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Präsentation von Waren oder Leistungen und das Aufstellen von Tischen, Stühlen und Verkaufstischen auf öffentlichen Straßen

 Kultur und Tourismus

hier: Aufforderung zur Antragstellung

Laut der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen (Sondernutzungssatzung) vom 04.10.2011 (Amtsblatt Nr. 07 vom 12.10.2011) ist der Gebrauch öffentlicher Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus, wie das Aufstellen von Warenträgern, Kundenstopper, Werbefahnen, Aufstellern, Tischen, Stühlen u. ä. zum Zwecke der Warenpräsentation (Anbieten von Waren oder Leistungen) in Zusammenhang mit Verkaufsstellen bzw. gastronomischen Einrichtungen, erlaubnispflichtig.

Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Zeit und widerruflich erteilt. Sie ist nach Ablauf bzw. vor der Neuinanspruchnahme selbstständig zu beantragen. Auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht kein Rechtsanspruch. Das Genehmigungsverfahren setzt eine Antragstellung an die Stadtverwaltung, Fachdienst Straßenbau und -verwaltung voraus. Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.muehlhausen.de in der Rubrik Service Formulare.

Die ungenehmigte Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen, z. B. für Waren- und Leistungspräsentation, kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

Gewerbetreibende, sofern Sie in diesem Kalenderjahr bereits öffentlichen Verkehrsraum ohne die entsprechende Genehmigung nutzen, werden hiermit aufgefordert, den Antrag kurzfristig, spätestens bis 28.02.2013, bei der Stadtverwaltung, Fachdienst Straßenbau und -verwaltung, Neue Straße 10 in 99974 Mühlhausen einzureichen.

Darüber hinaus bedarf jegliche Inanspruchnahme öffentlicher Fläche (auch kurzfristige) einer Sondernutzungserlaubnis.