Oberbürgermeisterwahl am 26. Mai 2024
Für die Wahl des Oberbürgermeisters finden die Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) Anwendung.
Der Oberbürgermeister wird in allgemeiner, freier und geheimer Wahl unmittelbar von den Wahlberechtigten für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Den Wahltermin, der innerhalb der letzten drei Monate der Amtszeit des vorhergehenden Oberbürgermeisters liegen soll, bestimmt die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis hat den Wahltermin auf Sonntag, 26. Mai 2024 festgesetzt. Eine mögliche Stichwahl findet am Sonntag, 9. Juni 2024 statt.
Der Oberbürgermeister ist Beamter auf Zeit für die laufende Legislaturperiode. Die Amtszeit beginnt am Tag nach der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit des vorhergehenden Oberbürgermeisters.
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Tag der Wahl
- das 18. Lebensjahr vollendet hat (Geburtstag 26. Mai 2006 und vorher)
- das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Kommunalwahl unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche.
Zum hauptamtlichen Oberbürgermeister kann auch ein Bewerber gewählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Mühlhausen hat. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in Mühlhausen liegt, ist bei der zuständigen Gemeindebehörde die Bescheinigung zum Hauptwohnsitz einzuholen.
Bei der Wahl des Oberbürgermeisters hat jeder Wähler eine Stimme. Der Kandidat wird direkt, nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, gewählt. Es findet eine Personenwahl statt. Wird nur ein oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen, ist die Wahl ohne Bindung an Wahlvorschläge durchzuführen.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält keiner diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, welche die meisten abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet wiederum das Los.
Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern nach der Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (4. März 2024) bis Freitag, 12. April 2024, 18:00 Uhr (Einreichungsfrist) im Wahlbüro der Stadt Mühlhausen eingereicht werden. Die Einreichung der Wahlvorschläge hat im Original zu erfolgen.
BEKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Oberbürgermeisters | der Oberbürgermeisterin der Stadt Mühlhausen am 26. Mai 2024: Zu finden im Amtsblatt Nr. 3 | 4. März 2024
Wahlvorschlag von Parteien | Wählergruppen – einzureichende Unterlagen
Zum Wahlvorschlag sind folgende Anlagen auszufüllen und beizufügen:
- Erklärung des Bewerbers
- Ausfertigung der Niederschrift zur Aufstellungsversammlung
- Versicherung an Eides statt
- Bescheinigung der Wählbarkeit - bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in Mühlhausen liegt (Bescheinigung ist bei der zuständigen Gemeindebehörde des Hauptwohnsitzes einzuholen)
- Merkblatt Datenschutz Zustimmungserklärung zur Kommunalwahl
- Merkblatt Datenschutz Unterstützungsunterschriften Kommunalwahl
- Merkblatt Datenschutz Wählbarkeit
- Es wird empfohlen, mit dem Wahlvorschlag mehr als die geforderten 10 Wahlberechtigten unterzeichnen zu lassen, für den Fall, dass einige Unterschriften ungültig sind und um im Bedarfsfall auf eine Reserve zurückgreifen zu können.
- Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Unstrut-Hainich oder im Stadtrat der Stadt Mühlhausen ununterbrochen vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden, wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (144 Unterstützungsunterschriften); gleiches gilt für Parteien oder Wählergruppen, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Unstrut-Hainich oder im Stadtrat der Stadt Mühlhausen vertreten sind (§ 14 Abs. 5 ThürKWG) oder wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht (§ 20 Abs. 2 ThürKWO).
- Wahlvorschläge von Parteien/ Wählergruppen, für die Unterstützungsunterschriften nach § 14 Abs. 5 Satz 1 ThürKWG erforderlich sind, werden vom Tag nach der Einreichung bis Montag, 22. April 2024, 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Mühlhausen, Wahlbüro, Obermarkt 21 in 99974 Mühlhausen zur Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgelegt. Das erforderliche Merkblatt zum Datenschutz Unterstützungsunterschriften Kommunalwahlist in diesem Zusammenhang miteinzureichen.
- Die Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerber sowie der Wahlberechtigung der Unterzeichner und ggf. der Unterstützungsunterschriftenleistenden des Wahlvorschlags muss nicht von Seiten der Parteien und Wählergruppen eingeholt werden. Nach Einreichung des Wahlvorschlags wird dies intern geprüft.
Wahlvorschlag von Einzelbewerbern – einzureichende Unterlagen
- Wahlvorschlag Einzelbewerber für Oberbürgermeister | Ortsteilbürgermeister
- Wahlvorschlag des Einzelbewerbers zum Oberbürgermeister | Ortsteilbürgermeister - Folgeblatt Unterstützungsunterschriften
Zum Wahlvorschlag sind folgende Anlagen auszufüllen und beizufügen:
- Erklärung des Bewerbers
- Bescheinigung der Wählbarkeit - bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in Mühlhausen liegt (Bescheinigung ist bei der zuständigen Gemeindebehörde des Hauptwohnsitzes einzuholen)
- Merkblatt Datenschutz Zustimmungserklärung zur Kommunalwahl
- Merkblatt Datenschutz Unterstützungsunterschriften Kommunalwahl
- Merkblatt Datenschutz Wählbarkeit
- Wahlvorschläge von Einzelbewerbern benötigen zusätzlich zum Wahlvorschlag fünfmal so viele Unterstützungsunterschriften wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (180 Unterstützungsunterschriften).
- Bewirbt sich der bisherige Oberbürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich.
- Einzelbewerber können die Unterstützungsunterschriften frei sammeln. Trägt ein Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers am Tag der Einreichung (Einreichungsfrist =Freitag, 12. April 2024, 18:00 Uhr) noch nicht die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften, so wird dieser mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften bis Montag, 22. April 2024, 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Mühlhausen, Wahlbüro, Obermarkt 21 in 99974 Mühlhausen, ausgelegt. Das erforderliche Merkblatt zum Datenschutz Unterstützungsunterschriften Kommunalwahl ist in diesem Zusammenhang miteinzureichen.
- Die Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerber sowie der Wahlberechtigung der Unterstützungsunterschriftenleistenden des Wahlvorschlags muss nicht von Seiten der Parteien und Wählergruppen eingeholt werden. Nach Einreichung des Wahlvorschlags wird dies intern geprüft.
Sprechzeiten Wahlbüro
Montag | 08:00 | bis | 12:00 | Uhr | und | 13:00 | bis | 16:00 | Uhr | |||||||
Dienstag | 08:00 | bis | 12:00 | Uhr | und | 13:00 | bis | 18:00 | Uhr | |||||||
Mittwoch | 08:00 | bis | 12:00 | Uhr | ||||||||||||
Donnerstag | 08:00 | bis | 12:00 | Uhr | und | 13:00 | bis | 16:00 | Uhr | |||||||
Freitag | 08:00 | bis | 12:00 | Uhr |
Das Wahlbüro bleibt an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Gleichstellungsbestimmung
Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnung gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form, als auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.
Ortsrecht | Satzungen | Formularpool & weitere Informationen
Kontakt
Wahlleiterin
Claudia Litzkow-Hardegen
Obermarkt 2199974 Mühlhausen | Thüringen
Telefon: 03601 452 413
E-Mail:wahlbuero@muehlhausen.de
Kontakt
stellvertretende Wahlleiterin
Ines Mietzsch
Obermarkt 2199974 Mühlhausen | Thüringen
Telefon: 03601 452 437
E-Mail:wahlbuero@muehlhausen.de
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