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Allgemeines zur Antragstellung der Wahlscheine und Möglichkeit der Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Stadt / Gemeinde Ihres Hauptwohnortes beantragen.

Die Beantragung des Wahlscheines für die Briefwahl kann schriftlich oder mündlich durch persönliches Erscheinen vorgenommen werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, per E-Mail, über unser Formular oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.

Folgende Angaben sind hierzu erforderlich:

  • Name | Vorname
  • Geburtsdatum und
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Ebenfalls können Sie den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindlichen Vordruck ausgefüllt zurücksenden.
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Es besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins anzufordern. Sie können hierzu diesen unter Verwendung des in der Wahlbenachrichtigung angegebenen QR-Codes zu beantragen.

Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Das Wahlbüro der Stadt Mühlhausen versendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift).

Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Deutsche Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden.

Vom Ausland aus muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür muss man in diesem Fall selbst tragen.

Jeder Wahlberechtigte kann ab Montag, den 6. Mai 2024 für die Kommunalwahl und voraussichtlich für die Europawahl auch direkt vor Ort zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Wahlbüros wählen.

Dafür muss er, als Nachweis für die Wahlberechtigung, ein gültiges Ausweisdokument dabeihaben. Ebenso sollte er seine Wahlbenachrichtigung mitbringen.

Wahlunterlagen Kommunalwahl

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen 2024 können ab sofort bis spätestens Freitag, den 24. Mai 2024, 18:00 Uhr, im Wahlbüro der Stadtverwaltung Mühlhausen, Obermarkt 21 in 99974 Mühlhausen persönlich oder schriftlich oder per E-Mail unter wahlbueromuehlahusende beantragt werden. Die einzelnen Büros sind barrierefrei und über den Aufzug zu erreichen.

Wahlunterlagen Europawahl

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Europawahlen 2024 können ab sofort bis spätestens Freitag, den 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, im Wahlbüro der Stadtverwaltung Mühlhausen, Obermarkt 21 in 99974 Mühlhausen persönlich oder schriftlich oder per E-Mail unter wahlbueromuehlahusende beantragt werden. Die einzelnen Büros sind barrierefrei und über den Aufzug zu erreichen.

Möchten Sie am Wahltag in einem anderen als in „Ihrem“ Wahlbezirk wählen, müssen Sie zuvor rechtzeitig einen Wahlschein beantragt haben. Mit diesem können Sie ein beliebiges Wahllokal innerhalb des Landkreises Unstrut-Hainich-Kreis aufsuchen. Nach Prüfung des Wahlscheins durch den dortigen Wahlvorstand erhalten Sie einen Stimmzettel und können wählen. Den Wahlschein behält der Wahlvorstand ein.

Eine Wahl in einem Wahlbezirk außerhalb des „eigenen“ Kreises oder der „eigenen“ kreisfreien Stadt ist nicht möglich.

 

Sprechzeiten Wahlbüro

Montag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 16:00Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 18:00Uhr
Mittwoch  08:00 bis 12:00Uhr         
Donnerstag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 16:00Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00Uhr         


Das Wahlbüro bleibt an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen. 

Gleichstellungsbestimmung

Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnung gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form, als auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

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