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Fachdienst 6.2 - Liegenschaften

Im FD 6.2 – Liegenschaften – der Stadtverwaltung Mühlhausen sind der Grundstücksverkehr, die Verwaltung unbebauter städtischer Grundstücke, die Verwaltung der Garagen in den Garagenkomplexen und die Vermessung städtischer Grundstücke beheimatet.

Aufgaben im Bereich Grundstücksverkehr | Grundstücksvermessung

Städtische Immobilien-Angebote finden Sie hier 

Verkauf städtischer Gebäude

Städtische Immobilien-Angebote sowie verschiedene Objekte von Maklern und Privatpersonen finden Sie auch auf dem Kommunalen Immobilienportal - KIP

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Ihr Ansprechpartner

Rolf Schadeberg

Neue Straße 11
99974 Mühlhausen | Thüringen

Telefon: 03601 452 239
Fax:03601 452 158
E-Mail:Gebaeude-Grundstuecke@muehlhausen.de

Bei allen städtischen Baugrundstücken ist anstelle eines Grundstückskaufs auch der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages möglich.

Mit dem Erbbaurecht erhält der Inhaber das Recht, auf dem städtischen Grundstück ein Eigenheim zu errichten. Es handelt sich um ein hochwertiges, eigentumsähnliches Recht und wird im Grundbuch dinglich gesichert. Das Erbbaurecht kann mit Grundpfandrechten belastet, vererbt und veräußert werden. Gerade für junge Familien kann das ein Weg sein, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen, ohne den Kaufpreis für das Grundstück aufbringen oder finanzieren zu müssen. Stattdessen ist eine Art Miete in Form des Erbbauzinses fällig. Der Erbbauberechtigte erhält von der Stadt Mühlhausen ein Ankaufsrecht eingeräumt, womit er das Grundstück auch noch später käuflich erwerben kann. Der Erbbauzins beträgt bei Wohngrundstücken aktuell 3,1 Prozent des Bodenwertes (Kaufpreises).

Die Stadt Mühlhausen erhebt beim Abschluss eines Kauf- oder Erbbaurchtsvertrages vom Käufer oder zukünftigen Erbbauberechtigten keine Provision!

Ihre Ansprechpartnerin

Veronika Dörbaum

Neue Straße 11
99974 Mühlhausen | Thüringen

Telefon: 03601 452 313
Fax:03601 452 158
E-Mail:Gebaeude-Grundstuecke@muehlhausen.de

Informationen zu Grundstücken der Stadt Mühlhausen I Thüringen

Städtische Grundstücke zum Verkauf

Bei allen städtischen Grundstücken ist anstelle eines Grundstückskaufs alternativ auch der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages möglich. 

Mit dem Erbbaurecht erhält der Inhaber das Recht, auf dem städtischen Grundstück zu gewerblichen Zwecken Gebäude und bauliche Anlagen zu errichten. Es handelt sich um ein hochwertiges, eigentumsähnliches Recht und wird im Grundbuch dinglich gesichert. Das Erbbaurecht kann mit Grundpfandrechten belastet, vererbt und veräußert werden. Der Erbbauberechtigte erhält von der Stadt Mühlhausen ein Ankaufsrecht eingeräumt, womit er das Grundstück auch noch später käuflich erwerben kann. Der Erbbauzins beträgt bei Gewerbegrundstücken aktuell 4,3 Prozent des Bodenwertes (Kaufpreises).

 

Verfügbare Industrie- und Gewerbeflächen

Ihr Ansprechpartner

Christian Fröhlich

Ratsstraße 19
99974 Mühlhausen | Thüringen

Telefon: 03601 452 232
Fax:03601 452 349
E-Mail:wirtschaftsfoerderung@muehlhausen.de

Ihr Ansprechpartner

Rolf Schadeberg

Neue Straße 11
99974 Mühlhausen | Thüringen

Telefon: 03601 452 239
Fax:03601 452 158
E-Mail:Gebaeude-Grundstuecke@muehlhausen.de

Die digitale Stadtgrundkarte ist von der Stadt Mühlhausen I Thüringen auf Grundlage von periodisch stattfindenden Luftbildüberfliegungen erstellt worden.

Die Karte enthält umfangreiche topographische Daten wie Gebäudebestand, Straßen, Gewässer, Böschungen, Einfriedungen, Bäume, Lichtmasten, Kanaldeckel u. v. a. m. Außerdem ist der Bezug von Höhenlinien eingeschränkt möglich. Da die dargestellten topographischen Elemente in der Örtlichkeit ständigen Änderungen unterliegen, kann der dargestellte Karteninhalt nicht tagesaktuell sein. 

Die Daten können maßstabsfrei, analog oder digital abgegeben werden. Auch eine Auswahl der jeweils zur Verfügung zu stellenden Daten hinsichtlich einzelner topographischer Elemente ist möglich.

Die Datenabgabe ist auf Grundlage der jeweils geltenden Verwaltungskostensatzung gebührenpflichtig.

Ihr Ansprechpartner

Mathias Hoffmann

Neue Straße 11
99974 Mühlhausen | Thüringen

Telefon: 03601 452 309
Fax:03601 452 158
E-Mail:Gebaeude-Grundstuecke@muehlhausen.de

Für Bürger, die Einwohner der Stadt Mühlhausen I Thüringen sind bzw. hier Grundbesitz haben, besteht die Möglichkeit, amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und dem Liegenschaftsbuch, die bisher nur beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation -vormals Katasteramt- bezogen werden konnten, auch im Fachdienst 6.2. Liegenschaften zu erhalten. 

Ihr Ansprechpartner

Mathias Hoffmann

Neue Straße 11
99974 Mühlhausen | Thüringen

Telefon: 03601 452 309
Fax:03601 452 158
E-Mail:Gebaeude-Grundstuecke@muehlhausen.de

Die Stadt Mühlhausen I Thüringen lässt in Abständen von ca. 5 Jahren das Stadtgebiet überfliegen, um Orthophotos erstellen zu können. Dabei handelt es sich um qualitativ hochwertige Luftbildaufnahmen, die nach der Überfliegung differenzial entzerrt werden. Dadurch wird erreicht, dass innerhalb des jeweiligen Luftbildausschnittes ein einheitlicher Maßstab gewährleistet ist und Längenmessungen problemlos mit hoher Genauigkeit vorgenommen werden können. Durch die Differenzialentzerrung wird die durch die Projektion bedingte scheinbare Zunahme der Längen in den Randbereichen eines Luftbildes ausgeglichen.

Orthophotos der Überfliegungen vom März 2002, Oktober 2006,  März 2011, Januar 2015 und März 2018 - Kernstadt und Ortsteile Windeberg, Saalfeld, Görmar und Felchta - sowie vom März 2019 - nur Ortsteile Höngeda, Bollstedt, Seebach und Grabe - können zur Verfügung gestellt werden. Der Aufnahmemaßstab im Innenstadtbereich - innerhalb der Stadtmauer - beträgt 1:3000 und im übrigen Stadtgebiet 1:5000. Jeder Punkt auf dem Luftbild ist lagemäßig eindeutig durch UTM-Koordinaten (Bezugssystem ETRS89) bestimmt. Es handelt sich jeweils um Coloraufnahmen.

Die Orthophotos können als maßstabslose Bilddatei oder als Ausdruck in einem frei zu wählenden Maßstab geliefert werden - allerdings ohne Zurverfügungstellung von Koordinaten. Eine Vergrößerung im Innenstadtbereich bis zum Abbildungsmaßstab von 1:500 und im übrigen Stadtgebiet bis zum Abbildungsmaßstab von 1:1000 ist ohne qualitative Einschränkungen hinsichtlich der Bildschärfe möglich. 

Es besteht die Möglichkeit, die Orthophotos mit Daten der digitalen Stadtgrundkarte zu ergänzen - z. B. Flurstücksgrenzen, Hervorhebung von Gebäuden. Es handelt sich dabei um sogenannten Orthophotopläne.

Die Datenabgabe ist auf Grundlage der jeweils geltenden Verwaltungskostensatzung gebührenpflichtig. 

Ihr Ansprechpartner

Mathias Hoffmann

Neue Straße 11
99974 Mühlhausen | Thüringen

Telefon: 03601 452 309
Fax:03601 452 158
E-Mail:Gebaeude-Grundstuecke@muehlhausen.de

Auch folgende Tätigkeiten werden hier bearbeitet:
  • der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen für sonstige Flächen
  • die Durchführung von Umlegungs-, Grenzregelungs- und Bodensonderungsverfahren
  • die Auskunft zu Bodenrichtwerten
  • die Bewertung städtischer Liegenschaften
  • die Bestellung und Löschung von Dienstbarkeiten (z.B. Wege- und Leitungsrechte)
  • die Bestellung und Löschung von Grundpfandrechten (z.B. Hypotheken und Grundschulden)
  • die Eigentümerermittlung
  • die Beantragung von Pflegschaften I gesetzlichen Vertretern für unbekannte Grundeigentümer
  • die Bereinigung von Rechtsverhältnissen nach
    • Sachenrechtsbereinigungsgesetz und
    • Erholungsnutzungsrechtsgesetz oder
    • Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
  • die Durchführung von Enteignungsverfahren
  • die Vermessung städtischer Grundstücke

Aufgaben im Bereich Grundstücksverwaltung

Ansprechpartner Verpachtung

N. N.

Neue Straße 11
99974 Mühlhausen | Thüringen

Telefon: 03601 452 323
Fax:03601 452 158
E-Mail:Gebaeude-Grundstuecke@muehlhausen.de

Ansprechpartnerin Garagen

Marc Rittner

Neue Straße 11
99974 Mühlhausen | Thüringen

Telefon: 03601 452 237
Fax:03601 452 158
E-Mail:Gebaeude-Grundstuecke@muehlhausen.de

Ortsrecht | Satzungen | Formularpool & weitere Informationen