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Kommunalwahl am 26. Mai 2024

Wahl des Oberbürgermeisters | der Stadtratsmitglieder | der Ortsteilbürgermeister | der Ortsteilräte

Im Rahmen der Kommunalwahlen 2024 werden am Sonntag, 26. Mai 2024, in unserer Stadt

  • der Oberbürgermeister,
  • die Stadtratsmitglieder sowie
  • in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung der Ortsteilbürgermeister und die Ortsteilräte gewählt.

 

Der Stadt Mühlhausen obliegt die eigenständige Vorbereitung, Organisation und Durchführung der vorgenannten Wahlen. 

Das Wahlgebiet für die Oberbürgermeister- und Stadtratsmitgliederwahl umfasst das Stadtgebiet Mühlhausen mit den Ortsteilen.

Das Wahlgebiet für die Ortsteilbürgermeister- und Ortsteilratsmitgliederwahl umfasst den jeweilgen Ortsteil:  
Bollstedt, Eigenrieden, Felchta, Görmar, Grabe, Hollenbach, Höngeda, Saalfeld, Seebach, Windeberg

Landrats- und Kreistagswahlen

Am 26. Mai 2024 erfolgt auch die Wahl des Landrates und des Kreistages für den Unstrut-Hainich-Kreis, für dessen Durchführung insbesondere das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis mit der dort ansässigen Kommunalaufsicht zuständig ist.

Der Landrat wird in allen Landkreisen in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl unmittelbar von den Wahlberechtigten auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Amtszeit des Landrats beginnt jeweils am Tag nach der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit des vorhergehenden Landrats.

Die Kreistagsmitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die gesetzliche Amtszeit des Kreistags beginnt am ersten Tag des auf den Wahltag folgenden nächsten Monats und endet mit dem Beginn der Amtszeit der neu gewählten Kreistagsmitglieder (§ 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 ThürKWG). Je nach Einwohnerzahl des Landkreises werden

Weitere Informationen zur Kommunalwahl und zu den gesetzlichen Regelungen erhalten Sie unter: www.unstrut-hainich-kreis.de

Wichtige Informationen zu den Kommunalwahlen 2024 für Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, Bürgerinnen und Bürger finden Sie in der folgenden Zusammenfassung: Informationen für Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, Bürgerinnen und Bürger

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) sowie alle Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, welche am Tag der Wahl

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (Geburtstag 26. Mai 2008 und vorher),
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Mühlhausen haben (Stichtag 26. Februar 2024) und
  • nicht nach § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Die wahlberechtigten Personen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten ab Mitte/Ende April bis spätestens 5. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigung erfüllt zwei Funktionen:

  • Sie dient, zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass, als Nachweis der Wahlberechtigung, wenn Sie am Wahlsonntag in Ihrem Wahllokal wählen gehen. Ihr Wahlraum wird Ihnen im Wahlbenachrichtigungsschreiben genannt.
  • Falls Sie Ihr Wahllokal am Wahlsonntag nicht aufsuchen können, können Sie mit den Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben einen Wahlschein oder unter Verwendung des in der Wahlbenachrichtigung angegebenen QR-Codes, beantragen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 24. Mai 2024, 18:00 Uhr möglich. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die einzuhaltenden Postlaufzeiten!

Wahlunterlagen

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen 2024 können ab sofort bis spätestens Freitag, den 24. Mai 2024, 18:00 Uhr, im Wahlbüro der Stadtverwaltung Mühlhausen, Obermarkt 21 in 99974 Mühlhausen persönlich oder schriftlich oder per E-Mail unter briefwahlmuehlhausende  beantragt werden. Die einzelnen Büros sind barrierefrei und über den Aufzug zu erreichen. Eine Aushändigung und Bereitstellung der Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, dem 6. Mai 2024 möglich.

Sprechzeiten Wahlbüro

Montag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 16:00Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 18:00Uhr
Mittwoch  08:00 bis 12:00Uhr         
Donnerstag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 16:00Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00Uhr         


Das Wahlbüro bleibt an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen. 

Gleichstellungsbestimmung

Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnung gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form, als auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

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