengesetzes vom 7. Mai 1993 gewidmet.
- Die Begründung für diese Allgemeinverfügung kann während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Mühlhausen, Montag von 9 – 12 Uhr, Dienstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr, Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr und Freitag von 9 – 12 Uhr im Fachbereich 8, Fachdienst 8.1, Neue Straße 10, 1. Obergeschoss, Zimmer 104 eingesehen werden.
Diese Allgemeinverfügung wird am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Mühlhausen wirksam.
- Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Mühlhausen - Fachdienst 8.1 Straßenbau und -verwaltung in 99974 Mühlhausen, Neue Straße 10 oder beim Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises – Kommunalaufsicht - 99974 Mühlhausen, Brunnenstraße 97 einzulegen.
Mühlhausen, den 29. Mai 2018
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Beschluss Drucksache Nr.: 620/2018 Verteilung der Spendengelder an die durch den Großbrand vom 23./24.02.2018 in der Wanfrieder Straße 200/201-203 in 99974 Mühlhausen Geschädigten
(veröffentlicht am 28.05.2018)
Der Hauptausschuss beschließt die Verteilung der bisher bei der Stadtverwaltung Mühlhausen eingegangenen Spendengelder i.H. v. 12.105,70 Euro an die Geschädigten des Großbrandes vom 23./24.02.2018 in der Wanfrieder Straße 200/201-203 in 99974 Mühlhausen.
Pro Kind werden 50,00 € gewährt; insgesamt 8 Kinder; von der Gesamtsumme subtrahiert; Restsumme durch 13 Berechtigte dividieren,
d.h. 12.105,70 € - 400,00 € = 11.705,70 €
11.705,70 € : 13 = 900,44 €
Ausreichung: 50,00 € pro Kind
900,44 € pro Erwachsener bzw. Gewerbetreibender oder Verein
Nach Beschlussfassung erfolgt die öffentliche Bekanntmachung.
Allgemeinverfügung der Stadt Mühlhausen zur Einziehung der öffentlichen Straße – Parkplatz „An der Unstrut“
(veröffentlicht am 22.05.2018)
Auf der Grundlage § 8 des Thüringer Straßengesetzes - ThürStrG - vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. März 2005 (GVBl. S. 58) ist es erforderlich, nachfolgend aufgeführte öffentliche Straße einzuziehen:
1. Einziehung
Die Straße Parkplatz „An der Unstrut“ ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich und soll gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz eingezogen werden.
2. Die Begründung für diese Allgemeinverfügung kann während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Mühlhausen (Mo. und Fr. 09 - 12 Uhr, Die. 09 - 12 und 13 - 18 Uhr, Do. 09 - 12 und 13 - 16 Uhr) im Fachdienst 8.1 der Stadtverwaltung Neue Straße 10, Zimmer F 104 eingesehen werden.
Diese Allgemeinverfügung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden bei der verfügenden Behörde oder beim Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises – Kommunalaufsicht – 99947 Mühlhausen, Lindenbühl 28/29.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist eingegangen ist.
Mühlhausen, den 16.05.18
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur außerordentlichen Hauptausschuss-Sitzung am 17.05.2018
(veröffentlicht am 09.05.2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am
17. Mai 2018, 18:00 Uhr, im Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19
lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung - Öffentlicher Teil
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
4. Beschlussfassung über die Tagesordnung
5. Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Sportvereinen sowie sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thüringen im Haushaltsjahr 2018 Drucksache Nr.: 618/2018
6. Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Kultur und Kunst in Mühlhausen/Thüringen im Haushaltsjahr 2018 Drucksache Nr.: 619/2018
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 07.05.2018)
In der Hauptausschusssitzung am 12.04.2018 wurde nachfolgend aufgeführter Beschluss mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache Nr.: 609/2018
Finanzieller Zuschuss zur Förderung des Sportvereins „Mühlhäuser Röblinglauf e. V.“ im Haushaltsjahr 2018
Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe eines finanziellen Zuschusses an den „Röblinglauf e. V.“ in Höhe von 1.500,00 Euro zur Ausrichtung von insgesamt vier Laufwettkämpfen im Jahr 2018.
Beschluss Drucksache Nr.: 617/2018
Finanzieller Zuschuss für die ARGE Pflaumenblüte
Die Stadt Mühlhausen gewährt der ARGE Pflaumenblüte für das diesjährige Pflaumenblütenfest auf den Antrag vom 28. März 2018 einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 €.
In der Stadtratssitzung am 26.04.2018 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache Nr.: 592/2018
Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9
„Kruchenplan/Johannistal/Tonberg“ für den Bereich Auf dem kleinen Tonberg/Am Schneezaun
Für das Gebiet zwischen der Straße Auf dem Kleinen Tonberg im Norden, der Breitsülze im Osten und den Wegeparzellen 226, 227 der Flur 9 im Süden sowie 229 der Flur 9 im Westen ist das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes durchzuführen.
Die genaue Abgrenzung des Gebietes geht aus dem beiliegenden Lageplan hervor. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss Drucksache Nr.: 593/2018
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Mühlhausen ab dem Jahr 2018
Der Stadtrat beschließt das vorliegende Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Mühlhausen ab dem Jahr 2018.
Das ISEK stellt eine informelle und langfristige Planung dar. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die im Planwerk entwickelten Leitbilder und Visionen bei den weiteren Planungen (z. B. Flächennutzungsplanung) umzusetzen.
Das ISEK ist in regelmäßigen Zeitabständen auf Aktualität zu prüfen und ggf. fortzuschreiben.
Das ISEK ist hier zu finden.
Beschluss Drucksache Nr.: 594/2018
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Mühlhausen/Thüringen (Hundesteuersatzung)
Der Stadtrat beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Mühlhausen/Thüringen (Hundesteuersatzung).
Beschluss Drucksache Nr.: 597/2018
Neubestellung von Herrn Frank Schulz zum Stadtchronisten
Herr Frank Schulz wird auf die Dauer von 5 Jahren zum ehrenamtlichen Stadtchronisten der Stadt Mühlhausen/Thür. wiederbestellt.
Der als Anlage beigefügten Vereinbarung über seine Bestellung wird zugestimmt.
Beschluss Drucksache Nr.: 591/2018
Rücklage
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019 und die entsprechende anzupassende Finanzplanung 2017 – 2021 die Ausweisung einer allgemeinen Rücklage in Höhe von zusätzlichen 700.000 € für das Jahr 2020 zu ermöglichen.
Beschluss Drucksache Nr.: 608/2018
Schul- und Jugendwettbewerb „30 Jahre friedliche Revolution in Mühlhausen“
Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines Schul- und Jugendwettbewerbes mit dem Titel „30 Jahre friedliche Revolution in Mühlhausen – 30 Jahre Freiheit und Demokratie“. (Als Vorlage für diesen Wettbewerb dient die BV 022.313 vom 25.10.2007.) Dieser Wettbewerb soll Jugendliche dazu bewegen, sich mit der Geschichte ihrer Stadt zum Zeitpunkt der Wende zu beschäftigen. Der Wettbewerb wird prämiert.
Für die Mitarbeit in der Jury haben folgende Personen ihre Mitarbeit zugesagt:
Jürgen Wand, ehemaliger Chefredakteur der „Thüringer Allgemeine“
Beate Kaiser, Stadtarchivarin a.D.
Tom Grabe, Preisträger 2014
Ruthild Vetter, Journalistin
Dr. Falk Walther, Ehrenbürger
Kathrin Seyfert, Stadtratsmitglied.
Beschluss Drucksache Nr.: 494/2017
Erhebung von Elternbeiträgen zur Nutzung der Kindertagesstätten
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister eine einheitliche, gestaffelte Regelung zur Erhebung von Elternbeiträgen zur Nutzung von Kindertagesstätten unter Beteiligung von Trägern, Eltern und der AG Kita zu erarbeiten und dem Stadtrat noch im 1. Halbjahr 2018 zur Entscheidung vorzulegen.
Bei der Erarbeitung ist das KitaG und die darin befindlichen Bemessungsgrundsätze zur Erhebung der Beiträge als Grundlage zu nutzen.
Künftig werden Veränderungen zur Höhe der Elternbeiträge im Stadtrat beschlossen. Mehreinnahmen aus den Elternbeiträgen sollen mit der Einführung dieser Regelung nicht generiert werden.
gez. i.V. Sill
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Mühlhausen am 15. April 2018
(veröffentlicht am 20.04.2018)
Der Wahlausschuss der Stadt Mühlhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. April 2018 in Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich der Ergebnisse der Briefwahl nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten: 27.957
Zahl der Wählerinnen und Wähler: 11.179
Zahl der ungültigen Stimmabgaben: 155
Zahl der gültigen Stimmabgaben: 11.024
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Wahlvorschläge:
Wahlvorschlag | Kennwort | Name des Bewerbers | Stimmen |
Wahlvorschlag 1 | Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU | Goldmann, Ines | 2.042 |
Wahlvorschlag 2 | Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD | Dr. Bruns, Johannes | 6.917 |
Wahlvorschlag 3 | Kirchner | Kirchner, Björn | 576 |
Wahlvorschlag 4 | Zitschke | Zitschke, Charlott | 1.489 |
Gewählt ist gemäß § 24 Abs. 8 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen auf Dr. Bruns, Johannes (SPD).
Jeder Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, der Kommunalaufsicht im Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Lindenbühl 28/29 in 99974 Mühlhausen, die Wahl anzufechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Hiernach können neue Sachverhalte im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Mühlhausen, 18.04.2018
gez. Sill
Sill
Wahlleiterin
Einladung zur 26. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 26.04.2018
(veröffentlicht am 16.04.2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 26. Sitzung des Stadtrates am 26. April 2018, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Informationen des Oberbürgermeisters
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 24. Stadtratssitzung vom 01. März 2018
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 25. (außerordentlichen) Stadtratssitzung vom 15. März 2018
- Wahl hauptamtliche Bürgermeisterin/hauptamtlicher Bürgermeister (Beigeordnete/r)
- Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kruchenplan/Johannis-tal/Tonberg“ für den Bereich auf dem Kleinen Tonberg/Am Schneezaun
Drucksache Nr.: 592/2017 - Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Mühlhausen ab dem Jahr 2018
Drucksache Nr.: 593/2018 - 3. Satzung zur Änderung der über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Mühlhausen/Thüringen (Hundesteuersatzung)
Drucksache Nr.: 594/2018 - Neubestellung von Herrn Frank Schulz zum Stadtchronisten
Drucksache Nr.: 597/2018 - Außerplanmäßige Ausgabe für Instandsetzung des Abflusskanals am Schwanenteich
Drucksache Nr.: 603/2018 - Rücklage
Drucksache Nr.: 591/2018 - Schul- und Jugendwettbewerb „30 Jahre friedliche Revolution in Mühlhausen“
Drucksache Nr.: 608/2018 - Erhebung von Elternbeiträgen zur Nutzung der Kindertagesstätten
Drucksache Nr.: 494/2017 - Bericht Behinderten- und Seniorenbeirat
- Anfragen
Freundliche Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur 26. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen (26.04.2018)
Einladung zum Hauptausschuss am 12.04.2018
(veröffentlicht am 06.04.2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 12. April 2018, 17:45 Uhr, im Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19, lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung (öffentlicher Tei)
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Finanzieller Zuschuss zur Förderung des Sportvereins ‚Mühlhäuser Röblinglauf e. V.‘ im Haushaltsjahr 2018 (Drucksache Nr.: 609/2018)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Mühlhausen am 15. April 2018
(veröffentlicht am 22.03.2018)
Die Wahlleiterin hat mit der Bekanntmachung vom 14. Februar 2018 die Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen aufgerufen, Vorschläge für die Besetzung des Amtes des Oberbürgermeisters einzureichen. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 2. März 2018 sind vier Wahlvorschläge eingegangen.
Zum Oberbürgermeister kann nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetztes und der Landesverfassung eintritt. Gemäß § 24 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) hat jeder Bewerber für das Amt des Oberbürgermeisters gegenüber dem Wahlleiter eine schriftliche Erklärung abzugeben,
- ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat;
- dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte, insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, einverstanden ist und
- dass er die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes Thüringen geltenden Bestimmungen besitzt.
Der Inhalt dieser schriftlichen Erklärung ist zusammen mit dem als gültig zugelassenen Wahlvorschlag bekanntzumachen.
Der Wahlausschuss der Stadt Mühlhausen hat in seinen Sitzungen am 13. März 2018 über die Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge sowie am 20. März 2018 über die Einwendungen der für ganz oder teilweise ungültig erklärte Wahlvorschläge zur Wahl des Oberbürgermeisters am 15. April 2018 nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 18 ThürKWG bekannt gemacht werden.
Folgende Wahlvorschläge sind als gültig zugelassen worden:
Kennwort des Wahlvor-schlages | Name, Vorname | Geb. Jahr | Beruf | Anschrift |
Erklärung gemäß § 24 Abs. 3 ThürKWG § 18 Abs. 3 Satz 1 ThürKWO Anlage 6a | |||
zu 1. | zu 2. | zu 3. | ||||||
Wahlvor- schlag 1 | CDU | Goldmann, Ines | 1958 | Buchhalterin | Am Stadtwald 32 99974 Mühlhausen | nein | ja | ja |
Wahlvor- schlag 2 | SPD | Dr. Bruns, Johannes | 1966 | Diplom-Sozial-wissenschaftler | Erfurter Höhle 8 99974 Mühlhausen | nein | ja | ja |
Wahlvor- schlag 3 | Kirchner | Kirchner, Björn | 1977 | Personaldienst-leistungskaufmann | Johannisstraße 17 99974 Mühlhausen | nein | ja | ja |
Wahlvor-schlag 4 | Zitschke | Zitschke, Charlott | 1995 | Studentin | Gartenstraße 3 99974 Mühlhausen | nein | ja | ja |
Gleichstellungsbestimmung
Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Bekanntmachung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
Mühlhausen, 20.03.2018
gez. Sill
Sill
Wahlleiterin
Wahlbekanntmachung für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Mühlhausen und des Landrates des Unstrut-Hainich-Kreises am 15. April 2018
(veröffentlicht am 22.03.2018)
- Am Sonntag, dem 15. April 2018, findet in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Mühlhausen statt. Mit der Wahl des Oberbürgermeisters ist die Wahl des Landrates des Unstrut-Hainich-Kreises verbunden. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
- Die Wahlhandlung und die Ermittlung der Wahlergebnisse sind öffentlich und jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen der Briefwahlvorstände, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
- Zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse sind vier Briefwahlvorstände gebildet worden. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag um 15:00 Uhr zusammen. Sie sind nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen. Wahlbriefe müssen spätestens am 15. April 2018 bis 18:00 Uhr bei der Stadt Mühlhausen eingehen. Die rechtzeitige Rücksendung des Wahlbriefes obliegt dem Briefwähler selbst. Wahlbriefe können während der allgemeinen Dienstzeiten auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle – Stadtverwaltung Mühlhausen/Wahlbüro, Obermarkt 21, 99974 Mühlhausen oder bei der Stadtverwaltung Mühlhausen, Ratsstraße 25 (Poststelle oder Amtsbriefkasten), 99974 Mühlhausen – abgegeben werden.
- Die Stadt Mühlhausen bildet 16 Stimmbezirke und vier Briefwahlvorstände. Die Wahlräume sowie die Arbeitsräume der Briefwahlvorstände befinden sich wie folgt:
Stimmbezirk | Wahllokal/Wahlraum |
1 | Stadtverwaltung Mühlhausen, Stadtratssaal, Obermarkt 21 (Brotlaube) – barrierefrei |
2 | Geogii-Halle, Feldstraße – barrierefrei |
3 | Atrium Kita „Forstbergspatzen“, Forstbergstraße 36 – barrierefrei |
4 | Kantine Schlachthof, Thomas-Müntzer-Straße 27 – nicht barrierefrei |
5 | Diakonie Stadtteilprojekt, Im Kittel 16 – nicht barrierefrei |
6 | Mehrgenerationenhaus „Geschwister-Scholl“, Puschkinstraße 8 – barrierefrei |
7 | Kulturstätte Schwanenteich, Schwanenteichallee 33 – nicht barrierefrei |
8 | Nikolaischule, Altenburgstraße 51– nicht barrierefrei |
9 | Cafeteria Altenwohnheim, Mittelstraße 50 – barrierefrei |
10 | Kindergarten „Siedlungszwerge“, Frankenstraße 23 – nicht barrierefrei |
11 | Tilesius-Gymnasium, An der Burg 19 – nicht barrierefrei |
12 | Bildungszentrum KAB gGmbH, Feldstraße 43 – barrierefreier Zugang |
13 | Ortsteil Windeberg, Bürgerhaus, Zum Feldhof 1-2 – nicht barrierefrei |
14 | Ortsteil Saalfeld, Feuerwehrgerätehaus, Hauptstraße – nicht barrierefrei |
15 | Ortsteil Görmar, Vereinshaus, Mühlhäuser Straße 64 – barrierefrei |
16 | Ortsteil Felchta, Feuerwehrgerätehaus, Oberdorlaer Straße – nicht barrierefrei |
9018 BWV I | Briefwahlvorstand I, Stadtverwaltung Mühlhausen, Sitzungszimmer, Ratsstraße 25 (Hintergebäude) – nicht barrierefrei |
9019 BWV II | Briefwahlvorstand II, Stadtverwaltung Mühlhausen, Sitzungszimmer, Ratsstraße 25 (Hintergebäude) – nicht barrierefrei |
9020 BWV III | Briefwahlvorstand III, Stadtverwaltung Mühlhausen, Tagungsraum, Ratsstraße 19 – nicht barrierefrei |
9021 BWV IV | Briefwahlvorstand IV, Stadtverwaltung Mühlhausen, Alte Kanzlei, Ratsstraße 19 – nicht barrierefrei |
Der Briefwahlvorstand I erfasst die Briefwähler der Stimmbezirke 1, 2, 9 und 14.
Der Briefwahlvorstand II erfasst die Briefwähler der Stimmbezirke 4, 5, 6, 13 und 16.
Der Briefwahlvorstand III erfasst die Briefwähler der Stimmbezirke 3, 8 und 12.
Der Briefwahlvorstand IV erfasst die Briefwähler der Stimmbezirke 7, 10, 11 und 15.
5. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der zutreffende Stimmbezirk und der Wahlraum (Wahllokal) sind in der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. Der Zugang und der Wahlraum sind entsprechend ausgeschildert.
6. Zum Nachweis der Wahlberechtigung dient die Wahlbenachrichtigungskarte oder das Wählerverzeichnis. Auf Verlangen hat sich der Wähler auszuweisen (Personalausweis/Reisepass); von Unionsbürgern anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ist ein Identitätsausweis oder der Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist für eine eventuelle Stichwahl aufzubewahren und dann erneut mit in das Wahllokal zu bringen.
7. Die Wahlen finden mit amtlichen Stimmzetteln statt, die der Wähler im Wahlraum erhält. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass auf dem amtlichen Stimmzettel der Wahlvorschlag gekennzeichnet wird, dem der Wähler seine Stimme geben will. Der Wähler kann nur eine Stimme vergeben.
8. Für die Wahl des Oberbürgermeisters und des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Sie wird dadurch vergeben, dass auf dem jeweiligen Stimmzettel ein Wahlvorschlag gekennzeichnet wird.
9. Ablauf der Wahlhandlung
Im Wahlraum erhält der Wähler am Tisch des Wahlvorstandes, nachdem seine Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigungskarte oder des Wählerverzeichnisses festgestellt wurde, einen Stimmzettel für jede Wahl, zu der der Wähler wahlberechtigt ist. Auf Verlangen hat sich der Wähler auszuweisen. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet sein. Danach wird am Tisch des Wahlvorstandes Name und Anschrift des Wählers noch einmal abgeglichen.
Auf folgendes ist zu achten:
Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der
a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat,
b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat,
c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat,
d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder
e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will.
Sobald der Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Daraufhin wird der Stimmzettel in die Wahlurne gelegt. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Sollte der Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder zurückgewiesen worden sein, so ist auf Verlangen des Wählers ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem der alte Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes zerrissen wurde.
10. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlkabine aufhält.
11. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
12. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren roten Wahlbrief an die auf diesem Umschlag angegebene Stelle – Stadtverwaltung Mühlhausen/Wahlbüro, Obermarkt 21, 99974 Mühlhausen – so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 15. April 2018 bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle persönlich am Wahltag von 07:00 bis 18:00 Uhr abgegeben werden. Ebenso können Wahlbriefe in den Amtsbriefkasten der Stadtverwaltung Mühlhausen, Ratsstraße 25, eingelegt werden. Dieser wird am Wahltag bis 18:00 Uhr mehrmals geleert.
Die Wahlvorstände in den Wahllokalen wie auch die Briefwahlvorstände sind nicht zur Entgegennahme von Wahlbriefen befugt.
13. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).
14. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 16. April 2018, ab 08:00 Uhr in denselben Wahlräumen sowie in den Arbeitsräumen der Briefwahlvorstände fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
15. Gleichstellungsbestimmung
Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Bekanntmachung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
Mühlhausen, 20.03.2018
gez. Sill
Sill
Wahlleiterin
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Mühlhausen für die Wahl des Oberbürgermeisters am 15. April 2018
(veröffentlicht am 22.03.2018)
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Mühlhausen findet statt am
17. April 2018, um 16:00 Uhr, im Tagungsraum, A116, Ratsstraße 19 in 99974 Mühlhausen.
Tagesordnung: Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Oberbürgermeisters
Für den Fall, dass am 17. April 2018 durch den Wahlausschuss festgestellt wird, dass keiner der Bewerber die erforderliche Stimmenzahl erreicht hat und eine Stichwahl durchgeführt werden muss, so tagt der Wahlausschuss erneut am
3. Mai 2018, um 16:00 Uhr, im Tagungsraum, A116, Ratsstraße 19 in 99974 Mühlhausen.
Tagesordnung: Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters
Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich und damit ist der Zutritt jedermann gestattet. Die Wahlleiterin übt als Vorsitzende des Wahlausschusses das Hausrecht aus.
Gleichstellungsbestimmung
Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Bekanntmachung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
Mühlhausen, 20.03.2018
gez. Sill
Sill
Wahlleiterin
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
In der außerordentlichen Stadtratssitzung am 15.03.2018 wurde der nachfolgend aufgeführte Beschluss mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr.: 574/2018
Eingliederung der Gemeinde Weinbergen in die Stadt Mühlhausen/Thüringen
Der Stadtrat stimmt dem anliegenden Eingliederungsvertrag mit der Gemeinde Weinbergen zu und ermächtigt den Oberbürgermeister, die Anträge zu stellen und Erklärungen abzugeben, die zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses erforderlich sind.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg" (§§ 3 Abs. 2 und 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am 01.03.2018 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg" und der Entwurf der Begründung liegen vom 3. April 2018 bis 11. Mai 2018 (einschließlich) im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
montags | von 9 - 12 Uhr |
dienstags | von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr |
mittwochs | von 9 - 12 Uhr |
donnerstags | von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr |
freitags | von 9 - 12 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB. Von einer Umweltprüfung wird im Rahmen des vorliegenden Verfahrens abgesehen.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Auf Grundlage des vom Stadtrat am 02.07.2015 beschlossenen Einzelhandelskonzeptes soll der Bebauungsplan im Bereich des Sondergebietes SO 1 (Sondergebiet für großflächige Handelsbetriebe) an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Der Entwurf der 2. Änderung und die Begründung dazu werden im oben genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Mühlhausen (Bürger und Stadt – Leben in Mühlhausen – Planen und Bauen – Stadtplanung – öffentliche Auslegung) veröffentlicht.
Mühlhausen, den 02.03.2018
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns - Siegel
Oberbürgermeister
Übersichtsplan 2. Änderung B-Plan Nr.1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg"
Einwohnerversammlung am 15.03.2018
(veröffentlicht am 07.03.2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu einer Einwohnerversammlung am
15. März 2018, 16:00 Uhr, Stadtratssaal, Obermarkt 21 (Brotlaube)
lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Eingliederung der Gemeinde Weinbergen in die Stadt Mühlhausen/Thüringen
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 07.03.2018)
In der Hauptausschusssitzung am 20.02.2017 wurde nachfolgend aufgeführter Beschluss mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr. 579/2018
Finanzieller Zuschuss zur Förderung des Sportvereins ‘Bürgerschützencompagnie 1404 e.V.‘ im Haushaltsjahr 2018
Der Hauptausschuss beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens des städtischen Haushaltes die Vergabe eines finanziellen Zuschusses an die Bürgerschützencompagnie 1404 e. V. / Abteilung Bogensport i. H. v. 1.500,00 EURO zur Ausrichtung der Deutschen Meisterschaften des Deutschen Bogensportverbandes in Mühlhausen.
In der Stadtratssitzung am 01.03.2018 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr.: 567/2018
Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mühlhausen für den Bereich Langensalzaer Landstraße/Beim Schwarzen Feld
- Die zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Langensalzaer Straße/Beim Schwarzen Feld vorgebrachten Stellungnahmen enthalten keine Bedenken, Einwände, Aussagen oder Informationen, die abgewogen werden müssen (siehe Begründung).
- Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung und Legende).
- Die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Umweltbericht werden gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung für die Änderung des Flächen-nutzungsplanes zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 Bau-gesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 582/2018
Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg"
Die zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg" vorgebrachten Stellungnahmen werden entsprechend der in der Anlage vorliegenden Fassung abgewogen und entschieden.
Beschluss Drucksache-Nr.: 583/2018
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg"
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg" bzw. die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat am 01.03.2018 geprüft, abgewogen und entschieden.
- Auf Grund § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt der Stadtrat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg" als Satzung.
- Die Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes (einschließlich Umweltbericht als Bestandteil der Begründung) wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes der Kommunalaufsicht vorzulegen. Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 584/2018
Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf der Außenbereichssatzung „Hollenbacher Landstraße“
Die zum Entwurf der Außenbereichssatzung „Hollenbacher Landstrße“ vorgebrachten Stellungnahmen werden entsprechend der in der Anlage vorliegenden Fassung abgewogen und entschieden.
Beschluss Drucksache-Nr.: 582/2018
Satzungsbeschluss über die Außenbereichssatzung für den Bereich „Hollenbacher Landstraße“
- Die Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung für den Bereich „Hollenbacher Landstraße“ bzw. die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 01.03.2018 geprüft, abgewogen und entschieden.
- Aufgrund des § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat die in der Anlage beigefügte Außenbereichssatzung „Hollenbacher Landstraße“, bestehend aus dem Text und dem Lageplan.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzung der Kommunalaufsicht vorzulegen. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 586/2018
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-3 „Wohngebiet Felchta Südwest“
- Die zum Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-3 „Wohngebiet Felchta Südwest“ eingegangenen Stellungnahmen enthalten keine Bedenken, Einwände, Aussagen oder Informationen, die abgewogen werden müssen (siehe Begründung).
- Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-3 „Wohngebiet Felchta Südwest“ als Satzung.
- Die Begründung zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die die 1 Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes der Kommunalaufsicht vorzulegen. Der Beschluss über die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 587/2018
Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-7 „Wohnungsbau Felchta Südwest II“
- Die zum Entwurf der 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-7 “Wohnungsbau Felchta-Südwest II“ eingegangenen Stellungnahmen enthalten keine Bedenken, Einwände, Aussagen oder Informationen, die abgewogen werden müssen (siehe Begründung).
- Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-7 “Wohnungsbau Felchta-Südwest II“ als Satzung.
- Die Begründung zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungs-planes der Kommunalaufsicht vorzulegen. Der Beschluss über die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 588/2018
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 1 „Gewerbegebiet Südost/Triftweg“
- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 580/2018
Neufassung der Altstadtsatzung der Stadt Mühlhausen
Der Stadtrat beschließt die anliegende Neufassung der Altstadtsatzung.
Beschluss Drucksache-Nr.: 554/2018
Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Mühlhausen/Thür.
- Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die AG KITA in einen KITA-Ausschuss weiterzuentwickeln und eine entsprechende Beschlussvorlage spätestens zur 1. Sitzung 2019 im Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
- Die Besetzung dieses neuen Ausschusses soll neben Mitgliedern des Stadtrates und der Verwaltung, nach dem Haare-Niemeyer Verfahren, auch als beratende Mitglieder zu berufende Bürger aus dem Kreis der Elternvertretung, der Trägervertreter und weiteren sachkundigen Bürgern erfolgen.
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen:
Hans-Jörg Adamaschek, Volker Bade, Sebastian Fiebrich, Ines Goldmann, Elke Holzapfel, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Sascha Koch, Tobias Kühler, Thomas Mainz, Roland Reichenbach, Bernd Röttig, Dr. Uwe Michael Schuchard, Uwe Seeber, Dr. Jörg Walter, Alexander Wettig, Christian Wilke
Nein-Stimmen:
Dirk Anhalt, Dr. Johannes Bruns, Christine Eisenhut, Knut Ewers, Sabine Grabow, Lilia Hof, Micha Hofmann, Anke Jagemann, Kathrin Köthe, Jörg Kubitzki, Norbert Mros, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Juliana Thormann, Steffen Thormann
Enthaltungen:
Uta Hofmann, Dr. Edith Schmidt, Christine Soyck
Beschluss Drucksache-Nr.: 556/2018
Zustimmung zur einvernehmlichen Aufhebung eines bestehenden Erbbaurechtsvertrages und zum Abschluss eines Betreibervertrages
Mit Erbbaurechtsvertrag vom 24. Juni 2016 (UR Nr. 914/2016 des Notars Güttler in Mühlhausen/Thüringen) bestellte die Stadt Mühlhausen /Thüringen zugunsten des 1. Schwimm- und Gesundheitssportverein Mühlhausen e.V. ein Erbbaurecht für 30 Jahre an noch zu vermessenden Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Mühlhausen Flur 66 Flustücke 187, 96, 95/1, 95/5, 341/54, 93, 339/211 sowie Flur 69 Flurstücke 80, 186, 84, 171 und 189/79 mit einer Gesamtgröße von ca. 30.000 m² (Gebäude- und Freifläche Popperöder Gasse/Auf der Aue/Am Schwanenteich).
Die Stadt Mühlhausen/Thüringen stimmt der einvernehmlichen Aufhebung des bestehenden Erbbaurechtes bei gleichzeitigem Abschluss eines Betreibervertrages für das Sport- und Jugendcamp nebst Campingplatz sowie für das neu zu errichtende Freibad am Schwanenteich mit dem 1. Schwimm- und Gesundheitsverein Mühlhausen e.V. zu.
Änderungen und Ergänzungen des Betreibervertrages sowie ein etwaiger Betreiberwechsel bedürfen der vorherigen Zustimmung des Liegenschaftsausschusses. Der Liegenschafts-ausschuss kann eine Entscheidung des Stadtrates verlangen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 575/2018
Zustimmung zur Kreditaufnahme für Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Mühlhausen GmbH (Breitband)
Der Stadtrat stimmt einer Kreditaufnahme in Höhe von rd. 300.000 Euro durch die Stadtwerke Mühlhausen GmbH zu. Die Stadtwerke Mühlhausen GmbH plant den weiteren Ausbau des Breitbandnetzes. Das Projekt mit einem Investitionsvolumen von rd. 300.000 EURO soll zu 100 % über Fremdkapital finanziert werden. Die dafür erforderliche Kreditaufnahme bedarf gemäß § 74 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung der vorherigen Zustimmung des Stadtrates.
Beschluss Drucksache-Nr.: 576/2018
Aufbau eines kommunalen Baustelleninformationssystem
Der Oberbürgermeister wird beauftragt künftig die Anlieger, Bürger und die Gäste der Stadt Mühlhausen besser und zeitnaher über die aktuelle Baustellensituation bzw. Straßensperrungen in Mühlhausen und den Ortsteilen zu informieren.
Inhalt dieser Information sollte sein:
Grund der Baumaßnahme
Start der Baumaßnahme
Ausführendes Unternehmen, weitere Unternehmen
Ansprechpartner in der Verwaltung und bei den Unternehmen
Voraussichtliches Ende des Bauvorhabens
Umleitung- Beginn der Umleitung und Dauer, Streckenführung
Die Informationen können künftig über die Medien, über die Homepage der Stadt Mühlhausen (separater Button), Amtsblatt der Stadt Mühlhausen, Bürgerversammlung und den sozialen Medien dem Bürger bekanntgemacht werden.
Auch sollte das Baustelleninformationssystem des Freistaates Thüringen dafür genutzt werden.
(http://www.thueringen.de/th9/tlbv/service/baustelleninformationen/)
Diese Informationen sollen auch an die Ent- und Versorger weiter gegeben werden.
Beschluss Drucksache-Nr.: 581/2018
Mühlhäuser Sporthotel
Die Stadt Mühlhausen, vertreten durch ihren Oberbürgermeister nimmt mit sofortiger Wirkung Kontakt zu den Vertretern des Thüringer Landessportbundes auf, um abzuklären, unter welchen Voraussetzungen der Betrieb des Sporthotels Mühlhausen, im gewohnten Umfang, weiter gewährleistet werden kann.
Der nachstehende Beschluss erhielt nicht die erforderliche Mehrheit:
Beschluss Drucksache-Nr.: 577/2018
Neuausschreibung Müntzerspiel
Der Oberbürgermeister wird beauftragt öffentlich eine Neuausschreibung der Müntzerspiele 2019 mit einer Summe von 30.000,00€ vorzunehmen.
Folgende Kriterien sind dabei zu beachten:
Das Konzept muss ein Veranstaltungs- und Finanzierungskonzept beinhalten. Dabei ist darauf zu achten, dass Mittel vom Bund, Freistaat Thüringen und Sponsoren zu akquirieren sind.
Veranstaltungszeitraum Mai (an einem Wochenende)
Veranstaltungsort: Historische Altstadt, Kleiner Blobach, Brunnenhaus Popperode
Ein erstes Grobkonzept soll der neue Oberbürgermeister/in am 20.09.2018 dem Rat vorstellen.
Beschluss dann ggf. mit dem Haushalt 2019.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
Einladung zur 25. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 15.03.2018
(veröffentlicht am 05.03.2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 25. (außerordentlichen) Sitzung des Stadtrates am 15. März 2018, 18:00 Uhr, Stadtratssaal, Brotlaube lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung (öffentliche Sitzung)
Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Eingliederung der Gemeinde Weinbergen in die Stadt Mühlhausen/Thüringen
Drucksache Nr.: 574/2018
Freundliche Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Beitragspflichtiger Straßenausbau der Straße „Rebenweg“ in Mühlhausen
(veröffentlicht am 27.02.2018)
Die Stadt Mühlhausen beabsichtigt im Haushaltsjahr 2018 den Straßenabschnitt der öffentlichen Straße „Rebenweg“ grundhaft auszubauen.
Entsprechend des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und der am 11.04.2002 im Stadtrat beschlossenen und im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 05 am 23.04.2003 veröffentlichten Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Mühlhausen soll nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme von denjenigen Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Straße besondere Vorteile bietet, ein Straßenausbaubeitrag erhoben werden.
Die Planungsunterlagen, die der Ausschreibung zu Grunde gelegt werden, können in der Zeit
bis zum 29.03.2018
während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung
montags 09.00 – 12.00 Uhr
dienstags 09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
donnerstags 09.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags 09.00 – 12.00 Uhr
im Fachdienst 8.1 - Straßenbau und –verwaltung, Neue Straße 10, Zimmer 104 (Tel. 03601/452 145) eingesehen werden. Während dieser Zeit können ebenso Anregungen vorgebracht werden.
Zu Fragen der Straßenausbaubeitragssatzung und der Beitragserhebung steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin sowohl telefonisch unter der Tel.Nr.: 03601/452 149 als auch persönlich Montag - Donnerstag von 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr zur Verfügung.
Vor Baubeginn werden die Betroffenen über die Durchführung und den Ablauf der Maßnahme informiert.
Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme können die Beitragspflichtigen die Kosten- und Aufwandsrechnungen im Fachdienst 8.1 während der o. g. Sprechzeiten einsehen.
gez. Neid
Neid
Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen
Die Friedhofsverwaltung informiert: Termin für die Standsicherheitskontrolle der Grabmale 2018
(veröffentlicht am 21.02.2018)
Die diesjährige Standsicherheitskontrolle der Grabmale auf dem Neuen Friedhof und den städtischen Ortsteilfriedhöfen wird in Abhängigkeit von Witterung und Arbeitsorganisation ab dem 26.03.2018 bis zum Abschluss auf allen Friedhöfen, jeweils vormittags zwischen 7.00 Uhr und 12.00 Uhr, durchgeführt.
Grabnutzungsberechtigte können an der Prüfung teilnehmen. Hierzu ist es notwendig, mit der Friedhofsverwaltung einen Termin in den Prüfzeiten zu vereinbaren (telefonische Abstimmung ist ausreichend).
Zu weiteren Auskünften und Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung gern zur Verfügung. Es wird auch auf die Aushänge an den Eingängen der Friedhöfe verwiesen.
Um Verständnis wird gebeten.
Ansprechpartnerin: | Frau Hehrhold |
| Friedhofsverwaltung Eisenacher Landstraße 14 |
Telefon: | (03601) 45 25 35 |
gez. Neid
Neid
Fachbereichsleiter FB 8 Grün- und Verkehrsflächen
Bekanntmachung zum Ablauf der Nutzungsrechte an Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 21.02.2018)
1. Neuer Friedhof Mühlhausen
Für folgende Wahlgrabstätten endet das Nutzungsrecht bis zum 30.06.2018:
Familiengrabreihe A/Süd
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
07. Lobers, Hermann 28.06.1957
Lobers, Erna 07.06.1965
Meyer, Erika 12.10.1980
Meyer, Erna 20.12.1990
Meyer, Paul 15.01.1991
12. Hippius, Richard 05.05.1953
Hippius, Elfriede 09.12.1977
Hippius, Otto 04.01.1985
Hippius, Erika 05.05.1989
Familiengrabreihe K/Süd
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
07. Hornung, Bernhard 09.08.1957
Hornung, Theresia 06.01.1964
14. Nohl, Karl 07.12.1957
Nohl, Maria 24.03.1973
Nohl, Robert 23.06.1981
Wahlgrabreihe b/Süd
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
146. Janitschke, Eva 22.08.1957
Reichenbach, Erich 02.04.1997
Reichenbach, Margarete 04.01.1998
Wahlgrabreihe 02/Süd
Lfd.-Nr. Name des Verstorbenen Sterbedatum
26. Ziegler, Doris 30.06.1985
Gerwien, Hedwig 21.07.1977
27. Schmidt, Barbara 25.07.1977
Wahlgrabreihe 15/Süd
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
13. Heiliger, Anna 16.05.1978
Pilz, Elisabeth 03.03.1995
15. Schwerdtfeger, Helmut 28.02.1978
Grüngürtel 03/Süd
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
11. Behm, August 18.10.1957
18. Hartung, Charlotte 24.09.1957
Hartung, Hermann 01.01.1963
19. Bomberg, Julius 01.09.1957
Cramer, Elise 22.10.1957
Bomberg, Julius 16.01.1990
19. Bomberg, Erika 08.10.1990
20. Mauderer, Adam 08.11.1957
21. Brunies, Ernst 21.01.1958
Brunies, Alice 04.09.1989
35. Hupe, Monika 07.07.1957
Hupe, Albin 23.04.1975
Hupe, Margarete
Grüngürtel 04/S
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
05. Siegfried, Hedwig 13.02.1958
Siegfried, Curt 01.09.1983
21. Kamarek, Eva 06.12.1957
Jaritz, Karl 22.10.1981
Jaritz, Paula 28.03.1996
Urnenhof 03/Süd
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
94. Rädle, Kanisius 11.12.1962
Rädle, Luise 07.05.1997
Wahlgrabreihe a/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
05. Eger, Herbert 12.10.1986
09. Merkel, Tobias 08.05.1986
46. Sieber, Franz 23.02.1988
47. Pach, Josef 20.02.1988
Pach, Ingeborg 24.04.1989
Pach, Wolf-Dieter 04.07.1998
50. Mathias, Berta 13.11.1987
51. Bein, Holger 27.09.1987
52. Fiebitz, Rudolf 24.09.1987
Fiebitz, Fabian 11.09.1991
55. Hahn, Gunda 06.08.1987
Hahn, Franz 19.11.1997
56. Räsener, Alinde 02.08.1987
Wahlgrabreihe b/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
77. Fieber, Anna 25.02.1969
VdN
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
35. Hoffmann, Wilhelm 26.09.1977
Hoffmann, Ruth 25.02.1986
Urnenhof 04/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
14. Faupel, Herbert 02.08.1987
16. Peters, Elmar 29.06.1988
Wurzler, Anna-Luise 16.10.1992
117. Schulze, Anna 27.03.1958
Urnenfamiliengrabreihe 07a/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
28. Lorenz, Wilhelm 30.03.1957
Lorenz, Heinz 14.09.1984
Lorenz, Clara 30.07.1987
30. Stoll, Frieda 08.04.1988
Freier, Erich 12.03.1995
Freier, Lieselotte 12.03.1995
Urnenfamiliengrabreihe 09a/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
11. Gräfedünkel, Auguste 16.05.1978
Rabich, Gertrud 20.02.1984
Schott, Thea 20.05.1988
Rabich, Karl 18.09.1997
32. Geyer, Emma 02.03.1970
Geyer, Helmut 29.03.1978
Meck, Elsa 10.05.1987
Geyer, Charlotte 16.11.1995
Urnenhof 09a/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
20. Etzel, Paul 07.04.1978
Etzel, Irma 03.10.1992
51. Gerlach, Rudolf 29.06.1978
Gerlach, Fanny 16.01.1991
Grüngürtel 01/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
16. Schramm, Kurt 29.01.1943
Spiegler, Elfriede 27.10.1996
Grüngürtel 05/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
11. Schneider, Hermann 05.04.1943
Bruchmann, Matthias 06.12.1951
Bruchmann, Charlotte 05.01.1986
Hutka, Caroline 31.07.1986
Grüngürtel 07/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
16. Bergmann, Paul 10.04.1945
Bergmann, Doris 30.01.1973
Weber, Erna 06.06.1993
Grüngürtel 09/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
09. Hachenberg, Willy 01.01.1948
Hachenberg, Alice 04.05.1995
16. Pilgram, Hugo 24.12.1947
Pilgram, Ingeborg 27.01.1989
Ecke, Elsbeth 03.04.1972
Pilgram, Hilda 28.06.1997
Grüngürtel 12/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
05. Achilles, Käthe 30.11.1948
Grüngürtel 12/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
05. Achilles, Adele 25.08.1952
Achilles, Friedrich 20.07.1968
Achilles, Herta 18.06.1996
06. Böttger, Berta 22.10.1957
Eichenberg, Karl 09.09.1967
Eichenberg, Hedwig 11.04.1980
Grüngürtel 15/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
14. Luther, Gertruda 09.09.1957
Luther, Wilhelm 15.04.1960
17. Stoeber, Marie 07.04.1953
Stoeber, Paul 11.04.1970
Stoeber, Heinz 03.05.1991
27. Münch, Albin 29.08.1957
Münch, Charlotte 25.02.1985
Krüger, Dora 25.12.1986
29. Leupold, Gertrud 17.04.1973
Leupold, Rudolf 30.07.1995
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen oder die Grabstätte bis zum 31.12.2018 zu beräumen. Nach dem 31.12.2018 können Eigentumsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
2. Friedhof Ortsteil Görmar
Für folgende Wahlgrabstätten endet das Nutzungsrecht am 30.06.2018:
Urnenwahlgrabstätte, Feld 1
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
119. Weber, Kurt 22.06.1973
Weber, Hilma 29.05.1983
147. Klaffke, Josef 02.03.1988
148. Arnholdt, Helene 04.05.1988
149. Müller, Lina 09.05.1988
Familiengrabreihe, Feld 5
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
11. Kusai, Emma 05.07.1987
Kusai, Gustav 14.06.1988
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen oder die Grabstätte bis zum 31.12.2018 zu beräumen. Nach dem 31.12.2018 können Eigentumsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
3. Friedhof Ortsteil Windeberg
Für folgende Wahlgrabstätten endet das Nutzungsrecht am 30.06.2018:
Urnenwahlgrabstätte
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
27. Grüneberg, Louis 21.03.1988
Grüneberg, Lilli 14.06.1990
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen oder die Grabstätte bis zum 31.12.2018 zu beräumen. Nach dem 31.12.2018 können Eigentumsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
4. Friedhof Ortsteil Saalfeld
Für folgende Wahlgrabstätten endet das Nutzungsrecht am 30.06.2018:
Urnenwahlgrabstätte
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum
15. Freybote, Alma 10.11.1985
Freybote, Edwin 12.09.1988
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen oder die Grabstätte bis zum 31.12.2018 zu beräumen. Nach dem 31.12.2018 können Eigentumsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Entfernen von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Mühlhausen, der ausdrücklichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung bedarf.
gez. Neid
Neid
Fachbereichsleiter FB 8 Grün- und Verkehrsflächen
Einladung zur 24. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 01.03.2018
(veröffentlicht am 19.02.2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 24. Sitzung des Stadtrates am 01. März 2018, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt 21 (Brotlaube) lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung (öffentliche Sitzung)
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Informationen des Oberbürgermeisters
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 23. Stadtratssitzung vom 25. Januar 2018
- Eingliederung der Gemeinde Weinbergen in die Stadt Mühlhausen/Thüringen - Drucksache Nr.: 574/2018
- Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mühlhausen für den Bereich Langensalzaer Landstraße/Beim Schwarzen Feld - Drucksache Nr.: 567/2018
- Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg“ - Drucksache Nr.: 582/2018
- Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Süd- Ost/Triftweg“ - Drucksache Nr.: 583/2018
- Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf der Außenbereichssatzung „Hollenbacher Landstraße“ - Drucksache Nr.: 584/2018
- Satzungsbeschluss über die Außenbereichssatzung für den Bereich „Hollenbacher Landstraße“ - Drucksache Nr.: 585/2018
- Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-3 „Wohngebiet Felchta Südwest“ - Drucksache Nr.: 586/2018
- Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-7 „Wohnungsbau Felchta Südwest II“ - Drucksache Nr.: 587/2018
- Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Südost/Triftweg“ - Drucksache Nr.: 588/2018
- Neufassung der Altstadtsatzung der Stadt Mühlhausen - Drucksache Nr.: 580/2018
- Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Mühlhausen/Thür. - Drucksache Nr.: 554/2018
- Zustimmung zur einvernehmlichen Aufhebung eines bestehenden Erbbaurechtsvertrages und zum Abschluss eines Bestreibervertrages - Drucksache Nr.: 556/2018
- Aufhebung des Sperrvermerks für die Neukonzeption Müntzerspiel - Drucksache Nr.: 558/2018
- Neuausschreibung Müntzerspiel - Drucksache Nr.: 577/2018
- Müntzerspiel 2018 - Drucksache Nr.: 578/2018
- Zustimmung zur Kreditaufnahme für Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Mühlhausen GmbH (Breitband) - Drucksache Nr.: 575/2018
- Aufbau eines kommunalen Baustelleninformationssystems - Drucksache Nr.: 576/2018
- Mühlhäuser Sporthotel - Drucksache Nr.: 581/2018
- Anfragen
Freundliche Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 16.02.18)
In der Stadt Mühlhausen wird am 15. April 2018 ein hauptamtlicher Oberbürgermeister gewählt.
1. Allgemeines
1.1 Für das Amt des Oberbürgermeisters sind alle Deutschen unter den Bedingungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wählbar.
1.2 Für das Amt des Oberbürgermeisters sind weiterhin Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen wählbar wie Deutsche. Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland:
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern.
Es gelten die §§ 1, 2, 24 Absatz (Abs.) 2 ThürKWG.
1.3 Zum Oberbürgermeister, der als Beamter auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar,
der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat,
der am Wahltag das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Zum hauptamtlichen Oberbürgermeister kann auch ein Bewerber gewählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht in der Stadt Mühlhausen hat.
1.4 Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.
1.5 Zum Oberbürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes (GG) und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Oberbürger-meister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt.
1.6 Jeder Bewerber für das Amt des Oberbürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber der Wahlleiterin der Stadt Mühlhausen eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach dem für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).
2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 GG, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden.
Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert (gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 ThürKWG und § 17 Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)).
3. Anforderung an Wahlvorschläge
3.1 Jede Partei, jede Wählergruppe und jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist.
3.2 Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen.
3.3 Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen müssen die eigenhändige Unterschrift von mindestens zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlages sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.
3.4 In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt die Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlages als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlages der Stellvertreter. Soweit im ThürKWG nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber der Wahlleiterin abberufen und durch andere ersetzt werden.
3.5 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten:
(a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,
(b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers,
(c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,
(d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift.
Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen:
- Die Erklärung des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist; ob er mit dem Ministerium für Staatsicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.
- Eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung (nähere Erläuterung dazu siehe Punkt 4.).
- Eidesstattliche Versicherung des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG, dass die Wahl des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgte und die Anforderungen des § 15 Abs. 1 Sätze 2 und 3 ThürKWG beachtet worden sind.
- Eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Hauptwohnung über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22 zur ThürKWO, wenn die Hauptwohnung nicht in der Stadt Mühlhausen ist.
3.6 Parteien und Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) können einen Wahlvorschlag gemeinsam aufstellen. Es gelten dieselben Voraussetzungen und Bedingungen wie für Wahlvorschläge einer Partei oder einer Wählergruppe.
3.7 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers enthalten und soll unter Angabe des Vor- und Nachnamens sowie des Geburtsdatums und Anschrift die Unterstützungsunterschriften von mindestens fünfmal so vielen Wahlberechtigten tragen, wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 180 Unterschriften).
Bewirbt sich der bisherige Oberbürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich.
Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlagen weiterhin beizufügen:
Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6 a ThürKWO, dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium der Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt. Für Bewerber um das Amt des Oberbürgermeisters, die nicht in der Stadt Mühlhausen ihren Aufenthalt haben, ist eine Bescheinigung der Gemeinde ihrer Hauptwohnung nach dem Muster der Anlage 22 zur ThürKWO dem Wahlvorschlag beizufügen.
4.
Aufstellung der Bewerber
4.1 Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen (§ 15 ThürKWG). Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.
4.2. Eine Ausfertigung der Niederschrift (§ 15 Abs. 3 ThürKWG)
über die Wahl des Bewerbers,
Ort und Zeit der Versammlung,
die Form der Einladung sowie
- die Zahl der Anwesenden
ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (siehe Punkt 3.5).
Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber der Wahlleiterin der Stadt Mühlhausen an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist und die Anforderungen nach § 15 Abs. 1 Sätze 2 und 3 ThürKWG beachtet worden sind. Die Wahlleiterin ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; sie gilt als zuständige Behörde im Sinne des § 156 Strafgesetzbuches.
5.
Unterstützungsunterschriften
5.1 Unterstützungsunterschriften dürfen nur von Personen geleistet werden, die für die Wahl des Oberbürgermeisters wahlberechtigt sind. Der Zeitpunkt, seit dem jemand seinen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) in der Stadt Mühlhausen genommen haben muss, um wahlberechtigt zu sein, ist der 15. Januar 2018.
5.2 Unterstützungsunterschriften können geleistet werden vom Tag der Einreichung des Wahlvorschlages bis Freitag, dem 12. März 2018, um 18:00 Uhr (Eintragungsfrist) im Wahlbüro der Stadt Mühlhausen, Obermarkt 21 (Brotlaube), Zimmer Nr. P 202 und 203 in 99974 Mühlhausen.
5.3 Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Unstrut-Hainich-Kreis oder im Stadtrat der Stadt Mühlhausen vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden, wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (mindestens 144 Unterschriften).
5.4 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Stadtrat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so viel Wahlberechtigten wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (s. Punkt 5.3). Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Stadtrat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Unstrut-Hainich-Kreis oder im Stadtrat der Stadt Mühlhausen vertreten ist.
5.5 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.
5.6 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls von der Wahlleiterin der Stadt Mühlhausen mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 6.1 gelten entsprechend.
6. Eintragung in Unterstützungslisten
6.1 Wahlberechtigte, die Unterstützungsunterschriften leisten möchten, haben sich dazu persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlages in die von der Wahlleiterin bei der Stadtverwaltung Mühlhausen bis Freitag, dem 12. März 2018, um 18:00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Zunamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird von der Wahlleiterin der Stadt Mühlhausen mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der Öffnungszeiten des Wahlbüros der Stadtverwaltung Mühlhausen
montags und donnerstags 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
dienstags 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
mittwochs und freitags 9:00 bis 12:00 Uhr
Obermarkt 21, Zimmer Nr. P 202 oder P 203 in 99974 Mühlhausen ausgelegt.
6.2 Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder einer körperlicher Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, das Wahlbüro zur Eintragung aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein (§ 14 Abs. 6 Satz 4 ThürKWG). Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlages erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Wahlbüro der Stadtverwaltung Mühlhausen vorzunehmen. Die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.
6.3 Unterstützungsunterschriften dürfen nicht vom Bewerber des Wahlvorschlages geleistet werden. Ein Wahlberechtigter darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen oder durch Leistung einer Unterstützungsunterschrift unterstützen; hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge für dieselbe Wahl unterzeichnet oder unterstützt, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen bzw. in allen Listen zur Leistung von Unterstützungsunterschriften ungültig. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.
7. Einreichung von Wahlvorschlägen
7.1 Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am Freitag, dem 2. März 2018, bis 18:00 Uhr, eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind im Wahlbüro der Stadtverwaltung Mühlhausen, Obermarkt 21 in 99974 Mühlhausen einzureichen.
7.2 Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 2. März 2018, um 18:00 Uhr, durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlages und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 ThürKWO) oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden (§ 21 Abs. 2 ThürKWO). Die Zurücknahme kann nicht widerrufen werden.
7.3 Die Zustimmung des Bewerbers eines Wahlvorschlages kann nur bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 3 ThürKWG) durch schriftliche Erklärung gegenüber der Wahlleiterin zurückgenommen werden (§ 21 Abs. 1 ThürKWO). Die Zurücknahme kann nicht widerrufen werden.
7.4 Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt.
7.5 Die eingereichten Wahlvorschläge werden von der Wahlleiterin der Stadt Mühlhausen unverzüglich auf Mängel geprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis Montag, dem 12. März 2018, um 18:00 Uhr behoben sein. Am Dienstag, dem 13. März 2018 tritt der Wahlausschuss der Stadt Mühlhausen zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das ThürKWG und ThürKWO gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zugelassen sind.
7.6 Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt.
8. Regelung an Wochenend- und Feiertagen
Die im ThürKWG oder in der ThürKWO vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37 Abs. 2 ThürKWG).
9. Gleichstellungsbestimmung
Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Bekanntmachung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
Mühlhausen, den 07.02.2018
gez. Sill
Sill
Wahlleiterin Stadt Mühlhausen
Hinweis:
Die zur Einreichung eines Wahlvorschlags erforderlichen Formulare erhalten Sie im Wahlbüro der Stadt Mühlhausen, entweder persönlich, per E-Mail unter wahlbuero@muehlhausen.de oder telefonisch unter 03601/452-437 und 03601/452-238.
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 15. April 2018 in der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 16.02.18)
I. Auslegung des Wählerverzeichnisses
1.
Für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Mühlhausen und die Wahl des Landrates des Unstrut-Hainich-Kreises führt die Stadtverwaltung Mühlhausen für jeden Stimmbezirk in einem Verzeichnis (Wählerverzeichnis) alle Personen mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift, die gemäß des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wahlberechtigt sind. Die Führung des Wählerverzeichnisses erfolgt von Amts wegen. Am Stichtag, dem 11. März 2018 (35. Tag vor der Wahl), sind alle Personen, bei denen feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt, einzutragen.
2.
Ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, der sich nach dem Stichtag (11. März 2018) innerhalb der Stadt Mühlhausen für eine andere Wohnung anmeldet, bleibt in dem Wählerverzeichnis des Stimmbezirkes eingetragen, für den er am Stichtag gemeldet war.
3.
Das Wählerverzeichnis kann nach Beginn der Einsichtsfrist gemäß § 6 Absatz (Abs.) 3 Satz 1 ThürKWG nur aufgrund von Einwendungen berichtigt werden (§ 11 Abs. 1 Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO). Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, an den Werktagen des 20. bis 16. Tages vor der Wahl (Einsichtsfrist) während der allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Für die bevorstehende Kommunalwahl wird in der Zeit
vom 26. bis 30. März 2018.
das Wählerverzeichnis für jeden Stimmbezirk der Stadt Mühlhausen in der Stadtverwaltung Mühlhausen, Wahlbüro, Obermarkt 21, Zimmer Nr. P 202 und P 203 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Hinweis: Freitag, der 30. März 2018 (Karfreitag) ist ein gesetzlicher Feiertag. Damit endet die Einsichtsfrist bereits am Donnerstag, dem 29. März 2018, zur allgemeinen Öffnungszeit des Wahlbüros, um 16:00 Uhr (nähere Erläuterung siehe II. Punkt 10).
4.
Mit der Einsichtnahme kann jeder Wahlberechtigte die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person gespeicherten Daten für die Wahl überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
5.
Innerhalb der Einsichtsfrist ist das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit sie im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur zu diesem Zweck verwendet werden und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden (§ 9 Abs. 2 ThürKWO).
6.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme durch ein Bildschirmgerät wird ermöglicht.
7.
Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 26. bis zum 30. März 2018 bei der Stadt Mühlhausen Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Stadtverwaltung Mühlhausen, Wahlbüro, Ratsstraße 25 in 99974 Mühlhausen (Postanschrift) schriftlich erhoben oder zur Niederschrift zu den Öffnungszeiten des Wahlbüros der Stadtverwaltung Mühlhausen, Obermarkt 21 (Besucheranschrift), Zimmer Nr. P 202, P 203 oder P 212 erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig.
8.
Entscheidungen über Einwendungen sind spätestens am 5. April 2018 demjenigen, der sie erhoben hat, schriftlich bekanntzugeben. Gegen diese Entscheidung können Rechtsmittel in Form des Widerspruches erhoben werden. Einwendungen, die auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gerichtet sind, wird in der Weise stattgegeben, dass dem Wahlberechtigten durch Zusenden der Wahlbenachrichtigung die Eintragung in das Wählerverzeichnis kundgetan wird (§ 10 Abs. 3 ThürKWO).
9.
Eine offensichtliche Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses wird von Amts wegen berichtigt.
II. Wahlbenachrichtigung/Erteilung von Wahlscheinen
1.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 25. März 2018 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß § 7 ThürKWO schriftlich bei der Stadt Mühlhausen, Wahlbüro, und spätestens bis zum 25. März 2018 zu stellen.
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl ist, wer
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist,
das 16. Lebensjahr vollendet hat,
nicht nach § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
seit mindestens 3 Monaten seinen Aufenthalt in der Stadt Mühlhausen hat (15. Januar 2018); der Aufenthalt in der Stadt Mühlhausen wird vermutet, wenn die Person seit mindestens 3 Monaten gemeldet ist; ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, so ist sie in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat,
infolge Wegzugs sein Wahlrecht verloren hat, jedoch innerhalb eines Jahres wieder seinen Aufenthalt in der Stadt Mühlhausen nimmt (zurückkehrt),
- nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Gemeinschaft die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt, sofern er die vorgenannten vier Voraussetzungen erfüllt.
Der Antrag muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die genaue Anschrift (Hauptwohnung) des Wahlberechtigten enthalten. Sammelanträge sind zulässig; sie müssen von allen aufgeführten Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen (siehe II. Punkt. 6.3. - § 34 ThürKWO gilt entsprechend).
2.
Wird einem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht stattgegeben oder eine Person aus dem Wählerverzeichnis gestrichen, so wird der Betroffene unverzüglich darüber informiert. Gegen diese Entscheidung kann der Betroffene bei der Stadt Mühlhausen im Wahlbüro Einwendungen erheben (§ 7 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 1 ThürKWO).
3.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
4.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Oberbürgermeisters im Wege der Briefwahl teilnehmen.
5.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag (§ 13 Abs. 2 ThürKWO):
ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter oder
ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter
(a) wenn er nachweist, dass er ohne Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
(b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder
(c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Stadt erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.
6.
Form der Beantragung
6.1
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bei der Stadtverwaltung Mühlhausen mündlich durch persönliches Erscheinen im Wahlbüro oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
6.2
Im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines müssen enthalten sein: Familiennamen, Vornamen Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
6.3
Ein hilfsbedürftiger Wähler kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen (§ 14 Abs. 1 Satz 5 ThürKWO i.V.m. § 34 ThürKWO), wenn er des Lesens unkundig ist oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, die zur Wahrnehmung seines Wahlrechts erforderlichen Handlungen selbst vorzunehmen, insbesondere den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Urne zu legen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, soweit das zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erlangt hat.
6.4
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (§ 14 Abs. 3 ThürKWO).
7.
Beantragungsfristen
7.1
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden erst nach Freitag, dem 23. März 2018 erteilt. Sie können bis Freitag, dem 13. April, um 18:00 Uhr, beantragt werden.
7.2
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der der Antrag noch bis zum Wahlsonntag, um 15:00 Uhr, gestellt werden.
7.3
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ihm bis zum Tag vor der Wahl - Samstag, dem 14. April 2018, um 12:00 Uhr - ein neuer Wahlschein unter Beifügung der Briefwahlunterlagen erteilt werden (§ 15 Abs. 8 ThürKWO).
7.4
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Punkt 5. Buchstaben a. bis c. angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, um 15:00 Uhr stellen.
7.5
Verspätet eingegangene schriftliche Wahlscheinanträge bleiben unbearbeitet.
8.
Stichwahl
8.1
Für den Fall, dass bei der Wahl 15. April 2018 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl, am 29. April 2018 eine Stichwahl statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.
8.2
Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl am 15. April 2018 einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen.
8.3
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bereits vor der ersten Wahl am 15. April 2018 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen. Wahlscheine für die Stichwahl können bis Freitag, dem 27. April 2018, um 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Mühlhausen im Wahlbüro mündlich durch persönliches Erscheinen oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
8.4
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der der Antrag noch bis zum Wahlsonntag, um 15:00 Uhr, gestellt werden.
8.5
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ihm bis zum Tag vor der Wahl - Samstag, dem 28. April 2018, um 12:00 Uhr - ein neuer Wahlschein unter Beifügung der Briefwahlunterlagen erteilt werden
8.6
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Punkt 5. Buchstaben a. bis c. angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, um 15:00 Uhr stellen.
8.7
Verspätet eingegangene schriftliche Wahlscheinanträge bleiben unbearbeitet.
9.
Briefwahlunterlagen
9.1
Der Wahlschein wird nach dem Muster der Anlagen 3 und 26 zur ThürKWO erteilt; bei verbundenen Wahlen wird vermerkt, für welche Wahlen eine Wahlberechtigung besteht.
9.2
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Stadt, die Anschrift der Stadtverwaltung, die Nummer des Stimmbezirks und des Wahlscheines angegeben ist, sowie
ein Merkblatt für die Briefwahl nach dem Muster der Anlage 4 zur ThürKWO (nähere Hinweise zur Briefwahl entnehmen Sie bitte dieser Anlage).
9.3
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten an die Anschrift seiner Hauptwohnung übersandt, soweit sich aus dem Antrag keine andere Anschrift oder die Abholung der Unterlagen ergibt; Postsendungen sind von der Stadt Mühlhausen frei gemacht.
9.4
Die Stadt Mühlhausen übersendet Wahlschein und Briefwahlunterlagen per Luftpost, wenn sich aus dem Antrag des Wahlberechtigten ergibt, dass er aus einem außereuropäischen Gebiet wählen will oder wenn dieses sonst geboten erscheint.
9.5
Wird die Erteilung des Wahlscheines versagt, so erhält der Betroffene unverzüglich darüber eine Mitteilung. Gegen diese Entscheidung kann Einwand erhoben werden. § 10 ThürKWO gilt entsprechend. Die Frist des § 10 Abs. 3 Satz 1 ThürKWO gilt jedoch nur dann, wenn die Einwendungen vor dem 12. Tag der Wahl – dem 3. April 2018 – erhoben wurde (§ 16 Abs. 3 ThürKWO).
9.6
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Behörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen (§ 15 Abs. 6 ThürKWO).
9.7
Holt der Wahlberechtigte persönlich seinen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen im Wahlbüro der Stadt Mühlhausen ab, so hat er die Möglichkeit, an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben. Die Stadt Mühlhausen stellt beim Wahlbüro im Verwaltungsgebäude Obermarkt 21 (Brotlaube), Zimmer Nr. P 202 und P 203 Möglichkeiten zur Verfügung, wo die Stimmabgabe unbeobachtet sichergestellt ist. Hat der Wähler seinen Stimmzettel verschrieben oder diesen oder den Stimmzettelumschlag versehentlich unbrauchbar gemacht, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel und, soweit erforderlich, ein neuer Stimmzettelumschlag auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel und gegebenenfalls den alten Stimmzettelumschlag vernichtet hat.
9.8
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 15. April 2018 bis 18:00 Uhr bzw. im Fall einer Stichwahl am Tag der Stichwahl, dem 29. April 2018, bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegeben Stelle abgegeben oder in den Amtsbriefkasten, Ratsstraße 25 in 99974 Mühlhausen eingeworfen werden.
Hinweis: Die Wahlvorstände sowohl in den Urnen- als auch in den Briefwahllokalen sind nicht befugt, die Briefwahlunterlagen entgegen zu nehmen!
9.9
Die Stadt Mühlhausen/Wahlbüro leitet den Briefwahlvorständen am 15. April 2018 während der Wahlhandlung die Wahlbriefe zu und übergibt unverzüglich nach Ende der Wahlhandlung die bis zu diesem Zeitpunkt noch eingegangenen Wahlbriefe. Außerdem werden den Briefwahlvorständen rechtzeitig während der Wahlhandlung das Verzeichnis über die ganz oder teilweise für ungültig erklärten Wahlscheine sowie Nachträge dazu oder die Mitteilung, dass keine Wahlscheine für ungültig erklärt worden sind, übergeben.
10.
Regelung an Wochenend- und Feiertagen
Die im ThürKWG oder in der ThürKWO vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37 Abs. 2 ThürKWG).
11.
Gleichstellungsbestimmung
Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Bekanntmachung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
12.
Wahlbüro der Stadt Mühlhausen
Besucheranschrift: Stadtverwaltung Mühlhausen, Obermarkt 21 (Brotlaube)Zimmer Nr. P 202, P 203, P212, 99974 Mühlhausen
Postanschrift: Stadtverwaltung Mühlhausen, Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen
Öffnungszeiten: Montag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Telefon: 03601 / 452-437, -207, -238, -240, -255
Fax: 03601 / 452-285
E-Mail: wahlbuero@muelhausen.de
Mühlhausen, den 07.02.2018
gez. Sill
Sill
Wahlleiterin Stadt Mühlhausen
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Mühlhausen für die Oberbürgermeisterwahl am 15. April 2018
(veröffentlicht am 16.02.18)
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Mühlhausen findet am 13. März 2018 um 16:00 Uhr im Tagungsraum, A 116, der Stadt Mühlhausen Ratsstraße 19 in 99974 Mühlhausen, statt.
Tagesordnung:
- Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung (§ 4 Abs. 5 Nr. 1, § 17 Abs. 3 und 4, § 24 Abs. 1 Satz 2 ThürKWG, § 22 ThürKWO).
Sollten Wahlvorschläge ganz oder teilweise für ungültig erklärt werden, kann von Amts wegen und muss infolge von Einwendungen einer betroffenen Partei, Wählergruppe oder eines Einzelbewerbers der Wahlausschuss noch einmal beschließen. Die Sitzung findet unter vorgenanntem Vorbehalt am 20. März 2018 um 16:00 Uhr im Tagungsraum, A 116, der Stadt Mühlhausen, Ratsstraße 19 in 99974 Mühlhausen, statt.
Tagesordnung:
- Beschlussfassung über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvorschläge auf Grund von Einwendungen oder von Amts wegen.
Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich und damit ist der Zutritt für jedermann gestattet. Die Wahlleiterin übt als Vorsitzende des Wahlausschusses das Hausrecht aus.
Mühlhausen, den 07.02.2018
gez. Sill
Sill
Wahlleiterin Stadt Mühlhausen
Terminverschiebung: Einladung zur Hauptausschusssitzung am 20.02.2018 – öffentlicher Teil
(veröffentlicht am 14.02.2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 20. Februar 2018, 17:45 Uhr, im Sitzungssaal, Hinterhaus Ratsstraße 25, lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung (öffentlicher Teil)
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Finanzieller Zuschuss zur Förderung des Sportvereins 'Bürgerschützencompagnie 1404 e. V.' im Haushaltsjahr 2018 (Drucksache Nr.: 579/2018)
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur Hauptausschusssitzung am 15.02.2018 – öffentlicher Teil
(veröffentlicht am 07.02.2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 15. Februar 2018, 17:45 Uhr, im Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19, lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung (öffentlicher Teil)
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Finanzieller Zuschuss zur Förderung des Sportvereins 'Bürgerschützencompagnie 1404 e. V.' im Haushaltsjahr 2018 (Drucksache Nr.: 579/2018)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Ankündigung der Einziehung der öffentlichen Straße „Parkplatz An der Unstrut“
Auf der Grundlage § 8 des Thüringer Straßengesetzes - ThürStrG - vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. März 2005 (GVBl. S. 58) beabsichtigt die Stadt Mühlhausen die folgende öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen:
Parkplatz An der Unstrut (Flur 17, Flurstücke 179/64 und 179/72)
Gründe der Einziehung:
Der öffentliche Parkplatz wurde mit Bescheid vom 02.11.1998 im Rahmen des Vermögenszuordnungsverfahrens der Städtischen Wohnungsgesellschaft GmbH und der Wohnungsgenossenschaft eG zugesprochen. Da die für die Wohnblöcke notwendigen Stellflächen nicht an anderer Stelle nachgewiesen werden können und dadurch der Parkplatz ausschließlich von den Anwohnern genutzt wird ist die öffentliche Verkehrsbedeutung des Parkplatzes entfallen.
Der Entwurf der Allgemeinverfügung zur Einziehung kann bei der Stadtverwaltung Mühlhausen, Fachdienst 8.1, Neue Straße 10 in 99974 Mühlhausen, Zimmer 104 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Einwendungen gegen die Einziehung können bis zum 20. April 2018 im Fachdienst 8.1, Straßenbau und -verwaltung der Stadtverwaltung Mühlhausen vorgetragen werden.
Mühlhausen, den 06.02.18
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Bekanntmachung des Thüringer Landesverwaltungsamtes
Das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde beabsichtigt den Erlass einer Rechtsverordnung zur endgültigen Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes
„Dörnaer Platz“
im Unstrut-Hainich-Kreis in den Gemarkungen
- Dörna und Hollenbach der Gemeinde Anrode
- Eigenrieden der Gemeinde Rodeberg und
- Mühlhausen der Stadt Mühlhausen.
Gemäß § 21 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) werden der Entwurf der Verordnung und die dazugehörigen Karten
ab dem 07.02.2018 bis einschließlich 09.03.2018 im
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Bau und Umwelt, Zimmer 201
(Sekretariat), Thamsbrücker Straße 20, 99947 Bad Langensalza
öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können dort von jedermann während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim
- Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Bau und Umwelt, Zimmer 201 (Sekretariat), Thamsbrücker Straße 20, 99947 Bad Langensalza oder
- Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV, Referat 410, Haus II, Zimmer 3210, Jorge-Seprún-Platz 4, 99423 Weimar
vorgebracht werden.
Im Auftrag
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister Mühlhausen, 05.02.2018
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 01.02.2018)
In der Stadtratssitzung am 25.01.2018 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr.: 549/2017
Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018
Auf Grund der §§ 55, 56 und 57 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO –) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S 91. 91, 95) sowie der Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung – ThürGemHV –) vom 26. Januar 1993 (GVBl. S. 181), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 7. April 2014 (GVBl. S. 150), beschließt der Stadtrat die Haushaltssatzung 2018 und den Haushaltsplan 2018 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von
61.869.827,00 €.
Der Stellenplan 2018 ist dem Haushaltsplan 2018 als Anlage beigefügt und somit gemäß § 2 der ThürGemHV Bestandteil des Haushaltsplanes.
Der Stellenplan weist den Gesamtbedarf an Planstellen der Stadt Mühlhausen unterteilt nach Beamten und Beschäftigten aus.
Hinweis:
Das Rechtssetzungsverfahren ist mit der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses noch nicht abgeschlossen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 550/2017
Beschluss über den Finanzplan im Planungszeitraum 2017 bis 2021
Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung – ThürKO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. April 2017 sowie der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung – ThürGemHV – vom 26. Januar 1993, zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. April 2014, beschließt der Stadtrat den durch den Oberbürgermeister vorgelegten Finanzplan und das dazugehörige Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2017 bis 2021.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur 23. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 25.01.2018
(veröffentlicht am 15.01.2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 23. Sitzung des Stadtrates am 25. Januar 2018, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung (öffentliche Sitzung)
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
2. Beschlussfassung über die Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 21. (außerordentlichen) Stadtratssitzung vom 14. November 2017
5. Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 22. Stadtratssitzung vom 07. Dezember 2017
6. Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018
Drucksache Nr.: 549/2017
7. Beschluss über den Finanzplan im Planungszeitraum 2017 bis 2021
Drucksache Nr.: 550/2017
8. Anfragen
Freundliche Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Mühlhausen/Thür. am 11.01.2018
(veröffentlicht am 05.01.2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 11. Januar 2018, 17:30 Uhr, im Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19, lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung (öffentlicher Teil)
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
4. Beschlussfassung über die Tagesordnung
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Thüringer Verordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Notter von der Einmündung des Schmerlebachs bis zur Mündung in die Unstrut
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 12.12.2017)
In der Hauptausschusssitzung am 23.11.2017 wurde nachfolgend aufgeführter Beschluss mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr. 536/2017
Botschafter der Stadt Mühlhausen
Der Hauptausschuss der Stadt Mühlhausen beschließt den Mühlhäuser Stadtorganisten Herrn Denny Ph. Wilke zum Botschafter der Stadt Mühlhausen zu ernennen.
In der Stadtratssitzung am 14.11.2017 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr.: 517/2017
Neubau Freibad Schwanenteich
Nach dem Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 151 ff.) stehen den Kommunen zusätzlich sechs Millionen Euro für den kommunalen Schwimmbad- und Sportstättenbau zur Verfügung.
Auf der Grundlage der „Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption 2005“ wurde der Neubau des Schwimmbades Schwanenteich als vorrangig förderfähig anerkannt. Die Stadt wurde deshalb zur Abgabe einer Bedarfsmeldung bis zum 17. November 2017 aufgefordert. Diese Bedarfsmeldung setzt sowohl grundsätzliche als auch konkrete Entscheidungen des Stadtrates voraus:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Fördermittelbedarf der Stadt auf der Grundlage des überarbeiteten Vorentwurfs des Planungsbüros Bauplanung Bautzen und geschätzter Gesamtkosten in Höhe von 5,6 Millionen Euro anzumelden.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Aufhebung des mit dem 1. Schwimm- und Gesundheitssportverein Mühlhausen e.V. abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrages sowie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Betreibervertrages auf Pachtbasis mit diesem Verein zu schaffen.
3. Der Stadtrat genehmigt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 120.000.- Euro in der HHSt. 2 5700001 950200 für die Beauftragung der Stufe 3 HOAI. Die Deckung der Ausgabe erfolgt aus Mehreinnahmen in Höhe von 76.497 Euro aus der HHSt. 2 8800001 3400000 – Verkaufserlöse und 43.503 Euro aus einem Versicherungsschaden.
4. Über die Aufhebungsvereinbarung und den Betreibervertrag beschließt der Stadtrat.
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen:
Hans-Jörg Adamaschek, Dirk Anhalt, Dr. Johannes Bruns, Christine Eisenhut, Knut Ewers, Sebastian Fiebrich, Ines Goldmann, Sabine Grabow, Dr. Klaus-Dieter Henne, Lilia Hof, Micha Hofmann, Uta Hofmann, Elke Holzapfel, Anke Jagemann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Sandy Kirchner, Sascha Koch, Kathrin Köthe, Jörg Kubitzki, Tobias Kühler, Thomas Mainz, Roland Reichenbach, Bernd Röttig, Dr. Edith Schmidt, Uwe Seeber, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Dr. Stefan Sippel, Christine Soyck, Juliana Thormann, Dr. Jörg Walter, Christian Wilke
Nein-Stimmen: keine
Enthaltungen: keine
Beschluss Drucksache-Nr.: 526/2017
Zustimmung zur Kreditaufnahme für Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Mühlhausen GmbH (BHKW)
Der Stadtrat stimmt einer Kreditaufnahme von rund 2.889.000 Euro durch die Stadtwerke Mühlhausen GmbH zu. Die Stadtwerke Mühlhausen GmbH plant den Neu- bzw. Zubau von Blockheizkraftwerken an zwei Standorten der Fernwärmeversorgung. Das Investitionsvolumen für die beiden Projekte beträgt insgesamt rd. 2.889.000 EUR. Die Finanzierung soll zu 100 % über Fremdkapital erfolgen.
Die dafür erforderliche Kreditaufnahme bedarf gemäß § 74 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung der vorherigen Beschlussfassung des Stadtrats.
In der Stadtratssitzung am 07.12.2017 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr.: 541/2017
Feststellung der Jahresrechnung 2016
Die Jahresrechnung 2016 wird auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises vom 10.11.2017 nach § 80 Abs. 3 ThürKO festgestellt.
Beschluss Drucksache-Nr.: 542/2017
Entlastung des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2016
Der Oberbürgermeister und die Bürgermeisterin werden für das Haushaltsjahr 2016 auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 80 Abs.3 ThürKO entlastet.
Beschluss Drucksache-Nr.: 518/2017
Bereitstellung der Ausbildungsplätze 2018
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von:
1 Ausbildungsstelle zum/zur Verwaltungsfachangestellten ab 01.08.2018
1 Ausbildungsstelle zum/zur Straßenwärter/in ab 01.08.2018
2 Ausbildungsstellen zum/zur Gärtner/in ab 01.08.2018
1 Ausbildungsstelle zum/zur Beamtenanwärter/in im mittleren nichttechnischen Dienst in der Kommunalverwaltung ab 01.08.2018
1 Ausbildungsstelle zum/zur Beamtenanwärter/in im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst ab 01.04.2018
Im Haushaltsjahr 2018 werden für diese Auszubildenden finanzielle Mittel wie folgt eingestellt:
Personalkosten in Höhe von 44.400,00 €
Ausbildungskosten in Höhe von 23.900,00 €
Beschluss Drucksache-Nr.: 538/2017
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Bootsverleih am Schwanenteich“
1. Für einen Bereich des Flurstückes 80 in der Flur 69 ist gemäß § 2 BauGB ein Bebauungsplan aufzustellen. Die genaue Abgrenzung geht aus dem als Anlage beiliegenden Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer gastronomischen Einrichtung im Bereich des Bootssteges/Bootsverleihs zu schaffen und die angrenzenden Flächen als Biergarten mit Aufenthaltsbereich zum Sitzen und Sonnen nutzen zu können.
Beschluss Drucksache-Nr.: 539/2017
Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg“
1. Für die Flurstücke 137/5 und 137/7 der Flur 59 (Langensalzaer Landstraße 25) ist gemäß den §§ 2 Abs. 1 BauGB und 1 Abs. 8 BauBG der Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet Süd- Ost/Triftweg“ zu ändern. Die genaue Abgrenzung des Gebietes geht aus dem in der Anlage beiliegenden Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Ziel dieser Änderung ist die Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes im Bereich des Sondergebietes SO 1 an das vom Stadtrat am 02.07.2015 beschlossene Einzelhandels-konzept.
Beschluss Drucksache-Nr.: 540/2017
Netzentwicklung Radverkehr in Mühlhausen - Radverkehrskonzept
Der Stadtrat beschließt das als Anlage vorliegende Radverkehrskonzept als planerische und konzeptionelle Grundlage für die Entwicklung des Radverkehrs im Stadtgebiet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte dieses Konzeptes im Sinne eines Fachbeitrags bei der zukünftigen Verkehrsplanung sowie bei baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen.
[Die Anlage zu diesem Beschluss kann ab dem 02.01.2018 im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden und steht auch auf der Homepage unter (Leben in Mühlhausen → Planen und Bauen → Stadtplanung → Städtebauliche Konzepte) zur Verfügung.]
Beschluss Drucksache-Nr.: 527/2017
Abberufung und Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH
Frau Sabine Grabow wird als Mitglied des Aufsichtsrates der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH abberufen.
An ihrer statt wird Herr Dr. Klaus-Dieter Henne als neues Mitglied bestellt.
Beschluss Drucksache-Nr.: 528/2017
Abberufung und Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen
Frau Kathrin Köthe wird als Mitglied des Aufsichtsrates der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen abberufen.
An ihrer statt wird Herr Sascha Koch als neues Mitglied bestellt.
Beschluss Drucksache-Nr.: 524/2017
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung i. d. F. der Neubekanntmachung vom 17.05.2017
Der Stadtrat beschließt die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der Fassung der Neubekanntmachung vom 17.05.2017.
Das Rechtssetzungsverfahren ist mit der Beschlussfassung noch nicht abgeschlossen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 543/2017
Bestellung Stadtwahlleiter/in und Stellvertreter/in
Der Stadtrat beschließt, die Bürgermeisterin der Stadt Mühlhausen, Frau Beate Sill, zur Stadtwahlleiterin der Stadt Mühlhausen für die Kommunalwahlen zum Oberbürgermeister und Landrat am 15. April 2018 und ggf. Stichwahlen am 29. April 2018 zu berufen.
Die Berufung erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz – ThürKWG), § 4 (2).
Als Stellvertreterin der Stadtwahlleiterin wird Frau Ines Mietzsch, Sachbearbeiterin Zentrale Dienste, berufen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 515/2017
Zweckvereinbarung über die Ahndung geringfügiger Verkehrsordnungswidrigkeiten
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zum Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Weinbergen zur Übertragung der Aufgaben der Ahndung festgestellter Ordnungs-widrigkeiten im ruhenden Verkehr nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes auf die Stadt Mühlhausen zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Beschluss Drucksache-Nr.: 516/2017
Interessenbekundung zum Erwerb von Gesellschafteranteilen an der Hufeland Klinikum gGmbH
1. Der Stadtrat bekundet sein Interesse am Erwerb von Gesellschafteranteilen an der Hufeland Klinikum gGmbH.
2. Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister, unverzüglich in entsprechende Verhandlungen einzutreten.
3. Sollte Verkaufsbereitschaft bestehen, sind die wesentlichen Verkaufsbedingungen zu klären und etwaige finanzielle Verpflichtungen in den maßgeblichen Haushaltsplan einzustellen.
4. Der Oberbürgermeister berichtet in der ersten Sitzung des Stadtrates im Jahr 2018.
Der nachstehende Beschluss erhielt nicht die erforderliche Mehrheit:
Beschluss Drucksache-Nr.: 544/2017
Initiativbewerbung NATO-Hauptquartier
1. Die Stadt Mühlhausen, vertreten durch den Oberbürgermeister und den Stadtrat, bewirbt sich bei den zuständigen Stellen der North Atlantic Treaty Organization (NATO) im Rahmen einer Initiativbewerbung um den Standort des in der Bundesrepublik Deutschland zu errichtenden Hauptquartiers.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Sinn dieser Bewerbung mit politischen und militärischen Vertretern der NATO, der Bundeswehr, der Bundesregierung und allen infrage kommenden Institutionen und Personen Gespräche zu führen, um die Vorzüge des Standortes Mühlhausen für ein NATO-Hauptquartier darzulegen und diese nach Mühlhausen einzuladen.
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen:
Hans-Jörg Adamaschek, Volker Bade, Sebastian Fiebrich, Dr. Klaus-Dieter Henne, Uta Hofmann, Dr. Michael Schuchard, Uwe Seeber, Dr. Stefan Sippel, Christian Wilke
Nein-Stimmen:
Dirk Anhalt, Dr. Johannes Bruns, Christine Eisenhut, Knut Ewers, Ines Goldmann, Sabine Grabow, Lilia Hof, Micha Hofmann, Elke Holzapfel, Anke Jagemann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Sandy Kirchner, Kathrin Köthe, Jörg Kubitzki, Tobias Kühler, Thomas Mainz, Norbert Mros, Roland Reichenbach, Dr. Edith Schmidt, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Christine Soyck, Juliana Thormann, Steffen Thormann
Enthaltungen:
Sascha Koch, Bernd Röttig, Alexander Wettig
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2018
Sehr geehrte Tierbesitzer,
die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2018 zum Stichtag 03.01.2018 durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen.
Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird.
Ihre Thüringer Tierseuchenkasse
Einladung zur 22. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 07.12.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 22. Sitzung des Stadtrates am
07. Dezember 2017, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt
lade ich Sie herzlich ein.
Vorab informiert um 17.30 Uhr im Sitzungssaal Winfried Ludolph, Straßenbauamt Nordthüringen, über die Instandsetzung der Unstrutbrücke im Zuge der Bundesstraße 247 in Mühlhausen.
Freundliche Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Sitzung des Hauptausschusses am 23.11.2017
Die kommende Sitzung des Hauptausschusses findet am 23.11.2017, 17:30 Uhr, statt (Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19).
Tagesordnung (öffentlicher Teil)
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
4. Beschlussfassung über die Tagesordnung
Einladung zur 21. (außerordentlichen) Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 14.11.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 21. (außerordentlichen) Sitzung des Stadtrates am
14. November 2017, 18:00 Uhr, Stadtratssaal, Brotlaube
lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Beschlussfassung über die Tagesordnung
3. Neubau Freibad Schwanenteich
Drucksache-Nr.: 517/2017
Freundliche Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Vorläufige Anordnung des Amts für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Landentwicklungsgruppe Leinefelde-Worbis, vom 20.09.2017 bezüglich des Flurbereinigungsverfahrens Mühlhausen-Nord
I. Vorläufige Anordnung
In dem Flurbereinigungsverfahren Mühlhausen-Nord, Landkreis Unstrut-Hainich, erlässt die Flurbereinigungsbehörde gemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I. S. 2835), folgende
vorläufige Anordnung
1.1 Auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung -, vertreten durch den Freistaat Thüringen, dieser vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, vom 07.09.2017 wird den Beteiligten die Nutzung und der Besitz der in Anlage 1a aufgeführten Flächen für die archäologischen Grabungen entzogen und der Unternehmensträger, die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung -, vertreten durch den Freistaat Thüringen, dieser vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, mit Wirkung vom
01.11.2017
in den Besitz dieser Flächen eingewiesen.
Auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung -, vertreten durch den Freistaat Thüringen, dieser vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, vom 20.09.2017 wird den Beteiligten die Nutzung und der Besitz der in Anlage 1b aufgeführten Flächen für die archäologischen Grabungen entzogen und der Unternehmensträger, der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung -, vertreten durch den Freistaat Thüringen, dieser vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, mit Wirkung vom
01.01.2018
in den Besitz dieser Flächen eingewiesen.
Auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung -, vertreten durch den Freistaat Thüringen, dieser vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, vom 20.09.2017 wird den Beteiligten die Nutzung und der Besitz der in Anlage 1c aufgeführten Flächen für die archäologischen Grabungen entzogen und der Unternehmensträger, der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung -, vertreten durch den Freistaat Thüringen, dieser vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, mit Wirkung vom
01.07.2018
in den Besitz dieser Flächen eingewiesen.
Die Anlagen 1a, 1b, 1c bilden Bestandteile dieser Anordnung.
Der genaue Umfang der Inanspruchnahme nach 1.1 und die Lage der aufgeführten Flächen ergibt sich aus den beigefügten Karten in den Maßstäben 1:1.000, 1:2.000 und 1:2.500 (Anlage 2 Pläne 1 bis 5), die ebenfalls Bestandteil dieser Anordnung sind. Je eine vollständige Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Karten und Begründung liegt einen Monat lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in den Flurbereinigungsgemeinden
Gemeinde Unstruttal Stadt Mühlhausen |
Herrenstraße 43, 99974 Unstruttal OT Ammern Neue Straße 11, Fachdienst Liegenschaften, 99974 Mühlhausen |
Gemeinde Weinbergen | Am Heiligen Damm 1,99998 Weinbergen OT Bollstedt |
sowie in den angrenzenden Gemeinden:
Verwaltungsgemeinschaft | Markt 1, 99994 Schlotheim |
Verwaltungsgemeinschaft | Marktstraße 48, 99991 Großengottern |
Gemeinde Vogtei | Hanfsack 3, 99986 Vogtei OT Oberdorla |
Gemeinde Rodeberg | Lange Straße 11, 99976 Rodeberg / Struth |
Gemeinde Anrode | Hauptstraße 55, 99976 Anrode OT Bickenriede |
Gemeinde Dünwald | Oberdorf 32, 99976 Dünwald |
Einheitsgemeinde Menteroda | Holzthalebener Straße 38, 99996 Menteroda |
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
2. Die Dauer der Anordnung reicht bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§ 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführungsanordnung (§ 63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG).
Für Grundstücke mit einer vorübergehenden Inanspruchnahme reicht diese Anordnung bis zur Beendigung der jeweiligen Baumaßnahme. Der Unternehmensträger ist verpflichtet, dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha unverzüglich mitzuteilen, wann die Baumaßnahme beendet ist und die o.g. Flächen wieder zur Verfügung stehen. Die Abfindung für entzogene Flächen und damit verbundene Substanzverluste werden im Flurbereinigungsplan geregelt.
II. Auflagen
1. Der Unternehmensträger hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksflächen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird.
Hierzu sind die erforderlichen Ersatzwege auf den dafür bereitgestellten Flächen herzustellen. Gegebenenfalls hat der Unternehmensträger neue (auch vorüber-gehende) Zu- und Abfahrten zu schaffen.
- Soweit verbleibende Grundstücksflächen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar sind, hat der Unternehmensträger hierfür ebenfalls eine Entschädigung zu zahlen.
- Die den bisherigen Nutzern verbleibenden Teilflächen sind von dem Unternehmensträger, soweit dies erforderlich ist, neu einzuzäunen.
- Der Unternehmensträger hat vor Beginn der Baumaßnahme den bisherigen Nutzern die exakt entzogenen Flächen in einem Ortstermin in der Örtlichkeit anzuzeigen. Die Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung ist während der Bauphase zu gewährleisten.
5. Eine ordnungsgemäße Be- und Entwässerung ist durch den Unternehmensträger sicherzustellen.
- Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen.
7. Nach Beendigung der Baumaßnahme müssen die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen von dem Unternehmensträger wieder ordnungsgemäß hergerichtet bzw. rekultiviert werden. Diese Auflage umfasst ebenfalls die Behebung von Schäden an Wirtschaftswegen, die als Zufahrts- oder Baustraßen genutzt wurden.
8. Dazu hat der Unternehmensträger vor Beginn der Baumaßnahme eine Beweissicherung der Wirtschaftswege, die als Baustraßen genutzt werden sollen, durchzuführen. Die Beweissicherung hat in einem Ortstermin mit der Bauoberleitung unter Beteiligung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung, der betroffenen Gemeinden und der betroffenen Bewirtschafter zu erfolgen. Über den Beweissicherungstermin ist eine Niederschrift zu fertigen, die von allen Beteiligten zu unterzeichnen ist.
III. Aufwuchs- und Nutzungsentschädigung
1. Aufwuchsentschädigung
Für die in Anspruch genommenen Flächen wird dem Bewirtschafter in den gegebenen Fällen eine Aufwuchsentschädigung gewährt, die auf Grundlage der Richtsätze für Aufwuchs- und sonstige Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken in Thüringen – in der jeweilig gültigen Fassung – der Thüringer Landwirtschaftsverwaltung auf der Grundlage der Richtlinie – Entschädigung an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken in Flurbereinigungsverfahren nach §§ 87-89 FlurbG – des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 13.03.2003, festzusetzen ist.
2. Nutzungsentschädigung
Für die Jahre, in denen keine Aufwuchsentschädigung gezahlt wird, werden folgende Regelungen getroffen:
a. Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht entsprechendes Ersatzland zur Verfügung, so werden den betroffenen Pächtern für die Dauer der Inanspruchnahme nach Lage und Zustand zumutbare Ersatzflächen bereitgestellt. Sofern dabei den Betroffenen Nachteile in Folge wesentlicher Qualitätsunterschiede entstehen, sind diese auszugleichen.
b. Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht kein Ersatzland zur Verfügung, so wird für die vom Unternehmensträger benötigte Fläche eine jährliche Nutzungsentschädigung auf Grundlage der Richtlinie – Entschädigung an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken in Flurbereinigungsverfahren nach §§ 87 bis 89 FlurbG - des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 13.03.2003 gezahlt. Wird ein Nutzungsentgang in überdurchschnittlichem Umfang nachgewiesen, so wird die Nutzungsentschädigung auf Grund einer Einzelfallbewertung ermittelt.
c. Die Höhe der Entschädigung für den Entzug des Besitzes und der Nutzung wird von der Flurbereinigungsbehörde nach der Unanfechtbarkeit dieser Anordnung in einem gesonderten Bescheid festgesetzt.
d. Die Nutzungsentschädigung steht grundsätzlich dem Pächter zu. Dieser hat den bisherigen Pachtzins an den Verpächter des beanspruchten Grundstückes weiter zu zahlen. Bei Ersatzlandzuweisung (vgl. Pkt. a) ist ebenfalls die Fortzahlung des Pachtzinses durch den Pächter an den Verpächter des beanspruchten Grundstückes sicherzustellen.
3. Schlagentschädigung
Für die infolge des Flächenentzuges eingetretenen Schäden wegen der An- und Durchschneidung von Schlägen erhalten die Bewirtschafter Entschädigung ihrer Wirtschaftserschwernisse für die Dauer der entschädigungsrechtlich wirksamen Nutzungsrechte.
4. Eigentümerpachtentschädigung
Nach Ablauf der zum Zeitpunkt der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen bestehenden Nutzungsrechte, erhalten die Eigentümer Entschädigung in Höhe der ortsüblichen Pacht.
IV. Sofortige Vollziehung
Die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. d. F. vom 19.03.1991 (BGBl. I S.686), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1577), im öffentlichen Interesse angeordnet.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha
Landentwicklungsgruppe Worbis
Friedensplatz 4
37339 Leinefelde-Worbis
einzulegen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
gez. Mathias Geßner
Amtsleiter
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 05.10.2017)
In der Hauptausschusssitzung am 07.09.2017 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr. 460/2017
Finanzieller Zuschuss zur Förderung des Luftsportverein Mühlhausen e.V. im Haushaltsjahr 2017
Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Sportvereinen, sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen vom 27.06.2013 die Bewilligung eines finanziellen Zuschusses i.H.v. 3.000,00 Euro an den Luftsportverein Mühlhausen e.V. für das Haushaltsjahr 2017.
Beschluss Drucksache-Nr. 512/2017
Finanzieller Zuschuss zur Förderung des Post Sportverein 1951 Mühlhausen e.V. im Haushaltsjahr 2017
Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Sportvereinen, sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen vom 27.06.2013 die Bewilligung eines finanziellen Zuschusses i.H.v. 700,00 Euro an den Post Sportverein Mühlhausen 1951 e.V. für das Haushaltsjahr 2017.
In der Stadtratssitzung am 21.09.2017 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr.: 475/2017
Neufassung der Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung.
Beschluss Drucksache-Nr.: 476/2017
Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen für das Geschäftsjahr 2016
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur
1. Feststellung des Jahresabschlusses,
2. Ergebnisverwendung,
3. Entlastung des Geschäftsführers,
4. Entlastung des Aufsichtsrates
der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen (SWG) für das Geschäftsjahr 2016.
Beschluss Drucksache-Nr.: 484/2017
Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH für das Geschäftsjahr 2016
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur
1. Feststellung des Jahresabschlusses,
2. Ergebnisverwendung,
3. Entlastung des Geschäftsführers,
4. Entlastung des Aufsichtsrates
der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH (WBM) für das Geschäftsjahr 2016.
Beschluss Drucksache-Nr.: 510/2017
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg“
1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg", der Entwurf der Begründung sowie der Entwurf des Umweltberichtes werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg" und der Entwurf der Begründung/ des Umweltberichtes sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache-Nr.: 509/2017
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Mühlhausen im Bereich Langensalzaer Landstraße/Beim Schwarzen Feld
1. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Mühlhausen für den Bereich Langensalzaer Straße/Beim Schwarzen Feld und der Entwurf der Begründung einschließlich der Entwurf des Umweltberichtes werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Mühlhausen für den Bereich Langensalzaer Straße/Beim Schwarzen Feld und der Entwurf der Begründung/des Umweltberichtes sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache-Nr.: 508/2017
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-3 „Wohngebiet Felchta Südwest“
1. Der Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-3 "Wohngebiet Felchta Südwest" und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (siehe Anlage).
2. Der Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-3 "Wohngebiet Felchta Südwest" und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache-Nr.: 507/2017
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-7 „Wohnungsbau Felchta Südwest II“
1. Der Entwurf der 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-7 "Wohnungsbau Felchta Südwest II" und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (siehe Anlage).
2. Der Entwurf der 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-3 "Wohnungsbau Felchta SüdwestII" und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache-Nr.: 469/2017
Umbesetzung Senioren- und Behindertenbeirat
Der Stadtrat beschließt Herrn Roland Reichenbach als ordentliches Mitglied in den Senioren- und Behindertenbeirat und als Stellvertreter Herrn Sebastian Fiebrich zu berufen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 470/2017
Umbesetzung Schülerparlament
Der Stadtrat beschließt Herrn Tobias Kühler als ordentliches Mitglied in das Schülerparlament zu berufen und als Stellvertreter Herrn Sebastian Fiebrich.
Beschluss Drucksache-Nr.: 472/2017
Antrag UNESCO-Welterbeliste
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den Bürgermeistern und Oberbürgermeistern der Bach-Orte Eisenach, Arnstadt und Leipzig sowie Vertretern der Neuen Bachgesellschaft und der Evangelischen Kirche einen Antrag auf Aufnahme der „Mitteldeutschen Bach-Stätten“ in die UNESCO-Welterbeliste vorzubereiten. Dem Stadtrat ist halbjährlich hierüber Bericht zu erstatten.
Beschluss Drucksache-Nr.: 473/2017
Namensänderung Geschwister-Scholl Heim/Mehrgenerationenhaus
Die Bezeichnung für das „Geschwister-Scholl-Heim/Mehrgenerationenhaus“ wird in „Geschwister-Scholl-Haus (Mehrgenerationenhaus)“ geändert.
Beschluss Drucksache-Nr.: 491/2017
Intensivierung Klimaschutz für die Stadt Mühlhausen
Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen beauftragt den Oberbürgermeister einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, mit dem Ziel der Verbesserung des Innenstadtklimas und einer angestrebten Klimaneutralität der Stadt Mühlhausen bis 2035.
Der Oberbürgermeister legt den erarbeiteten Maßnahmenkatalog dem Stadtrat bis zur Sitzung des Stadtrates im Juni 2019 vor.
Beschluss Drucksache-Nr.: 489/2017
Verwendung von Mitteln der Infrastrukturpauschale für den Bau und die Sanierung von Kinderspielplätzen
Der Stadtrat beschließt, dass Mittel in Höhe von 160.000 € aus der Infrastrukturpauschale 2018 für die Gestaltung des Spielplatznetzes der Stadt Mühlhausen genutzt werden. Dies schließt sowohl den Ausbau, die Sanierung, als auch die Erweiterung der Kinderspielplätze ein. Voraussetzung für die Ausreichung der Mittel ist die Förderung der Sanierung der Kita Bienenkörbchen (max. 90%). Sollte die Fördersumme geringer ausfallen, werden die Mittel für das Spielplatznetz entsprechend gekürzt. Unabhängig von der Förderung der Innensanierung der Kita Bienenkörbchen aus dem Bundesprogramm Kita Invest werden in den Haushaltsplan 2018 100.000 € aus der Infrastrukturpauschale eingestellt.
Beschluss Drucksache-Nr.: 514/2017
Bewerbung Wifi4EU
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister sobald möglich einen Antrag bei den zuständigen Stellen der EU für das Programm WIFI4EU für die Mitfinanzierung von Hotspots zu stellen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 513/2017
Neubesetzung der Ausschüsse
Ausschuss | Mitglied | 1. Stellvertreter | 2. Stellvertreter |
Hauptausschuss |
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Fraktion Bürgerliste für Mühlhausen/FDP | Dr. Stefan Sippel Uta Hofmann | Hans-Jörg Adamaschek Dr. Klaus-Dieter Henne | Uwe Seeber Dr. Uwe Michael Schuchard |
Fraktion Die LINKE- B´90/Die Grünen | Juliana Thormann | Micha Hofmann | Dirk Anhalt |
Haushaltsausschuss |
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Fraktion Bürgerliste für Mühlhausen/FDP | Hans-Jörg Adamaschek Bernd Röttig | Dr. Jörg Walter Dr. Uwe Michael Schuchard | Dr. Stefan Sippel Uta Hofmann |
Fraktion Die LINKE- B´90/Die Grünen | Sabine Grabow | Kathrin Köthe | Norbert Mros |
Planungs-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss |
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Fraktion Bürgerliste für Mühlhausen/FDP | Uwe Seeber Dr. Uwe M. Schuchard | Bernd Röttig Christian Wilke | Sascha Koch Dr. Jörg Walter |
Fraktion Die LINKE- B´90/Die Grünen | Norbert Mros | Knut Ewers | Kathrin Köthe |
Liegenschaftsausschuss |
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Fraktion Bürgerliste für Mühlhausen/FDP | Dr. Jörg Walter Christian Wilke | Uwe Seeber Sascha Koch | Dr. Klaus-Dieter Henne Hans-Jörg Adamaschek |
Fraktion Die LINKE- B´90/Die Grünen | Kathrin Köthe | Sabine Grabow | Steffen Thormann |
Ausschuss für Kultur, Soziales u. Gesundheit |
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Fraktion Bürgerliste für Mühlhausen/FDP | Sascha Koch Dr. Klaus-Dieter Henne | Dr. Stefan Sippel Uta Hofmann | Christian Wilke Bernd Röttig |
Fraktion Die LINKE- B´90/Die Grünen | Micha Hofmann | Dirk Anhalt | Steffen Thormann |
Beschluss Drucksache-Nr.: 511/2017
Gesellschafterwechsel in der Bade & Bade GbR
1. Der Stadtrat nimmt den im April 2017 vollzogenen Gesellschafterwechsel innerhalb der Bade & Bade GbR zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat stimmt einer Änderung des Stadtratsbeschlusses Drucksache Nr. 283/2016 – Interessenbekundungsverfahren Schwanenteich – Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Bade & Bade GbR – dahingehend zu, dass es künftig nicht mehr auf die Gesellschafteranteile innerhalb der GbR ankommt. Dabei ist einem möglichen Konzeptwechsel, auf Grund der Veränderungen der Geschäftsanteile innerhalb der Gesellschaft, nicht statt zugeben.
3. Dieser Beschluss ist nach Beschlussfassung öffentlich bekannt zu machen.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Bereich Langensalzaer Landstraße/Beim Schwarzen Feld (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am 21.09.2017 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Änderung des FNP für den Bereich Langensalzaer Landstraße/Beim Schwarzen Feld und der Entwurf der Begründung liegen vom
30. Oktober 2017 bis 01. Dezember 2017 (einschließlich)
im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
montags | von 9 - 12 Uhr |
dienstags | von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr |
mittwochs donnerstags freitags | von 9 - 12 Uhr von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr von 9 - 12 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des FNP schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des FNP unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Die Änderung des FNP erfolgt im Zusammenhang mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg" im so genannten Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Für beide Änderungsverfahren wurde ein (gemeinsamer) Umweltbericht erarbeitet (§ 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB), der ebenfalls ausliegt.
Neben dem Entwurf der Änderung des FNP einschließlich seiner Begründung mit dem Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
2 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Abfallwirtschaftsbetrieb | Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Artenschutz, Abfallentsorgung, Altlasten |
1 Artenschutzfachbeitrag als Bestandteil des Umweltberichtes | Planungsbüro Dr. Weise | Artenschutz, Flora, Fauna |
1 ökologische Bearbeitungsgrundlage (Grünordnungsplan) als Bestandteil des Umweltberichtes | Planungsbüro Dr. Weise | Biotoptypen |
Der Entwurf der Änderung des FNP, die Begründung dazu mit dem Umweltbericht sowie die Stellungnahmen mit Umweltbezug werden im oben genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Mühlhausen (Bürger und Stadt – Leben in Mühlhausen – Planen und Bauen – Stadtplanung – öffentliche Auslegung) veröffentlicht.
Mühlhausen, den 17.10.2017
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns Siegel
Oberbürgermeister
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg“ (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am 21.09.2017 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg" und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht liegen vom
30. Oktober 2017 bis 01. Dezember 2017 (einschließlich)
im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
montags | von 9 - 12 Uhr |
dienstags | von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr |
mittwochs donnerstags freitags | von 9 - 12 Uhr von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr von 9 - 12 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Durch die Änderung des Bebauungsplans soll planungsrechtlich die Umwandlung einer privaten Grünfläche in eine Gewerbegebietsfläche ermöglicht werden.
Neben dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung mit dem Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
2 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Abfallwirtschaftsbetrieb | Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Artenschutz, Abfallentsorgung, Altlasten |
1 Artenschutzfachbeitrag als Bestandteil des Umweltberichtes | Planungsbüro Dr. Weise | Artenschutz, Flora, Fauna |
1 ökologische Bearbeitungsgrundlage (Grünordnungsplan) als Bestandteil des Umweltberichtes | Planungsbüro Dr. Weise | Biotoptypen |
Der Entwurf der 1. Änderung, die Begründung dazu mit dem Umweltbericht sowie die Stellungnahmen mit Umweltbezug werden im oben genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Mühlhausen (Bürger und Stadt – Leben in Mühlhausen – Planen und Bauen – Stadtplanung – öffentliche Auslegung) veröffentlicht.
Mühlhausen, den 17.10.2017
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns Siegel
Oberbürgermeister
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-3 „Wohngebiet Felchta Südwest“ (§§ 3 Abs. 2 und 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am 21.09.2017 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-3 „Wohngebiet Felchta Südwest“ und der Entwurf der Begründung liegen vom
30. Oktober 2017 bis 01. Dezember 2017 (einschließlich)
im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
montags | von 9 - 12 Uhr |
dienstags | von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr |
mittwochs donnerstags freitags | von 9 - 12 Uhr von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr von 9 - 12 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-3 erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB. Von einer Umweltprüfung wird im Rahmen des vorliegenden Verfahrens abgesehen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Ziel der Planänderung ist es zu ermöglichen, dass in den Wohnhäusern ausnahmsweise Ferienwohnungen zugelassen werden können.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Der Entwurf der 1. Änderung und die Begründung dazu werden im oben genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Mühlhausen (Bürger und Stadt – Leben in Mühlhausen – Planen und Bauen – Stadtplanung – öffentliche Auslegung) veröffentlicht.
Mühlhausen, den 17.10.2017
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns Siegel
Oberbürgermeister
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-7 „Wohnungsbau Felchta Südwest II“ (§§ 3 Abs. 2 und 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am 21.09.2017 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 3. Änderung des Vorhaben-und Erschließungsplanes Nr. VEP-7 „Wohnungsbau Felchta Südwest II“ und der Entwurf der Begründung liegen vom
30. Oktober 2017 bis 01. Dezember 2017 (einschließlich)
im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
montags | von 9 - 12 Uhr |
dienstags | von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr |
mittwochs donnerstags freitags | von 9 - 12 Uhr von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr von 9 - 12 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-7 erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB. Von einer Umweltprüfung wird im Rahmen des vorliegenden Verfahrens abgesehen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Ziel der Planung ist es zu ermöglichen, dass in den Wohnhäusern ausnahmsweise Ferienwohnungen zugelassen werden können.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Der Entwurf der 3. Änderung und die Begründung dazu werden im oben genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Mühlhausen (Bürger und Stadt – Leben in Mühlhausen – Planen und Bauen – Stadtplanung – öffentliche Auslegung) veröffentlicht.
Mühlhausen, den 17.10.2017
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns Siegel
Oberbürgermeister
Einladung zur 20. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 21.09.2017
(veröffentlicht am 15.09.2017)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 20. Sitzung des Stadtrates am
21. September 2017, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt
lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Bekanntgabe von Eilentscheidungen
- Informationen des Oberbürgermeisters
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 19. Stadtratssitzung vom 20. Juni 2017
- Neufassung der Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse (Drucksache Nr.: 475/2017)
- Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen für das Geschäftsjahr 2016 (Drucksache Nr.: 476/2017)
- Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH für das Geschäftsjahr 2016 (Drucksache Nr.: 484/2017)
- Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg“ (Drucksache Nr.: 510/2017)
- Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Mühlhausen im Bereich Langensalzaer Landstraße/Beim Schwarzen Feld (Drucksache Nr.: 509/2017)
- Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-3 „Wohngebiet Felchta Südwest“ (Drucksache Nr.: 508/2017)
- Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VEP-7 „Wohnungsbau Felchta Südwest II“ (Drucksache Nr.: 507/2017)
- Umbesetzung Senioren- und Behindertenbeirat (Drucksache Nr.: 469/2017)
- Umbesetzung Schülerparlament (Drucksache Nr.: 470/2017)
- Antrag UNESCO-Welterbeliste (Drucksache Nr.: 472/2017)
- Namensänderung Geschwister-Scholl-Heim/Mehrgenerationenhaus (Drucksache Nr.: 473/2017)
- Kommunale Infrastrukturdienstleistung MHL-Internet (Drucksache Nr.: 490/2017)
- Intensivierung Klimaschutz für die Stadt Mühlhausen (Drucksache Nr.: 491/2017)
- Berichterstattung über den Baufortschritt auf dem Areal ehemaliges Freibad Schwanenteich nebst Sport- und Jugendcamp sowie Caravan- und Campingplatz (gemäß Beschluss Drucksache Nr.: 313/2016)
- Finanzierung Sanierung Sportbecken (Kampfbecken) im Freibad am Schwanenteich (Drucksache Nr.: 492/2017)
- Verwendung von Mitteln der Infrastrukturpauschale für den Bau und die Sanierung von Kinderspielplätzen (Drucksache Nr.: 489/2017)
- Investition in Mühlhäuser Kinderspielplätze (Drucksache Nr.: 495/2017)
- Einheitliche Entgeltordnung zur Nutzung der Kindertagesstätten (Drucksache Nr.: 494/2017)
- Anfragen
- Persönliche Erklärung Herr Peter Bühner
- Verpflichtung Frau Uta Hofmann
- Neubesetzung der Ausschüsse (Drucksache Nr.: 513/2017) - Tischvorlage
Freundliche Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
***Achtung - Terminverschiebung Hauptausschuss***
(veröffentlicht am 05.09.2017)
Die Sitzung des Hauptausschusses findet am
07. September 2017, um 19:00 Uhr, im Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19
statt.
Einladung zur Hauptausschusssitzung am 07.09.2017 - öffentlicher Teil
(veröffentlicht am 01.09.2017)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am
07. September 2017, 17:30 Uhr, im Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19
lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
4. Beschlussfassung über die Tagesordnung
5. Finanzielle Zuschüsse zur Förderung des Luftsportverein Mühlhausen e.V. im Haushaltsjahr 2017 (Drucksache Nr.: 485/2017)
6. Sonstiges
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Allgemeinverfügung der Stadt Mühlhausen zur Widmung von Straßen
Gemäß § 6 in Verbindung mit § 3 des Thüringer Straßengesetzes - ThürStrG - vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273) ), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. März 2005 (GVBl. S. 58) ist es erforderlich, nachfolgend aufgeführte neu gebaute Straße in der Stadt Mühlhausen zu widmen:
1. Widmung
Die vorhandene Straße „Lindenhof wird durch die Stadt Mühlhausen (Straßenbaulastträger) als Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 3 des Thüringer Straßengesetzes vom 7. Mai 1993 gewidmet.
2. Die Begründung für diese Allgemeinverfügung kann während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Mühlhausen, montags von 9 – 12 Uhr, dienstags von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr, donnerstags von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr und freitags von 9 – 12 Uhr im Fachbereich 8, Fachdienst 8.1, Neue Straße 10, 1. Obergeschoss, Zimmer 104 eingesehen werden.
Diese Allgemeinverfügung wird am 15. August 2017 wirksam.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Mühlhausen - Fachdienst 8.1 Straßenbau und -verwaltung in 99974 Mühlhausen, Neue Straße 10 oder beim Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises, Kommunalaufsicht 99974 Mühlhausen, Brunnenstraße 97 einzulegen.
Mühlhausen, den 07. August 2017
gez. Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
In der Hauptausschusssitzung am 08.06.2017 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr. 460/2017
Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Kultur und Kunst in Mühlhausen/Thüringen im Haushaltsjahr 2017
Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst vom 27.06.2013 die Höhe der finanziellen Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2017 an die in der Anlage 1 aufgeführten Antragsteller.
Beschluss Drucksache-Nr. 461/2017
Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Sportvereinen sowie sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thüringen im Haushaltsjahr 2017
Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Sportvereinen, sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen vom 27.06.2013 die Höhe der finanziellen Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2017 an die in den Anlagen 1 und 4 aufgeführten Antragsteller.
In der Stadtratssitzung am 20.06.2017 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr.: 437/2017
Verkehrssicherheit: Fördermittel für Dialog-Displays
Die Stadtverwaltung wird beauftragt für das Kalenderjahr 2018 Fördergelder für die Anschaffung sog. Dialog-Displays beim Freistaat Thüringen zu beantragen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 438/2017
Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung An der Burg/ Pfortenstraße/ Pfortenteich/ Ammerstraße
Die Straßenkreuzung ‚An der Burg/Pfortenstraße/Pfortenteich/Ammerstraße‘ wird zum Kreisverkehr ausgebaut. Die Planungskosten sind in den Haushalt 2018 einzustellen, die Realisierungskosten in die folgenden Haushalte. Für diese förderfähige Maßnahme sind Fördermittel zu beantragen. Gleichzeitig wird geprüft, ob sich die Fußgängerampel im Bereich des Busbahnhofes durch einen Fußgängerüberweg ersetzen lässt.
Beschluss Drucksache-Nr.: 440/2017
Umrüstung Fuhrpark Stadtverwaltung/ Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen zur Erhöhung des Anteils der Elektromobilität
1.) Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister den PKW-Fuhrpark der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2025 vollständig auf Elektrofahrzeuge umzustellen.
2.) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die hierfür notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen (Standortbestimmung und Anschaffung von Ladesäulen, Verkehrs- und Hinweisschilder etc.) und die entsprechenden Fördermittel zur Umsetzung zu beantragen.
3.) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Kooperationspartner zur Realisierung einer möglichst flächendeckenden Versorgung mit Ladesäulen, Schnellladesäulen und Elektrotankstellen für die Stadt Mühlhausen zu finden und diese bei der Beantragung der möglichen Förderungen zu unterstützen.
4.) Die Verwaltung prüft die Möglichkeit zur Schaffung von Sonderregelungen für Nutzer von Elektrofahrzeugen, z.B. kostenfreie Parkzonen im Bereich der Ladestationen und der Innenstadt etc.
Beschluss Drucksache-Nr.: 441/2017
Ständige Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in der Kreisstadt Mühlhausen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den verantwortlichen Entscheidungsträgern der Deutschen Rentenversicherung Verhandlungen darüber zu führen, dass die Deutsche Rentenversicherung dauerhaft eine Beratungsstelle in Mühlhausen schafft.
Beschluss Drucksache-Nr.: 444/2017
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung für das Gebiet „Hollenbacher Landstraße“
Der Stadtrat beschließt:
1. Im Bereich zwischen der Hollenbacher Landstraße, dem Flurstück 247 der Flur 13 (Wegeparzelle) und der Kleingartenanlage "Ölgraben" ist eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen. Bestandteil des Geltungsbereichs sind folgende Flurstücke bzw. Flurstücksteile der Flur 13.
- Teile der Flurstücke 221, 222/1, 223/1, 310/223 und 224
- die Flurstücke 665/225, 681/226, 682/226
- Teile der Flurstücke 227/2, 228/6, 228/5,229/2, 230 und 231,
- die Flurstücke 246, 220/6, 220/7, 220/4, 219/4, 219/3, 218/5, 218/6, 218/1, 218/2, 218/3,
218/4, 219/5, 220/5 und 220/8
Die genaue Grenze des Geltungsbereichs geht aus dem als Anlage beiliegenden Lageplan des Satzungsentwurfs hervor.
2. Der als Anlage beiliegende Entwurf der Außenbereichssatzung "Hollenbacher Landstraße" sowie die Begründung werden gebilligt.
3. Der Entwurf der Außenbereichssatzung und die Begründung sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 447/2017
Einleitung der Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg“
1. Für die Flurstücke 352/37, 325/220, 351/37 und 25/2 (Teilfläche) der Flur 60 ist gemäß den §§ 2 (1) BauGB und 1 (8) BauGB der Bebauungsplan Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg" zu ändern. Die genaue Abgrenzung des Gebietes geht aus dem in der Anlage abgebildeten Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Ziel dieser Bauleitplanungen ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Gewerbefläche zu schaffen, welche derzeit noch im Bebauungsplan als private Grünfläche ausgewiesen ist.
3. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan zu ändern (§ 1 Abs. 8 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB).
Beschluss Drucksache-Nr.: 458/2017
Verleihung der Ehrenmedaille der Stadt Mühlhausen an Herrn Dr. Michael Scholl
Herrn Dr. Michael Scholl, Vorsitzender des Freundeskreises Mühlhäuser Museen, wird die Ehrenmedaille der Stadt Mühlhausen verliehen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 459/2017
Änderung Kindertagesstättenkonzept (BV 169b/2015)
Der Stadtrat beschließt als Änderung zur Drucksache Nr. 169b/2015 vom 02.07.2015, die Schließung der Kita Zwergenland bis zum 31.12.2019 auszusetzen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 465/2017
Bau eines Kreisverkehrsplatzes an der Kreuzung „Petristeinweg/Johannisstraße/Bastmarkt“
Die Straßenkreuzung „Petristeinweg/Johannisstraße/Bastmarkt“ wird als Kreisverkehrsplatz ausgebaut. Planungskosten in Höhe von ca. 12.100 € werden in 2017 zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen in der HH-Stelle 2 8800001 340000 – Verkaufserlöse. Weitere Planungskosten und die Baukosten werden bedarfsgerecht für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 in den Haushalt der Stadt Mühlhausen eingestellt.
Beschluss Drucksache-Nr.: 471/2017
Beteiligung am Programm zum „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ 2017 – 2020 des Bundes und dem Kommunalinvestitionsprogramm des Landes Thüringen
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister aussichtsreiche Projekte zum Ausbau der Kindertagesstättenlandschaft in Mühlhausen:
1. im Rahmen des „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ des Bundes
unter Berücksichtigung der Förderrichtlinie des Landes Thüringen zu erstellen und einzureichen.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg" sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.06.2017 auf der Grundlage der §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für die Flurstücke 352/37, 351/37, 325/220 und 25/2 (Teilfläche) der Flur 60 den Bebauungsplan Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg" zu ändern.
Die Abgrenzung des Gebietes geht aus dem abgebildeten Übersichtsplan hervor.
Die mit der Änderung des Bebauungsplans erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Ziel dieser Bauleitplanungen ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Gewerbefläche zu schaffen, welche derzeit im Bebauungsplan als private Grünfläche ausgewiesen ist.
Mühlhausen, den 21.06.2017
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns (Siegel)
Oberbürgermeister
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg" (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Die Stadt beabsichtigt, den o. g. Bebauungsplan für den Bereich zwischen der Langensalzaer Landstraße, der ehemaligen Bahnstrecke und den Grundstücken Beim Schwarzen Feld Nr. 14 und 15 zu ändern. Die betreffende, nur ca. 5800 m² große Fläche, befindet sich östlich der Aral-Tankstelle. Die Stadtverwaltung möchte alle Interessierten über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über deren voraussichtliche Auswirkungen informieren.
Die Planungsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans liegen zur Information vom 24. Juli 2017 bis 4. August 2017 während folgender Zeiten
montags, mittwochs und freitags | von 9 – 12 Uhr |
dienstags | von 9 – 12 und 13 -18 Uhr |
donnerstags | von 9 – 12 und 13 -16 Uhr |
im Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 für jedermann zur Einsicht aus. Während dieser Zeit ist die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können bis 11. August 2017 vorgebracht werden. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 452 347).
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung für den Bereich "Hollenbacher Landstraße" (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen hat in seiner Sitzung am 20.06.2017 beschlossen, für den Bereich zwischen der Hollenbacher Landstraße, dem Flurstück 247 der Flur 13 (Wegeparzelle) und der Kleingartenanlage "Ölgraben" eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen. Bestandteil des Geltungsbereiches sind folgende Flurstücke bzw. Flurstücksteile der Flur 13:
- Teile der Flurstücke 221, 222/1, 223/1, 310/223 und 224,
- die Flurstücke 665/225, 681/226, 682/226,
- Teile der Flurstücke 227/2, 228/6, 228/5, 229/2, 230 und 231,
- die Flurstücke 246, 220/6, 220/7, 220/4, 219/4, 219/3, 218/5, 218/6, 218/1, 218/2, 218/3, 218/4, 219/5, 220/5 und 220/8.
Die genaue Grenze des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung "Hollenbacher Landstraße" sowie die Begründung dazu wurden vom Stadtrat in der o. g. Sitzung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der Außenbereichssatzung und der Entwurf der Begründung liegen vom
24. Juli 2017 bis 1. September 2017 (einschließlich)
im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
montags, mittwochs und freitags | von 9 - 12 Uhr |
dienstags | von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr |
donnerstags | von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Außenbereichssatzung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Einleitung einer Normenkontrolle) unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Mühlhausen, den 21.06.2017
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns Siegel
Oberbürgermeister
Einladung zur 19. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 20.06.2017
(veröffentlicht am 15.06.2017)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 19. Sitzung des Stadtrates am
20. Juni 2017, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt
lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung (Öffentliche Sitzung)
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
2. Beschlussfassung über die Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bekanntgabe von Eilentscheidungen
5. Informationen des Oberbürgermeisters
6. Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschriften der 17. Stadtratssitzung vom 23. Februar 2017 und der 18. Stadtratssitzung vom 06. April 2017
7. Neufassung der Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse (Drucksache Nr.: 462/2017)
8. Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung für das Gebiet „Hollenbacher Landstraße“ (Drucksache Nr.: 444/2017)
9. Einleitung der Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Süd-Ost/Triftweg“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Drucksache Nr.: 447/2017)
10. Bau eines Kreisverkehrsplatzes an der Kreuzung „Petristeinweg/Johannisstraße/Bastmarkt“ (Drucksache Nr.: 465/2017)
11. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung An der Burg/ Pfortenstraße/ Pfortenteich/ Ammerstraße (Drucksache Nr.: 438/2017)
12. Verkehrssicherheit: Fördermittel für Dialog-Displays (Drucksache Nr.: 437/2017)
13. Umrüstung Fuhrpark Stadtverwaltung/ Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen zur Erhöhung des Anteils der Elektromobilität (Drucksache Nr.: 440/2017)
14. Ständige Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (Drucksache Nr.: 441/2017)
15. Änderung Kindertagesstättenkonzept (BV 169b/2017) (Drucksache Nr.: 459/2017)
16. Anfragen
Freundliche Grüße
gez. i.V. Sill
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Bekanntmachung des Thüringer Landesverwaltungsamtes
Das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde beabsichtigt den Erlass einer Rechtsverordnung zur endgültigen Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes "Volkenrodaer Teiche-Forstberg" im Unstrut-Hainich-Kreis in den Gemarkungen
- Saalfeld der Stadt Mühlhausen,
- Körner der Gemeinde Körner und
- Grabe der Gemeinde Weinbergen.
Gemäß § 21 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) wer-den der Entwurf der Verordnung und die dazugehörigen Karten
ab dem 21.06.2017 bis einschließlich 24.07.2017 im
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Bau und Umwelt, Zimmer 201 (Sekretariat), Thamsbrücker Str. 20, 99947 Bad Langensalza
öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können dort von jedermann während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim
- Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Bau und Umwelt, Zimmer 201 (Sekretariat), Thamsbrücker Str. 20, 99947 Bad Langensalza
oder
- Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV, Referat 410, Haus II, Zimmer 3210, Weimarplatz 4, 99423 Weimar
vorgebracht werden.
Im Auftrag
Der Oberbürgermeister Mühlhausen, den 13. Juni 2017
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns (Siegel)
Bekanntmachung: Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Notter von der Einmündung des Schmerlebachs bis zur Mündung in die Unstrut
Das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV, Referat Wasserwirtschaft, Weimarplatz 4 in 99423 Weimar beabsichtigt, für die Notter von der Einmündung des Schmerlebachs bis zur Mündung in die Unstrut auf Teilen der Gemarkungen Großmehlra, Schlotheim, Körner, Kleingrabe, Grabe, Bollstedt und Mühlhausen das Überschwemmungsgebiet neu festzustellen. Die Feststellung des Überschwemmungsgebiets erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626).
Im Rahmen des nach § 117 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648) hierzu durchzuführenden Anhörungsverfahrens wird Folgendes bekannt gegeben:
Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie dazugehörende Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10 000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2 000, basierend auf ALKIS) liegen vom
17. Juli bis einschließlich 16. August 2017
in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:
Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim, Markt 1, 99994 Schlotheim
Montag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Gemeindeverwaltung Weinbergen, Am Heiligen Damm 1, 99998 Weinbergen,
OT Bollstedt
Montag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr und
15:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Stadt Mühlhausen, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110,
99974 Mühlhausen
Montag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Etwaige Bedenken gegen die Feststellung des Überschwemmungsgebietes und der Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis zwei Wochen nach Ablauf der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim
Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV, Ref. Wasserwirtschaft, Weimarplatz 4 in 99423 Weimar, Haus 2, Zimmer 1809 zu folgenden Dienststunden vorgebracht werden:
Montag - Donnerstag von 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 - 12:00 Uhr
Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.
Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.
Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, 05. Mai 2017
Referat 440, Wasserwirtschaft
Im Auftrag
- Signatur -
H.-Günter Breitbarth
Referatsleiter
Einladung zur Hauptausschusssitzung am 08.06.2017 - öffentlicher Teil
(veröffentlicht am 02.06.2017)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 08. Juni 2017, 17:30 Uhr, im Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19, lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung (öffentlicher Teil)
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Kultur und Kunst in Mühlhausen/Thüringen im Haushaltsjahr 2017 (Drucksache Nr.: 460/2017)
- Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Sportvereinen sowie sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thüringen im Haushaltsjahr 2017 (Drucksache Nr.: 461/2017)
Mit freundlichen Grüße
gez. i.V. Sill
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates
(veröffentlicht am 21.04.2017)
In der Hauptausschusssitzung am 23.03.2017 erhielten nachfolgend aufgeführte Beschlüsse nicht die erforderliche Mehrheit:
Beschluss Drucksache-Nr. 417/2017
Kündigung der Mitgliedschaft im Dt. Städtetag
Beschluss Drucksache-Nr. 418/2017
Prüfung der Mitgliedschaft im Deutschen Städtebund
In der Stadtratssitzung am 06.04.2017 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr.: 397/2017
Verkehrsberuhigung in sensiblen Bereichen
Der Stadtrat regt an, über die Straßenverkehrsbehörde prüfen zu lassen, inwieweit durch geschwindigkeitsregulierende Maßnahmen vor Kindergärten, Schulen, Senioreneinrichtungen und an anderen Stellen mit erhöhtem Unfallpotenzial eine Verkehrsberuhigung erreicht werden kann. Hierfür sollten verstärkt Geschwindigkeitskontrollen mit mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen an o.g. Punkten durchgeführt und in Abhängigkeit von der Zahl der Verkehrsverstöße die Möglichkeit der Installation von festen Geschwindigkeitsmessanlagen geprüft und ggf. eingerichtet werden.
In der Stadtratssitzung am 23.02.2017 wurde nachfolgend aufgeführter Beschluss mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr.: 408/2017
Bestellung von Herrn Martin Fromm zum Ordentlichen Geschäftsführer der SWG
Abschluss zeitgleich-laufender befristeter Anstellungsverträge
Prüfauftrag zur strukturellen Ausrichtung der Eigengesellschaften
1. Herr Martin Fromm erhält zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen befristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag zum Ordentlichen Geschäftsführer der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen bis zum 31.12.2021.
2. Der bestehende befristete Geschäftsführeranstellungsvertrag des Herrn Martin Fromm mit der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH wird bis zum 31.12.2021 verlängert.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen umfassenden aufgabenkritischen Prüfungsprozess einzuleiten mit dem Ziel, Vor- und Nachteile organschaftlicher oder sonstiger gesellschaftsrechtlicher Verbindungen zwischen beiden Unternehmen zu ermitteln.
12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen
Auf Grund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO -) vom 16 August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07.10.2016 (GVBl. S. 506, 513) hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen in seiner Sitzung am 23.02.2017 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
1. § 10 wird aufgehoben.
2. Die §§ 11 bis 18 werden die §§ 10 bis 17.
Artikel 2
Ermächtigung zur Neubekanntmachung
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Hauptsatzung nach Inkrafttreten dieser Änderungssatzung unter Berücksichtigung aller Änderungen neu bekannt zu machen.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Mühlhausen, den 17.03.2017
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns (Siegel)
Oberbürgermeister
Die Satzung wurde am 03.03.2017 der Kommunalaufsicht angezeigt und mit Eingangsbestätigung vom 14.03.2017 zur öffentlichen Bekanntmachung freigegeben.
Neuvergabe der Jagd in Eigenjagdbezirken der Stadt Mühlhausen
Die Jagdnutzung in dem städtischen Eigenjagdbezirk
Mühlhausen 417 Westhardt Nord
ist kurzfristig neu zu vergeben.
Interessierte Jäger werden gebeten, sich bis spätestens zum 03.05.2017 zwecks näherer Informationen und Entgegennahme der Vergabeunterlagen an die Stadtverwaltung Mühlhausen, FD Forst und Landschaftspflege, Neue Straße 10, Zimmer 208 zu wenden.
gez. Neid
Neid
Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen
Einladung zur 18. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 06.04.2017
(veröffentlicht am 29.03.2017)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 18. Sitzung des Stadtrates am
06. April 2017, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt
lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung (öffentliche Sitzung)
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Informationen des Oberbürgermeisters
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 17. Stadtratssitzung vom 23. Februar 2017
- Rechenschaftsbericht des Behinderten- und Seniorenbeirat
- 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wochen-, Jahr- und Spezialmärkte in der Stadt Mühlhausen - Marktgebührensatzung (Drucksache Nr.: 431/2017)
- Verkehrsberuhigung in sensiblen Bereichen ~ Wiedervorlage (Drucksache Nr.: 397/2017)
- Anfragen
Freundliche Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Thüringer Verordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Unstrut von Reiser bis Nägelstedt
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 43
Der Stadtrat hat am 01.12.2016 den Bebauungsplan Nr. 43 "Görmar-Kaserne", Teilbebauungsplan B, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) mit Schreiben vom 17.01.2017 der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 23.02.2017 erhalten, die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 43 "Görmar-Kaserne", Teilbebauungsplan B tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
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dienstags | von 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 18.00 Uhr |
donnerstags | von 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 16.00 Uhr |
freitags | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
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einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 41). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mühlhausen, den 13.04.2017
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister -Siegel-
Einladung zur Hauptausschusssitzung am 23.03.2017 - öffentlicher Teil
(veröffentlicht am 17.03.2017)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 23. März 2017, 17.30 Uhr, im Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19, lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung (öffentlicher Teil)
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Kündigung der Mitgliedschaft im Dt. Städtetag (Drucksache Nr.: 417/2017)
- Prüfung der Mitgliedschaft im Deutschen Städtetag (Drucksache Nr.: 418/2017)
- Anfragen
Mit freundlichen Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Beitragspflichtiger Ausbau Egelseeweg
Bekämpfung der Geflügelpest - Festlegung von Sperrbezirk sowie Beobachtungsgebiet
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 44 "Weinberg-Ost"
Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen hat am 20.09.2016 den Bebauungsplan Nr. 44 "Weinberg-Ost", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde mit Schreiben vom 29.11.2016 gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 12.01.2017 erhalten, die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 44 "Weinberg-Ost" tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung mit dem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
- montags von 09:00 bis 12:00 Uhr
- dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
- donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
- freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 41). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mühlhausen, den 02.03.2017
Siegel
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-31 "Lidl-Markt Hinter der Harwand"
Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen hat am 23.06.2016 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-31 "Lidl-Markt Hinter der Harwand", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde mit Schreiben vom 07.12.2016 gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 12.01.2017 erhalten, die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. VEP-31 "Lidl-Markt Hinter der Harwand" tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Begründung mit dem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
- montags von 09:00 bis 12:00 Uhr
- dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
- donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
- freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 41). Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mühlhausen, den 02.03.2017
Siegel
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates
(veröffentlicht am 08.03.2017)
In der Stadtratssitzung am 23.02.2017 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr.: 399/2017
„Feststellung der Jahresrechnung 2015“
Die Jahresrechnung 2015 wird auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises vom 06.12.2016 nach § 80 Abs. 3 ThürKO festgestellt.
Beschluss Drucksache-Nr.: 402/2017
„Entlastung des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2015“
Der Oberbürgermeister und die Bürgermeisterin werden für das Haushaltsjahr 2015 auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 80 Abs.3 ThürKO entlastet.
Namentliche Abstimmung
Ja-Stimmen:
Dirk Anhalt, Knut Ewers, Sabine Grabow, Lilia Hof, Micha Hofmann, Anke Jagemann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Sandy Kirchner, Kathrin Köthe, Thomas Mainz, Norbert Mros, Dr. Edith Schmidt, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Christine Soyck, Juliana Thormann, Steffen Thormann
Nein-Stimmen:
Hans-Jörg Adamaschek, Volker Bade, Sebastian Fiebrich, Ines Goldmann, Tobias Kühler, Roland Reichenbach, Bernd Röttig, Dr. Uwe Michael Schuchard, Uwe Seeber, Dr. Stefan Sippel, Dr. Jörg Walter, Alexander Wettig, Christian Wilke
Enthaltungen:
Dr. Johannes Bruns, Peter Bühner, Dr. Klaus-Dieter Henne
Beschluss Drucksache-Nr.: 401/2017
„Beschluss über den Finanzplan im Planungszeitraum 2016 bis 2020“
Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 sowie der Thüringer Gemeindehaushalts-verordnung – ThürGemHV – vom 26. Januar 1993, zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. April 2014, beschließt der Stadtrat den durch den Oberbürgermeister vorgelegten Finanzplan und das dazugehörige Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2016 bis 2020.
Beschluss Drucksache-Nr.: 409/2017
„12. Änderung der Hauptsatzung (Gesetz zur direkten Demokratie)“
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte 12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 398/2017
„Verbesserung der infrastrukturellen Voraussetzungen des Wasser- und Radtourismus im Naherholungsgebiet Schwanenteich bis Popperöder Quelle“
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung ein Konzept zu erstellen, um die infrastrukturellen Gegebenheiten im Naherholungsgebiet Schwanenteich bis zur Popperöder Quelle zu optimieren. Besonderer Wert soll hier auf die Verbesserung des Wasser- und Radtourismus (Bademöglichkeit, sensioren- und behindertengerechte Ruhezonen, Wasserwanderwege, Camping, sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder etc.) gelegt werden. Zur Finanzierung werden Zuschüsse aus dem Landesprogramm Tourismus beantragt. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit dem 1. Schwimm- und Gesundheitssportverein Mühlhausen, dem Landkreis und Vertretern des Nationalparks Unstrut-Hainich, um die optimale Förderquote von 80% aus dem Programm zu realisieren. Das Konzept wird bis zur Septembersitzung des Stadtrates vorgelegt, um eine Beantragung der Mittel für das Jahr 2018 zu ermöglichen.
Einladung zur 17. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 23.02.2017
(veröffentlicht am 16.02.2017)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 17. Sitzung des Stadtrates am
23. Februar 2017, 18:00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt
lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung (öffentliche Sitzung)
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde
- Informationen des Oberbürgermeisters
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 16. Stadtratssitzung vom 01. Dezember 2016
- Feststellung der Jahresrechnung 2015 (Drucksache Nr.: 399/2017)
- Entlastung des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2015 (Drucksache Nr.: 402/2017)
- Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 (Drucksache Nr.: 400/2017)
- Beschluss über den Finanzplan im Planungszeitraum 2016 bis 2020 (Drucksache Nr.: 401/2017)
- 12. Änderung der Hauptsatzung (Gesetz zur direkten Demokratie) (Drucksache Nr.: 409/2017)
- Verkehrsberuhigung in sensiblen Bereichen (Drucksache Nr.: 397/2017)
- Verbesserung der infrastrukturellen Voraussetzungen des Wasser- und Radtourismus im Naherholungsgebiet Schwanenteich bis Popperöder Quelle (Drucksache Nr.: 398/2017)
- Anfragen
Freundliche Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Bekämpfung der Geflügelpest - Festlegung von Sperrbezirk sowie Beobachtungsgebiet
Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Thierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2017
Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mühlhausen für den Bereich "Lidl-Markt Hinter der Harwand"
Der Stadtrat hat am 23.06.2016 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mühlhausen für den Bereich “LIDL-Markt Hinter der Harwand“ beschlossen. Mit Schreiben vom 29.06.2016 wurde beim Thüringer Landesverwaltungsamt die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 17.10.2016 mitgeteilt, dass die für ihre Behörde festgesetzte Entscheidungsfrist von drei Monaten abgelaufen ist und damit § 6 Absatz 4 Satz 4 Baugesetzbuch wirksam wird, wonach die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes kraft Gesetzes als erteilt gilt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen wirksam. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung mit dem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags von 9:00 - 12:00 Uhr
dienstags von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
donnerstags von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
freitags von 9:00 - 12:00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 03601/452 341). Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Mühlhausen, den 07.12.2016
Dr. Bruns Siegel
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates
(veröffentlicht am 14.12.2016)
In der Hauptausschusssitzung am 16.11.2016 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr. 368/2016
„Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Kultur und Kunst in Mühlhausen/Thüringen im Haushaltsjahr 2016“
Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur vom 27.06.2013 die Höhe der finanziellen Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2016 an die in der Anlage 1 aufgeführten Antragsteller.
[Die Anlage zu diesem Beschluss kann im Bürgerbüro während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Beschluss Drucksache-Nr. 369/2016
„Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Sportvereinen sowie sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thüringen im Haushaltsjahr 2016“
Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Sportvereinen, sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen vom 27.06.2013 die Höhe der finanziellen Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2016 an die in den Anlagen 1 und 4 aufgeführten Antragsteller.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im Bürgerbüro während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Beschluss Drucksache-Nr. 370/2016
„Straßenbenennung“
Der Hauptausschuss beschließt, dass die im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Weinberg-Ost“ zu bauende Straße die nachfolgende Bezeichnung erhält: Siegfried-Pitschmann-Straße (Straßen-Nr. 00437).Die betreffende Straße ist im Übersichtsplan dargestellt.
Beschluss Drucksache-Nr. 382/2016
„Zustimmung zum Abschluss eines Pachtvertrages mit der Bade & Bade GbR“
Der Hauptausschuss ermächtigt den Oberbürgermeister zum Abschluss eines Pachtvertrages in Umsetzung des bekannten Betreiberkonzeptes (Bootsverleih und Kleingastronomie) mit folgenden wesentlichen Bedingungen:
1. Vertragsgegenstand sind die notwendigen Teilflächen gemäß beiliegendem Lageplan zuzüglich Gebäuden, Anlagen, Inventar etc.
2. Vertragsbeginn ist der 01.01.2017. Er läuft auf unbestimmte Zeit. Bis zum 31.12.2026 verzichtet die Stadt auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.
3. Der Pachtzins beträgt 360,00 € jährlich.
4. Der Vertrag räumt der GbR ein schuldrechtliches Vorrecht auf Bestellung eines Erbbaurechts ein sobald feststeht, dass die Pachtfläche nicht für Zwecke der Landesgartenschau 2024 benötigt wird, wie auch für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht gilt.
Der nachstehende Beschluss erhielt nicht die erforderliche Mehrheit:
Beschluss Drucksache-Nr. 377/2016
„Verbot von Wildtieren im Zirkus“
Der Hauptausschuss möge beschließen, dass kommunale Flächen künftig nur noch an Zirkusbetriebe vermietet werden, die keine Tiere wild lebender Arten, sogenannte Wildtiere, mitführen. Hierunter fallen insbesondere Affen, antilopenartige Tiere, Bären, Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Großkatzen, Kängurus, Nashörner, Papageien, Reptilien (Krokodile, Schlangen, Echsen u. a.), Robben, Strauße, Wildformen von Rindern sowie Zebras. Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.
In der Stadtratssitzung am 01.12.2016 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr.: 384/2016
„Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Mühlhausen 2016 bis 2025“
1. Der Stadtrat beschließt das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Mühlhausen für die Jahre 2016 bis 2025.
2. Der Stadtrat behält sich vor, über die in Anlage XIX des HSK (S. 121) im Einzelnen aufgeführten Maßnahmen und weitere Maßnahmen in den nächsten Stadtratssitzungen zu entscheiden.
3. Die in der Anlage XIX aufgeführten Maßnahmen sind bis zur Februarsitzung 2017 hinsichtlich ihrer Umsetzung mit Vorschlägen zu unterlegen.
[Sobald die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde vorliegt, wird das Haushaltssicherungskonzept gemäß § 53 a Abs. 4 ThürKO bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes öffentlich zugänglich gemacht.]
Beschluss Drucksache-Nr.: 379/2016
„Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 „Görmar-Kaserne“, Teilbebauungsplan B“
Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 „Görmar-Kaserne“, Teilbebauungsplan B vorgebrachten Stellungnahmen werden entsprechend der in der Anlage vorliegenden Fassung abgewogen und entschieden.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache-Nr.: 380/2016
„Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 43 „Görmar-Kaserne“, Teilbebauungsplan B“
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 43 „Görmar-Kaserne“, Teilbebauungsplan B bzw. die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat am 01.12.2016 geprüft, abgewogen und entschieden.
Auf Grund § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 43 „Görmar-Kaserne“, Teilbebauungsplan B, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung.
Die Begründung des Bebauungsplanes (einschließlich Umweltbericht als Bestandteil der Begründung) wird gebilligt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan der Kommunalaufsicht vorzulegen. Der Beschluss des Bebauungsplanes ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
[Mit der öffentlichen Bekanntmachung ist das Rechtsetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen.]
Beschluss Drucksache-Nr.: 390/2016
„Maßnahmen zur Anpassung und Optimierung des Kleingartenwesens in der Stadt Mühlhausen/Thür. im Zusammenhang mit der sich verändernden Altersstruktur der Bevölkerung"
Eine Reduzierung der Anzahl der Kleingärten soll erfolgen – sofern erforderlich - durch
1. Umwidmung von im Innenbereich straßenparallel liegenden Kleingartenflächen in Wohnbauland,
2. Umnutzung von Kleingartenflächen durch die jeweiligen Vereine für vereinsinterne Belange (Spielplatzflächen, Stellplatzflächen für PKW u.a.).
3. Auflassung von Teilen einer Kleingartenanlage oder der gesamten Anlage und Umwandlung in Grün- oder Ackerland oder zu Streuobstwiesen (auch in Zusammenhang mit der Erstellung neuer Bebauungspläne, in denen diese Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung stehen)
Die Umwidmung in Bauland kann dann erfolgen, wenn zwischen dem jeweiligen Verein, dem Gebietsverband der Kleingärtner Mühlhausen e.V. und der Stadt als Grundstückseigentümer Einvernehmen über die nicht weiterhin vorzunehmende Bewirtschaftung der straßenbegleitenden Flächen erzielt wird. Diese Flächen werden parzelliert und als Wohnbauland von der Stadt veräußert. Von den vereinnahmten Kaufpreisen erhalten die betroffenen Unterpächter, die einer einvernehmlichen Regelung zustimmen und die in dieser bzw. einer anderen Kleingartenanlage einen neuen Pachtgarten bewirtschaften oder für die aus Altersgründen die Bewirtschaftung eines neuen Gartens nicht mehr möglich ist, einen Betrag in Höhe von 50% des Schätzpreises des betroffenen Kleingartens als Erstattung für die Aufwendungen des vorzunehmenden Umzugs bzw. wegen der Aufgabe des Gartens. Die Schätzung wir durch Gutachter, die durch den Landesverband der Gartenfreunde e.V. zugelassen sind, vorgenommen. Die Gutachterkosten trägt die Stadt. Den Vereinen steht es frei, nicht genutzte Kleingärten für andere Vereinszwecke zu nutzen. Die Kosten einer Umnutzung haben die jeweiligen Vereine grundsätzlich selbst zu tragen. Einzelne Projekte können durch die Stadt bezuschusst werden. Hierzu wird die Stadt Haushaltsmittel in Höhe von jährlich mindestens 2.000,-- EUR in den Haushalt einstellen. Über die zu fördernden Projekte entscheiden gemeinsam der Ausschuss für Planung, Umwelt und Wirtschaft sowie der Liegenschaftsausschuss des Stadtrates. Eine Auflassung der Kleingartenanlage ist dann vorzunehmen, wenn eine Leerstandsquote von 30 % erreicht ist. In diesem Fall ist zwischen dem betroffenen Verein und der Stadt als Grundstückseigentümerin ein Maßnahmenplan zu erstellen, der die geordnete Auflassung der Anlage innerhalb von 5 Jahren zum Ziel hat. Alle anfallenden Kosten des Rückbaus hat der jeweilige Unterpächter zu tragen. Die Vereine sind angehalten, in jeden Unterpachtvertrag folgende Erklärung mit aufzunehmen bzw. bei bestehenden Verträgen eine diesbezügliche Ergänzung zu veranlassen: „Einrichtungen, mit denen der Unterpächter die Pachtsache versehen hat oder die von ihm vom Vorpächter übernommen worden sind, sind nach Beendigung des Pachtverhältnisses auf Verlangen des Verpächters vollständig zu entfernen. Hierzu zählen insbesondere bauliche Anlagen jedweder Art sowie Bäume, Stauden und Sträucher. Die hierbei anfallenden Kosten trägt der Unterpächter.“ Alle Kleingartenvereine sind gegenüber der Stadt verpflichtet, am 30.11. eines jeden Jahres die Leerstandsquote zu melden.
Beschluss Drucksache-Nr.: 372/2016
„Prüfung von Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Trassenführung der Ortsumfahrung B 249"
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen:
1. wie der tatsächliche und aktuelle Stand bezüglich der zeitlichen und inhaltlichen Planung der Ortsumfahrung Mühlhausen B249 ist,
2. welche Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten die Stadt Mühlhausen in Bezug auf die Streckenführung bzw. weitere Planungen hat.
Der Oberbürgermeister berichtet über das Ergebnis zur nächsten Stadtratssitzung und leitet die notwendigen Schritte ein um die vorhandenen Möglichkeiten der Mitgestaltung auszuschöpfen.
Beschluss Drucksache-Nr.: 378/2016
„Mühlhausen muss Kreisstadt bleiben “
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Stadtrat von Mühlhausen ist der Ansicht, dass die Stadt Mühlhausen, als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums, auch nach den Plänen zu einer Gebietsreform die ggf. die Neugliederung der Landkreise vorsieht, in dem neu zu bildenden Landkreis, weiterhin den Kreisstadtstatus behält.
2. Der Stadtrat fordert die Landesregierung auf, in dem zu erarbeitenden Gesetzentwurf zur Festlegung der zukünftigen Landkreise, Mühlhausen als Kreisstadt und Sitz des Landrates für den neuen Landkreis, in dem der Unstrut-Hainich-Kreis aufgeht, festzulegen und dem Thüringer Landtag vorzuschlagen.
3. Der Oberbürgermeister Dr. Johannes Bruns wird beauftragt, diesen Stadtratsbeschluss an die Landesregierung zu übermitteln und den Mitgliedern des Thüringer Landtages zur Kenntnisnahme zuzuleiten. Des Weiteren soll der Oberbürgermeister den Rat über den Stand der Entwicklungen berichten.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur 16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 01.12.2016
(veröffentlicht am 24.11.2016)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 16. Sitzung des Stadtrates am 01. Dezember 2016, 18.00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt, lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung (öffentliche Sitzung)
- Einwohnerfragestunde
- Informationen des Oberbürgermeisters
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 14. Stadtratssitzung vom 20. September 2016 und der Ergebnisniederschrift der 15. (außerordentlichen) Stadtratssitzung am 24. Oktober 2016
- Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Mühlhausen 2016 bis 2025 (Drucksache-Nr.: 384/2016)
- 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung (Drucksache-Nr.: 383/2016)
- 3. Änderung der Satzung über die Ehrenordnung der Stadt Mühlhausen (Drucksache-Nr.: 381/2016)
- Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 „Görmar-Kaserne“, Teilbebauungsplan B (Drucksache-Nr.: 379/2016)
- Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 43 „Görmar-Kaserne“, Teilbebauungsplan B (Drucksache-Nr.: 380/2016)
- Maßnahmen zu Anpassung und Optimierung des Kleingartenwesens in der Stadt Mühlhausen/Thür. im Zusammenhang mit der sich verändernden Altersstruktur der Bevölkerung (Drucksache-Nr.: 390/2016)
- Prüfung von Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Trassenführung der Ortsumfahrung B 249 (Drucksache-Nr.: 372/2016)
- Willkommen für bahnreisende Gäste (Drucksache-Nr.: 373/2016)
- Mühlhausen muss Kreisstadt bleiben (Drucksache-Nr.: 378/2016)
Freundliche Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur Hauptausschusssitzung am 16.11.2016 - öffentlicher Teil
(veröffentlicht am 10.11.2016)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 16. November 2016, 17.30 Uhr, im Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19, lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung (öffentlicher Teil)
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Kultur und Kunst in Mühlhausen/Thüringen im Haushaltsjahr 2016 (Drucksache Nr.: 368/2016)
- Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Sportvereinen sowie sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thüringen im Haushaltsjahr 2016 (Drucksache Nr.: 369/2016)
- Straßenbenennung (Drucksache Nr.: 370/2016)
- Zustimmung zum Abschluss eines Pachtvertrages mit der Bade & Bade GbR (Drucksache Nr.: 382/2016)
Mit freundlichen Grüße
gez. Dr. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 "Geschäfts-, Wohn- und Parkhaus Kiliansgraben 3/4 – Waidstraße"
Der Stadtrat hat am 23.06.2016 die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 "Geschäfts-, Wohn- und Parkhaus Kiliansgraben 3/4 – Waidstraße" als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) mit Schreiben vom 11.07.2016 der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 09.08.2016 erhalten. Die Satzung wurde nicht beanstandet.
Der Satzungsbeschluss über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 "Geschäfts-, Wohn- und Parkhaus Kiliansgraben 3/4 - Waidstraße" wird hiermit bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der Aufhebung ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt. Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die Begründung dazu ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
- montags von 9 bis 12 Uhr
- dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
- donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
- freitags von 9 bis 12 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 41).
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mühlhausen, den 30.09.2016
gez. Dr. Bruns - Siegel -
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 27.10.2016)
In der Stadtratssitzung am 24.10.2016 wurde der nachfolgend aufgeführte Beschluss mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr. 367/2016
„Übertragung von Aufgaben an der Unstrut-Hainich-Kreis zum weiteren Breitbandausbau“
Der Stadtrat beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (in der Fassung vom 20.6.2016) sowie der Richtlinie des Freistaates Thüringen „Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen“ vom 23.10.2015, die Übernahme der nachfolgenden Aufgaben im Zuge des Breitbandausbaus gemäß § 87 Abs. 3 ThürKO auf den Unstrut-Hainich-Kreis als eigene Aufgabe zu übertragen.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine Kooperationsvereinbarung mit dem Unstrut-Hainich-Kreis unter der Bedingung der vollständigen Übernahme eines möglichen kommunalen Eigenanteils durch den Freistaat Thüringen zu schließen.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur 15. (außerordentlichen) Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen (24.10.2016, 18 Uhr)
(veröffentlicht am 20.10.2016)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 15. (außerordentlichen) Sitzung des Stadtrates am 24. Oktober 2016, 18:00 Uhr, Stadtratssaal, Brotlaube lade ich Sie gem. § 35 (2) ThürKO i. V. m. § 2 (3) Geschäftsordnung des Stadtrates
der Stadt Mühlhausen – unter Verkürzung der Ladungsfrist wegen Dringlichkeit – recht herzlich ein.
Feststellung der Dringlichkeit
Dringlichkeit ist nach meiner Auffassung gegeben, da der Unstrut-Hainich-Kreis den Förderantrag bis zum 28.10.2016 bei der Bewilligungsbehörde einzureichen hat. Die für eine Beteiligung Mühlhausens notwendige Beschlussfassung des Stadtrates ist entsprechend vorfristig notwendig.
Zudem sind der Stadtverwaltung die für den Entscheidungsprozess wesentlichen Faktoren erst vor wenigen Tagen bekannt geworden:
- Eindeutige Informationen über die Anzahl der betroffenen/förderfähigen Anschlussstellen und deren örtliche Lage im Stadtgebiet liegen der Verwaltung erst seit dem 19.10.2016 vor.
- Eine erste Kostenkalkulation des Planungsbüros über die absehbare Wirtschaftlichkeitslücke des entsprechenden Breitbandausbaus liegt der Verwaltung erst seit dem 19.10.2016 vor.
- Die Bedeutung einer Teilnahme Mühlhausens am Förderprojekt für den Gesamterfolg des Vorhabens ist der Stadtverwaltung erst seit dem 18.10.2016 bekannt. Demnach steigt die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung des Kreisantrages beim Bund erheblich, wenn sich die Stadt Mühlhausen beteiligt. Das Engagement Mühlhausens ist also wichtig für den Breitbandausbau in der gesamten Region. Als Kreisstadt zeigt sich Mühlhausen entsprechend solidarisch mit den Gemeinden im Kreis.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Beschlussfassung über die Tagesordnun
- Breitband (Drucksache-Nr.: 367/2016)
Zur Sitzung sind Frau Grabe vom Regionalmanagement des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis und Frau Zechel von der FA. PwC anwesend und stehen für eventuelle Fragen zur Verfügung.
Die Förderrichtlinien des Bundes und des Freistaats Thüringen sowie die Karte der DSL-Versorgung Mühlhausen der Fa. Netkom sind im geschützten Bereich eingestellt.
Mit freundlichen Grüße
gez. Sill
i.V. Sill
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 4.10.2016)
In der Stadtratssitzung am 20.09.2016 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr. 345/2016
„Eigenmittelbereitstellung Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser für die Jahre 2017–2020“
Der Stadtrat beschließt:
- unter Vorbehalt der weiteren Förderung im „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ die Bereitstellung der Eigenmittel i. H. v. 10.000,00 Euro jährlich für den Zeitraum 2017 – 2020,
- das Mehrgenerationenhaus ist auch künftig Bestandteil der kommunalen Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung der Stadt Mühlhausen.
Beschluss Drucksache-Nr. 349/2016
„Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH für das Geschäftsjahr 2015“
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Ergebnisverwendung, zur Entlastung des Geschäftsführers sowie des Aufsichtsrates der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH (WBM) für das Geschäftsjahr 2015.
Beschluss Drucksache-Nr. 350/2016
„Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen für das Geschäftsjahr 2015“
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Ergebnisverwendung, zur Entlastung des Geschäftsführers sowie des Aufsichtsrates der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen (SWG) für das Geschäftsjahr 2015.
Beschluss Drucksache-Nr. 352/2016
„Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016“
Auf Grund der §§ 55, 56 und 57 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02. Juli 2016 (GVBl. S. 242, 244) sowie der Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung – ThürGemHV -) vom 26. Januar 1993 (GVBl. S.181), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. April 2014 (GVBl. S. 150), beschließt der Stadtrat die Haushaltssatzung 2016 und den Haushaltsplan 2016 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 56.696.833,00 €. Der Stellenplan 2016 ist dem Haushaltsplan 2016 als Anlage beigefügt und somit gemäß § 2 der ThürGemHV Bestandteil des Haushaltsplanes. Der Stellenplan weist den Gesamtbedarf an Planstellen der Stadt Mühlhausen unterteilt nach Beamten und Beschäftigten aus.
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen:
Dr. Johannes Bruns, Peter Bühner, Knut Ewers, Ines Goldmann, Sabine Grabow, Dr. Klaus-Dieter Henne, Lilia Hof, Micha Hofmann, Elke Holzapfel, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Sandy Kirchner, Kathrin Köthe, Jörg Kubitzki, Tobias Kühler, Thomas Mainz, Norbert Mros, Roland Reichenbach, Dr. Edith Schmidt, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Christine Soyck, Juliana Thormann, Steffen Thormann
Nein-Stimmen:
Hans-Jörg Adamaschek, Volker Bade, Sebastian Fiebrich, Sascha Koch, Bernd Röttig, Dr. Stefan Sippel, Dr. Jörg Walter, Christian Wilke
Enthaltungen:
Uwe Seeber
[Mit der öffentlichen Bekanntmachung ist das Rechtssetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen]
Beschluss Drucksache-Nr. 353/2016
„Beschluss über den Finanzplan im Planungszeitraum 2015 bis 2019“
Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02. Juli 2016 sowie der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung – ThürGemHV – vom 26. Januar 1993, zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. April 2014, beschließt der Stadtrat den durch den Oberbürgermeister vorgelegten Finanzplan und das dazugehörige Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2015 bis 2019.
Beschluss Drucksache-Nr. 354/2016
„Bereitstellung Ausbildungsplätze 2017“
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von:
2 Ausbildungsstellen zum/zur Verwaltungsfachangestellten ab 01.08.2017
2 Ausbildungsstellen zum/zur Straßenwärter/in ab 01.08.2017
Im Haushaltsjahr 2017 werden für diese Auszubildenden finanzielle Mittel wie folgt eingestellt:
Personalkosten in Höhe von 24.600 €/ Ausbildungskosten in Höhe von 6.600 €
Beschluss Drucksache-Nr. 355/2016
„Bewerbung Bundesprogramm ‚Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus‘ – Projektaufruf 2017“
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Mühlhausen bewirbt sich mit dem Projekt Sanierung der Stadtmauer im Bereich Inneres Frauentor Richtung Rabenturm (Investitionssumme ca. 1,4 Mio. €) am Projektaufruf zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Bei Auswahl der Projekte für das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ ist der Eigenanteil der Kommune in den Haushalt 2017/2018 aufzunehmen. Der Eigenanteil der Kommune beträgt grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Projektkosten. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf bis zu 10% reduzieren. Die Haushaltsnotlage ist durch das Land zu bestätigen.
Beschluss Drucksache-Nr. 356/2016
„Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Weinberg-Ost“
Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 “Weinberg-Ost“ vorgebrachten Stellungnahmen werden entsprechend der in der Anlage vorliegenden Fassung abgewogen und entschieden.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache-Nr. 357/2016
„Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 44 „Weinberg-Ost“
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 44 “Weinberg-Ost“ bzw. die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat am 20.09.2016 geprüft, abgewogen und entschieden.
- Der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan wird gebilligt.
- Aufgrund § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung.
- Die Begründung (einschließlich Umweltbericht als Bestandteil der Begründung) wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan der Kommunalaufsicht vorzulegen. Der Beschluss des Bebauungsplanes ist alsdann gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch sowie § 21 Thüringer Kommunalordnung bekannt zu machen.
[Mit der öffentlichen Bekanntmachung ist das Rechtssetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen]
Beschluss Drucksache-Nr. 358/2016
„Genehmigung eines Rechtsgeschäftes gemäß § 13 (1) und (3) Hauptsatzung“
Der Stadtrat genehmigt die Beauftragung der Fa. Grünanlagenbau Michael Goldmann zur Ausführung von Landschaftsarbeiten (Bauvertrag 83004616) mit einer Angebotssumme von 4.159,11€ gem. § 13 (1) und (3) der geltenden Hauptsatzung der Stadt Mühlhausen.
Beschluss Drucksache-Nr. 360/2016
„Städtepartnerschaft Kaliningrad (Oblast Kaliningrad) und Mühlhausen (Thüringen)“
Der Oberbürgermeister der Stadt Mühlhausen wird beauftrag eine Absichts- und Willenserklärung zu einer Städtepartnerschaft zwischen Kaliningrad und Mühlhausen auf den Weg zu bringen, um die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Städten weiter zu entwickeln.
Der nachstehende Beschluss erhielt nicht die erforderliche Mehrheit:
Beschluss Drucksache-Nr. 286/2016
„Parkplatzkonzept für das Abstellen von Lkw“
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Parkplatzkonzept für das Abstellen von Lkw an Wochenenden zu erarbeiten und dem Stadtrat in der nächsten Stadtratssitzung zur Beschlussfassung vorzustellen.
Hierbei ist zu prüfen, inwieweit der Festplatz in der Industriestraße zum geordneten Abstellend der Lkw (gegebenenfalls bewirtschaftet und mit Überwachung) genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang wäre das wilde Parken, insbesondere auch auf dem Grundstück zwischen Kasseler Straße und Schwanenteichallee zu untersagen.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur 14. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen (20.9.2016, 18 Uhr)
(veröffentlicht am 13.9.2016)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 14. Sitzung des Stadtrates am 20. September 2016, 18 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung (öffentliche Sitzung)
- Einwohnerfragestunde
- Informationen des Oberbürgermeisters
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 13. Stadtratssitzung vom 23. Juni 2016
- Neufassung der Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse (Drucksache-Nr.: 348/2016)
- Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 (Drucksache-Nr.: 352/2016)
- Beschluss über den Finanzplan im Planungszeitraum 2015 bis 2019 (Drucksache-Nr.: 353/2016)
- Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH für das Geschäftsjahr 2015 (Drucksache-Nr.: 349/2016)
- Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen für das Geschäftsjahr 2015 (Drucksache-Nr.: 350/2016)
- Wahl der Schiedspersonen
- Bereitstellung Ausbildungsplätze 2017 (Drucksache-Nr.: 354/2016)
- Bewerbung Bundesprogramm ‚Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus‘ – Projektaufruf 2017 (Drucksache-Nr.: 355/2016)
- Eigenmittelbereitstellung Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser für die Jahre 2017 – 2020 (Drucksache-Nr.: 345/2016)
- Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Weinberg-Ost“ (Drucksache-Nr.: 356/2016)
- Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 44 „Weinberg-Ost“ (Drucksache Nr.: 357/2016)
- Genehmigung eines Rechtsgeschäftes gemäß § 13 (1) und (3) Hauptsatzung (Drucksache Nr.: 358/2016)
- Parkplatzkonzept für das Abstellen von Lkw (Drucksache Nr.: 286/2016)
- Beitritt zum Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ (Drucksache-Nr.: 359/2016)
- Städtepartnerschaft Kaliningrad (Oblast) und Mühlhausen (Thüringen) (Drucksache-Nr.: 360/2016)
- Anfragen
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur Hauptausschusssitzung am 08.09.2016 - öffentlicher Teil
(veröffentlicht am 2.9.2016)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 08. September 2016, 17.30 Uhr, im Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19, lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung (öffentlicher Teil)
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Beschlussvorlage "Kita-Plus" (Drucksache Nr.: 361/2016)
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates
(veröffentlicht am 30.6.2016)
In der Hauptausschusssitzung am 09.06.2016 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr. 296/2016
„Durchführung Mühlhäuser Pflaumenblüte 2018 - 2022“
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zur Fortsetzung der Mühlhäuser Pflaumenblüte für die Jahre 2018 bis 2022 auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfs zu schaffen.
Nach Beschlussfassung darf der Beschluss öffentlich bekannt gemacht werden.
Beschluss Drucksache-Nr. 303/2016
„Nutzungsvereinbarung zur Nutzung einer Fläche auf dem Neuen Friedhof in Mühlhausen für die würdevolle Beisetzung von Fehlgeborenen und Leibesfrüchten (Sternenkinderfeld)“
Der Hauptausschuss gibt seine Zustimmung zu anliegender Vereinbarung mit dem Kinderhospiz Mitteldeutschland Nordhausen e.V.
In der Stadtratssitzung am 23.06.2016 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr. 277/2016
„Beschluss über die Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer“
Der Stadtrat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Stadt Mühlhausen/Thüringen.
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen: Dirk Anhalt, Dr. Johannes Bruns, Peter Bühner, Christine Eisenhut, Knut Ewers, Sabine Grabow, Lilia Hof, Micha Hofmann, Anke Jagemann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Sandy Kirchner, Kathrin Köthe, Thomas Mainz, Norbert Mros, Dr. Edith Schmidt, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Christine Soyck, Steffen Thormann
Nein-Stimmen: Hans-Jörg Adamaschek, Volker Bade, Sebastian Fiebrich, Ines Goldmann, Dr. Klaus-Dieter Henne, Sascha Koch, Tobias Kühler, Roland Reichenbach, Bernd Röttig, Dr. Uwe Michael Schuchard, Uwe Seeber, Dr. Stefan Sippel, Dr. Jörg Walter, Alexander Wettig, Christian Wilke
[Mit der öffentlichen Bekanntmachung ist das Rechtssetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen.]
Beschluss Drucksache-Nr. 304/2016
„Analyse der städtischen Finanz- und Haushaltslage, Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes“
Für die Fortschreitung des Haushaltssicherungskonzeptes beschließt der Stadtrat die umgehende Beauftragung einer geeigneten Wirtschaftsprüfgesellschaft.
Über die Vergabe der Beauftragung einer externen geeigneten Wirtschafsprüfgesellschaft zwecks Analyse der städtischen Finanz- und Haushaltslage und Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes soll der Hauptausschuss unter Einbeziehung des Haushaltsausschusses in einer gemeinsamen Sitzung entscheiden.
Beschluss Drucksache-Nr. 305/2016
„Beschluss des Stadtrates der Stadt Mühlhausen/Thüringen zur beabsichtigten Durchführung einer Gebietsreform im Freistaat Thüringen“
l. Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden - Stärkung der Stadt Mühlhausen als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums durch Eingemeindungen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Verhandlungen mit den unmittelbar an das Stadtgebiet angrenzenden Gemeinden aufzunehmen, um die freiwillige Eingliederung in die Stadt Mühlhausen/Thür. auszuloten. Vorrang sollen dabei die Verhandlungen mit den Gemeinden Unstruttal und Weinbergen haben. Sofern das Vorschaltgesetz in der vorliegenden Fassung beschlossen wird, ist der Stadtrat in der Sitzung im Dezember 2016 über den Verhandlungsstand umfassend zu informieren.
ll. Neugliederung der Landkreise - Erhalt des Kreisstadtstatus‘
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle gebotenen Maßnahmen zu ergreifen, um den Kreisstadtstatus für die Stadt Mühlhausen/Thür. zu sichern. Insbesondere soll er darauf hinwirken, dass die Zuschnitte der künftigen Landkreise so erfolgen, dass die Standortvorteile der Stadt Mühlhausen/Thür. als zentraler Ort eines solchen Landkreises maximal zur Geltung kommen. Eine Randlage der Stadt in einem zukünftigen Landkreis ist unter allen Umständen zu verhindern, da dies die Position der Stadt langfristig schwächen und den Kreisstadtstatus in Frage stellen würde.
Beschluss Drucksache-Nr. 306/2016
„Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mühlhausen für den Bereich ‚Lidl-Markt Hinter der Harwand‘“
Die zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Lidl-Markt Hinter der Harwand“ vorgebrachten Stellungnahmen werden entsprechend der in der Anlage vorliegenden Fassung abgewogen und entschieden.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache-Nr. 308/2016
„Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-31 ‚Lidl-Markt Hinter der Harwand‘“
Die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-31 „Lidl-Markt Hinter der Harwand“ vorgebrachten Stellungnahmen werden entsprechend der in der Anlage vorliegenden Fassung abgewogen und entschieden.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache-Nr. 310/2016
„Entscheidung über die Stellungnahmen zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 ‚Geschäfts-, Wohn- und Parkhaus Kiliansgraben 3/4 - Waidstraße‘“
Die zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Geschäfts-, Wohn- und Parkhaus Kiliansgraben 3/4 - Waidstraße“ vorgebrachten Stellungnahmen werden entsprechend der in der Anlage vorliegenden Fassung abgewogen und entschieden.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache-Nr. 313/2016
„Bestellung eines Erbbaurechtes für das Areal des ehemaligen Freibades Schwanenteich nebst Sport- und Jugendcamp sowie Caravan- und Campingplatz“
Die Stadt Mühlhausen/Thür. bestellt an noch zu vermessenden Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Mühlhausen Flur 66 Flurstücke 187, 96, 95/1, 95/5, 341/54, 93, 339/211 sowie Flur 69 Flurstücke 80, 186, 84, 171 und 189/79 mit einer Gesamtgröße von ca. 30.000 m² (Gebäude- und Freifläche Popperöder Gasse/Auf der Aue/Am Schwanenteich) ein Erbbaurecht für 30 Jahre zu Gunsten des 1. Schwimm- und Gesundheitssportvereins Mühlhausen e.V., geschäftsansässig Brunnenstraße 121 in 99974 Mühlhausen/Thür. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins beträgt 6.000 € (0,20 €/m²). Die ersten fünf Jahre wird kein Erbbauzins erhoben. Der Erbbauberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, das auf dem Erbbaugrundstück befindliche Sport- und Jugendcamp und den Caravanplatz zu erhalten und ab Übergabe weiterhin zu betreiben sowie auf der übrigen Fläche innerhalb der nächsten 5 Jahre ab Besitzübergang ein Sport- und Freizeitbad zu errichten und zu betreiben, welches auch für den öffentlichen Badebetrieb in der Zeit von Mitte Mai bis Mitte September zur Verfügung steht (Investitionsverpflichtung).
Der geschätzte Restwert der Gebäude und baulichen Anlagen beträgt 50.000 EUR, dieser Betrag wird durch eine im Erbbaugrundbuch zugunsten der Stadt einzutragende sofort fällige Hypothek gesichert.
Der Besitzübergang des Erbbaugrundstückes von der Stadt an den Erbbauberechtigten erfolgt zum 01.07.2016.
An den Erbbauberechtigten ist ab Besitzübergang für 5 Jahre ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 50.000,-- EUR zu zahlen, welcher jeweils am 30.06. eines jeden Jahres fällig ist. Für die Jahre 2016 und 2021 beträgt der Zuschuss jeweils anteilmäßig für 6 Monate 25.000,-- EUR (fällig am 31.07.2016 bzw. am 30.03.2021).
Die Kosten des Erbbaurechtsvertrages und seiner Durchführung trägt der Erbbauberechtigte. Die Kosten der Vermessung und katasteramtlichen Fortführung sowie Abmarkung trägt die Stadt.
Der Verein berichtet jährlich vor dem Stadtrat über den Baufortschritt.
Beschluss Drucksache-Nr. 314/2016
„Bereitstellung von Beamtenstellen“
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von zwei Beamtenstellen der Besoldungsgruppe A 7 im Unterabschnitt 1100 – Angelegenheiten der allgemeinen öffentlichen Ordnung
im Stellenplan 2016 Teil A: Beamte zur Einstellung der in der Stadtverwaltung gemäß Bedarf ausgebildeten Stadtsekretäranwärter.
Im Haushaltsjahr 2016 werden hierfür finanzielle Mittel für Personalkosten in Höhe von 24.700 € und Personalnebenkosten in Höhe von 8.900 € eingestellt.
Beschluss Drucksache-Nr. 321/2016
„Maßnahmen zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Stadt Mühlhausen im Rahmen der Haushaltsentwürfe der kommenden Jahre
Teil1: Personalkostenfestsetzung
1. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, in den kommenden Haushaltsentwürfen mit neuen Ansätzen in die Stellenplanung zu gehen. In diesem Zusammenhang soll die Obergrenze für Personalausgaben auf 14 Mio € als Ziel anvisiert werden.
Sämtliche Stellenpläne, Arbeitszeiten und Neubesetzungen, insbesondere von ausscheidenden Mitarbeitern der Stadtverwaltung (Angestellte und Beamte) sind diesem Ziel unterzuordnen.
Beschluss Drucksache-Nr. 323/2016
„SWG-Sicherung“
Der Stadtrat beschließt die Geschäftsanteile der Städtischen Wohnungsgesellschaft nicht zu verkaufen.
Beschluss Drucksache-Nr. 326/2016
„Landesausstellung 500 Jahre Bauernkrieg 2025“
Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich mit der Stadt Mühlhausen bei der Thüringer Landesregierung für eine Landesausstellung zum 500. Jahrestag des Bauernkrieges im Jahre 2025 zu bewerben.
Über das Ergebnis der Bewerbung ist der Stadtrat zu informieren.
Beschluss Drucksache-Nr. 327/2016
„Bewerbung der Stadt Mühlhausen um die Ausrichtung der Landesgartenschau 2024“
Die Stadt Mühlhausen bewirbt sich mit dem modifizierten Thema „Grüne Achse von der Innenstadt zum Stadtwald“ (Arbeitstitel, ggf. änderbar) um die Ausrichtung der Landesgartenschau 2024 beim Freistaat Thüringen.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Beschluss Drucksache-Nr. 333/2016
„Förderung Sanierung Erfurter Straße 28/Kilianistraße 12,13 (Abbruch Hintergebäude/Altlastensanierung)
Der Stadtrat beschließt die Förderung der Sanierung Erfurter Straße 28/Kilianistraße 12/13 – Abbruch Hintergebäude/Altlastensanierung in Höhe von 2.245.200,00 €.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus:
- Fördermittel vom Land -Bund-Länder-Programm Stadtumbau (1.496.800,00 €)
- Eigenmittel (748.400,00 €)
Die Eigenmittel werden durch eine Entnahme aus der SWG mbH finanziert.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen zu treffen.
Die finanziellen Mittel für diese Maßnahme sind in den Haushalt 2016 einzustellen.
Beschluss Drucksache-Nr. 337/2016
„Umgestaltung Tourist Information (Lutherdekade) - Änderungsbeschluss zur Drucksache Nr. 294/2016“
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt aus Eigenmitteln der Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH unter der Voraussetzung, dass mindestens 90 % der Gesamtkosten durch den Freistaat gefördert werden.
Die übrigen Beschlussregelungen gelten unverändert.
Die nachstehenden Beschlüsse erhielten nicht die erforderliche Mehrheit:
Beschluss Drucksache-Nr. 318/2016
„Errichtung lokaler Überdachungen auf Plätzen / am Steinweg“
Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene Varianten von lokalen Überdachungen mit Sitzgelegenheiten im Bereich Steinweg/Obermarkt und evtl. auf weiteren Plätzen auf Umsetzbarkeit, Kosten und die Finanzierbarkeit durch Werbung zu prüfen und die Ergebnisse bis zur nächsten Stadtratssitzung vorzustellen.
Beschluss Drucksache-Nr. 319/2016
„Kein Verkauf der SWG“
Der Stadtrat beschließt die Städtische Wohnungsgesellschaft nicht zu verkaufen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt alle Aktivitäten bezüglich eines Verkaufs der Städtischen Wohnungsgesellschaft einzustellen.
Beschluss Drucksache-Nr. 324/2016
„Akteneinsichtsausschuss Freilichtbühne“
Der Stadtrat beschließt einen Untersuchungsausschuss im Sinn § 22 Abs. 3 Satz 4 der Thüringer Kommunalordnung ins Leben zu rufen, der die gesamten Tatsachen in Bezug auf den Abriss der Freilichtbühne im Thomas-Müntzer-Park ermitteln und anhand der Tatsachen überprüfen soll, ob und ggf. wer gegen ihm obliegende Pflichten verstoßen hat und in wieweit ein möglicher Pflichtverstoß sanktioniert werden kann.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 43 "Görmar-Kaserne" (Teilbebauungsplan B) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am 23.06.2016 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 "Görmar-Kaserne" (Teilbebauungsplan B) und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht liegen vom
25. Juli 2016 bis 2. September 2016 (einschließlich)
im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
montags | von 9 - 12 Uhr |
dienstags | von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr |
mittwochs donnerstags freitags | von 9 - 12 Uhr von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr von 9 - 12 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Durch den Bebauungsplan (Teilbebauungsplan B) soll planungsrechtlich die Entwicklung eines Industriegebietes gesichert werden.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung mit dem Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
3 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Thüringer Landesverwaltungsamt, Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Landwirtschaftsamt Leinefelde-Worbis | Immissionsschutz, Bodenschutz/Altlasten, Naturschutz, Artenschutz, Eingriffs-/Ausgleichsbi-lanzierung |
3 Fachgutachten | Ingenieurbüro Frank und Apfel GbR, ERCOSPLAN, BÖSCHA GmbH | Schallschutz, Altlasten, Faunistische Untersuchung |
1 ökologische Bearbeitungsgrundlage (Grünordnungsplan) | HELK ILMPLAN GmbH | Naturschutz |
Mühlhausen, den 27.06.2016
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die 3. Änderung des Bebauungsplanes
Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen hat am 11.02.2016 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 a "Wendewehr, westlich der Industriestraße", bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung beschlossen. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde mit Schreiben vom 13.04.2016 gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 10.05.2016 erhalten, die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Satzungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 a "Wendewehr, westlich der Industriestraße" tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die 3. Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung mit dem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags | von 9 - 12 Uhr |
dienstags | von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr |
mittwochs donnerstags freitags | von 9 - 12 Uhr von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr von 9 - 12 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 41). Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mühlhausen, den 20.06.2016
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister

Einladung zur 13. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 23.6.2016
(veröffentlicht am 14.6.2016)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 13. Sitzung des Stadtrates am
23. Juni 2016, 18.00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt
lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung (öffentliche Sitzung)
1. Einwohnerfragestunde
2. Informationen des Oberbürgermeisters
3. Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 12. Stadtratssitzung vom 14. April 2016
4. Beschluss des Stadtrates der Stadt Mühlhausen/Thüringen zur beabsichtigten Durchführung einer Gebietsreform im Freistaat Thüringen (Drucksache-Nr.: 305/2016)
5. Förderung Sanierung Erfurter Straße 28/Kilianistraße 12,13 (Abbruch Hintergebäude/Altlastensanierung(Drucksache-Nr.: 333/2016)
6. Bestellung eines Erbbaurechtes für das Areal des ehemaligen Freibades Schwanenteich nebst Sport- und Jugendcamp sowie Caravan- und Campingplatz (Drucksache-Nr. 313/2016)
7. Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 43 „Görmar-Kaserne“ Teilbebauungsplan B (Drucksache-Nr. 312/2016)
8a Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mühlhausen für den Bereich „Lidl-Markt Hinter der Harwand“ (Drucksache-Nr. 306/2016)
8b Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mühlhausen für den Bereich „Lidl-Markt Hinter der Harwand“ (Drucksache-Nr. 307/2016)
8c Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-31 „Lidl-Markt Hinter der Harwand“ (Drucksache-Nr. 308/2016)
8d Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-31 „Lidl-Markt Hinter der Harwand“ (Drucksache-Nr. 309/2016)
9a Entscheidung über Stellungnahmen zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Geschäfts-, Wohn- und Parkhaus Kiliansgraben 3/4 – Waidstraße“ (Drucksache-Nr. 310/2016)
9b Beschluss über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Geschäfts-, Wohn- und Parkhaus Kiliansgraben 3/4 – Waidstraße“ (Drucksache-Nr. 311/2016)
10. Beschluss über die Erhöhung der Hebesätze für die Gewerbesteuer (Drucksache-Nr.: 277/2016)
11. Analyse der städtischen Finanz- und Haushaltslage, Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) (Drucksache-Nr. 304/2016)
12. Rechenschaftsbericht Ausländerbeirat 2015
13. Bereitstellung von Beamtenstellen (Drucksache-Nr. 314/2016)
14. Ersatzbeschaffung Hubsteiger für den Bau- und Betriebshof (Drucksache-Nr. 315/2016)
15. Kein Verkauf der SWG (Drucksache Nr.: 319/2016)
16. SWG-Sicherung (Drucksache Nr.: 323/2016)
17. Ausschreibung Geschäftsführer Städtische Wohnungsgesellschaft (Drucksache Nr.: 325/2016)
18. Parken auf dem Obermarkt (Drucksache-Nr. 317/2016)
19. Errichtung lokaler Überdachungen auf Plätzen/am Steinweg (Drucksache-Nr. 318/2016)
20. Maßnahmen zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Stadt Mühlhausen im Rahmen der Haushaltsentwürfe der kommenden Jahre;
Teil 1: Personalkostenfestschreibung (Drucksache-Nr. 321/2016)
21. Maßnahmen zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Stadt Mühlhausen im Rahmen der Haushaltsentwürfe der kommenden Jahre;
Teil 2: Freiwillige Leistungen/Anteilsfinanzierungen (Drucksache-Nr. 322/2016)
22. Akteneinsichtsausschuss Freilichtbühne (Drucksache-Nr.: 324/2016)
23. Landesausstellung 500 Jahre Bauernkrieg 2025 (Drucksache-Nr.: 326/2016)
24. Bewerbung der Stadt Mühlhausen um die Ausrichtung der Landesgartenschau 2024 (Drucksache-Nr.: 327/2016)
25. Anfragen
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung Hauptausschusssitzung am 09.06.2016
(veröffentlicht am 2.6.2016)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 09. Juni 2016, 17.30 Uhr, im Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19 lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung(öffentlicher Teil)
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Nutzungsvereinbarung zur Nutzung einer Fläche auf dem Neuen Friedhof in Mühlhausen für die würdevolle Beisetzung von Fehlgeborenen und Leibesfrüchten (Sternenkinderfeld)
Drucksache Nr.: 303/2016 - Durchführung Mühlhäuser Pflaumenblüte 2018 - 2022
Drucksache Nr.: 296/2016
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates
(veröffentlicht am 21.4.2016)
In der Hauptausschusssitzung am 07.04.2016 und in der Stadtratssitzung am 14.04.2016 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr. 276/2016
„Straßenbenennung“
Der Hauptausschuss beschließt, dass die künftige öffentliche Straße auf dem Grundstück der ehemaligen Görmar-Kaserne (Flur 23 Flurstücke 61/15 und 90/7) folgende Bezeichnung erhält: Lindenhof (Straßen-Nr. 00436)
Die Straße ist im Übersichtsplan dargestellt. (siehe unten)
Beschluss Drucksache-Nr. 278/2016
„Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates – Aufhebung des Rechnungsprüfungsausschusses“
Der Stadtrat beschließt im Vorgriff auf die grundsätzliche Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates die Aufhebung des Rechnungsprüfungsausschusses und damit folgende Änderung:
- § 29 der Geschäftsordnung wird ersatzlos gestrichen.
- Die verbleibenden Aufgaben des dann ehemaligen Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Haushaltsausschuss übertragen.
Beschluss Drucksache-Nr. 281/2016
„Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 44 Weinberg - Ost“
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.44 „Weinberg-Ost“ und der Entwurf der Begründung einschließlich des Entwurfs des Umweltberichtes werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (siehe Anlage).
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Weinberg - Ost“, der Entwurf der Begründung/des Umweltberichtes sowie die Stellungnahmen mit Umweltbezug sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Beschluss Drucksache-Nr. 282/2016
„Interessenbekundungsverfahren Schwanenteich – Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem 1. SGV Mühlhausen e.V.“
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, mit dem 1. SGV Mühlhausen e.V. Verhandlungen zur Umsetzung der im Interessenbekundungsverfahren dargelegten Vorstellungen aufzunehmen.
Über das Ergebnis ist der Stadtrat in der Sitzung am 23.06.2016 zu informieren.
Beschluss Drucksache-Nr. 283/2016
„Interessenbekundungsverfahren Schwanenteich – Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Bade & Bade GbR“
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, mit der Bade & Bade GbR Verhandlungen zur Umsetzung der im Interessenbekundungsverfahren dargelegten Vorstellungen aufzunehmen.
Über das Ergebnis ist der Stadtrat in der Sitzung am 23.06.2016 zu informieren.
Beschluss Drucksache-Nr. 284/2016
„Bewerbung Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ – Projektaufruf 2016“
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Mühlhausen bewirbt sich mit zwei Projekten
- Sanierung der Sauer-Orgel der Marienkirche (Investitionssumme ca. 750 T€)
- Bau eines Fahrstuhls im Mehrgenerationenhaus (Investitionssumme ca. 150T€)
am Projektaufruf zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Bei der Auswahl der Projekte für das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ ist der Eigenanteil der Kommune in den Haushalt 2017/2018 aufzunehmen. Der Eigenanteil der Kommune beträgt grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Projektkosten. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf bis zu 10 % reduzieren. Die Haushaltsnotlage ist durch das Land zu bestätigen.
Beschluss Drucksache-Nr. 294/2016
„Umgestaltung der Tourist – Information Mühlhausen im Rahmen der Lutherdekade“
Der Stadtrat beschließt die Umgestaltung der Tourist - Information Mühlhausen, Ratsstraße 20, im Rahmen der Lutherdekade mit einem Finanzvolumen von 170.000 €. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt aus
Fördermitteln vom Land (153.000 €)
Eigenmitteln (17.000 €).
Die Baumaßnahme wird in den Vermögenshaushalt (Unterabschnitt 7900001) in den Haushaltsplan 2016 aufgenommen. Die Eigenmittel werden durch die Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH bereitgestellt. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen zu treffen.
Die nachstehenden Beschlüsse erhielten nicht die erforderliche Mehrheit:
Beschluss Drucksache-Nr. 285/2016
„Zeitlich begrenzte Nutzung des Untermarktes als Parkplatz“
Durch die Stadtverwaltung wird geprüft, inwieweit eine auf Samstag in der Zeit von 6:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie während der Öffnungszeiten des städtischen Einzelhandel an verkaufsoffenen Wochenenden begrenzte Nutzung des Untermarkts als Parkplatz ermöglicht werden kann.
Die Stadtverwaltung wird das Ergebnis in der nächsten Stadtratssitzung vor-stellen und begründen.
Beschluss Drucksache-Nr. 295/2016
„Beantragung von Bedarfszuweisung zum Ausgleich des Haushaltes 2016 beim Freistaat Thüringen“
- Die Dringlichkeit wird vom Stadtrat festgestellt.
- Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung beim Freistaat Thüringen Bedarfszuweisungen für den Ausgleich des Haushaltes 2016 zu beantragen.
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur 12. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen am 14.4.2016
(veröffentlicht am 7.4.2016)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 12. Sitzung des Stadtrates am 14. April 2016, 18.00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt
lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung (Öffentliche Sitzung)
- Einwohnerfragestunde
- Informationen des Oberbürgermeisters
- Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 11. Stadtratssitzung vom 11. Februar 2016
- Rechenschaftsbericht Behinderten- und Seniorenbeirat 2015
- Beschluss über die Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer (Drucksache-Nr.: 277/2016)
- Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates – Aufhebung des Rechnungsprüfungsausschusses (Drucksache-Nr.: 278/2016)
- Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 44 „Weinberg – Ost“ (Drucksache-Nr.: 281/2016)
- Interessenbekundungsverfahren Schwanenteich – Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem 1. SGV Mühlhausen e.V. (Drucksache-Nr.: 282/2016)
- Interessenbekundungsverfahren Schwanenteich – Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Bade & Bade GbR (Drucksache-Nr.: 283/2016)
- Bewerbung Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ – Projektaufruf 2016 (Drucksache-Nr.: 284/2016)
- Steuerinitiative zur Gründung, An- bzw. Umsiedlung von klein- und mittelständischen Unternehmen (Drucksache-Nr.: 280/2016)
- Zeitlich begrenzte Nutzung des Untermarktes als Parkplatz (Drucksache-Nr.: 285/2016)
- Parkplatzkonzept für das Abstellen von LKW (Drucksache-Nr.: 286/2016)
- Anfragen
Mit freundlichen Grüßen
i. V. Sill
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur außerordentliche Hauptausschusssitzung am 7.4.2016
(veröffentlicht am 5.4.2016)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur dringlichen Sitzung des Hauptausschusses am 07. April 2016, 16.30 Uhr, im Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19 lade ich Sie gem. § 35 (2) ThürKO i. V. m. § 2 (3) Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen – unter Verkürzung der Ladungsfrist wegen Dringlichkeit – recht herzlich ein.
Feststellung der Dringlichkeit
Tagesordnung (Öffentlicher Teil)
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Beschlussfassung über die Tagesordnung
4. Straßenbenennung
Drucksache Nr.: 276/2016
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur Hauptausschusssitzung am 31.03.2016
(veröffentlicht am 24.3.2016)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Hauptausschusses am 31. März 2016, 17.30 Uhr, im Tagungsraum des Historischen Rathauses, Ratsstraße 19, lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung (öffentlicher Teil)
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der form- und fristgerechten Ladung
4. Beschlussfassung über die Tagesordnung
5. Straßenbenennung (Drucksache Nr.: 276/2016)
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bruns
Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Neuvergabe der Jagd in Eigenjagdbezirken der Stadt Mühlhausen
Die Jagdnutzung in den städtischen Eigenjagdbezirken
Mühlhausen 112 Wilhelmshütte
Mühlhausen 417 Westhardt Nord
ist ab 01. April 2016 neu zu vergeben. Interessierte Jäger werden gebeten, sich bis spätestens zum 17.03.2016 zwecks näherer Informationen und Entgegennahme der Vergabeunterlagen an die Stadtverwaltung Mühlhausen, FD Forst und Landschaftspflege, Neue Straße 10, Zimmer 208 zu wenden.
gez. Neid
Neid
Fachbereichsleiter
Grün- und Verkehrsflächen
Amtliche Bekanntmachung zum beitragspflichtigen Ausbau der Oberflächenentwässerung im OT Saalfeld
Der Abwasserzweckverband Mühlhausen und Umland beabsichtigt im Zeitraum 2016 bis 2018 die Herstellung der Ortsentwässerung im OT Saalfeld.
In diesem Zusammenhang wird auch die Oberflächenentwässerung (Straßenentwässerung) grundhaft erneuert, für welche die Stadt Mühlhausen als Straßenbaulastträger zuständig ist.
Entsprechend dem Thüringer Kommunalabgabengesetz und der am 11.04.2002 vom Stadtrat beschlossenen und im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 05 am 23.04.2003 veröffentlichten Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Mühlhausen werden
Ausbaubeiträge für die Kosten der Teileinrichtung Oberflächenentwässerung (Kostenspaltung gemäß § 8 der Satzung) von Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erhoben.
Es ist beabsichtigt, nach Beginn der Baumaßnahme Vorauszahlungen in Höhe von ca. 75 % der voraussichtlichen Beitragsschuld gemäß § 9 der Satzung zu erheben.
Nach Abschluss der Baumaßnahme und Feststellung des Gesamtaufwandes erfolgt die Veranlagung des Restbetrages.
Die Planungsunterlagen können
ab dem 03.03.2016
während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung
montags 09.00 – 12.00 Uhr
dienstags 09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
donnerstags 09.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags 09.00 – 12.00 Uhr
im Fachdienst Straßenbau und -verwaltung (FD 8.1), Neue Straße 10, Zimmer 104, eingesehen werden.
Vor Baubeginn werden die Betroffenen über die Durchführung und den Ablauf der Maßnahme informiert. Nach Abschluss der Baumaßnahme können die Beitragspflichtigen die Kosten- und Aufwandsrechnungen im FD 8.1 während der o. g. Sprechzeiten einsehen.
gez. Neid
Neid
Fachbereichsleiter
Grün- und Verkehrsflächen
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
(veröffentlicht am 19.02.2016)
In der Stadtratssitzung am 11.02.2016 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr.: 256/2016
„Satzungsbeschluss über die Festsetzung der Hebesätze“
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen:
Dirk Anhalt, Dr. Johannes Bruns, Peter Bühner, Christine Eisenhut, Knut Ewers, Lilia Hof, Micha Hofmann, Anke Jagemann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Kathrin Köthe, Norbert Mros, Dr. Edith Schmidt, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Christine Soyck, Juliana Thormann
Nein-Stimmen:
Hans-Jörg Adamaschek, Volker Bade, Sebastian Fiebrich, Ines Goldmann, Elke Holzapfel, Sascha Koch, Tobias Kühler, Roland Reichenbach, Bernd Röttig, Dr. Uwe Michael Schuchard, Uwe Seeber, Dr. Stefan Sippel, Dr. Jörg Walter, Alexander Wettig, Christian Wilke
Enthaltungen:
Sabine Grabow
[Mit der öffentlichen Bekanntmachung ist das Rechtssetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen.]
Beschluss Drucksache-Nr.: 257/2016
„1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen - Spielgerätesteuersatzung“
[Mit der öffentlichen Bekanntmachung ist das Rechtssetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen.]
Beschluss Drucksache-Nr.: 258/2016
„2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Mühlhausen/Thüringen (Hundesteuersatzung)“
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen:
Dirk Anhalt, Dr. Johannes Bruns, Peter Bühner, Christine Eisenhut, Knut Ewers, Sabine Grabow, Lilia Hof, Micha Hofmann, Anke Jagemann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Kathrin Köthe, Tobias Kühler, Norbert Mros, Dr. Edith Schmidt, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Christine Soyck, Juliana Thormann
Nein-Stimmen:
Hans-Jörg Adamaschek, Volker Bade, Sebastian Fiebrich, Elke Holzapfel, Sascha Koch, Roland Reichenbach, Bernd Röttig, Dr. Uwe Michael Schuchard, Uwe Seeber, Dr. Stefan Sippel, Dr. Jörg Walter, Alexander Wettig, Christian Wilke
Enthaltungen:
Ines Goldmann
[Mit der öffentlichen Bekanntmachung ist das Rechtssetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen.]
Beschluss Drucksache-Nr.: 259/2016
„3. Satzung zur Änderung der Kostensatzung des Stadtarchivs“
[Mit der öffentlichen Bekanntmachung ist das Rechtssetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen.]
Beschluss Drucksache-Nr.: 262/2016
„Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a ‚Wendewehr, westlich der Industriestraße‘“
Die zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a „Wendewehr, westlich der Industriestraße“ vorgebrachten Stellungnahmen werden entsprechend der in der Anlage vorliegenden Fassung abgewogen und entschieden.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache-Nr. 265/2015
„Aufhebung Stadtratsbeschluss Nr.: 674/2013 Ganzjähriges Brennverbot für Pflanzenabfälle, sowie Baum- und Strauchschnitt“
1. Die Beschlussvorlage Nr.: 674/2013 wird aufgehoben.
2. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister gegenüber dem Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut Hainich Kreis (AWB UHK) seine Forderung geltend zu machen, der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes umgehend nachzukommen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die tatsächlichen Kosten für die Entsorgung der Pflanzenabfälle, sowie des Baum- und Strauchschnitts aus dem Jahr 2015 beim Abfallwirtschaftsbetrieb geltend gemacht werden können.
Über das Ergebnis ist der Stadtrat zu informieren.
Beschluss Drucksache-Nr. 271/2016
„Kulturstätte Schwanenteich, Aufhebung Hauptausschussbeschluss Drucksache Nr. 103/2015“
Der Beschluss des Hauptausschusses Drucksache Nr. 103/2015 vom 19.02.2015 wird aufgehoben.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Verhandlungen mit der Firma Getränke Heinemann GmbH & Co.KG dahingehend aufzunehmen, dass zum 01.03.2016 die Verantwortung für die Betreibung und Bewirtschaftung des großen Saals auf die Stadt zurückübertragen wird und im Übrigen die mit der Vertragsergänzung vom 10.06.2015 vereinbarten Erweiterungen aufgehoben werden.
Nachfolgend aufgeführter Beschluss erhielt nicht die erforderliche Mehrheit.
Beschluss Drucksache-Nr. 266/2016
„Prüfung und Erstellung eines Konzeptes zur Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen und bedeutsamen Gebäuden“
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen:
Volker Bade, Christine Eisenhut, Sebastian Fiebrich, Ines Goldmann, Elke Holzapfel, Tobias Kühler, Roland Reichenbach, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Alexander Wettig
Nein-Stimmen:
Hans-Jörg Adamaschek, Dirk Anhalt, Peter Bühner, Knut Ewers, Sabine Grabow, Micha Hofmann, Anke Jagemann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Sascha Koch, Kathrin Köthe, Norbert Mros, Bernd Röttig, Dr. Edith Schmidt, Dr. Uwe Michael Schuchard, Uwe Seeber, Dr. Stefan Sippel, Juliana Thormann
Enthaltungen:
Dr. Johannes Bruns, Lilia Hof, Christine Soyck, Dr. Jörg Walter, Christian Wilke
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Einladung zur 11. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mühlhausen/Thür.
(veröffentlicht am 04.02.2016)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 11. Sitzung des Stadtrates am 11. Februar 2016, 18.00 Uhr, Sitzungssaal, Obermarkt lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung (Öffentliche Sitzung)
1. Einwohnerfragestund
2. Informationen des Oberbürgermeisters
3. Abstimmung des öffentlichen Teils der Ergebnisniederschrift der 10. Stadtratssitzung vom 03. Dezember 2015
4. Bekanntgabe von Eilentscheidungen
5. Satzungsbeschluss über die Festsetzung der Hebesätze (Drucksache-Nr.: 256/2016)
6. 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen – Spielgerätesteuersatzung – (Drucksache-Nr.: 257/2016)
7. 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Mühlhausen/Thüringen (Hundesteuersatzung) (Drucksache-Nr.: 258/201)
8. 3. Satzung zur Änderung der Kostensatzung des Stadtarchivs (Drucksache-Nr.: 259/2016)
9a. Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mühlhausen für den Bereich „Lidl-Markt Hinter der Harwand“ (Drucksache-Nr.: 260/2016)
9b. Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-31 „Lidl-Markt Hinter der Harwand“ (Drucksache-Nr.: 261/2016)
10a. Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a „Wendewehr, westlich der Industriestraße“ (Drucksache-Nr.: 262/2016)
10b. Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a „Wendewehr, westlich der Industriestraße“ (Drucksache-Nr.: 263/2016)
11. Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Geschäfts-, Wohn- und Parkhaus Kiliansgraben – Waidstraße 3/4" (Drucksache-Nr.: 264/2016)
12. Aufhebung Stadtratsbeschluss Nr.: 674/2013 Ganzjähriges Brennverbot für Pflanzenabfälle, sowie Baum- und Strauchschnitt (Drucksache-Nr.: 265/2016)
13. Prüfung und Erstellung eines Konzeptes zur Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen und bedeutsamen Gebäuden (Drucksache-Nr.: 266/2016)
14. Anfragen
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Bekanntmachung zur amtlichen Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2016
(veröffentlicht am 06.01.2016)
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates
In der Hauptausschusssitzung am 19.11.2015 und in der Stadtratssitzung am 03.12.2015 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr.: 244/2015
„Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Kultur und Kunst in Mühlhausen/Thüringen im Haushaltsjahr 2015“
Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst vom 27.06.2013 sowie unter Berücksichtigung des Beschlusses Drucksache Nr. 189/2015 (Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen für das Geschäftsjahr 2014) die Höhe der finanziellen Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2015 an der in der Anlage 1 aufgeführten Antragsteller.
[Die Anlage zu diesem Beschluss kann im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache-Nr.: 245/2015
„Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Sportvereinen, sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen sowie der freiwilligen Feuerwehren und Jugendfeuerwehren der Stadt Mühlhausen im Jahr 2015“
Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Sportvereinen, sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen vom 27.06.2013 sowie unter Berücksichtigung des Beschlusses Nr. 189/2015 (Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Mühlhausen für das Geschäftsjahr 2014) die Höhe der finanziellen Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2015 an die in den Anlagen 1 – 5 aufgeführten Antragsteller.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss kann im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten eingesehen werden.]
Beschluss Drucksache-Nr. 205/2015
„Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes und zum Schutz der Gesundheit ihrer Bürger“
Der Beschluss vom 24.09.2015 wurde in Folge der Beanstandung in der Sitzung am 03.12.2015 mehrheitlich aufgehoben.
Beschluss Drucksache-Nr.: 196/2015
„Bericht über die öffentliche Ordnungs- und Sicherheitslage der Stadt Mühlhausen“
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zweimal im Jahr einen schriftlichen Bericht, in nichtöffentlicher Sitzung, über die aktuelle Ordnungs- und Sicherheitslage der Stadt Mühlhausen zu geben.
Dieser Bericht sollte enthalten:
- Einsatzstatistik der Feuerwehr, inklusive freiwilliger Feuerwehr
- Bericht aus dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Das Gesprächsangebot vom Leiter der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich nehmen wir an. Er kann über die Sicherheitslage aus polizeilicher Sicht in der ersten Stadtratssitzung im Kalenderjahr im nichtöffentlichen Teil berichten.
Beschluss Drucksache-Nr.: 226/2015
„Jahresrechnung 2014“
Der Stadtrat beschließt die Jahresrechnung 2014.
Beschluss Drucksache-Nr.: 227/2015
„Entlastung des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2014“
Der Mühlhäuser Stadtrat beschließt die Entlastung des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2014.
Beschluss Drucksache-Nr.: 228/2015
„Auflösung Referat 0.3 Rechnungsprüfung (Rechnungsprüfungsamt)“
Der Stadtrat beschließt die Auflösung des Referates 0.3 Rechnungsprüfung (Rechnungsprüfungsamt) zum 31.12.2015.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um eine ordnungsgemäße Übergabe der Aufgaben an das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis zu gewährleisten.
Beschluss Drucksache-Nr.: 229/2015
„Bereitstellung von Beamtenstellen“
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von drei Beamtenstellen der Besoldungsgruppe A7 im Unterabschnitt 1300 – Brandschutz im Stellenplan 2016 Teil A: Beamte
zur Einstellung der in der Stadtverwaltung gemäß Bedarf nach der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) ausgebildeten Brandmeister-Anwärter.
Im Haushaltsjahr 2016 werden hierfür finanzielle Mittel für Personalkosten in Höhe von 67.300 € und Personalnebenkosten in Höhe von 25.100 € eingestellt.
Beschluss Drucksache-Nr.: 230/2015
„Beschluss zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“
Der Stadtrat beschließt:
Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsgesetz – KinvG) vom 24.06.2015 wurden der Stadt Mühlhausen Finanzmittel in Höhe von 568.577,44 € zugewiesen.
Diese finanziellen Mittel werden eingesetzt für
1.) den Umbau der Kreuzung Petristeinweg/Petriteich zu einem Kreisverkehr als eine Maßnahme zur Luftreinhaltung (Kostenschätzung 450.000 €)
2.) Anbau eines Aufzuges an das Mehrgenerationenhaus/Geschwister-Scholl-Heim als Maßnahme zum Barriereabbau (Kostenschätzung 180.000 €), soweit die verbleibenden finanziellen Mittel nach Abschluss der Baumaßnahme Kreisverkehr die Finanzierung sicherstellen.
Ist mit den verbleibenden Mitteln nach Abschluss des Bauvorhabens Kreisverkehr Petristeinweg/Petriteich die Finanzierung des Anbaus des Aufzuges nicht sicherzustellen, muss der Stadtrat über die Verwendung neu befinden.
Beschluss Drucksache-Nr. 231/2015
„Bewerbung am Zukunftsinvestitionsprogramm“
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Mühlhausen bewirbt sich mit dem Projekt
Sanierung des Freibadgeländes am Schwanenteich mit
- Freibad und Sportbecken
- Sport- und Freizeitanlagen
- Jugendcamp und Jugendferiendorf
(Investitionsvolumen ca. 6,15 Mio. €)
im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms am Projektaufruf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Beschluss Drucksache-Nr. 232/2015
„Änderung zum Beschluss 57/2014 – Neuregelungen zur Gründung und zur Arbeit eines Schülerparlamentes in Mühlhausen“
Der Stadtrat beschließt folgende Änderungen:
1.) Dem Schülerparlament gehören mindestens zwei Schülervertreter/-innen der weiterführenden Schulen an. Diese müssen nicht Schülersprecher/-in oder dessen Stellvertreter/-in sein. Das Auswahlverfahren obliegt den Schülern der Schulen. Es ist anzustreben, dass aus jeder weiterführenden Schule aus Mühlhausen mindestens ein Mitglied vertreten ist.
2.) Scheidet ein/e Schülervertreter/-in während der Amtsperiode aus dem Schülerparlament aus, kann eine/n Nachrücker/in benannt werden.
3.) Eine Amtsperiode beträgt zwei Schuljahre.
4.) Das Schülerparlament gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung regelt die Einladungsfristen, den Ablauf und die Durchführung der Sitzungen, die Wahl des/der Vorsitzenden und eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin, die Einrichtung von Arbeitsgruppen, die Weiterleitung von Ideen und Vorschlägen des Gremiums an den Oberbürgermeister etc. Die Vorschläge und Ideen sind dem Stadtrat vom Oberbürgermeister oder den Paten aus den Fraktionen vorzulegen. Dabei ist der Ausschuss, Soziales und Gesundheit zu hören. Ende einer Amtsperiode wird dem Oberbürgermeister ein Tätigkeitsbericht des Schülerparlamentes vorgelegt, der an den Stadtrat weitergeleitet oder von dem/der Vorsitzenden des Schülerparlamentes im Stadtrat vorgetragen wird.
5.) Die Stadtverwaltung unterstützt das Schülerparlament organisatorisch, finanziell und personell im angemessenen Rahmen. Das Gremium wird fachlich und inhaltlich durch den Fachbereich Bürgerdienste, Kultur und Soziales begleitet und von allen Fachbereichen der Verwaltung unterstützt. Je ein Mitarbeiter des Fachbereiches Zentrale Dienste und des Fachbereiches Bürgerdienste, Kultur und Soziales stehen zur fachlichen und organisatorischen Begleitung der Arbeit des Schülerparlamentes zur Verfügung.
6.) Der Stadtrat unterstützt das Schülerparlament personell und inhaltlich. Der Stadtrat bestellt per Beschluss, auf Vorschlag seiner Fraktionen, einen Vertreter/-in aus jeder Fraktion. Für den Fall der Verhinderung wird für jedes Fraktionsmitglied in der gleichen Weise ein Stellvertreter namentlich bestellt. Die Vertreter/-innen der Fraktionen übernehmen eine Patenschaft für das Schülerparlament. Sie unterstützen die Kinder und Jugendlichen beim Vorbringen ihrer Vorschläge im Stadtrat, geben Hinweise zu Verfahrensabläufen, beantragen Rederecht für die Kinder und Jugendlichen im Ausschuss für Kultur, Soziales und Gesundheit und im Stadtrat (Sitzungsunterbrechung) und informieren das Schülerparlament über Tagesordnungspunkte der Stadtratssitzungen, welche Kinder und Jugendliche betreffen.
7.) Sitz und Tagungsort des Schülerparlamentes ist das Geschwister-Scholl-Heim.
8.) Nach dem Ausscheiden aus dem Schülerparlament erhält jedes Mitglied für das geleistete Engagement eine Ehrenurkunde der Stadt Mühlhausen.
Beschluss Drucksache-Nr. 233/2015
„Erweiterung von AED (Automatischen Externen Defibrillators) – Standorten“
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur Erweiterung von AED-Standorten in Mühlhausen zu erarbeiten.
Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat spätestens in der zweiten Sitzung des Jahres 2016 über das Ergebnis der Umsetzung dieser Beschlussvorlage.
Beschluss Drucksache-Nr. 234/2015
„Projekt ‚Telefonreanimation‘ an der Leitstelle Unstrut-Hainich“
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises den deutlichen Wunsch der Stadt Mühlhausen anzutragen, eine zukünftige „Telefonreanimation“ an unserer zuständigen Leitstelle Unstrut-Hainich zu etablieren.
Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat spätestens in der ersten Sitzung des Jahres 2016 über das Ergebnis der Umsetzung dieser Beschlussvorlage
Nachfolgend aufgeführte Beschlüsse erhielten nicht die erforderliche Mehrheit.
Beschluss Drucksache-Nr. 235/2015
„Internetportal ‚Mühlhausen im Internet‘“
Beschluss Drucksache-Nr. 236/2015
„Dezentrale Unterbringung von Flüchtlingsfamilien und Familien von Asylsuchenden“
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
(Veröffentlicht am 9.12.2015)