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Öffentliche Auslegungen der Stadt Mühlhausen

Die öffentliche Auslegung ist ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung bei raumbedeutsamen Planungen, wie zum beispiel beim Raumordnungsverfahren, der Bauleitplanung  oder einer Planfeststellung.

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Mühlhausen 2024 – Entwurf Öffentlichkeitsbeteiligung

Unterlagen | Dokumente zur öffentlichen Auslegung

Die Beeinträchtigung der Menschen durch Lärm stellt seit Jahren ein Problem dar. Umgebungslärm schränkt die Lebensqualität ein. Wie in vielen anderen Städten stellt auch in Mühlhausen der Straßenverkehr die größte Lärmbelastung im Wohnumfeld dar. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union (EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG) müssen die von Lärm betroffenen Städte und Gemeinden eine Lärmaktionsplanung betreiben.

Die Stadt Mühlhausen verfügt über einen Lärmaktionsplan. Dieser enthält Maßnahmen, die der Lärmminderung dienen sollen. Der Lärmaktionsplan Mühlhausen (Stand März 2019) ist auf der Homepage der Stadt Maühlhausen hier zu finden.

Gemäß der Umgebungslärmrichtlinie müssen die Lärmaktionspläne regelmäßig überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Die hier vorliegende Fortschreibung des Lärmaktionsplanes dient diesem Zweck. Insbesondere werden die Maßnahmen zur Lärmminderung betrachtet und auch ergänzt. Den Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Mühlhausen 2024 ist hier einsehbar.

Hinweise und Stellungnahmen zu dem Entwurf können von jedermann im Zeitraum vom 08.07.2024 bis zum 04.08.2024 abgegeben werden:

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 b "Industriegebiet Auf dem Schadeberg, 2. Erweiterung" gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Unterlagen | Dokumente zur öffentlichen Auslegung

Öffentliche Auslegung VEP Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP 38 „Solarthermie und Geothermie nordwestlich der Stadtwerke“ sowie Änderung des Flächennutzungs-plans in diesem Bereich

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