


Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen zu den Stadtratssitzungen 2023
Sonstige öffentliche Bekanntmachungen 2023
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation: Änderungsbeschluss Nr. 2 der Flurbereinigung Seebach Änderungsbeschluss Nr. 1 der Flurbereinigung Seebach-Ort (Gemeinsamer Änderungsbeschluss)
Thüringer Landgesellschaft mbH: Maßnahmen zur Verbesserung des ökologisches Zustandes der Unstrut auf dem Gebiet der Gemeinde Unstruttal und im Stadtgebiet Mühlhausen
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen
Jagdgenossenschaft Mühlhausen – Der Vorstand: Einladung Jahreshauptversammlung
Die Jagdgenossenschaft Mühlhausen führt am Mittwoch, den 08.03.2023, um 19.00 Uhr im Schlachthof Mühlhausen – Kantine, ihre turnusgemäße, nicht öffentliche Jahreshauptversammlung mit Neuwahl des Jagdvorstandes durch. Alle Grundstückseigentümer der bejagbaren Flächen der Gemarkung Mühlhausen sind hierzu herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
- Bericht des Vorstandes
- Ausführungen zum Haushaltsplan
- Kassenbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Neuwahl des Jagdvorstandes
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Beschluss über die Verwendung des Reinertrages
- Diskussion – Anfragen
Jagdvorstand
gez. Mönch
Information über Lärmkartierung/Ergebnisse für Mühlhausen online
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach vergleichbaren Kriterien zu ermitteln. Die Kartierung des Umgebungslärms ist unter anderem entlang von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr gefordert.
In Thüringen wird die Lärmkartierung für alle betroffenen Strecken durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz durchgeführt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung, welche im Verantwortungsbereich der Städte und Gemeinden liegt.
In Thüringen wurde die durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die Anzahl gegebenenfalls betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Stadt Mühlhausen durchgeführt. Ab sofort sind die Lärmkarten auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) abrufbar, und zwar unter folgendem Link: https://www.tlubn.thueringen.de/kd/.
Der nächste Schritt wird für die Stadt Mühlhausen die Durchführung der Lärmaktionsplanung und die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes sein.
Mehr zum Thema finden Sie auch unter: Medieninformationen-Einzelansicht | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (thueringen.de)
Gebührenänderung bei der Fleischbeschau ab dem 01.01.2023 im Unstrut-Hainich-Kreis
Bekanntmachung des Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Veterinär und Lebensmittelüberwachung
Nach Artikel 80 der Verordnung (EU) 2017/625 sind die Gebühren für amtliche Kontrollen im Zusammenhang mit der Erzeugung frischen Fleisches kostendeckend zu erheben. Der gesetzliche Rahmen hierfür ist in der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (ThürVwKostOMASGFF ) vom 11. Dezember 2001 (GVBl. 2002 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Dezember 2019 (GVBl. S. 521) festgelegt.
Um der gesetzlichen Pflicht zu entsprechen, werden für folgende amtlichen Tätigkeiten Gebühren wie folgt festsetzt:
Gebührensätze
Tätigkeiten | Tierart und evt. Staffelung | Gebühr pro Tier | inkl. Fleischbeschau |
alle Schlachtungen | |||
Lebendtieruntersuchung | alle Tierarten | 10,00 EUR / 15 min | |
Gebühr für Fahrtkosten mit KFZ | alle Tierarten | 0,38 EUR / km | |
Hausschlachtungen | |||
amtliche Fleischuntersuchung | |||
Einhufer | 33,00 EUR | ||
Rind | 27,00 EUR | ||
Hausschwein | 15,00 EUR | ||
Schaf oder Ziege | 14,00 EUR | ||
Gehegewild | 15,00 EUR | ||
BSE-Test Entnahme (Rind) | 8,00 EUR | ||
TSE-Test Entnahme (Schaf) | 6,00 EUR | ||
Trichinenuntersuchung | |||
Hausschweine und Einhufer | 10,00 EUR | ||
erlegtes Wild | |||
amtliche Fleischuntersuchung | |||
bei bedenklichen Merkmalen | Rotwild | 30,00 EUR | |
Damwild | 25,00 EUR | ||
Muffelwild | 14,00 EUR | ||
Schwarzwild | 15,00 EUR | ||
Trichinenuntersuchung | |||
Schwarzwild, Dachse, Biberratten | |||
pro Jagdtag und Einsender | das 1. bis 3. Tier | 10,00 EUR | 25,00 EUR |
pro Jagdtag und Einsender | das 4. bis 9. Tier | 9,00 EUR | 24,00 EUR |
pro Jagdtag und Einsender | ab dem 10. Tier | 8,00 EUR | 23,00 EUR |
Gewerbliche Schlachtungen | |||
amtliche Fleischuntersuchung | |||
Einhufer | 26,00 EUR | ||
Rind | 17,00 EUR | ||
Hausschwein | |||
pro Schlachttag | das 1. bis 3. Tier | 10,00 EUR | |
pro Schlachttag | das 4. bis 9. Tier | 8,00 EUR | |
pro Schlachttag | ab dem 10. Tier | 6,00 EUR | |
Schaf oder Ziege | 10,00 EUR | ||
Gehegewild | |||
pro Schlachttag | das 1. bis 3. Tier | 10,00 EUR | |
pro Schlachttag | das 4. bis 9. Tier | 8,00 EUR | |
pro Schlachttag | ab dem 10. Tier | 6,00 EUR | |
Trichinenuntersuchung | |||
Hausschweine und Einhufer | |||
pro Schlachttag | das 1. bis 3. Tier | 6,00 EUR | 16,00 EUR |
pro Schlachttag | das 4. bis 9. Tier | 5,00 EUR | 13,00 EUR |
pro Schlachttag | ab dem 10. Tier | 4,00 EUR | 10,00 EUR |
Diese Gebühren können durch die mit diesen Aufgaben Beliehene bis zur Höchstgrenze der in der ThürVwKostOMASGFF festgelegten Gebührenspanne erhöht werden.
Zur Stückvergütung ist ein Zuschlag von 80 v. H. zu zahlen, wenn die Untersuchung auf Antrag in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 18:00 und 07:00 Uhr, an Sonnabenden nach 15:00 Uhr bzw. an Sonntagen bzw. an gesetzlichen Feiertagen durchgeführt wird und zwar auch dann, wenn nicht die gesamte Untersuchung, mindestens aber die Fleischuntersuchung in der zuschlagspflichtigen Zeit durchgeführt wird.
Zur Stückvergütung ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu zahlen, wenn sich die Schlachtung zeitlich so verzögert, dass die Fleischuntersuchung bei Rindern eine Stunde, bei anderen Schlachttieren 30 Minuten nach dem vom Besitzer angegebenen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden kann.
Sonstige öffentliche Bekanntmachungen 2022
Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für die Petri- und Nikolaivorstadt
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-35 "Pfafferode, Erweiterung Klinikum"
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B für das Jahr 2023
Tierstandserhebung
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation: Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen
Übungsanmeldung der Bundeswehr gem. § 69 Bundesleistungsgesetz (BLG)
Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden 2023
Nachschätzungsarbeiten §11 Bodenschätzungsgesetzes Gemarkung Mühlhausen und Ortsteile
Öffentliche Auslegung Teilplan Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen
Hochwasserschutz
Grenzwiederherstellung
Deichpflege & Deichunterhaltung
Bebauungsplan Nr. 29 b | Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
Flächennutzungsplan der Stadt Mühlhausen im Bereich Pfafferode (Erweiterung Klinikum)
Öffentliche Bekanntmachungen zu den Stadtratssitzungen 2022
Hauptausschuss
Öffentliche Bekanntmachungen zu den Stadtratssitzungen 2021
Öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt
Ergänzend zu den öffentlichen Bekanntmachungen auf unserer Webseite finden sich Inhalte zum Thema im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen.