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Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen zu den Stadtratssitzungen 2023

Sonstige öffentliche Bekanntmachungen 2023

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation: Änderungsbeschluss Nr. 2 der Flurbereinigung Seebach Änderungsbeschluss Nr. 1 der Flurbereinigung Seebach-Ort (Gemeinsamer Änderungsbeschluss)

Thüringer Landgesellschaft mbH: Maßnahmen zur Verbesserung des ökologisches Zustandes der Unstrut auf dem Gebiet der Gemeinde Unstruttal und im Stadtgebiet Mühlhausen

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

Jagdgenossenschaft Mühlhausen – Der Vorstand: Einladung Jahreshauptversammlung

Die Jagdgenossenschaft Mühlhausen führt am Mittwoch, den 08.03.2023, um 19.00 Uhr im Schlachthof Mühlhausen – Kantine, ihre turnusgemäße, nicht öffentliche Jahreshauptversammlung mit Neuwahl des Jagdvorstandes durch. Alle Grundstückseigentümer der bejagbaren Flächen der Gemarkung Mühlhausen sind hierzu herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Bericht des Vorstandes
  2. Ausführungen zum Haushaltsplan
  3. Kassenbericht
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Neuwahl des Jagdvorstandes
  6. Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  7. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages
  8. Diskussion – Anfragen

Jagdvorstand
gez. Mönch

Information über Lärmkartierung/Ergebnisse für Mühlhausen online

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach vergleichbaren Kriterien zu ermitteln. Die Kartierung des Umgebungslärms ist unter anderem entlang von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr gefordert.

In Thüringen wird die Lärmkartierung für alle betroffenen Strecken durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz durchgeführt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung, welche im Verantwortungsbereich der Städte und Gemeinden liegt.

In Thüringen wurde die durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die Anzahl gegebenenfalls betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Stadt Mühlhausen durchgeführt. Ab sofort sind die Lärmkarten auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) abrufbar, und zwar unter folgendem Link: https://www.tlubn.thueringen.de/kd/.

Der nächste Schritt wird für die Stadt Mühlhausen die Durchführung der Lärmaktionsplanung und die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes sein.

Mehr zum Thema finden Sie auch unter: Medieninformationen-Einzelansicht | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (thueringen.de)

Gebührenänderung bei der Fleischbeschau ab dem 01.01.2023 im Unstrut-Hainich-Kreis

Bekanntmachung des Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Veterinär und Lebensmittelüberwachung

Nach Artikel 80 der Verordnung (EU) 2017/625 sind die Gebühren für amtliche Kontrollen im Zusammenhang mit der Erzeugung frischen Fleisches kostendeckend zu erheben. Der gesetzliche Rahmen hierfür ist in der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (ThürVwKostOMASGFF ) vom 11. Dezember 2001 (GVBl. 2002 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Dezember 2019 (GVBl. S. 521) festgelegt.

Um der gesetzlichen Pflicht zu entsprechen, werden für folgende amtlichen Tätigkeiten Gebühren wie folgt festsetzt:

Gebührensätze

TätigkeitenTierart und evt. StaffelungGebühr pro Tierinkl. Fleischbeschau
 alle Schlachtungen 
Lebendtieruntersuchungalle Tierarten10,00 EUR / 15 min 
Gebühr für Fahrtkosten mit KFZalle Tierarten  0,38 EUR / km 
    
 Hausschlachtungen
amtliche Fleischuntersuchung   
 Einhufer33,00 EUR 
 Rind27,00 EUR 
 Hausschwein15,00 EUR 
 Schaf oder Ziege14,00 EUR 
 Gehegewild15,00 EUR 
 BSE-Test Entnahme (Rind)  8,00 EUR 
 TSE-Test Entnahme (Schaf)  6,00 EUR 
Trichinenuntersuchung   
 Hausschweine und Einhufer10,00 EUR 
    
 erlegtes Wild
amtliche Fleischuntersuchung   
bei bedenklichen MerkmalenRotwild30,00 EUR 
 Damwild25,00 EUR 
 Muffelwild14,00 EUR 
 Schwarzwild15,00 EUR 
Trichinenuntersuchung   
 Schwarzwild, Dachse, Biberratten  
pro Jagdtag und Einsenderdas 1. bis 3. Tier10,00 EUR25,00 EUR
pro Jagdtag und Einsenderdas 4. bis 9. Tier  9,00 EUR24,00 EUR
pro Jagdtag und Einsenderab dem 10. Tier  8,00 EUR23,00 EUR
    
 Gewerbliche Schlachtungen
amtliche Fleischuntersuchung   
 Einhufer26,00 EUR 
 Rind17,00 EUR 
 Hausschwein  
 pro Schlachttagdas 1. bis 3. Tier10,00 EUR 
 pro Schlachttagdas 4. bis 9. Tier  8,00 EUR 
 pro Schlachttagab dem 10. Tier  6,00 EUR 
 Schaf oder Ziege10,00 EUR 
 Gehegewild  
pro Schlachttagdas 1. bis 3. Tier10,00 EUR 
pro Schlachttagdas 4. bis 9. Tier  8,00 EUR 
pro Schlachttagab dem 10. Tier  6,00 EUR 
    
Trichinenuntersuchung   
 Hausschweine und Einhufer  
pro Schlachttagdas 1. bis 3. Tier  6,00 EUR16,00 EUR
pro Schlachttagdas 4. bis 9. Tier  5,00 EUR13,00 EUR
pro Schlachttagab dem 10. Tier  4,00 EUR10,00 EUR

 

Diese Gebühren können durch die mit diesen Aufgaben Beliehene bis zur Höchstgrenze der in der ThürVwKostOMASGFF festgelegten Gebührenspanne erhöht werden.

Zur Stückvergütung ist ein Zuschlag von 80 v. H. zu zahlen, wenn die Untersuchung auf Antrag in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 18:00 und 07:00 Uhr, an Sonnabenden nach 15:00 Uhr bzw. an Sonntagen bzw. an gesetzlichen Feiertagen durchgeführt wird und zwar auch dann, wenn nicht die gesamte Untersuchung, mindestens aber die Fleischuntersuchung in der zuschlagspflichtigen Zeit durchgeführt wird.

Zur Stückvergütung ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu zahlen, wenn sich die Schlachtung zeitlich so verzögert, dass die Fleischuntersuchung bei Rindern eine Stunde, bei anderen Schlachttieren 30 Minuten nach dem vom Besitzer angegebenen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden kann.

Sonstige öffentliche Bekanntmachungen 2022

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-35 "Pfafferode, Erweiterung Klinikum"

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B für das Jahr 2023

Nachschätzungsarbeiten §11 Bodenschätzungsgesetzes Gemarkung Mühlhausen und Ortsteile

Öffentliche Bekanntmachungen zu den Stadtratssitzungen 2022

Öffentliche Bekanntmachungen zu den Stadtratssitzungen 2021

Öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt

Ergänzend zu den öffentlichen Bekanntmachungen auf unserer Webseite finden sich Inhalte zum Thema im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen.