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Stadtratswahlen am 26. Mai 2024

Die Kommunalwahl findet nach den Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG), der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) und der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) statt. Nach diesen Bestimmungen wird der Stadtrat der Stadt Mühlhausen und werden die Ortsteilbürgermeister der zehn Ortsteile gewählt.

Die Thüringer Landesregierung hat den Wahltag für die Mitglieder des Stadtrates und der Ortsteilbürgermeister auf Sonntag, den 26. Mai 2024 festgesetzt.

Die gesetzliche Amtszeit des Stadtrates beginnt mit dem ersten Tag des auf den Wahltag folgenden nächsten Monats und endet mit der Amtszeit der neu gewählten Stadtratsmitglieder.

Stadtratswahl

Entsprechend der Einwohnerzahl der Stadt Mühlhausen werden die 36 Stadtratsmitglieder in allgemeiner, umittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Wählbar sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) sowie alle Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, welche am Tag der Wahl

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtstag 26. Mai 2006 und vorher),
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Mühlhausen haben (Stichtag 26. Februar 2024) und
  • nicht nach § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Jeder Wähler hat drei Stimmen Er gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel die Bewerber und/oder den Wahlvorschlag kennzeichnet, denen er seine Stimmen geben will (§ 20 ThürKWG):

  • Der Wähler kann einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben.
  • Er kann seine drei Stimmen auch Bewerbern innerhalb eines Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge geben.
  • Kennzeichnet der Wähler einen Wahlvorschlag, ohne seine Stimmen einzelnen Bewerbern zu geben, so entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme.
  • Kennzeichnet der Wähler einen Wahlvorschlag und vergibt er gleichzeitig innerhalb der Stimmenzahl an einzelne Bewerber Stimmen, so haben die auf die Bewerber abgegebenen Stimmen Vorrang vor der Kennzeichnung des Wahlvorschlags; nur gegebenenfalls verbleibende Stimmen entfallen auf die Bewerber des Wahlvorschlags in der Reihenfolge ihrer Benennung mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern.
  • Gibt der Wähler weniger als drei Stimmen ab oder streicht er Bewerber, so wird die Gültigkeit der Stimmabgabe dadurch nicht berührt.

Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, so ist die Stimmabgabe insgesamt ungültig.

    BEKANNTMACHUNGEN

    Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters
    Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Oberbürgermeisters | der Oberbürgermeisterin der Stadt Mühlhausen am 26. Mai 2024: Zu finden im  Amtsblatt Nr. 3 | 4. März 2024

    1. Es wird empfohlen mit dem Wahlvorschlag mehr als die geforderten 10 Wahlberechtigten unterzeichnen zu lassen, für den Fall, dass einige Unterschriften ungültig sind und um im Bedarfsfall auf eine Reserve zurückgreifen zu können.
       
    2. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Unstrut-Hainich oder im Stadtrat der Stadt Mühlhausen ununterbrochen vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich vonviermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden, wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (144 Unterstützungsunterschriften); gleiches gilt für Parteien oder Wählergruppen, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Unstrut-Hainich oder im Stadtrat der Stadt Mühlhausen vertreten sind (§ 14 Abs. 5 ThürKWG) oder wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht (§ 20 Abs. 2 ThürKWO).
       
    3. Wahlvorschläge von Parteien/ Wählergruppen, für die Unterstützungsunterschriften nach § 14 Abs. 5 Satz 1 ThürKWG erforderlich sind, werden vom Tag nach der Einreichung bis Montag, 22. April 2024, 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Mühlhausen, Wahlbüro, Obermarkt 21 in 99974 Mühlhausen zur Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgelegt. Das erforderliche Merkblatt zum Datenschutz Unterstützungsunterschriften Kommunalwahl ist in diesem Zusammenhang miteinzureichen.

    Sprechzeiten Wahlbüro

    Montag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 16:00Uhr
    Dienstag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 18:00Uhr
    Mittwoch  08:00 bis 12:00Uhr         
    Donnerstag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 16:00Uhr
    Freitag 08:00 bis 12:00Uhr         


    Das Wahlbüro bleibt an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen. 

    Gleichstellungsbestimmung

    Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnung gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form, als auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

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