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Briefwahl zur Landtagswahl 2024

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Mühlhausen eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein. Die Beantragung des Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich durch persönliches Erscheinen vorgenommen werden. Die Schriftform gilt auch durch E-Mail (briefwahlmuehlhausende ), Telefax oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt.

Folgende Angaben sind hierzu erforderlich:

  • Familienname,
  • Vorname(n),
  • Geburtsdatum,
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
  • die in der Wahlbenachrichtigung erhaltenen Nummer

Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich. Beachten Sie bitte, dass dies auch für Ehepartner gilt!

Ebenfalls können Sie den auf Ihrer Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code nutzen oder die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt an das Wahlbüro der Stadt Mühlhausen zurücksenden.

Ersatzweise kann auch dieses Formular verwendet werden:

Wahlscheinantrag (Anlage 2 ThürLWO)

Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder infolge einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, den Wahlschein selbst zu beantragen oder einem Dritten Vollmacht zu erteilen, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 53 ThürLWO gilt entsprechend.

Das Wahlbüro der Stadt Mühlhausen versendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift).

Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Deutsche Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden.

Vom Ausland aus muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür muss man in diesem Fall selbst tragen.

Jeder Wahlberechtigte kann ab Montag, den 5. August 2024 für die Thüringer Landtagswahl 2024 auch direkt vor Ort zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Wahlbüros wählen.

Dafür muss er, als Nachweis für die Wahlberechtigung, ein gültiges Ausweisdokument dabeihaben. Ebenso sollte er seine Wahlbenachrichtigung mitbringen.

Wahlscheine können bis Freitag, den 30. August 2024, 18:00 Uhr beantragt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der  Wahl, 12:00 Uhr (Samstag, dem 31.08.2024), ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum  Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Sprechzeiten Wahlbüro

Montag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 16:00Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 18:00Uhr
Mittwoch  08:00 bis 12:00Uhr         
Donnerstag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 16:00Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00Uhr         


Das Wahlbüro bleibt an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen. 

Gleichstellungsbestimmung

Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnung gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form, als auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

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