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Die Stadt Mühlhausen sucht Wahlhelfer und Wahlhelferinnen!

Für die Wahlen im Jahr 2024 werden wieder engagierte und zuverlässige Bürgerinnen und Bürger gesucht, die als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in einem Wahllokal tätig werden und die Stadt Mühlhausen aktiv unterstützen.

Am 26.05.2024 finden in Thüringen Kommunalwahlen statt. In Mühlhausen findet an diesem Tag auch die Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin statt. Am 09.06.2024 folgt die Wahl des Europaparlaments. Gegebenenfalls finden an diesem Tag auch Stichwahlen aus der Kommunalwahl statt. Voraussichtlich am 01.09.2024 wird der Thüringer Landtag neu gewählt.

Details

Um eine sichere Durchführung jeder Wahlen zu gewährleisten, werden an einem  Wahltag über 280 Wahlhelfende im Einsatz sein. Dabei sind wir auf die Mithilfe unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen. Wenn Sie ein Stück Demokratie „live“ miterleben möchten, sind Sie dazu recht herzlich eingeladen.

Ablauf am Wahltag

Am jeweiligen Wahltag wird die Mitarbeit in den einzelnen Urnenwahllokalen im "Schichtdienst" (zwei Schichten) organisiert und vom Wahlvorsteher vorab eingeteilt. Die eigentliche Wahlhandlung am Wahltag dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Im Anschluss findet die Auszählung und Ermittlung der Stimmen statt. Dazu muss der gesamte Wahlvorstand anwesend sein. Die Einsatzzeit für die Briefwahllokale wird ebenfalls durch den Briefwahlvorsteher festgelegt. Sie beginnt am frühen Nachmittag und geht durchweg bis zur Ergebnisermittlung.

Voraussetzungen und Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Für die Mitarbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Lediglich nachfolgende Voraussetzungen sind zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit erheblich:

  • Sie haben das 16. Lebensjahr (Kommunal- und Europawahl) sowie das 18. Lebensjahr (Landtagswahl) vollendet und sind wahlberechtigt für die genannte(n) Wahl(en).
  • Sie stehen selbst nicht zur Wahl und sind nicht als Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt.
  • Führung des Wählerverzeichnisses und Prüfung der Wahlberechtigung.
  • Ausgabe der Stimmzettel und Erläuterung der Stimmabgabe.
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen.
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis.
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe.
  • Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses gemeinsam mit den anderen Wahl-helfern Ihres Wahlvorstandes.

Sprechzeiten Wahlbüro

Montag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 16:00Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 18:00Uhr
Mittwoch  08:00 bis 12:00Uhr         
Donnerstag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 16:00Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00Uhr         


Das Wahlbüro bleibt an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen. 

Gleichstellungsbestimmung

Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnung gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form, als auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

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