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Verkauf von Grundstücken

Die Stadtverwaltung Mühlhausen verkauft Grundstücke. Hier finden Sie aktuelle Angebote.

Bei allen städtischen Baugrundstücken ist anstelle eines Grundstückskaufs auch der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages möglich.

Stadtgebiet Mühlhausen

Angebotsbedingungen

Die Stadt Mühlhausen hat ein weiteres Wohnbaugebiet in der Windeberger Landstraße in Mühlhausen erschlossen und bietet folgende Grundstücke zum Kauf an:

  • Flurstück 104/19, Franziska-Weißenborn-Straße 1, Größe 766 m²
    Verkehrswert: 50.357,20- EUR
  • Flurstück 104/18, Franziska-Weißenborn-Straße 3, Größe 897 m²
    Verkehrswert: 60.099,- EUR | VERKAUFT
  • Flurstück 104/17, Franziska-Weißenborn-Straße 5, Größe 897 m²
    Verkehrswert: 60.099,- EUR | VERKAUFT
  • Flurstück 104/16, Franziska-Weißenborn-Straße 7, Größe 897 m²
    Verkehrswert: 60.099,- EUR | VERKAUFT
  • Flurstück 104/15, Franziska-Weißenborn-Straße 9, Größe 846 m²
    Verkehrswert: 56.682,- EUR | VERKAUFT
  • Flurstück 104/14, Franziska-Weißenborn-Straße 2, Größe 982 m²
    Verkehrswert: 65.794,- EUR | VERKAUFT
  • Flurstück 104/12, Franziska-Weißenborn-Straße 6, Größe 827 m²
    Verkehrswert: 55.409,- EUR
  • Flurstück 104/11, Franziska-Weißenborn-Straße 8, Größe 828 m²
    Verkehrswert: 55.476,- EUR | VERKAUFT
  • Flurstück 104/10, Franziska-Weißenborn-Straße 10, Größe 771 m²
    Verkehrswert: 51.657,- EUR | VERKAUFT

Lageplan

Die minimale Grundstücksbreite im Bereich des Baufeldes beträgt ca.17,5 m und die Grundstückstiefe je nach Grundstück zwischen 41 und 50 m.

Die Grundstücke sind jeweils mit einem freistehenden Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten zu bebauen. Das Wohngebäude darf bis zu zwei Vollgeschosse aufweisen, ausnahmsweise ist als drittes Vollgeschoss ein Dachgeschoss möglich. Im Übrigen wird auf die Ergänzungssatzung „Windeberger Landstraße“ vom März 1999 verwiesen.

Der Verkehrswert der Grundstücke wurde durch Verkehrswertgutachten vom 25.04.2022 ermittelt und beträgt 67,- EUR/m².

Die Erschließungsmedien liegen in der Straße an (Trinkwasser, Schmutzwasserkanal, Strom, Gas). Das Regenwasser kann nicht abgeleitet werden und ist auf dem Grundstück zu versickern. Alle im Zusammenhang mit der Erschließung ggf. bei den Versorgungsträgern noch anfallenden Baukostenzuschüsse hat der Erwerber zu übernehmen.

Für folgende Flurstücke besteht ein im Grundbuch eingetragenes Leitungsrecht: 104/10, 104/11 und 104/12 zugunsten der TEAG (Mittelspannungsfreileitung nebst Schutzstreifen) sowie 104/14 und 104/19 zugunsten der Stadtwerke Mühlhausen GmbH (Stromleitung erdverlegt nebst Schutzstreifen). Die Leitungen schränken die Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks nicht ein, da sie nicht im Bereich der Baufelder liegen.

Die Veräußerung der Grundstücke ist an eine Bauverpflichtung gebunden. Danach ist der jeweilige Erwerber verpflichtet, das jeweilige Baugrundstück innerhalb von drei Jahren mit einem Wohnhaus zu bebauen. Die Bauverpflichtung wird mit einem Wiederkaufsrecht für die Stadt grundbuchlich gesichert.

Lageplan

Ansprechpartner

Carolin Elendt

Neue Straße 11
99974 Mühlhausen | Thüringen

Telefon: 03601 452 239
Fax:03601 452 247
E-Mail:liegenschaften@muehlhausen.de

Angebotsbedingungen

Die Stadt Mühlhausen/Thüringen bietet inmitten der historischen Altstadt zwei Baugrundstücke zum Verkauf an:

  • Baugrundstück Meißnersgasse/Wachsmuthweg (Flur 41 Flurstücke 33/9, 33/10  und 33/11),
  • Größe: 512 m²
  • Kaufpreis: 17.920,00 €
  • Die Grundstücksbreite beträgt entlang der Meißnersgasse ca. 21,7 m, die Grundstückstiefe ca. 22 m.

Die Grundstücke sind zur Bebauung mit Einfamilien-Stadthäusern in Reihenhausform geeignet. Grundsätzlich richtet sich die mindestens 2-geschossige Bebauung nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 21 „Meißnersgasse/Allerheiligengasse". 

Die Erschließungsmedien liegen in der Straße an (Trinkwasser, Schmutzwasserkanal, Strom, Gas). Alle im Zusammenhang mit der Erschließung ggf. bei den Versorgungsträgern noch anfallenden Baukostenzuschüsse hat der Erwerber zu übernehmen. 

Die Veräußerung der Grundstücke ist an eine Bauverpflichtung gebunden. Danach ist der jeweilige Erwerber verpflichtet, das jeweilige Baugrundstück innerhalb von drei Jahren mit einem Wohnhaus/Wohnhäusern zu bebauen. Die Bauverpflichtung wird mit einem Wiederkaufsrecht für die Stadt Mühlhausen/Thüringen grundbuchlich gesichert.

Luftbild und Lageplan

Ansprechpartner

Carolin Elendt

Neue Straße 11
99974 Mühlhausen | Thüringen

Telefon: 03601 452 239
Fax:03601 452 247
E-Mail:liegenschaften@muehlhausen.de

Angebotsbedingungen

Die Stadt Mühlhausen/Thüringen bietet inmitten der historischen Altstadt zwei Baugrundstücke zum Verkauf an:

  • Baugrundstück: Allerheiligengasse/Wachsmuthweg (Flur 41 Flurstücke 33/6 und 33/7),
  • Größe: 271 m²
  • Kaufpreis: 9.485,00 €
  • Die Grundstücksbreite beträgt ca.14 m, die maximale Grundstückstiefe ca. 20,6 m

Die Grundstücke sind zur Bebauung mit Einfamilien-Stadthäusern in Reihenhausform geeignet. Grundsätzlich richtet sich die mindestens 2-geschossige Bebauung nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 21 „Meißnersgasse/Allerheiligengasse". 

Die Erschließungsmedien liegen in der Straße an (Trinkwasser, Schmutzwasserkanal, Strom, Gas). Alle im Zusammenhang mit der Erschließung ggf. bei den Versorgungsträgern noch anfallenden Baukostenzuschüsse hat der Erwerber zu übernehmen. 

Die Veräußerung der Grundstücke ist an eine Bauverpflichtung gebunden. Danach ist der jeweilige Erwerber verpflichtet, das jeweilige Baugrundstück innerhalb von drei Jahren mit einem Wohnhaus/Wohnhäusern zu bebauen. Die Bauverpflichtung wird mit einem Wiederkaufsrecht für die Stadt Mühlhausen/Thüringen grundbuchlich gesichert.

 

Luftbild und Lageplan

Ansprechpartner

Carolin Elendt

Neue Straße 11
99974 Mühlhausen | Thüringen

Telefon: 03601 452 239
Fax:03601 452 247
E-Mail:liegenschaften@muehlhausen.de

Angebotsbedingungen

Ausschreibung eines Gartengrundstücks „An der Erfurter Höhle“ zwecks Veräußerung

Die Stadt Mühlhausen/Thüringen bietet auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgende Liegenschaft zum Verkauf an: Zwischen Erfurter Höhle und Max-Reger-Straße gelegenes Gartengrundstück mit einer Größe von ca. 337 m² in Form eines 1/5 Miteigentumsanteils an dem Grundstück Gemarkung Mühlhausen Flur 59 Flurstück 78/2

  • Grundstückslänge ca. 34,5 m, Grundstücksbreite ca. 9,5 m.
  • Der Garten wurde bereits mehrere Jahre nicht bewirtschaftet, auf dem Grundstück stehen mehrere Bäume, Sträucher und Büsche,
  • Erschließungsmedien liegen nicht an.
  • Das Grundstück ist mit einer abbruchreifen Datsche bebaut. 
  • Der auf Grundlage der aktuellen Bodenrichtwertkarte ermittelte Verkehrswert unter Berücksichtigung des derzeitigen Zustandes des Gartens beträgt EUR 8.176,-; der Käufer hat die Kosten der Durchführung des Kaufvertrages zu tragen. Hinweis: Es können auch Gebote unterhalb des Verkehrswertes abgegeben werfen.

Die Veräußerung ist mit der Verpflichtung verbunden, die Fläche innerhalb von drei Jahren wieder einer gärtnerischen Nutzung zuzuführen. Erwerbsanträge mit einem Gebot richten Sie bitte schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Angebot zur Grundstücksausschreibung – Nicht öffnen!“  bis zum 31. Januar 2025 an die Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen, Fachbereich Gebäude- und Grundstücksverwaltung, Fachdienst Liegenschaften, Postfach 1243, 99962 Mühlhausen/Thüringen.

Die Stadt Mühlhausen/Thüringen ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Interessenten zu verkaufen. Über den Verkauf des Grundstückes entscheidet das zuständige Gremium der Stadt Mühlhausen/Thüringen. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung und der Vergabeentscheidung können nicht hergeleitet werden. Die Stadt Mühlhausen/Thüringen ist in ihrer Entscheidung über die Erteilung eines Zuschlages frei.

Wegen weiteren Auskünften oder eines Besichtigungstermins wenden sich Interessenten an den Fachdienst Liegenschaften.

Ansprechpartner

Carolin Elendt

Neue Straße 11
99974 Mühlhausen | Thüringen

Telefon: 03601 452 239
Fax:03601 452 247
E-Mail:liegenschaften@muehlhausen.de