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Wahl der Ortsteilbürgermeister am 26. Mai 2024

Die Ortsteilbürgermeister werden zugleich mit den Stadtratsmitgliedern gewählt. Sie sind Ehrenbeamte der Stadt Mühlhausen, ihre Amtszeit ist an die Legislaturperiode des Stadtrates gebunden und beträgt fünf Jahre. Sie beginnt am ersten Tag des auf den Wahltag folgenden nächsten Monats. Im Falle einer Stichwahl beginnt sie frühestens am Tag nach der Annahme der Wahl.

Der jeweilige Ortsteil bildet das Wahlgebiet.

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Außerdem muss der Bewerber seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in dem Ortsteil haben, in dem er sich als Kandidat aufstellen lassen möchte.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Ortsteilbürgermeister wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl – er wird direkt – gewählt.

Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an den vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den einen Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlages kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

BEKANNTMACHUNGEN

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Oberbürgermeisters | der Oberbürgermeisterin der Stadt Mühlhausen am 26. Mai 2024: Zu finden im  Amtsblatt Nr. 3 | 4. März 2024

  1. Es wird empfohlen mit dem Wahlvorschlag mehr als die geforderten 10 Wahlberechtigten unterzeichnen zu lassen, für den Fall, dass einige Unterschriften ungültig sind und um im Bedarfsfall auf eine Reserve zurückgreifen zu können.
     
    Bollstedt 32 Unterschriften
    Eigenrieden 16 Unterschriften
    Felchta24 Unterschriften
    Görmar  24 Unterschriften
    Grabe    24 Unterschriften
    Höngeda   24 Unterschriften
    Hollenbach        16 Unterschriften
    Saalfeld   16 Unterschriften
    Seebach   24 Unterschriften
    Windeberg  16 Unterschriften    

    Gleiches gilt für Parteien oder Wählergruppen, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Unstrut-Hainich oder im Stadtrat der Stadt Mühlhausen vertreten sind (§ 14 Abs. 5 ThürKWG) oder wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht (§ 20 Abs. 2 ThürKWO)
  2. Wahlvorschläge von Parteien/ Wählergruppen, für die Unterstützungsunterschriften nach § 14 Abs. 5 Satz 1 ThürKWG erforderlich sind, werden vom Tag nach der Einreichung bis Montag, 22. April 2024, 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Mühlhausen, ahlbüro, Obermarkt 21 in 99974 Mühlhausen zur Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgelegt. Das erforderliche Merkblatt zum Datenschutz Unterstützungsunterschriften Kommunalwahl ist in diesem Zusammenhang miteinzureichen.
     
  3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Unstrut-Hainich oder im Stadtrat der Stadt Mühlhausen ununterbrochen vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich vonviermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind:

 

  1. Wahlvorschläge von Einzelbewerbern benötigen zusätzlich zum Wahlvorschlag fünfmal so viele Unterstützungsunterschriften wie Ortsteilratsratsmitglieder zu wählen sind
     
    Bollstedt 40 Unterschriften
    Eigenrieden 20 Unterschriften
    Felchta30 Unterschriften
    Görmar  30 Unterschriften
    Grabe    30 Unterschriften
    Höngeda   30 Unterschriften
    Hollenbach        20 Unterschriften
    Saalfeld   20 Unterschriften
    Seebach   30 Unterschriften
    Windeberg  20 Unterschriften    

     
  2. Bewirbt sich der bisherige Ortsteilbürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich.
     
  3. Einzelbewerber können die Unterstützungsunterschriften frei sammeln. Trägt ein Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers am Tag der Einreichung (Einreichungsfrist =Freitag, 12. April 2024, 18:00 Uhr) noch nicht die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften, so wird dieser mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften bis Montag, 22. April 2024, 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Mühlhausen, Wahlbüro, Obermarkt 21 in 99974 Mühlhausen, ausgelegt. Das erforderliche Merkblatt zum Datenschutz Unterstützungsunterschriften Kommunalwahl ist in diesem Zusammenhang miteinzureichen.

Sprechzeiten Wahlbüro

Montag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 16:00Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 18:00Uhr
Mittwoch  08:00 bis 12:00Uhr         
Donnerstag 08:00 bis 12:00Uhr und 13:00 bis 16:00Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00Uhr         


Das Wahlbüro bleibt an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen. 

Gleichstellungsbestimmung

Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnung gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form, als auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

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