Aktuelle Regelungen zu Schließungen/ Einschränkung/ Quarantäne sowie Lockerungen
Allgemeinverfügungen für den Unstrut-Hainich-Kreis
Ab Sonntag, dem 21.02.2021, tritt die neue Allgemeinverfügung des Unstrut-Hainich-Kreises in Kraft, die im Tenor Folgendes beinhaltet:
- Alle Schulen und Kindertageseinrichtungen des Landkreises bleiben in Phase „Rot“ mit Notbetreuung. Bestattungen und Eheschließungen dürfen mit einer maximalen Personenzahl von 15 stattfinden. Es besteht weiterhin Maskenpflicht auf Märkten und Spezialmärkten.
- Spiel- und Bolzplätze sind freigegeben. Dort ist das Tragen einer Maske für Begleit- bzw. Aufsichtspersonen Pflicht.
- Im Hinblick auf Besuchsregelungen im Krankenhaus gibt es die Empfehlung, in enger Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt und abhängig von differenzierten Infektions- und Mutationsgeschehen, auf Sicht zu entscheiden.
- Bezogen auf Alten- und Pflegeinrichtungen gelten weiterhin die bisher gültigen Regelungen der Rechtsverordnung hinsichtlich Besucher, Masken- und Testpflicht.
Grundlage dieser Regelungen sind neben dem Erlass des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien und der Infektionsschutzgrundverordnung des Freistaates Thüringen auch der Anstieg der schweren Krankheitsverläufe in den letzten Tagen und die Tatsache, dass der Anstieg der mit und an Corona-Verstorbenen von 163 auf 186 Todesfällen den Unstrut-Hainich-Kreis an zweiter Stelle in Thüringen setzt.
Aktuell gültige Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus des Unstrut-Hainich-Kreises
vom 20.02.2021
Inkrafttreten: 21.02.2021
Außerkrafttreten: 15.02.2021, 24:00 Uhr;
Begründung der Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung zur häuslichen Quarantäne bei Antigen-Test des Unstrut-Hainich-Kreises
vom 17.01.2021
Inkrafttreten: 18.01.2021
Außerkrafttreten: 31.01.2021, 24:00 Uhr
Thüringer Corona-Verordnungen
Eine neue Thüringer Verordnung ist am Freitag, den 19. Februar 2021, in Kraft getreten und gilt bis einschließlich 15. März 2021.
Die Änderungen im Überblick:
Ab 19. Februar:
Neue Ausnahmeregelungen bei Kontaktbeschränkungen
- In fest organisierten privaten Gruppen soll die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren aus maximal zwei Haushalten erlaubt werden (Zuvor galt das nur für Kinder unter sechs Jahren.).
- Bei den Kontaktbeschränkungen sollen Kinder bis einschließlich drei Jahren nicht mehr mitgezählt werden.
Anhebung der erlaubten Personenanzahl bei Bestattungen/Eheschließungen
Die maximale Teilnehmerzahl bei Bestattungen und standesamtliche Eheschließungen soll von 15 auf 25 Personen angehoben werden. Für anschließende Trauer- bzw. Hochzeitsfeiern sollen weiterhin die Kontaktbeschränkungen gelten.
Aufhebung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr soll entfallen.
Öffnung von Fahrschulen / nicht-öffentlichen Mensen
- Fahrschulen sollen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für die Fahrerlaubnis geöffnet und betrieben werden können.
- Mensen des Studierendenwerks Thüringen sollen für den nicht-öffentlichen Betrieb öffnen können.
Tragen von medizinischen Gesichtsmasken
Das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken (für Personen ab 15 Jahren) soll nun auch
- in Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr,
- bei der Inanspruchnahme von zulässigen Dienstleistungen und Angeboten mit Publikumsverkehr
- beim theoretischen und praktischen Unterricht in Fahrschulen (auch bei Prüfungen)
- sowie bei Sitzungen von kommunalen Gremien
verpflichtend werden.
Anpassungen der Testpflicht bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen
Bei wiederholten Besuchen soll auf die Durchführung eines Antigenschnelltests verzichtet werden können sofern ein letztmalig in der Einrichtung durchgeführter Test mit negativem Testergebnis nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.
Ab 1. März:
Öffnung von Geschäften/Dienstleistungen
- Friseurbetriebe sollen wieder öffnen können.
- Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien- und Floristikbetriebe sollen wieder öffnen können.
Zu den Bereichen Schulen und Kitas veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend, Sport gesondert Informationen.
Neben der Sondereindämmungsverordnung sollen durch die Änderungsverordnung auch die Infektionsschutz-Grundverordnung und die Quarantäneverordnung bis zum 15. März verlängert werden.
Der vollständige Text der Änderungsverordnung sowie eine Lesefassung werden im Anschluss an die Verkündung auf der Internetseite des Thüringer Gesundheitsministeriums veröffentlicht.
Die aktuellen Coronamaßnahmen werden in Thüringen mittels Verordnungen geregelt. Auf Landesebene gibt insgesamt drei Verordnungen, die unterschiedliche Bereiche regeln:
Thüringer Sonderverordnung
Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung
Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende
Alle drei Verordnungen gelten bis einschließlich 19. Februar 2021.
Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung
Fortlaufend aktualisierte Informationen des Unstrut-Hainich-Kreises
Branchenbezogene Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen
Zahlreiche Branchenregelungen, u. a. für das Hotel- und Gaststättengewerbe, sind auf der Internetseite des Thüringer Gesundheitsministeriums veröffentlicht.
Weitere regelmäßige aktualisierte Informationen dazu auf der Webseite des Thüringer Gesundheitsministeriums.